TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 16-TARR-0233
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
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GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG DER ABE 5056 1
366-0030-16-WIRD
Antragsteller: AD VIMOTION GmbH 401537
72669 Unterensingen
Art: Sonderrad 9 J X 20 EH2+
Typ: CARMANI CA 13 9020
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung der ABE 50561 verliert seine
Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den
Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Die LM-Sonderräder können auch mit Carmani 13 9,0Jx20EH2+ gekennzeichnet sein.
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mittenl Ein- zul. zul. gültig
kreis och preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
108634145 F CARMANI CA 13 9020 N20Ø72.6 - Ø63.4 108/5 63,4 45 960 2300 01/16
LK108
112557125 H1 CARMANI CA 13 9020 FZ60Ø66,6-Ø57,1 112/5 57,1 25 960 2300 01/16
LK112
112557135 H1 CARMANI CA 13 9020 FZ60Ø66,6-Ø57,1 112/5 57,1 35 960 2300 01/16
LK112
112557145 H1 CARMANI CA 13 9020 FZ60Ø66,6-Ø57,1 112/5 57,1 45 960 2300 01/16
LK112
112566625 H1 CARMANI CA 13 9020 ohne 112/5 66,6 25 935 2361 01/16
LK112
112566625 H1 CARMANI CA 13 9020 ohne 112/5 66,6 25 960 2300 01/16
LK112
112566635 H1 CARMANI CA 13 9020 ohne 112/5 66,6 35 915 2422 01/16
LK112
112566635 H1 CARMANI CA 13 9020 ohne 112/5 66,6 35 960 2300 01/16
LK112
112566645 H1 CARMANI CA 13 9020 ohne 112/5 66,6 45 915 2422 01/16
LK112
112566645 H1 CARMANI CA 13 9020 ohne 112/5 66,6 45 960 2300 01/16
LK112
114567135 J CARMANI CA 13 9020 N25Ø72,6-Ø67,1 114,3/5 67,1 35 960 2300 01/16
LK114
114567142 J CARMANI CA 13 9020 N25Ø72,6-Ø67,1 114,3/5 67,1 42 960 2300 01/16
LK114
114567145 J CARMANI CA 13 9020 N25Ø72,6-Ø67,1 114,3/5 67,1 45 960 2300 01/16
LK114
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0030-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 50561
Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 20 EH2+ Radtyp: CARMANI CA 13 9020
Antragsteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 23.02.2016
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I.1. Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller : AD VIMOTION GmbH
72669 Unterensingen
Hersteller : AD VIMOTION GmbH
:
: 72669 Unterensingen
Handelsmarke : CARMANI (TWINMAX)
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 108634145 F:
: Außenseite : Innenseite
Hersteller : -- : AD VIMOTIO
Radtyp : -- : CARMANI CA 13 9020
Radausführung : -- : CARMANI CA 13 9020 LK112
Radgröße : -- : 9 J X 20 EH2+
Typzeichen : KBA 50561 : --
Einpreßtiefe : -- : ET25
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
: z.B. 01.16
Herkunftsmerkmal : -- : Made in Europa
Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL
Weitere Kennzeichnung : -- : Designed in Germany
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart Berichtnummer Datum Technischer Dienst
Technischer Bericht 366-0030-16-WIRD-TB 23.02.2016 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0030-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 50561
Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 20 EH2+ Radtyp: CARMANI CA 13 9020
Antragsteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 23.02.2016
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III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3. Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV. Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
1 FORD, JAGUAR, LAND ROVER (GB), 108634145 F 45 23.02.2016 liegt bei
VOLVO
2 AUDI, SKODA, VOLKSWAGEN 112557125 H1 25 23.02.2016 liegt bei
3 AUDI, BENTLEY, QUATTRO GmbH, 112557135 H1 35 23.02.2016 liegt bei
SEAT, SKODA,
VOLKSWAGEN
4 AUDI 112557145 H1 45 23.02.2016 liegt bei
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.