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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            16-0477-A01-V02
TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ CARMANI CA 13 9020
Fertiger/Zulieferer               AD Vimotion GmbH

                                                                                          Seite 1 von 6

Hersteller                        AD Vimotion GmbH
                                  Kelterstrasse 40
                                  72669 Unterensingen
                                  QM-Nr.: TIC 1510211010

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            CARMANI CA 13
Typ                               CARMANI CA 13 9020
Radgröße                          9,0Jx20EH2+
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                   tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
1145671 CARMANI CA 13 9020 /                       5/114,3/67,1        45          960    2300
45 J    N25Ø72,6-Ø67,1

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen                 AD-VIMOTION
Radtyp und Ausführung             CARMANI CA 13 9020
Radgröße                          9,0Jx20EH2+
Einpresstiefe                     (s.o.)
Giessereikennzeichen              CM
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund         Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°    110                     -
S03       Mutter M12x1,5               Kegel 60°    130                     -

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Austria unter der Gutachten Nr.
160477-A00-V00 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Hyundai
                                  Kia
                                  Mazda

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            16-0477-A01-V02
TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ CARMANI CA 13 9020
Fertiger/Zulieferer               AD Vimotion GmbH

                                                                                     Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Hyundai Grand Santa     145, 147      235/45R20   T00                                 A06 A12 A18
Fe                      145, 147      245/45R20   K1a K2b                             A56 A99 S02
DM                      145, 147      255/40R20   K1a K2b
e11*2007/46*0633*..     145, 147      255/45R20   K1a K2b
- incl. Facelift 2016
Hyundai Santa Fe        110-147       235/45R20   T00                                 A06 A12 A18
DM                      110-147       245/45R20   K1a K2b                             A57 A99 S02
e11*2007/46*0633*..     110-147       255/40R20   K1a K2b
- incl. Facelift 2016   110-147       255/45R20   K1a K2b
Hyundai Tucson          85-136        235/40R20   K1c K2b T96                         A06 A12 A18
TLE, TLE-HME            85-136        245/35R20   K1c K2c T95                         A57 A99 S02
e11*2007/46*2724*..;    85-136        245/40R20   K1c K2c
e13*2007/46*1612*..
Kia Optima              104-180       235/35R20   K1c K2c K5b                         A06 A12 A18
JF                      104-180       245/30R20   K1c K2c K5b K7d K8h                 A58 A99 Car
e4*2007/46*1018*..                                                                    Lim NoH S02
Kia Sorento (III)       110-145       235/45R20   T00                                 A06 A12 A18
XM FL                   110-145       245/45R20   K1a K2b                             A99 S02
e11*2007/46*0634*..     110-145       255/40R20   K1a K2b
                        110-145       255/45R20   K1a K2b
Kia Sorento (IV)        136-147       235/45R20   T00                                 A06 A12 A18
UM                      136-147       245/45R20                                       A57 A99 S02
e4*2007/46*0894*..
Kia Soul                91-113        235/35R20   G16 K2b K6w K8e                     A06 A12 A18
PS                                                                                    A58 A99 KMV
e4*2007/46*0825*..                                                                    S02
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Kia Sportage            85-136        235/40R20   K1a K1b K2a K2b T96                 A06 A12 A18
QLE                                                                                   A57 A99 S02
e11*2007/46*3144*..
Mazda CX-5              110-141       235/45R20                                       A06 A12 A18
KE, GH                  110-141       245/40R20                                       A99 S03
e13*2007/46*1247*..;    110-141       245/45R20
e1*2001/116*            110-141       255/40R20   K1c
0448*14-..              110-141       255/45R20   K1c
                        110-141       265/40R20   K1c K2c
Mazda CX-7              120-191       245/45R20   K1a K1b K2b                         A06 A12 A18
ER, ERE                 120-191       255/45R20   K1c K2b                             A57 A99 S02
e11*2001/116*0308*.
e13*2007/46*1109*..
Mazda RX8               141-170       245/30R20                                       A06 A12 A18
SE                                                                                    A99 S02
e11*2001/116*0199*.

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         16-0477-A01-V02
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ CARMANI CA 13 9020
Fertiger/Zulieferer            AD Vimotion GmbH

                                                                                      Seite 3 von 6
Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Tei-
legutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraft-
fahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der An-
lage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Rei-
fenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         16-0477-A01-V02
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ CARMANI CA 13 9020
Fertiger/Zulieferer            AD Vimotion GmbH

                                                                                        Seite 4 von 6
G16     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 16 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulas-
sungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen, dass
die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
(75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifen-
größen zu überprüfen.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K7d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          16-0477-A01-V02
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ CARMANI CA 13 9020
Fertiger/Zulieferer             AD Vimotion GmbH

                                                                                    Seite 5 von 6
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahr-
zeug).

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Wien, 23.02.2016 durchgeführt. Die Verwen-
dungsprüfung fand am 4. November 2016 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad

Es wurden 2 Abrollprüfungen für den Lochkreis 5/108 in ET45 vom TÜV Austria durchgeführt (siehe
auch Technischen Bericht 366-0030-16-WIRD-TB vom 23.02.2016).Die LM-Sonderräder können auch
mit 9,0Jx20EH2+ gekennzeichnet sein.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         16-0477-A01-V02
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ CARMANI CA 13 9020
Fertiger/Zulieferer            AD Vimotion GmbH

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Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2016.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 4. November 2016




Coen

BW/CC                                                                                00259770.DOC




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