TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 16-TARR-0233 AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien Räder- und Reifenprüfung Seite: 1 von 4 GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG DER ABE 5056 1 366-0030-16-WIRD Antragsteller: AD VIMOTION GmbH 401537 72669 Unterensingen Art: Sonderrad 9 J X 20 EH2+ Typ: CARMANI CA 13 9020 Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung der ABE 50561 verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Die LM-Sonderräder können auch mit Carmani 13 9,0Jx20EH2+ gekennzeichnet sein. I. Übersicht Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mittenl Ein- zul. zul. gültig kreis och preß- Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig. Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum 108634145 F CARMANI CA 13 9020 N20Ø72.6 - Ø63.4 108/5 63,4 45 960 2300 01/16 LK108 112557125 H1 CARMANI CA 13 9020 FZ60Ø66,6-Ø57,1 112/5 57,1 25 960 2300 01/16 LK112 112557135 H1 CARMANI CA 13 9020 FZ60Ø66,6-Ø57,1 112/5 57,1 35 960 2300 01/16 LK112 112557145 H1 CARMANI CA 13 9020 FZ60Ø66,6-Ø57,1 112/5 57,1 45 960 2300 01/16 LK112 112566625 H1 CARMANI CA 13 9020 ohne 112/5 66,6 25 935 2361 01/16 LK112 112566625 H1 CARMANI CA 13 9020 ohne 112/5 66,6 25 960 2300 01/16 LK112 112566635 H1 CARMANI CA 13 9020 ohne 112/5 66,6 35 915 2422 01/16 LK112 112566635 H1 CARMANI CA 13 9020 ohne 112/5 66,6 35 960 2300 01/16 LK112 112566645 H1 CARMANI CA 13 9020 ohne 112/5 66,6 45 915 2422 01/16 LK112 112566645 H1 CARMANI CA 13 9020 ohne 112/5 66,6 45 960 2300 01/16 LK112 114567135 J CARMANI CA 13 9020 N25Ø72,6-Ø67,1 114,3/5 67,1 35 960 2300 01/16 LK114 114567142 J CARMANI CA 13 9020 N25Ø72,6-Ø67,1 114,3/5 67,1 42 960 2300 01/16 LK114 114567145 J CARMANI CA 13 9020 N25Ø72,6-Ø67,1 114,3/5 67,1 45 960 2300 01/16 LK114 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0030-16-WIRD zur Erteilung der ABE 50561 Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 20 EH2+ Radtyp: CARMANI CA 13 9020 Antragsteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 23.02.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 I.1. Beschreibung der Sonderräder Antragsteller : AD VIMOTION GmbH 72669 Unterensingen Hersteller : AD VIMOTION GmbH : : 72669 Unterensingen Handelsmarke : CARMANI (TWINMAX) Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung I.2. Radanschluß siehe Anlage I.3. Kennzeichnung der Sonderräder An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 108634145 F: : Außenseite : Innenseite Hersteller : -- : AD VIMOTIO Radtyp : -- : CARMANI CA 13 9020 Radausführung : -- : CARMANI CA 13 9020 LK112 Radgröße : -- : 9 J X 20 EH2+ Typzeichen : KBA 50561 : -- Einpreßtiefe : -- : ET25 Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr : z.B. 01.16 Herkunftsmerkmal : -- : Made in Europa Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL Weitere Kennzeichnung : -- : Designed in Germany Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. I.4. Verwendungsbereich Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen. II. Sonderradprüfung Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor: Berichtart Berichtnummer Datum Technischer Dienst Technischer Bericht 366-0030-16-WIRD-TB 23.02.2016 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0030-16-WIRD zur Erteilung der ABE 50561 Fahrzeugteil: Sonderrad 9 J X 20 EH2+ Radtyp: CARMANI CA 13 9020 Antragsteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 23.02.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 III. Anbau- und Verwendungsprüfung: III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug: Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. III.2. Fahrversuche: Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise nicht vor. Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen. III.3. Fahrwerksfestigkeit: Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich. IV. Zusammenfassung: Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen Bedenken. Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt. Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten. Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt werden, wenn - sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben. - sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern. - ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern. V. Unterlagen und Anlagen: V.1. Verwendungsbereichsanlagen: Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt: Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg. age Hinweise 1 FORD, JAGUAR, LAND ROVER (GB), 108634145 F 45 23.02.2016 liegt bei VOLVO 2 AUDI, SKODA, VOLKSWAGEN 112557125 H1 25 23.02.2016 liegt bei 3 AUDI, BENTLEY, QUATTRO GmbH, 112557135 H1 35 23.02.2016 liegt bei SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN 4 AUDI 112557145 H1 45 23.02.2016 liegt bei Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.