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							                            Kraftfahrt-Bundesamt
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                       ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


        nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
        Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


        Nummer der ABE:              50560



        Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                     8,5 J x 19 EH2+


        Typ:                         CARMANI CA 13 8519
50560




         Inhaber der ABE und         AD VIMOTION GmbH
         Hersteller:                 DE - 72669 Unterensingen




        Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
        Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


        Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                               KBA 50560


        Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
        der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
        Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
        dürfen nicht angebracht werden.
                            Kraftfahrt-Bundesamt
                                          DE-24932 Flensburg




        Nummer der Genehmigung: 50560


        Die ABE-Nr. 50560 erstreckt sich auf die Sonderräder 8,5 J x 19 EH2+, Typ CARMANI CA
        13 8519, in den Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0029-16-WIRD vom 23.02.2016
        beschrieben.


        Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

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        des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
        aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

        Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
        der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
        (FZV) nicht erforderlich.

        An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
        Stellen gut lesbar und dauerhaft,

        der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
50560




        die Felgengröße,
        der Typ und die Ausführung des Sonderrades,
        das Herstelldatum (Monat und Jahr),
        das Typzeichen und
        die Einpresstiefe anzubringen.

        Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
        Außendurchmesser zu kennzeichnen.

        Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
        TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH, vom 23.02.2016 festgehaltenen Angaben.

        Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
        in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

        Flensburg, 23.03.2016
        Im Auftrag
                           Kraftfahrt-Bundesamt
                                         DE-24932 Flensburg




                        Inhaltsverzeichnis zur Allgemeinen Betriebserlaubnis


        Zur Allgemeinen Betriebserlaubnis Nr.: 50560



        Ausgabedatum:       23.03.2016                 letztes Änderungsdatum: --

        1.    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung


        2.    Beschreibungsbogen Nr.:                                           Datum:
              CARMANI CA 13 8519                                                26.01.2016

                                                       letztes Änderungsdatum: 26.01.2016


        3.    Prüfbericht(e) Nr.:                                               Datum:
              366-0029-16-WIRD                                                  23.02.2016
50560




        4.    Beschreibung der Änderungen:
              entfällt - not applicable