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Prüfbericht 366-0371-17-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001300
ANLAGE: 9.10                                                         Radtyp: CARMANI CA15 6516
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                         Stand: 16.03.2020
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                Fahrzeughersteller                          : NISSAN, Nissan International S. A., RENAULT



Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
114567138 J1        CARMANI CA15 6516          ohne                        66,1                    680     2250    06/17
                    LK114
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : NISSAN, Nissan International S. A.
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : C13; A33; P12; ZE0; F15; J10; S14; T30
Zubehör                                    : Radmutter ZM2
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : J11
Zubehör                                    : Radschraube ZS1
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : S14
                                             108 Nm für Typ : P12; T30; ZE0
                                             110 Nm für Typ : A33
                                             113 Nm für Typ : C13; J10; J11
                                             118 Nm für Typ : F15
Verkaufsbezeichnung:     NISSAN JUKE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
F15          e11*2007/46*0132*.. 69 - 160 205/60R16                 12K; 51G                  10B; 11H; 11N; 51A;
                                 81       215/60R16                 12K; 51G                  711; 714; 721; 73C;
                                                                                              74A; 76V

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN LEAF, NISSAN LEAF 24 kWh, NISSAN LEAF 30 KWh
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen        Auflagen zu Reifen Auflagen
ZE0          e11*2007/46*0230*.. 80     205/55R16     12T; 51G           10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                         711; 714; 721; 73C;
                                                                         74A; 76V




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Prüfbericht 366-0371-17-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001300
ANLAGE: 9.10                                                      Radtyp: CARMANI CA15 6516
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 16.03.2020
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Verkaufsbezeichnung:     NISSAN MAXIMA QX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
A33          e1*98/14*0136*..  103 - 147 215/55R16               12K; 51G                 10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                          711; 714; 721; 73C;
                                                                                          74A; 76V

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN PRIMERA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
P12          e11*98/14*0183*.. 80 - 103 205/60R16                12K; 51G                 10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                          711; 714; 721; 73C;
                                                                                          74A; 76V

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN QASHQAI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
J11          e11*2007/46*0963*.. 81 - 120 215/65R16              12K; 51G                 10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                          711; 714; 721; 73C;
                                                                                          74A; 76V

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN QASHQAI,QASHQAI + 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen    Auflagen zu Reifen                   Auflagen
J10          e11*2001/116*0295*.. 76 - 110 215/65R16 12K; 51G                             10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                          711; 714; 721; 73C;
                                                                                          74A; 76V

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN X-TRAIL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
T30          e1*98/14*0166*..  84 - 121 215/65R16                12K; 51G                 10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                          711; 714; 721; 73C;
                                                                                          74A; 76V

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN 200SX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
S14          e1*93/81*0012*..  147            205/55R16          12K; 51G                 10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                          711; 714; 721; 73C;
                                                                                          74A; 76V

Verkaufsbezeichnung:     PULSAR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
C13          e9*2007/46*3086*.. 81 - 140 195/60R16               12K; 51G                 10B; 11H; 11N; 51A;
                                         205/55R16               12K; 51G                 711; 714; 721; 73C;
                                                                                          74A; 76V




                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                                                                  Anlage 9 - Verwendungsbereich
Prüfbericht 366-0371-17-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001300
ANLAGE: 9.10                                                         Radtyp: CARMANI CA15 6516
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                         Stand: 16.03.2020
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : RENAULT
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Radschraube ZS1
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 113 Nm
Verkaufsbezeichnung:     KADJAR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
RFE          e2*2007/46*0475*.. 81 - 120 215/65R16                  12K; 51G                 Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                             711; 714; 721; 73C;
                                                                                             74A; 76V

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
     berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
     angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Prüfbericht 366-0371-17-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001300
ANLAGE: 9.10                                                      Radtyp: CARMANI CA15 6516
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 16.03.2020
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73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
     wird. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.