TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 16-0477-A01-V02 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ CARMANI CA 13 9020 Fertiger/Zulieferer AD Vimotion GmbH Seite 1 von 6 Hersteller AD Vimotion GmbH Kelterstrasse 40 72669 Unterensingen QM-Nr.: TIC 1510211010 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell CARMANI CA 13 Typ CARMANI CA 13 9020 Radgröße 9,0Jx20EH2+ Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch- Einpress- Rad- Abrollumfang führung kreis- (mm)/ Mit- tiefe last (mm) tenloch-ø (mm) (mm) (kg) 1145671 CARMANI CA 13 9020 / 5/114,3/67,1 45 960 2300 45 J N25Ø72,6-Ø67,1 Kennzeichnungen Herstellerzeichen AD-VIMOTION Radtyp und Ausführung CARMANI CA 13 9020 Radgröße 9,0Jx20EH2+ Einpresstiefe (s.o.) Giessereikennzeichen CM Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - S03 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 130 - Prüfungen Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Austria unter der Gutachten Nr. 160477-A00-V00 ausgestellt. Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü- fungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Hyundai Kia Mazda Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 16-0477-A01-V02 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ CARMANI CA 13 9020 Fertiger/Zulieferer AD Vimotion GmbH Seite 2 von 6 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und Fahrzeug-Typ weise Hinweise ABE/EWG-Nr. Hyundai Grand Santa 145, 147 235/45R20 T00 A06 A12 A18 Fe 145, 147 245/45R20 K1a K2b A56 A99 S02 DM 145, 147 255/40R20 K1a K2b e11*2007/46*0633*.. 145, 147 255/45R20 K1a K2b - incl. Facelift 2016 Hyundai Santa Fe 110-147 235/45R20 T00 A06 A12 A18 DM 110-147 245/45R20 K1a K2b A57 A99 S02 e11*2007/46*0633*.. 110-147 255/40R20 K1a K2b - incl. Facelift 2016 110-147 255/45R20 K1a K2b Hyundai Tucson 85-136 235/40R20 K1c K2b T96 A06 A12 A18 TLE, TLE-HME 85-136 245/35R20 K1c K2c T95 A57 A99 S02 e11*2007/46*2724*..; 85-136 245/40R20 K1c K2c e13*2007/46*1612*.. Kia Optima 104-180 235/35R20 K1c K2c K5b A06 A12 A18 JF 104-180 245/30R20 K1c K2c K5b K7d K8h A58 A99 Car e4*2007/46*1018*.. Lim NoH S02 Kia Sorento (III) 110-145 235/45R20 T00 A06 A12 A18 XM FL 110-145 245/45R20 K1a K2b A99 S02 e11*2007/46*0634*.. 110-145 255/40R20 K1a K2b 110-145 255/45R20 K1a K2b Kia Sorento (IV) 136-147 235/45R20 T00 A06 A12 A18 UM 136-147 245/45R20 A57 A99 S02 e4*2007/46*0894*.. Kia Soul 91-113 235/35R20 G16 K2b K6w K8e A06 A12 A18 PS A58 A99 KMV e4*2007/46*0825*.. S02 - mit Radhaus- Verbreiterungen Kia Sportage 85-136 235/40R20 K1a K1b K2a K2b T96 A06 A12 A18 QLE A57 A99 S02 e11*2007/46*3144*.. Mazda CX-5 110-141 235/45R20 A06 A12 A18 KE, GH 110-141 245/40R20 A99 S03 e13*2007/46*1247*..; 110-141 245/45R20 e1*2001/116* 110-141 255/40R20 K1c 0448*14-.. 110-141 255/45R20 K1c 110-141 265/40R20 K1c K2c Mazda CX-7 120-191 245/45R20 K1a K1b K2b A06 A12 A18 ER, ERE 120-191 255/45R20 K1c K2b A57 A99 S02 e11*2001/116*0308*. e13*2007/46*1109*.. Mazda RX8 141-170 245/30R20 A06 A12 A18 SE A99 S02 e11*2001/116*0199*. Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 16-0477-A01-V02 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ CARMANI CA 13 9020 Fertiger/Zulieferer AD Vimotion GmbH Seite 3 von 6 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Tei- legutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraft- fahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der An- lage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag- fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu- lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände- rungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum- fang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Rei- fenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen- det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili- mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 16-0477-A01-V02 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ CARMANI CA 13 9020 Fertiger/Zulieferer AD Vimotion GmbH Seite 4 von 6 G16 Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 16 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulas- sungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeug- papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifen- größen zu überprüfen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel- len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann- ten Bereich abgedeckt sein. K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu- stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli- chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann- ten Bereich abgedeckt sein. K5b An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. K7d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8e An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8h An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 16-0477-A01-V02 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ CARMANI CA 13 9020 Fertiger/Zulieferer AD Vimotion GmbH Seite 5 von 6 KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli- chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahr- zeug). S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Prüfort und Prüfdatum Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Wien, 23.02.2016 durchgeführt. Die Verwen- dungsprüfung fand am 4. November 2016 in Lambsheim statt. Hinweise zum Sonderrad Es wurden 2 Abrollprüfungen für den Lochkreis 5/108 in ET45 vom TÜV Austria durchgeführt (siehe auch Technischen Bericht 366-0030-16-WIRD-TB vom 23.02.2016).Die LM-Sonderräder können auch mit 9,0Jx20EH2+ gekennzeichnet sein. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 16-0477-A01-V02 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2+ Typ CARMANI CA 13 9020 Fertiger/Zulieferer AD Vimotion GmbH Seite 6 von 6 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un- ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre- chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2016. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 4. November 2016 Coen BW/CC 00259770.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim