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							Gutachten 366-0195-15-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50564
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: CARMANI CA 14 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 15.09.2017
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Fahrzeughersteller                          : FORD, VOLVO
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 55
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
108634155 F/        CARMANI CA 14 7517         ohne                        63,4                    660     2251    05/17
HD                  LK108
108634155 F/        CARMANI CA 14 7517         ohne                        63,4                   725      2025 05/17
HD                  LK108
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : FORD
Befestigungsteile                           : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                              für Typ : BA7
Befestigungsteile                           : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : WA6
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 140 Nm für Typ : BA7
                                              180 Nm ( ab e13*2001/116*0185*24 ) für Typ : WA6
Verkaufsbezeichnung:     FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
BA7          e13*2001/116*0249*.. 74 - 92  215/45R17 91             51J                       bis
                                  74 - 176 235/45R17                51G                       e13*2001/116*0249*25;
                                                                                              Stufenheck;
                                                                                              Schrägheck;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12K; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74A; 74H; 76S;
                                                                                              BEÜ
BA7            e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 215/50R17 95           12I                       ab
                                                   215/55R17 94     12I                       e13*2001/116*0249*26;
                                                   235/50R17        12A; 51G                  Kombi; Stufenheck;
                                                                                              Schrägheck; Ohne
                                                                                              Radhausverbreiter.
                                                                                              Serie;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                              74A; 74H; 76S; BEÜ
BA7            e13*2001/116*0249*.. 74 - 92       215/45R17 91      51J                       bis
                                         74 - 176 235/45R17         51G                       e13*2001/116*0249*25;
                                                                                              Kombi; Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12K; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74A; 74H; 76S;
                                                                                              BEÜ



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0195-15-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50564
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: CARMANI CA 14 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 15.09.2017
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Verkaufsbezeichnung:     FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
BA7          e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 215/50R17 95             12I                      ab
                                           215/55R17 94             12I                      e13*2001/116*0249*26;
                                           235/50R17                12A; 51G                 Kombi; Stufenheck;
                                                                                             Schrägheck; Mit
                                                                                             Radhausverbreiterung
                                                                                             Serie;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                             74A; 74H; 76S; BEÜ
BA7            e13*2001/116*0249*.. 74 - 162 235/45R17              51G                      bis
                                                                                             e13*2001/116*0249*25;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                             51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                             74A; 74H; BEÜ

Verkaufsbezeichnung:     GALAXY, S-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
WA6          e13*2001/116*0185*.. 88 - 177 235/55R17                51G                      ab
                                                                                             e13*2001/116*0185*24;
                                                                                             Galaxy; S-MAX;
                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                             51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                             74A; 74H; 75I; 82G
WA6            e13*2001/116*0185*.. 88 - 177 235/55R17              12T; 51G                 ab
                                                                                             e13*2001/116*0185*24;
                                                                                             Galaxy; S-MAX;
                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                             74A; 74H; 75I; 76S;
                                                                                             82G

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLVO
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0195-15-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50564
ANLAGE: 2                                                      Radtyp: CARMANI CA 14 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 15.09.2017
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Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen       Auflagen zu Reifen    Auflagen
F            e9*2007/46*0023*.. 84 - 225 235/45R17     51G                   nicht S60 Cross
                                                                             Country; nicht V60
                                                                             Cross Country; Kombi;
                                                                             Stufenheck;
                                                                             Allradantrieb;
                                                                             Frontantrieb;
                                                                             10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                             51A; 573; 71K; 723;
                                                                             729; 73C; 74D; 74H;
                                                                             76S
F            e9*2007/46*0023*.. 110 - 187 215/60R17 96                       S60 Cross Country;
                                          225/55R17 97                       V60 Cross Country;
                                          235/55R17    51G                   Allradantrieb;
                                                                             Frontantrieb;
                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                             73C; 74D; 74H; 76S

Verkaufsbezeichnung:     V70, XC70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
B            e9*2001/116*0065*.. 120 - 224 225/55R17 97          51J                      VOLVO XC70;
B-2D         e1*2001/116*0505*..           235/55R17             51G                      Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12K; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74D; 74H;
                                                                                          76S
B              e9*2001/116*0065*..   80 - 224 225/50R17          51G                      VOLVO V70;
B-2D           e1*2001/116*0505*..            235/45R17 94                                Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12K; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74D; 74H;
                                                                                          76S

Verkaufsbezeichnung:     XC60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
D            e9*2001/116*0068*..     100 - 224 235/60R17 102                              Allradantrieb;
D-N2D        e1*2007/46*0339*..                235/65R17     51G                          Frontantrieb;
D-2D         e1*2001/116*0507*..                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12K; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74D; 74H;
                                                                                          76S

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0195-15-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50564
ANLAGE: 2                                                      Radtyp: CARMANI CA 14 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 15.09.2017
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       den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
       bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
       der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0195-15-WIRD/N2
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ANLAGE: 2                                                      Radtyp: CARMANI CA 14 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 15.09.2017
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                                                                                                      Seite: 5 von 5
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
82G) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 301mm
     an der Hinterachse nicht zulässig.
BEÜ) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 300
     mm (Dicke 22 mm) an der Vorderachse nicht zulässig.




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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.