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							Gutachten 366-0028-16-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50559
ANLAGE: 6                                                         Radtyp: CARMANI CA 13 8018
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 13.12.2017
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Fahrzeughersteller                         : SUZUKI, TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 EH2+               Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)      datum
114560135 J         CARMANI CA 13 8018         N27Ø72,6-Ø60,1              60,1     Kunststoff     725     2255     01/16
                    LK114
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SUZUKI
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : JT; FR; GY
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : NZ; ((nur VIN NR.: TSM...))
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : FY; MZ; LY; EY; JY
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 85 Nm für Typ : EY; FY; GY; JY; LY; MZ
                                             100 Nm für Typ : NZ
                                             110 Nm für Typ : JT
                                             140 Nm für Typ : FR
Verkaufsbezeichnung:     FIAT SEDICI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
FY           e4*2001/116*0106*.. 79 - 88         215/40R18 85                                 Allradantrieb;
                                                 215/45R18 89                                 Frontantrieb;
                                                 225/40R18 88       11A; 24J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 225/45R18 91       11A; 24J                  12A; 51A; 573; 71A;
                                                 235/40R18 91       11A; 22I; 24J; 24M        723; 73C; 74A; 74P
                                                 245/40R18 93       11A; 22I; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     GRAND VITARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
JT           e4*2001/116*0091*.. 78 - 171 225/60R18 100             11A; 24J                  2-türig; 4-türig;
                                          235/50R18 97              11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/55R18 100             11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71A; 723;
                                          245/50R18 100             11A; 22I; 24C; 24M        73C; 74A; 74P
                                          255/45R18 99              11A; 24J; 24M
                                          255/50R18 102             11A; 22B; 24C; 24D




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0028-16-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50559
ANLAGE: 6                                                      Radtyp: CARMANI CA 13 8018
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.12.2017
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Verkaufsbezeichnung:     KIZASHI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW             Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
FR           e4*2007/46*0142*.. 131            235/40R18 91      11A; 21P; 245; 248       Allradantrieb;
                                               235/45R18 94      11A; 21P; 245; 248       10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/40R18 93      11A; 21P; 24J; 248;      12A; 51A; 573; 71A;
                                                                 260                      723; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
MZ           e4*2001/116*0090*.. 92   215/35R18 80               11A; 21B; 22B; 24D;      Frontantrieb;
                                                                 24J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P
NZ             e4*2007/46*0155*..    100       215/35R18 80      11A; 21P; 22B; 24C;      Frontantrieb;
                                                                 24M; 272                 Radschrauben;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
EY           e4*2001/116*0105*.. 66 - 99       215/40R18 85                               Allradantrieb;
                                               215/45R18 89                               Frontantrieb;
                                               225/40R18 88      11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/45R18 91      11A; 24J; 24M            12A; 51A; 573; 71A;
                                               235/40R18 91      11A; 22I; 24J; 24M       723; 73C; 74A; 74P
                                               245/40R18 93      11A; 22I; 24J; 24M
GY             e4*2001/116*0124*..   79 - 88   215/40R18 85      11A; 22I; 24C; 24D       Stufenheck;
                                               225/35R18 83      11A; 22B; 24C; 24D       Frontantrieb;
                                               225/40R18 88      11A; 22B; 24C; 24D       10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/40R18 91      11A; 22B; 22M; 24C;      12A; 51A; 71A; 723;
                                                                 24D                      73C; 74A; 74P
                                               245/35R18 88      11A; 22B; 22M; 24C;
                                                                 24D; 570

Verkaufsbezeichnung:     SX4, SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
JY           e4*2007/46*0779*.. 88      215/40R18 89             11A; 24J; 248; 26J; 27F bis
                                                                                         e4*2007/46*0779*03;
                                               215/45R18 89      11A; 24J; 248; 26J; 27F Schräghecklimousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                               225/40R18 88      11A; 24C; 248; 26J;     Frontantrieb;
                                                                 27F                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/45R18 91      11A; 24C; 248; 26J;     12A; 51A; 71A; 723;
                                                                 27F                     73C; 74A; 74P
                                               235/40R18 91      11A; 24C; 244; 26J;
                                                                 27F
                                               245/35R18 92      11A; 24C; 244; 247;
                                                                 26J; 27F
                                               245/40R18 93      11A; 24C; 244; 247;
                                                                 26J; 27F




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0028-16-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50559
ANLAGE: 6                                                         Radtyp: CARMANI CA 13 8018
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 13.12.2017
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Verkaufsbezeichnung:     VITARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
LY           e4*2007/46*0928*.. 88 - 103 215/45R18 89               11A; 24J; 248; 27I      Allradantrieb;
                                         225/45R18 91               11A; 24J; 248; 26P; 27I Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 235/45R18 94       11A; 24J; 248; 26N;     12A; 51A; 71A; 723;
                                                                    26P; 27B                73C; 74A; 74P

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : AZ1 (Flachbund lose)
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : XE1; E15UT(a); E15UT(a)MS1; E15UTN(a); S19(a); XW4(a);
                                             XE2(a); HXU3(a); XA3(a); XU3(a); R3; T25; E15J(a); S16; AR2; M2;
                                             R1; T27; V3; XW3(a); A2
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 103 Nm für Typ : A2; R1; T25; XA3(a)
                                             104 Nm für Typ : V3
                                             110 Nm für Typ : M2; R3
                                             115 Nm für Typ : E15J(a) erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)
                                             erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)MS1 erhöhtes Anzugsmoment;
                                             E15UTN(a) erhöhtes Anzugsmoment
                                             135 Nm für Typ : AR2 erhöhtes Anzugsmoment; HXU3(a) erhöhtes
                                             Anzugsmoment; S16 erhöhtes Anzugsmoment; S19(a) erhöhtes
                                             Anzugsmoment; T27 erhöhtes Anzugsmoment; XA3(a) erhöhtes
                                             Anzugsmoment; XE1 erhöhtes Anzugsmoment; XE2(a) erhöhtes
                                             Anzugsmoment; XU3(a) erhöhtes Anzugsmoment; XW3(a) erhöhtes
                                             Anzugsmoment; XW4(a) erhöhtes Anzugsmoment
                                             160 Nm für Typ : AZ1 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AURIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
E15J(a)      e11*2001/116*0299*.. 66 - 97        215/40R18 89       11A; 21S; 24J; 24M       erhöhtes
                                                                                             Anzugsmoment
E15UT(a)   e11*2001/116*0305*..                  225/40R18 88       11A; 21P; 21S; 22I;      115 Nm; bis
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                                      24J; 24M                 e11*2001/116*0305*13;
1
E15UTN(a) e11*2007/46*0019*..                                                                2-türig; 4-türig;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                             73C; 74A; 74P; 740
E15J(a)        e11*2001/116*0299*.. 108 - 130 225/40R18 88W 11A; 21P; 21S; 24J;              erhöhtes
E15UT(a)       e11*2001/116*0305*..                         24M                              Anzugsmoment
                                                                                             115 Nm; bis
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                   235/40R18 91       11A; 21B; 21T; 24J;      e11*2001/116*0305*13;
1                                                                   24M; 54A                 2-türig; 4-türig;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                             73C; 74A; 74P; 740




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0028-16-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50559
ANLAGE: 6                                                      Radtyp: CARMANI CA 13 8018
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.12.2017
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Verkaufsbezeichnung:     AURIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
E15UT(a)     e11*2001/116*0305*.. 66 - 73     215/40R18 89       11A; 24J; 248; 26B       erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                                                                          115 Nm; AURIS
                                                                                          TOURING
                                                                                          SPORTS; ab
                                                                                          e11*2001/116*0305*14;
                                                                                          Kombi; Schrägheck;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          Verbundlenkerhinterach
                                                                                          se;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 740
E15UT(a)       e11*2001/116*0305*.. 82 - 97   215/40R18 89       11A; 24J; 248; 26B       erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                                                                          115 Nm; AURIS
                                                                                          TOURING
                                                                                          SPORTS; ab
                                                                                          e11*2001/116*0305*14;
                                                                                          Kombi; Schrägheck;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          Mehrlenkerhinterachse;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS GS 300, GS 430
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
S16          e11*96/79*0078*.., 161 - 208 235/40R18 91Y                                   erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
               e11*98/14*0078*..              245/40R18 93W 11A; 24J                      135 Nm;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS GS300/GS430/GS460
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
S19(a)       e6*2001/116*0103*.. 183  235/40R18 91Y                                       erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              235/40R18 95                                135 Nm; bis
                                    183 - 208 245/40R18 93                                e6*2001/116*0103*05;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          740




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0028-16-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50559
ANLAGE: 6                                                      Radtyp: CARMANI CA 13 8018
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.12.2017
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Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS 200, IS 300
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
XE1          e11*2001/116*0110*.., 114 - 157 225/40R18 88W 11A; 21B; 22B; 24D;            erhöhtes
             e11*98/14*0110*..                             24J; 5FE                       Anzugsmoment
                                                                                          135 Nm; Kombi;
                                              225/40R18 92       11A; 21B; 22B; 24D;      Limousine;
                                                                 24J                      Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS250, IS300H, IS200T
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
XE2(a)       e11*2001/116*0206*.. 110 - 153 225/40R18            Nur Sportausführung;     erhöhtes
                                                                 51G; 57E; 575            Anzugsmoment
                                                                                          135 Nm; bis
                                              225/40R18 92  51J                           e11*2001/116*0206*09;
                                              235/40R18 91W 51J                           Cabrio; Limousine;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS NX300H, LEXUS NX200T
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
AZ1          e6*2007/46*0111*.. 114 - 175 225/60R18 100                                   erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              235/55R18          51G                      160 Nm; Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS RX 300,RX 350
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
XU3(a)       e6*2001/116*0090*.. 150 - 203 245/45R18 96                                   erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                                                                          135 Nm;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS RX 400h
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
HXU3(a)      e6*2001/116*0098*.. 150 - 203 245/45R18 96                                   erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                                                                          135 Nm;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 740




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0028-16-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50559
ANLAGE: 6                                                      Radtyp: CARMANI CA 13 8018
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.12.2017
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Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
T25          e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/45R18 89  11A; 21P                        ab
                                            225/40R18 88W 11A; 21B; 22I; 24J;             e11*2001/116*0196*05;
                                                          24M                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                            235/40R18 91  11A; 21B; 22I; 24J;             12A; 51A; 71A; 723;
                                                          24M                             73C; 74A; 74P
                                            245/35R18 88W 11A; 22B; 24M; 57F;
                                                          68T
T25          e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/40R18 89  11A; 21B                        nur bis
                                            225/35R18 87W 11A; 21B                        e11*2001/116*0196*04;
                                            225/40R18 88W 11A; 21B                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                            245/35R18 88W 11A; 22B; 24M; 57F;             12A; 51A; 71A; 723;
                                                          68T                             73C; 74A; 74P
T27          e11*2001/116*0331*.. 91 - 110 225/45R18 91                                   erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                             235/40R18 91        11A; 22M; 24J            135 Nm; Limousine;
                                    91 - 130 225/40R18 92                                 Frontantrieb;
                                             225/45R18 91W                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                             235/40R18 91W       11A; 22M; 24J            12A; 51A; 71A; 723;
                                             235/45R18 94        11A; 22M; 24J            729; 73C; 74A; 74P;
                                             245/40R18 93        11A; 21P; 22M; 24J;      740
                                                                 248
T27            e11*2001/116*0331*.. 91 - 130 225/40R18 92                                 erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              225/45R18 91                                135 Nm; Kombi;
                                              235/40R18 91       11A; 22M; 24J            Frontantrieb;
                                              235/45R18 94       11A; 22M; 24J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/40R18 93       11A; 21P; 22M; 24J;      12A; 51A; 71A; 723;
                                                                 248                      729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          740

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
M2           e6*2001/116*0083*.., 85 - 110 225/40R18 91W 11A; 21P; 22M; 24J               Frontantrieb;
             e6*98/14*0083*..              235/40R18 91  11A; 21P; 22I; 22M;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         24J                              12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA CAMRY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
V3           e6*2001/116*0085*.., 112 - 137 225/45R18 91W 11A; 21B; 22B; 22F;             10B; 11B; 11G; 11H;
             e6*98/14*0085*..                             24J                             12A; 51A; 71A; 723;
                                            235/40R18 91W 11A; 22B; 22F; 24J;             73C; 74A; 74P
                                                          24M
                                            235/45R18 94  11A; 21B; 22B; 22F;
                                                          24J; 24M
                                            245/40R18 93W 11A; 21B; 22B; 22F;
                                                          24J; 24M




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0028-16-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50559
ANLAGE: 6                                                      Radtyp: CARMANI CA 13 8018
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.12.2017
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Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA COROLLA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
R1           e11*2001/116*0222*.. 81 - 130 215/40R18 89                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                           215/45R18 89                                   12A; 51A; 71A; 723;
                                           225/40R18 91                                   73C; 74A; 74P
                                           235/40R18 91          11A; 22I; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PREVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
R3           e6*2001/116*0069*.., 85 - 115 245/40R18 97          11A; 21B; 21J; 22B;      10B; 11B; 11G; 11H;
               e6*98/14*0069*..                                  24C                      12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA Prius Plus
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
XW4(a)       e11*2007/46*0157*.. 73     215/45R18 89             11A; 26P                 erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              235/40R18 91       11A; 26B; 27I; 67Q       135 Nm; Prius Plus;
                                                                                          Kombi; Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA Prius, TOYOTA Prius Plus
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW    Reifen         Auflagen zu Reifen                 Auflagen
XW3(a)       e11*2001/116*0264*.. 73    215/45R18 89   11A; 26P                           erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              235/40R18 91       11A; 26B; 27I; 67Q       135 Nm; Prius Plus;
                                                                                          Kombi; Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA RAV4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
A2           e6*2001/116*0070*.., 85 - 110 235/50R18 97          11A; 367                 2-türig; 4-türig;
             e6*98/14*0070*..              245/45R18 96          11A; 367                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                           255/45R18 99          11A; 367                 12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P
XA3(a)         e6*2001/116*0105*..   91 - 114 225/55R18 98       11A; 27I                 erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              225/60R18 100      11A; 27I                 135 Nm; ab
                                              235/50R18 97       11A; 245; 27I            e6*2001/116*0105*09;
                                              235/55R18 100      11A; 245; 27I            Allradantrieb;
                                              245/50R18 100      11A; 24J; 27B            Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 740
XA3(a)         e6*2001/116*0105*..   100 - 130 235/50R18 97      11A; 24K                 bis
                                               235/55R18 99      11A; 24K                 e6*2001/116*0105*08;
                                               245/50R18 100     11A; 24K                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               255/45R18 99      11A; 24K                 12A; 51A; 71A; 723;
                                               255/50R18 102     11A; 24K                 73C; 74A; 74P



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0028-16-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50559
ANLAGE: 6                                                      Radtyp: CARMANI CA 13 8018
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.12.2017
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Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
AR2          e11*2001/116*0350*.. 82 - 130 225/40R18 92                                   erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              225/45R18 95                                135 Nm; Frontantrieb;
                                              235/40R18 95                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/45R18 94                                12A; 51A; 71A; 723;
                                              245/40R18 93                                729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          740; MAO

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0028-16-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50559
ANLAGE: 6                                                      Radtyp: CARMANI CA 13 8018
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.12.2017
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       unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
       Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0028-16-WIRD/N1
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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.12.2017
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24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        215/40R18
                     Hinterachse:                        245/35R18
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.




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5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
67Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R18
                    Hinterachse:                          235/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von




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      Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
      beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.




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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     SUZUKI
       Fahrzeugtyp:    JY
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0779*..
       Handelsbez.:    SX4, SUZUKI SX4

       Variante(n):    Allradantrieb, bis e4*2007/46*0779*03, Frontantrieb, Schräghecklimousine


Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 300       y = 300             26                VA
             26N                   x = 300       y = 300              8                VA
             27F                   x = 300       y = 300             24                HA
             27H                   x = 300       y = 300              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0028-16-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50559
ANLAGE: 6                                                      Radtyp: CARMANI CA 13 8018
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.12.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     SUZUKI
       Fahrzeugtyp:    LY
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0928*..
       Handelsbez.:    VITARA

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 300                    VA
             26P                      x = 250             y = 250                    VA
             27B                      x = 300             y = 300                    HA
             27I                      x = 250             y = 250                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 300       y = 300             10                VA
             26N                   x = 300       y = 300              8                VA
             27H                   x = 300       y = 300              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0028-16-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50559
ANLAGE: 6                                                      Radtyp: CARMANI CA 13 8018
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.12.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    E15UT(a)
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0305*..
       Handelsbez.:    AURIS

       Variante(n):    AURIS TOURING SPORTS, Frontantrieb, Mehrlenkerhinterachse

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 330                    VA
             27I                      x = 300             y = 350                    HA
             26P                      x = 250             y = 280                    VA
             27B                      x = 350             y = 400                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 300       y = 330              8                VA
             26J                   x = 300       y = 330             25                VA
             27H                   x = 350       y = 400              8                HA
             27F                   x = 350       y = 400             10                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0028-16-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50559
ANLAGE: 6                                                      Radtyp: CARMANI CA 13 8018
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.12.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    XW4(a)
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0157*..
       Handelsbez.:    TOYOTA Prius Plus

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 260             y = 240                    VA
             26B                      x = 310             y = 290                    VA
             27I                      x = 240             y = 330                    HA
             27B                      x = 290             y = 380                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 310       y = 290              8                VA
             26J                   x = 310       y = 290             13                VA
             27H                   x = 290       y = 380              8                HA
             27F                   x = 290       y = 380              9                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0028-16-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50559
ANLAGE: 6                                                      Radtyp: CARMANI CA 13 8018
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 13.12.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    XA3(a)
       Genehm.Nr.:     e6*2001/116*0105*..
       Handelsbez.:    TOYOTA RAV4

       Variante(n):    ab e6*2001/116*0105*09

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 400             y = 400                    HA
             27I                      x = 350             y = 380                    HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.