Gutachten 366-0029-16-WIRD zur Erteilung der ABE 50560 ANLAGE: 1 Radtyp: CARMANI CA 13 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 23.02.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 15 Fahrzeughersteller : FORD, JAGUAR, LAND ROVER (GB), VOLVO Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 45 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 108634145 F CARMANI CA 13 8519 N20Ø72.6 - Ø63.4 63,4 Kunststoff 715 2260 01/16 LK108 108634145 F CARMANI CA 13 8519 N20Ø72.6 - Ø63.4 63,4 Kunststoff 750 2150 01/16 LK108 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : DM2; BWY; BA7 Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : WA6 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : BWY 135 Nm für Typ : DM2 erhöhtes Anzugsmoment 140 Nm für Typ : BA7 160 Nm für Typ : WA6 erhöhtes Anzugsmoment 220 Nm ( ab e13*2001/116*0185*24 ) für Typ : WA6 Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DM2 e13*2001/116*0109*.. 66 - 107 225/35R19 88 11A; 24J; 24M erhöhtes Anzugsmoment 135 Nm; Nur C-MAX; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 729; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX / KUGA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DM2 e13*2001/116*0109*.. 100 - 147 235/40R19 92 erhöhtes Anzugsmoment 235/45R19 95 135 Nm; Nur Kuga bis 245/40R19 94 11A; 24J Modeljahr 2012; 245/45R19 98 11A; 24J Allradantrieb; 255/40R19 96 11A; 24J Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 729; 73C; 74A; 74H; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0029-16-WIRD zur Erteilung der ABE 50560 ANLAGE: 1 Radtyp: CARMANI CA 13 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 23.02.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 15 Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX / KUGA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DM2 e13*2001/116*0109*.. 85 - 134 225/45R19 92 51J erhöhtes Anzugsmoment 235/40R19 92 135 Nm; Nur Kuga ab 235/45R19 95 Modeljahr 2013; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BA7 e13*2001/116*0249*.. 74 - 107 255/30R19 91 11A; 22B; 22L; 24D; bis 57F; 671 e13*2001/116*0249*25; 74 - 176 255/30R19 91Y 11A; 22B; 22L; 24D; Kombi; Frontantrieb; 57F; 671 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74H; 74P BA7 e13*2001/116*0249*.. 74 - 107 255/30R19 91 11A; 22B; 22L; 24D; bis 57F; 671 e13*2001/116*0249*25; 74 - 176 255/30R19 91Y 11A; 22B; 22L; 24D; Stufenheck; 57F; 671 Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74H; 74P BA7 e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 235/40R19 96 ab 245/35R19 95 11A; 245; 248; 26P; 27I e13*2001/116*0249*26; Kombi; Stufenheck; 245/40R19 94 11A; 245; 248; 26P; 27I Schrägheck; Mit Radhausverbreiterung Serie; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74H; 74P BA7 e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 235/40R19 96 11A; 248 ab 245/35R19 95 11A; 245; 248; 26P; 27I e13*2001/116*0249*26; Kombi; Stufenheck; 245/40R19 94 11A; 245; 248; 26P; 27I Schrägheck; Ohne Radhausverbreiter. Serie; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74H; 74P BWY e1*98/14*0156*.. 66 - 166 225/35R19 88Y 11A; 21B; 24J; 24M; Frontantrieb; 5FE 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R19 91 11A; 21B; 24C; 24M; 12A; 51A; 71A; 723; 54A 73C; 74A; 74H; 74P 81 - 125 235/35R19 87W 11A; 21B; 24C; 24M; 5ET; 54A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0029-16-WIRD zur Erteilung der ABE 50560 ANLAGE: 1 Radtyp: CARMANI CA 13 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 23.02.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 15 Verkaufsbezeichnung: GALAXY, S-MAX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen WA6 e13*2001/116*0185*.. 88 - 177 245/40R19 98 ab 245/45R19 51G e13*2001/116*0185*24; 245/45R19 98 Galaxy; S-MAX; 255/40R19 100 11A; 245; 26P Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74H; 74P WA6 e13*2001/116*0185*.. 74 - 176 245/35R19 93Y Nicht Ford Galaxy; erhöhtes FGT; 11A; 24J; 24M; Anzugsmoment 5HA 160 Nm; Ford S-MAX; 245/40R19 94W FGT; 11A; 24J; 24M; Ford Galaxy; bis 5HI e13*2001/116*0185*23; 245/40R19 94Y FGT; 11A; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 5HI 12A; 51A; 71A; 723; 245/40R19 98 FGT; 11A; 24J; 24M 73C; 74A; 74H; 74P; 740 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : JAGUAR Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 128 Nm für Typ : CCX 135 Nm für Typ : N*3 erhöhtes Anzugsmoment 160 Nm für Typ : JA erhöhtes Anzugsmoment 165 Nm für Typ : CC9 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: JAGUAR S-TYPE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CCX e11*98/14*0115*.. 147 - 175 245/35R19 93 11A; 21B; 22B; 22L; ab e11*98/14*0115*06; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 147 - 219 245/35R19 93Y 11A; 21B; 22B; 22L; 12A; 51A; 71A; 723; 24J; 24M 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: JAGUAR XE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JA e11*2007/46*2150*.. 120 - 177 235/40R19 96 11A; 245; 26B; 26J; erhöhtes 67H Anzugsmoment 160 Nm; Heckantrieb; 120 - 250 245/35R19 95 11A; 245; 26B; 26J; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 250 235/40R19 96 11A; 245; 26B; 26J; 73C; 74A; 74H; 74P; 57E; 67H 740 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0029-16-WIRD zur Erteilung der ABE 50560 ANLAGE: 1 Radtyp: CARMANI CA 13 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 23.02.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 15 Verkaufsbezeichnung: JAGUAR XF,JAGUAR XF SPORTBRAKE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CC9 e11*2001/116*0323*.. 120 - 219 245/40R19 12T; 51G erhöhtes Anzugsmoment 255/35R19 96 12A 165 Nm; 255/40R19 96 11A; 12A; 21Q Kombilimousine; Limousine; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 740; 765 Verkaufsbezeichnung: JAGUAR XJ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen N*3 e11*2001/116*0217*.. 152 - 291 245/45R19 51G; 52J erhöhtes Anzugsmoment 255/40R19 96Y 135 Nm; nur bis e11*2001/116*0217*04; Heckantrieb; Luftfederung; nicht für gepanzerte Fz; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 740; 765 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : LAND ROVER (GB) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm Verkaufsbezeichnung: FREELANDER 2 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LF e11*2001/116*0300*.. 110 - 177 235/55R19 101 11A; 24J; 24M erhöhtes Anzugsmoment 255/50R19 103 11A; 24C; 24M 160 Nm; Allradantrieb; 275/45R19 104 11A; 24C; 24M Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74H; 74P; 740 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0029-16-WIRD zur Erteilung der ABE 50560 ANLAGE: 1 Radtyp: CARMANI CA 13 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 23.02.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 15 Verkaufsbezeichnung: RANGE ROVER EVOQUE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LV e11*2007/46*0223*.. 110 - 177 245/45R19 98 erhöhtes Anzugsmoment 160 Nm; Kombi; Coupe; 2-türig; 4-türig; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71A; 723; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 740 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLVO Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : M Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : B-2D; D-N2D; F; D-2D; A; D; A-2D; B Zubehör : Serienschrauben Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : M erhöhtes Anzugsmoment 140 Nm für Typ : A; A-2D; B; B-2D; D; D-N2D; D-2D; F Verkaufsbezeichnung: VOLVO S40, V50, C70, C30,V40 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M e4*2001/116*0076*.. 84 - 132 215/35R19 85W 5EG erhöhtes Anzugsmoment 84 - 157 225/35R19 88W 120 Nm; VOLVO V40; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74H; 74P; 740 M e4*2001/116*0076*.. 84 - 132 225/35R19 88 11A; 245 erhöhtes Anzugsmoment 84 - 157 225/35R19 88W 11A; 245 120 Nm; VOLVO V40 225/40R19 89 11A; 245 CrossCountry; 84 - 187 225/40R19 89W 11A; 245 Allradantrieb; 235/35R19 91 11A; 245 Frontantrieb; 235/40R19 92 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74A; 74H; 74P; 740; 765 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0029-16-WIRD zur Erteilung der ABE 50560 ANLAGE: 1 Radtyp: CARMANI CA 13 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 23.02.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 15 Verkaufsbezeichnung: VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F e9*2007/46*0023*.. 110 - 187 225/45R19 92 V60 Cross Country; 235/40R19 92 11A; 27I Allradantrieb; 235/45R19 95 11A; 27I Frontantrieb; 245/40R19 94 11A; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R19 96 11A; 248; 26P; 27B 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D; 74H; 74P F e9*2007/46*0023*.. 84 - 177 235/35R19 91Y 11A; 21B; 22B; 260; nicht S60 Cross 5GG Country; nicht V60 84 - 224 245/35R19 93Y 11A; 21B; 22B; 24J; Cross Country; Kombi; 248; 260 Stufenheck; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71A; 723; 729; 73C; 74D; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: VOLVO S80 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A e9*2001/116*0057*.. 80 - 175 245/35R19 93W 11A; 22I; 24J Allradantrieb; A-2D e1*2001/116*0504*.. 80 - 232 245/35R19 93Y 11A; 22I; 24J; 5HA Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 73C; 74D; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: V70, XC70 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B e9*2001/116*0065*.. 120 - 210 245/40R19 94 11A; 24J VOLVO XC70; B-2D e1*2001/116*0505*.. 120 - 224 235/45R19 95 Allradantrieb; 245/40R19 98 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R19 98 11A; 24J 12A; 51A; 71A; 723; 255/40R19 96 11A; 22I; 24J 729; 73C; 74D; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: XC60 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen D e9*2001/116*0068*.. 100 - 224 235/55R19 101 11A; 24J; 248 Allradantrieb; D-N2D e1*2007/46*0339*.. Frontantrieb; D-2D e1*2001/116*0507*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 723; 729; 73C; 74D; 74H; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0029-16-WIRD zur Erteilung der ABE 50560 ANLAGE: 1 Radtyp: CARMANI CA 13 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 23.02.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 15 Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0029-16-WIRD zur Erteilung der ABE 50560 ANLAGE: 1 Radtyp: CARMANI CA 13 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 23.02.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 15 Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0029-16-WIRD zur Erteilung der ABE 50560 ANLAGE: 1 Radtyp: CARMANI CA 13 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 23.02.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 15 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem in Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1030kg. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0029-16-WIRD zur Erteilung der ABE 50560 ANLAGE: 1 Radtyp: CARMANI CA 13 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 23.02.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 15 67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R19 Hinterachse: 265/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. FGT) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer (orig. Ford-Teil), ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung ist bei Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Reifengröße 225/50R17 bzw. 235/45R18 (Kontrollmöglichkeit: 2,5 Lenkradumdrehungen von Endanschlag zu Endanschlag) in den Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0029-16-WIRD zur Erteilung der ABE 50560 ANLAGE: 1 Radtyp: CARMANI CA 13 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 23.02.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 15 Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0029-16-WIRD zur Erteilung der ABE 50560 ANLAGE: 1 Radtyp: CARMANI CA 13 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 23.02.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 15 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: FORD Fahrzeugtyp: WA6 Genehm.Nr.: e13*2001/116*0185*.. Handelsbez.: GALAXY, S-MAX Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 300 15 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27H x = 300 y = 350 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0029-16-WIRD zur Erteilung der ABE 50560 ANLAGE: 1 Radtyp: CARMANI CA 13 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 23.02.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 15 Fahrzeug: Hersteller: FORD Fahrzeugtyp: BA7 Genehm.Nr.: e13*2001/116*0249*.. Handelsbez.: FORD MONDEO Variante(n): ab e13*2001/116*0249*26, Kombi, Schrägheck, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 150 y = 170 VA 26P x = 100 y = 120 VA 27I x = 220 y = 280 HA 27B x = 270 y = 330 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 150 y = 170 13 VA 26N x = 150 y = 170 8 VA 27F x = 270 y = 330 3 HA 27H x = 270 y = 330 3 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0029-16-WIRD zur Erteilung der ABE 50560 ANLAGE: 1 Radtyp: CARMANI CA 13 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 23.02.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 15 Fahrzeug: Hersteller: JAGUAR Fahrzeugtyp: JA Genehm.Nr.: e11*2007/46*2150*.. Handelsbez.: JAGUAR XE Variante(n): Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 230 VA 27B x = 290 y = 300 HA 27I x = 240 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 30 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA 27F x = 290 y = 300 26 HA 27H x = 290 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0029-16-WIRD zur Erteilung der ABE 50560 ANLAGE: 1 Radtyp: CARMANI CA 13 8519 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 23.02.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 15 Fahrzeug: Hersteller: VOLVO Fahrzeugtyp: F Genehm.Nr.: e9*2007/46*0023*.. Handelsbez.: VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA 27B x = 300 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 300 y = 300 8 HA 26J x = 300 y = 300 25 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.