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							Gutachten 366-0030-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 50561
ANLAGE: 3                                                         Radtyp: CARMANI CA 13 9020
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 23.02.2016
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Fahrzeughersteller                         : AUDI, BENTLEY, QUATTRO GmbH, SEAT, SKODA,
                                             VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 9 J X 20 EH2+               Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)      datum
112557135 H1        CARMANI CA 13 9020         FZ60Ø66,6-Ø57,1             57,1     Kunststoff     960     2300     01/16
                    LK112
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 8J; 4E; 4F1; 8V; 8J; D2; 4F
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : 8U1; 8U
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : D2; 4E; 4F; 4F1; 8J; 8V
                                             200 Nm für Typ : 8U erhöhtes Anzugsmoment; 8U1 erhöhtes
                                             Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3, S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen       Auflagen zu Reifen                     Auflagen
8V           e1*2007/46*0607*.. 77 - 132 245/30R20 86W 11A; 241; 244; 246;                    Cabrio; Limousine;
                                                       26B; 26N; 27F; 5EM                     Allradantrieb;
                                206 - 221 245/30R20 90 11A; 241; 244; 246;                    Frontantrieb;
                                                       26B; 26N; 27F                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                              73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen       Auflagen zu Reifen                   Auflagen
4F           e1*2001/116*0254*.., 120 - 257 245/35R20 95 11A; 21P; 22I                        Nur Allroad Quattro;
               e13*2007/46*1080*..                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
4F1            e13*2007/46*1080*..                                                            12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                              723; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74P
4F             e1*2001/116*0254*.., 89 - 188 245/30R20 90Y 11A; 21P; 22H; 24D;                Limousine u. Kombi;
               e13*2007/46*1080*..                         24J; 5GA                           Front- u.
4F1            e13*2007/46*1080*..           255/30R20 92Y 11A; 21P; 22F; 24C;                Allradantrieb; Nicht
                                                                    24D; 5GM                  Allroad Quattro;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                              723; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0030-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 50561
ANLAGE: 3                                                      Radtyp: CARMANI CA 13 9020
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 23.02.2016
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
4F           e1*2001/116*0254*.. 320    265/30R20 94Y QBN; 11A; 21B; 22H;                  Nur AUDI S6;
                                                      22Q; 24J; 24M; 5HI;                  Allradantrieb;
                                                      54A
                                                                                           Limousine u. Kombi;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                           723; 729; 73C; 74A;
                                                                                           74P

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A8 / S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
D2           e1*93/81*0005*..,  110 - 265 245/40R20              MB8; 11A; 21B; 22B;       nicht für gepanzerte
               e1*98/14*0005*..                                  22F; 24J; 24M; 54A        Fz; Allradantrieb;
                                     110 - 309 255/35R20         MB9; 11A; 21B; 22B;       Frontantrieb;
                                                                 22F; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                           729; 73C; 74A; 74P
4E             e1*2001/116*0198*..   154 - 257 245/35R20 95Y 11A; 24J; 24M; 5HR            nicht für gepanzerte
                                     154 - 331 255/35R20 97Y 11A; 21B; 24J; 24M;           Fz;
                                                             51J                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                               275/35R20     11A; 21B; 22I; 24C;           12A; 51A; 71A; 723;
                                                             24D; 51G                      73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
8U           e1*2007/46*0591*..  88 - 162 235/35R20 92           Mit                       erhöhtes
8U1          e13*2007/46*1163*..                                 Radhausverbreiterung      Anzugsmoment
                                                                 Serie                     200 Nm;
                                              235/35R20 92       Ohne                      Kombilimousine;
                                                                 Radhausverbreiterung;     Allradantrieb;
                                                                 11A; 245
                                              245/35R20 91       Mit                       Frontantrieb;
                                                                 Radhausverbreiterung      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 Serie; 11A; 26P; 27I
                                              245/35R20 91       Ohne                      12A; 51A; 71A; 723;
                                                                 Radhausverbreiterung;     73C; 74A; 74P; 740
                                                                 11A; 245; 248; 26P; 27I

Verkaufsbezeichnung:     AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
8J           e1*2001/116*0369*.., 118 - 184 245/30R20 90         11A; 21P; 22H; 22L;       bis
               e1*2001/116*0374*..                               22Q; 24J; 24M             e1*2001/116*0369*16;
                                              255/30R20 92       11A; 21B; 22F; 22L;       Cabrio; Coupe;
                                                                 22Q; 24C; 24D             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                           73C; 74A; 74P
8J             e1*2001/116*0369*..   200 - 250 245/30R20 90      11A; 21P; 22H; 22L;       bis
                                                                 22Q; 24J; 24M             e1*2001/116*0369*16;
                                              255/30R20 92       11A; 21B; 22F; 22L;       Cabrio; Coupe;
                                                                 22Q; 24C; 24D             Allradantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                           73C; 74A; 74P


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0030-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 50561
ANLAGE: 3                                                         Radtyp: CARMANI CA 13 9020
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 23.02.2016
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Verkaufsbezeichnung:     TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen       Auflagen zu Reifen                   Auflagen
8J           e1*2001/116*0369*.. 132 - 228 225/35R20 90 11A; 245; 248; 26B;                  ab
                                                        26J; 27U                             e1*2001/116*0369*17;
                                           245/30R20 90 11A; 24J; 248; 26B;                  Cabrio; Coupe;
                                                        26J; 27H; 27V                        Allradantrieb;
                                           255/30R20 92 11A; 241; 244; 246;                  Frontantrieb;
                                                        26B; 26J; 27F; 27V                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                           265/30R20 94 11A; 241; 244; 246;                  12A; 51A; 71A; 723;
                                                        247; 26B; 26J; 27F;                  73C; 74A; 74P
                                                        27V

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI RS6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
4F           e1*2001/116*0276*.. 426             265/35R20          12T; 51G; 52J            ab
                                                                                             e1*2001/116*0276*01;
                                                                                             nicht für Fz. m.
                                                                                             Keramikbremse; Kombi;
                                                                                             Limousine;
                                                                                             10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                             71A; 723; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 76Z

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : BENTLEY
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung:     BENTLEY CONTINENTAL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
3W           e11*2001/116*0221*.. 412 - 449 275/35R20               11A; 22P; 53S            Continental Flying
                                                                                             Spur (bis Mj.2013);
                                                                                             Continental GT, I
                                                                                             Generation bis
                                                                                             Mj.2011; nicht Speed;
                                                                                             nicht Continental
                                                                                             Supersports;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                             73C; 74A; 74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0030-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 50561
ANLAGE: 3                                                         Radtyp: CARMANI CA 13 9020
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 23.02.2016
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Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SEAT
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
5PN          e9*2007/46*0012*.. 77 - 155 245/30R20 90W 11A; 21P; 22I; 22Q;                   Altea Freetrack;
                                                       24C; 24D; 5GA                         Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                             73C; 74A; 74P
5PN            e9*2007/46*0012*..      103 - 155 245/30R20 90W 11A; 21P; 22I; 22Q;           Altea 4 Freetrack;
                                                               24C; 24D; 5GA                 Allradantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                             73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
5P           e9*2001/116*0050*.. 77 - 155 245/30R20 90W 11A; 21P; 22I; 22Q;                  Altea Freetrack;
                                                        24C; 24D; 5GA                        Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                             73C; 74A; 74P
5P             e9*2001/116*0050*..     103 - 155 245/30R20 90W 11A; 21P; 22I; 22Q;           Altea 4 Freetrack;
                                                               24C; 24D; 5GA                 Allradantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                             73C; 74A; 74P

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SKODA
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SUPERB
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen            Auflagen
3T           e11*2001/116*0326*.. 88 - 206 235/35R20 92        11A; 246; 248; 26P;           ab
                                                               27P                           e11*2001/116*0326*32;
                                                 245/35R20 91W 11A; 24J; 248; 26B;           Kombi; Limousine;
                                                               26N; 27H; 27P                 Allradantrieb;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                             73C; 74A; 74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0030-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 50561
ANLAGE: 3                                                         Radtyp: CARMANI CA 13 9020
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 23.02.2016
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Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
AU           e1*2007/46*0623*.. 63 - 221 235/30R20 88W 11A; 241; 244; 246;                   nur Golf 7; ab
1 KM         e1*2007/46*0492*..                        247; 26B; 26J; 27F;                   e1*2007/46*0623*01;
1K           e1*2007/46*0490*..                        54F; 56G                              ab
                                                                                             e1*2007/46*0490*05;
                                                                                             nicht Golf Alltrack;
                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             Mehrlenkerhinterachse;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                             73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, GOLF ALLTRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen  Auflagen
AUV          e1*2007/46*0627*.. 63 - 221 235/30R20 88W 11A; 241; 244; 246; nur Golf 7; ab
                                                       247; 26B; 26J; 27F; e1*2007/46*0627*01;
                                                       54F; 56G            nicht Golf Alltrack;
                                                                           Allradantrieb;
                                                                           Frontantrieb;
                                                                           Mehrlenkerhinterachse;
                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           12A; 51A; 71A; 723;
                                                                           73C; 74A; 74P
AUV          e1*2007/46*0627*.. 81 - 135 225/35R20 90  11A; 245; 248; 26P; Golf Alltrack;
                                                       27F                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           12A; 51A; 71A; 723;
                                                                           73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
1KP          e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 235/30R20 88W 11A; 21B; 22F; 22L;                 Nur Golf Plus 6; Ab
             e1*2007/46*0491*..                          24C; 244; 247; 5FE;                 e1*2001/116*0304*14;
                                                         56G
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                             723; 73C; 74A; 74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0030-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 50561
ANLAGE: 3                                                      Radtyp: CARMANI CA 13 9020
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 23.02.2016
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Verkaufsbezeichnung:     JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
16           e1*2007/46*0539*.. 77 - 155 235/30R20 88            11A; 24J; 24M; 26B;      Beetle (Schrägheck);
                                                                 26N; 27B; 27H; 56G       Beetle Cabrio;
                                              235/35R20 88       11A; 24J; 24M; 26B;      Frontantrieb;
                                                                 26N; 27B; 27H            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/30R20 90       11A; 24C; 244; 247;      12A; 51A; 71A; 723;
                                                                 26B; 26J; 27B; 27H       729; 73C; 74A; 74P
                                              255/30R20 92       11A; 244; 247; 27B;
                                                                 27F; 57F; 67V
                                              265/30R20 94       11A; 24D; 27B; 27F;
                                                                 57F; 67J

Verkaufsbezeichnung:     PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
3C           e1*2001/116*0307*.. 88 - 206 245/35R20 95           11A; 24J; 24M; 26B;      ab
                                                                 26N; 27F                 e1*2001/116*0307*37;
                                                                                          VW Passat (B8) ab Mj.
                                                                                          2014; nicht Passat
                                                                                          Alltrack; Kombi;
                                                                                          Stufenheck;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P
3C             e1*2001/116*0307*..    110 - 176 245/35R20 95     11A; 245; 26B; 26N;      VW Passat Alltrack
                                                                 27F                      (B8) ab Mj.2014;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TIGUAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
5N           e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 245/35R20 91          11A; 22I; 24J; 24M       bis
             e1*2007/46*0487*..            255/35R20 93          11A; 21P; 22B; 24D;      e1*2001/116*0450*23;
                                                                 24J                      Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71A; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     VW PHAETON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
3d           DE*2007/46*0452*.., 177 - 246 255/35R20 97          11A; 24J; 24M; 5IM       nicht V10 Diesel;
               e1*2007/46*0452*..                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
3D             e1*2001/116*0189*..,                                                       12A; 51A; 533; 573;
               e1*98/14*0189*..                                                           71A; 723; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 76S




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0030-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 50561
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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 23.02.2016
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.




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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 23.02.2016
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22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung




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       des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




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27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
     Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
     am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem in Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
     250 km/h nicht zulässig.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 23.02.2016
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57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1060kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1460kg.
67J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R20
                    Hinterachse:                          265/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/30R20
                    Hinterachse:                          255/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0030-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 50561
ANLAGE: 3                                                      Radtyp: CARMANI CA 13 9020
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 23.02.2016
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                                                                                                    Seite: 12 von 19
      Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
      Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
MB8) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Tragfähigkeit und die Montierbarkeit der
     Reifengröße auf der Radgröße am Fahrzeugtyp erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der
     Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
MB9) rEs ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Tragfähigkeit und die Montierbarkeit der
     Reifengröße auf der Radgröße am Fahrzeugtyp erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der
     Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
QBN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist an Fahrzeugausführungen mit einer zulässigen Achslast von
     mehr als 1340 kg nicht zulässig; die zulässige Vorderachslast ist von 1350 kg auf 1340 kg zu ändern.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0030-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 50561
ANLAGE: 3                                                      Radtyp: CARMANI CA 13 9020
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 23.02.2016
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    8U
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0591*..
       Handelsbez.:    AUDI Q3

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombilimousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 335             y = 400                    HA
             27I                      x = 285             y = 355                    HA
             26B                      x = 290             y = 390                    VA
             26P                      x = 240             y = 340                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 290       y = 390             30                VA
             26N                   x = 290       y = 390             10                VA
             27F                   x = 335       y = 400             30                HA
             27H                   x = 335       y = 400             10                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0030-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 50561
ANLAGE: 3                                                      Radtyp: CARMANI CA 13 9020
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 23.02.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    8V
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0607*..
       Handelsbez.:    AUDI A3, S3

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 350             y = 250                    VA
             26B                      x = 400             y = 300                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 400       y = 400              8                VA
             26J                   x = 400       y = 400             20                VA
             27H                   x = 350       y = 350              8                HA
             27F                   x = 350       y = 350             20                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0030-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 50561
ANLAGE: 3                                                      Radtyp: CARMANI CA 13 9020
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 23.02.2016
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                                                                                                    Seite: 15 von 19

Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    8J
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0369*..
       Handelsbez.:    TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster

       Variante(n):    Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 350             y = 290                    VA
             26P                      x = 330             y = 240                    VA
             27U                       y = 40             y = 140                    HA
             27V                       y = 40             y = 140                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 350       y = 290              8                VA
             26J                   x = 350       y = 290             30                VA
             27H                   x = 280       y = 350              8                HA
             27F                   x = 280       y = 350             21                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0030-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 50561
ANLAGE: 3                                                      Radtyp: CARMANI CA 13 9020
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 23.02.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     SKODA
       Fahrzeugtyp:    3T
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0326*..
       Handelsbez.:    SUPERB

       Variante(n):    ab e11*2001/116*0326*32, Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 310             y = 300                    VA
             26P                      x = 260             y = 250                    VA
             27P                      x = 300             y = 300                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 310       y = 300             23                VA
             26N                   x = 310       y = 300              8                VA
             27F                   x = 300       y = 300             23                HA
             27H                   x = 300       y = 300              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0030-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 50561
ANLAGE: 3                                                      Radtyp: CARMANI CA 13 9020
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 23.02.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    3C
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0307*..
       Handelsbez.:    PASSAT

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 400             y = 300                    VA
             26P                      x = 370             y = 250                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 400       y = 300             15                VA
             26N                   x = 400       y = 300              8                VA
             27F                   x = 300       y = 400             30                HA
             27H                   x = 300       y = 400              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0030-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 50561
ANLAGE: 3                                                      Radtyp: CARMANI CA 13 9020
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 23.02.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    16
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0539*..
       Handelsbez.:    JETTA, BEETLE

       Variante(n):    Frontantrieb, Nur Beetle (Schrägheck)

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 350                    VA
             26P                      x = 250             y = 300                    VA
             27B                      x = 350             y = 300                    HA
             27I                      x = 300             y = 250                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 300       y = 350            18,5               VA
             26N                   x = 300       y = 350              8                VA
             27F                   x = 350       y = 300            26,5               HA
             27H                   x = 350       y = 300              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0030-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 50561
ANLAGE: 3                                                      Radtyp: CARMANI CA 13 9020
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 23.02.2016
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Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    AUV
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0627*..
       Handelsbez.:    GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, GOLF ALLTRACK

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 260             y = 280                    VA
             26P                      x = 210             y = 230                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 260       y = 280             10                VA
             26N                   x = 260       y = 280              8                VA
             27F                   y = 300       y = 320             30                HA
             27H                   x = 300       y = 320              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.