Gutachten 366-0195-15-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50564 ANLAGE: 9 Radtyp: CARMANI CA 14 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 30.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 13 Fahrzeughersteller Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG, DAIMLER (D) Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 52 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum 112566652 H3/ CARMANI CA 14 7517 ohne 66,6 700 2105 05/17 HD LK112 112566652 H3/ CARMANI CA 14 7517 ohne 66,6 725 2025 05/17 HD LK112 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. §22 50564*06 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: B10; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F1X e1*2007/46*1676*.. 85 - 170 225/55R17 51G BMW X1 (F48); Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76S; BBY; FGC F2X e1*2007/46*1824*.. 85 - 170 225/55R17 51G BMW X2 (F39); 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0195-15-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50564 ANLAGE: 9 Radtyp: CARMANI CA 14 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 30.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 13 Verkaufsbezeichnung: BMW 1ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F1H e1*2007/46*2018*.. 80 - 140 205/50R17 93 124 Schräghecklimousine; 215/45R17 91 12A Allradantrieb; 215/50R17 91 12A Frontantrieb; 225/45R17 91 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 94 12A 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76S; 83H; DEG Verkaufsbezeichnung: BMW 2ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2AT e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 205/50R17 93 BMW Active Tourer F45; F2GT e1*2007/46*1677*.. 205/55R17 51G BMW Gran Tourer F46; 205/55R17 91W 11A; 248 Allradantrieb; 215/50R17 91W 11A; 248 Frontantrieb; 225/45R17 91W 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 94 11A; 248 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76S; BBY; FGC F2GC e1*2007/46*2064*.. 85 - 140 205/50R17 93 12I 10B; 11B; 11G; 11H; 215/50R17 91 12A 51A; 71C; 71K; 721; 225/45R17 91 12A 725; 73C; 74A; 76S; §22 50564*06 235/45R17 94 12A 83H 245/45R17 95 12A U2AT e1*2018/858*00117*.. 90 - 150 225/50R17 98 Allradantrieb; 225/55R17 97 Frontantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76S Verkaufsbezeichnung: BMW 2ER REIHE, MINI, X REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-L e1*2007/46*0371*.. 85 - 170 225/55R17 51G BMW X1 (F48); Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76S; BBY; FGC UKL-L e1*2007/46*0371*.. 75 - 155 205/50R17 M+S 52J MINI CLUBMAN F54; 205/50R17 93 Allradantrieb; 215/50R17 M+S 11A; 248; 52J Frontantrieb; 215/50R17 95 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 93 12A; 51A; 71C; 71K; 235/45R17 94 11A; 248 721; 725; 73C; 74A; 245/45R17 95 11A; 248; 26P 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0195-15-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50564 ANLAGE: 9 Radtyp: CARMANI CA 14 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 30.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 13 Verkaufsbezeichnung: BMW 2ER REIHE, MINI, X REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-L e1*2007/46*0371*.. 75 - 225 205/50R17 93 CLUBMAN JOHN COOPER 215/50R17 95 11A; 248 WORKS (F54); MINI 225/45R17 93 CLUBMAN F54; 235/45R17 94 11A; 248 Allradantrieb; 245/45R17 95 11A; 248; 26P Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76S; BBY; FGC UKL-L e1*2007/46*0371*.. 70 - 170 205/50R17 93 BMW Active Tourer F45; 205/55R17 51G BMW Gran Tourer F46; 205/55R17 91W 11A; 248 Allradantrieb; 215/50R17 91W 11A; 248 Frontantrieb; 225/45R17 91W 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 94 11A; 248 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76S; BBY; FGC Verkaufsbezeichnung: MINI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen §22 50564*06 FMK e1*2007/46*1683*.. 75 - 225 205/50R17 93 CLUBMAN JOHN COOPER 215/50R17 95 11A; 248 WORKS (F54); MINI 225/45R17 93 CLUBMAN F54; 235/45R17 94 11A; 248 Allradantrieb; 245/45R17 95 11A; 248; 26P Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76S; BBY; FGC FMK e1*2007/46*1683*.. 75 - 155 205/50R17 M+S 52J MINI CLUBMAN F54; 205/50R17 93 Allradantrieb; 215/50R17 M+S 11A; 248; 52J Frontantrieb; 215/50R17 95 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 93 12A; 51A; 71C; 71K; 235/45R17 94 11A; 248 721; 725; 73C; 74A; 245/45R17 95 11A; 248; 26P 76S FMX e1*2007/46*1682*.. 75 - 155 205/55R17 91V 124 Allradantrieb; 205/60R17 93 12A Frontantrieb; 215/55R17 94 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 215/60R17 96 12A 51A; 71C; 71K; 721; 225/50R17 94 12A 725; 73C; 74A; 76S 225/55R17 12A; 51G FMX e1*2007/46*1682*.. 75 - 170 205/55R17 91V 124 Allradantrieb; 205/60R17 93 12A Frontantrieb; 215/55R17 94 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 215/60R17 96 12A 51A; 71K; 723; 73C; 225/50R17 94 12A 74A; 76S; BBY; FGC 225/55R17 12A; 51G Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0195-15-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50564 ANLAGE: 9 Radtyp: CARMANI CA 14 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 30.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 13 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER (D) Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: Z05; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm Verkaufsbezeichnung: A-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 176 e1*2007/46*0928*.. 66 - 135 205/50R17 93 erhöhtes Anzugsmoment 215/45R17 91 160 Nm; A-Klasse; 66 - 160 225/45R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 155 - 160 205/50R17 93 52J 12A; 51A; 71K; 723; 215/45R17 91 52J 729; 73C; 74A; 740; 76S; MAO Verkaufsbezeichnung: B-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 246 e1*2007/46*0751*.. 66 - 155 205/50R17 93 erhöhtes §22 50564*06 Anzugsmoment 215/45R17 91 160 Nm; B-Klasse ab 225/45R17 51G Mj. 2011; nicht Natural Gas Drive; nicht Electric Drive; Kombi; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 740; 76S; MAO Verkaufsbezeichnung: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 135 205/50R17 93 erhöhtes Anzugsmoment 215/45R17 91 160 Nm; A-Klasse; 66 - 160 225/45R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 155 - 160 205/50R17 93 52J 12A; 51A; 71K; 723; 215/45R17 91 52J 729; 73C; 74A; 740; 76S; MAO Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0195-15-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50564 ANLAGE: 9 Radtyp: CARMANI CA 14 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 30.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 13 Verkaufsbezeichnung: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 100 - 160 225/45R17 51G erhöhtes Anzugsmoment 160 Nm; CLA; CLA Limousine; CLA Shooting brake; Kombilimousine; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 740; 76S; MAO 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 205/50R17 93 11A; 26N; 26P erhöhtes Anzugsmoment 215/45R17 91 11A; 26P 160 Nm; CLA; 225/45R17 51G Sportfahrwerk; CLA Limousine; CLA Shooting brake; Kombilimousine; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; §22 50564*06 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 740; 76S; MAO 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 205/50R17 93 erhöhtes Anzugsmoment 215/45R17 91 160 Nm; CLA; nicht 225/45R17 91 Sportfahrwerk; CLA Limousine; CLA Shooting brake; Kombilimousine; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 740; 76S; MAO 245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 155 205/50R17 93 erhöhtes Anzugsmoment 215/45R17 91 160 Nm; B-Klasse ab 225/45R17 51G Mj. 2011; nicht Natural Gas Drive; nicht Electric Drive; Kombi; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 740; 76S; MAO Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0195-15-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50564 ANLAGE: 9 Radtyp: CARMANI CA 14 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 30.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 13 Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 205/50R17 93 11A; 26N; 26P erhöhtes Anzugsmoment 215/45R17 91 11A; 26P 160 Nm; CLA; 225/45R17 51G Sportfahrwerk; CLA Limousine; CLA Shooting brake; Kombilimousine; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 740; 76S; MAO 117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 205/50R17 93 erhöhtes Anzugsmoment 215/45R17 91 160 Nm; CLA; nicht 225/45R17 91 Sportfahrwerk; CLA Limousine; CLA Shooting brake; Kombilimousine; Limousine; Frontantrieb; §22 50564*06 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 740; 76S; MAO Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0195-15-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50564 ANLAGE: 9 Radtyp: CARMANI CA 14 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 30.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 13 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) §22 50564*06 kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0195-15-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50564 ANLAGE: 9 Radtyp: CARMANI CA 14 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 30.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 13 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. §22 50564*06 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 83H) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen, die mit M-Sportbremse ausgerüstet sind, nicht zulässig. BBY) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm (Dicke 30mm) in Verbindung mit Bremssätteln des Herstellers "Brembo" an der Vorderachse nicht zulässig. DEG) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an der Vorderachse nicht zulässig. FGC) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet) an der Vorderachse nicht zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0195-15-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50564 ANLAGE: 9 Radtyp: CARMANI CA 14 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 30.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 13 MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an der Vorderachse nicht zulässig. §22 50564*06 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0195-15-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50564 ANLAGE: 9 Radtyp: CARMANI CA 14 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 30.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 13 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: FMK Genehm.Nr.: e1*2007/46*1683*.. Handelsbez.: MINI Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 240 VA 26P x = 240 y = 190 VA 27B x = 250 y = 290 HA 27I x = 200 y = 240 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 50564*06 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J y = 250 y = 290 30 VA 26N x = 290 y = 240 8 VA 27H x = 250 y = 290 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0195-15-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50564 ANLAGE: 9 Radtyp: CARMANI CA 14 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 30.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 13 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: UKL-L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*.. Handelsbez.: BMW 2ER REIHE, MINI, X REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 240 VA 26P x = 240 y = 190 VA 27B x = 250 y = 290 HA 27I x = 200 y = 240 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 50564*06 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J y = 250 y = 290 30 VA 26N x = 290 y = 240 8 VA 27H x = 250 y = 290 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0195-15-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50564 ANLAGE: 9 Radtyp: CARMANI CA 14 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 30.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 13 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 117 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*.. Handelsbez.: CLA-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 330 VA 26P x = 230 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 330 8 VA §22 50564*06 26N x = 280 y = 330 30 VA 27H x = 300 y = 320 8 HA 27F x = 300 y = 320 18 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0195-15-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50564 ANLAGE: 9 Radtyp: CARMANI CA 14 7517 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 30.08.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 13 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 330 VA 26P x = 230 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 330 8 VA §22 50564*06 26N x = 280 y = 330 30 VA 27F x = 300 y = 320 18 HA 27H x = 300 y = 320 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.