Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							Gutachten 366-0192-15-WIRD
zur Erteilung der ABE 50562
ANLAGE: 12                                                        Radtyp: CARMANI CA 14 6516
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 25.09.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 7

Fahrzeughersteller                         : AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN, Nissan International S. A.,
                                             RENAULT
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
114566145           CARMANI CA 14 6516         N23Ø72,6-Ø66,1              66,1     Kunststoff     660     2150    04/15
                    LK114
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUTOMOBILES DACIA S.A.
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 105 Nm
Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                     Auflagen
SD           e2*2001/116*0314*.., 66 - 81 215/60R16 95                                        Duster; Allradantrieb;
             e2*2007/46*0030*..           215/65R16 98                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/60R16 98                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              729; 73C; 74A; 74P
SD             e2*2001/116*0314*.., 63 - 92        215/60R16 95                               Duster; Frontantrieb;
               e2*2007/46*0030*..                  215/65R16 98                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   225/60R16 98     11A; 245                  12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              729; 73C; 74A; 74P

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : NISSAN, Nissan International S. A.
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : P12; T31
                                             110 Nm für Typ : V10
                                             113 Nm für Typ : C13
Verkaufsbezeichnung:     NISSAN ALMERA TINO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen        Auflagen
V10          e9*98/14*0035*..  78 - 100 205/55R16                   51G                       10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                              51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                              74A; 74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0192-15-WIRD
zur Erteilung der ABE 50562
ANLAGE: 12                                                        Radtyp: CARMANI CA 14 6516
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 25.09.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 2 von 7
Verkaufsbezeichnung:     NISSAN PRIMERA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
P12          e11*98/14*0183*.. 80 - 103 205/55R16 90                                         Kombi; Stufenheck;
                                        205/60R16 92                                         Schrägheck;
                                        215/55R16 93                                         10B; 10S; 11B; 11G;
                                        225/50R16 92                                         11H; 12A; 51A; 71K;
                                        225/55R16 95                                         723; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN X-TRAIL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
T31          e1*2001/116*0432*.. 104 - 127 215/65R16                12T; 51G                 Allradantrieb;
                                           225/60R16 98             12A                      Frontantrieb;
                                           235/60R16 100            12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             51A; 573; 71K; 723;
                                                                                             73C; 74A; 74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:     PULSAR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
C13          e9*2007/46*3086*.. 81 - 140 195/60R16 89               12M                      Frontantrieb;
                                         205/55R16 91               12Q                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/50R16 90               12A                      51A; 71K; 723; 73C;
                                         215/55R16 93               12A                      74A; 74P; 76U

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : RENAULT
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : JZ; Z
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : T
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm für Typ : JZ erhöhtes Anzugsmoment; Z erhöhtes
                                             Anzugsmoment
                                             170 Nm für Typ : T erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     LAGUNA, LATITUDE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
T            e2*2001/116*0363*.. 81 - 110 205/55R16 91              12M                      erhöhtes
                                                                                             Anzugsmoment
                                                205/60R16 92        12T                      170 Nm; Latitude
                                       81 - 127 215/55R16 93        12T                      (Stufenheck);
                                                215/60R16 95        12A; 54F                 Frontantrieb;
                                                225/50R16 92        12A; 57T                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                225/55R16 95        12A                      51A; 71K; 723; 729;
                                       103      195/60R16           12T; 51G                 73C; 74A; 74P; 74U;
                                                                                             740; 76U




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0192-15-WIRD
zur Erteilung der ABE 50562
ANLAGE: 12                                                     Radtyp: CARMANI CA 14 6516
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 25.09.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 7
Verkaufsbezeichnung:     LAGUNA, LATITUDE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
T            e2*2001/116*0363*.., 81 - 103 195/60R16             51G                      erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
               e2*2007/46*0012*..              205/55R16 91W     51J                      170 Nm; Kombi;
                                               205/60R16         51G                      Schrägheck;
                                               215/55R16 93                               Frontantrieb;
                                               215/60R16         51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/50R16 92W                              12A; 51A; 71K; 723;
                                               225/55R16 95      54F                      73C; 74A; 74P; 74U;
                                                                                          740; 76T; 76U

Verkaufsbezeichnung:     MEGANE SCENIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
JZ           e2*2001/116*0379*.., 63 - 103 205/60R16 92                                   erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
               e2*2007/46*0011*..              215/55R16 93      11A; 22I                 130 Nm; Scenic; Grand
                                               215/60R16 95      11A; 22I                 Scenic; kurzer
                                                                                          Radstand; langer
                                                                                          Radstand;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          74U; 740; 76U
JZ             e2*2001/116*0379*..   81 - 97   205/60R16         12T; 51G                 erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                               215/55R16 93      12T                      130 Nm; Frontantrieb;
                                               215/60R16         12T; 51G                 J-Cross; X-Mod;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71K; 723; 729;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 74U;
                                                                                          740; 76U

Verkaufsbezeichnung:     MEGANE,FLUENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
Z            e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 195/55R16 87          51J                      erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
               e2*2007/46*0010*..              195/60R16 89      51J                      130 Nm; Kombi;
                                               205/55R16 91                               Frontantrieb;
                                               215/55R16 93                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/50R16 92      11A; 22M; 57T            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 74U;
                                                                                          740; 76U
Z              e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 205/55R16 91                                 erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
               e2*2007/46*0010*..              205/60R16         51G                      130 Nm; Fluence
                                               215/55R16 93                               (Stufenheck); 4-türig;
                                               215/60R16 95                               Frontantrieb;
                                               225/50R16 92      57T                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/55R16 95                               12K; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 74U;
                                                                                          740; 76U




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0192-15-WIRD
zur Erteilung der ABE 50562
ANLAGE: 12                                                     Radtyp: CARMANI CA 14 6516
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 25.09.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 7
Verkaufsbezeichnung:     MEGANE,FLUENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
Z            e2*2001/116*0373*.. 78 - 103 205/50R16 91                                    erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              205/55R16 91                                130 Nm; Cabrio;
                                              215/55R16 93                                Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          74U; 740; 76U
Z              e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 195/55R16 87        51J                      erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
               e2*2007/46*0010*..             195/60R16 89       51J                      130 Nm; Schrägheck; 4-
                                              205/55R16 91                                türig; Frontantrieb;
                                              215/55R16 93                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/50R16 92       57T                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 74U;
                                                                                          740; 76U
Z              e2*2001/116*0373*..   63 - 103 195/55R16 87       51J                      erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              195/60R16 89       51J                      130 Nm; Coupe; 2-
                                              205/55R16 91                                türig; Frontantrieb;
                                              215/55R16 93                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/50R16 92       57T                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 74U;
                                                                                          740; 76U

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0192-15-WIRD
zur Erteilung der ABE 50562
ANLAGE: 12                                                     Radtyp: CARMANI CA 14 6516
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 25.09.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 5 von 7
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0192-15-WIRD
zur Erteilung der ABE 50562
ANLAGE: 12                                                     Radtyp: CARMANI CA 14 6516
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 25.09.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 6 von 7
      oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
      Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
      FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
      dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        205/55R16
                    Hinterachse:                        225/50R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte,
     Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt
     werden.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0192-15-WIRD
zur Erteilung der ABE 50562
ANLAGE: 12                                                     Radtyp: CARMANI CA 14 6516
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 25.09.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 7 von 7
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.