Gutachten 366-0312-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51624 ANLAGE: 10 Radtyp: CARMANI CA15 7518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 25.08.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 16 Fahrzeughersteller : SUZUKI, TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 114560140 J CARMANI CA15 7518 N27Ø72,6-Ø60,1 60,1 Kunststoff 680 2250 05/17 LK114,3 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SUZUKI Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : FR; GY; JT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : JY; (Kegelbund) Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : NZ; ((nur VIN NR.: TSM...)) Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : JY; MZ; FY; EY; LY Anzugsmoment der Befestigungsteile : 85 Nm für Typ : EY; FY; GY; JY; LY; MZ 100 Nm für Typ : JY; NZ 110 Nm für Typ : JT 140 Nm für Typ : FR Verkaufsbezeichnung: FIAT SEDICI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e4*2001/116*0106*.. 79 - 88 215/40R18 85 Allradantrieb; 215/45R18 89 Frontantrieb; 225/40R18 88 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R18 91 12A; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: GRAND VITARA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JT e4*2001/116*0091*.. 78 - 171 225/60R18 100 2-türig; 4-türig; 235/50R18 97 10B; 11B; 11G; 11H; 235/55R18 100 12A; 51A; 71K; 723; 245/50R18 100 11A; 24J; 24M 73C; 74A; 74P 255/50R18 102 11A; 22I; 24J; 24M Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0312-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51624 ANLAGE: 10 Radtyp: CARMANI CA15 7518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 25.08.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 16 Verkaufsbezeichnung: KIZASHI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FR e4*2007/46*0142*.. 131 235/45R18 94 Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76T Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SWIFT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MZ e4*2001/116*0090*.. 92 215/35R18 80 11A; 21B; 22B; 24J; Frontantrieb; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P NZ e4*2007/46*0155*.. 100 215/35R18 80 11A; 22B; 24J; 248; Frontantrieb; 271 Radschrauben; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SX4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EY e4*2001/116*0105*.. 66 - 99 215/40R18 85 Allradantrieb; 215/45R18 89 Frontantrieb; 225/40R18 88 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R18 91 12A; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74A; 74P GY e4*2001/116*0124*.. 79 - 88 205/45R18 86 11A; 24J Stufenheck; 215/40R18 85 11A; 22I; 24J; 24M Frontantrieb; 225/35R18 83 11A; 22I; 24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/40R18 88 11A; 22I; 24C; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SX4, SUZUKI SX4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JY e4*2007/46*0779*.. 88 205/45R18 86 11A; 26N bis 215/40R18 89 11A; 246; 26N; 27H e4*2007/46*0779*03; 215/45R18 89 11A; 246; 26N; 27H Schräghecklimousine; 225/40R18 88 11A; 24J; 26J; 27H Allradantrieb; 225/45R18 91 11A; 24J; 26J; 27H Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P JY e4*2007/46*0779*.. 82 - 103 215/45R18 89 ab e4*2007/46*0779*04; 215/50R18 92 11A; 246; 248; 27B; Schräghecklimousine; 27F Allradantrieb; 225/45R18 91 11A; 27B Frontantrieb; 235/45R18 94 11A; 246; 248; 27B; 10B; 11B; 11G; 11H; 27F 12A; 51A; 71K; 723; 245/45R18 96 11A; 24J; 248; 27B; 73C; 74A; 74P 27F Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0312-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51624 ANLAGE: 10 Radtyp: CARMANI CA15 7518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 25.08.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 16 Verkaufsbezeichnung: VITARA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LY e4*2007/46*0928*.. 88 - 103 215/45R18 89 Allradantrieb; 215/50R18 92 11A; 24J; 248; 26P; 27I Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R18 91 12A; 51A; 71K; 723; 235/45R18 94 11A; 24J; 248; 26P; 27I 73C; 74A; 74P Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 103 Nm für Typ : R1; T25; XA3(a) 104 Nm für Typ : V3 115 Nm für Typ : E15J(a) erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a) erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)MS1 erhöhtes Anzugsmoment; E15UTN(a) erhöhtes Anzugsmoment 135 Nm für Typ : AR2 erhöhtes Anzugsmoment; T27 erhöhtes Anzugsmoment; XA3(a) erhöhtes Anzugsmoment; XA4(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment; XE1 erhöhtes Anzugsmoment; XE2(a) erhöhtes Anzugsmoment; XW3(a) erhöhtes Anzugsmoment; XW4(a) erhöhtes Anzugsmoment 140 Nm für Typ : AX1T(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment; AX1T(EU,M)-TMG erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: AURIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E15J(a) e11*2001/116*0299*.. 66 - 97 205/45R18 90 erhöhtes Anzugsmoment E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 215/40R18 89 115 Nm; bis E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*.. 225/40R18 88 e11*2001/116*0305*13; 1 E15UTN(a) e11*2007/46*0019*.. 2-türig; 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 740 E15J(a) e11*2001/116*0299*.. 108 - 130 225/40R18 88W erhöhtes Anzugsmoment E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 115 Nm; bis E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*.. e11*2001/116*0305*13; 1 2-türig; 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 740 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0312-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51624 ANLAGE: 10 Radtyp: CARMANI CA15 7518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 25.08.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 16 Verkaufsbezeichnung: AURIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 66 - 73 205/45R18 90 11A; 26P erhöhtes Anzugsmoment 215/40R18 89 11A; 26P 115 Nm; AURIS TOURING SPORTS; ab e11*2001/116*0305*14; Kombi; Schrägheck; Frontantrieb; Verbundlenkerhinterach se; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 740 E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 82 - 97 205/45R18 90 11A; 26P erhöhtes Anzugsmoment 215/40R18 89 11A; 26P 115 Nm; AURIS TOURING SPORTS; ab e11*2001/116*0305*14; Kombi; Schrägheck; Frontantrieb; Mehrlenkerhinterachse; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: LEXUS IS 200, IS 300 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XE1 e11*2001/116*0110*.., 114 - 157 225/40R18 88W 11A; 21B; 22B; 24J; erhöhtes e11*98/14*0110*.. 24M; 5FE Anzugsmoment 135 Nm; Kombi; 225/40R18 92 11A; 21B; 22B; 24J; Limousine; 24M Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: LEXUS IS250, IS300H, IS200T Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XE2(a) e11*2001/116*0206*.. 110 - 153 225/40R18 Nur Sportausführung; erhöhtes 51G; 57E; 575 Anzugsmoment 135 Nm; bis 225/40R18 92 51J e11*2001/116*0206*09; Cabrio; Limousine; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 740; 76T Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0312-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51624 ANLAGE: 10 Radtyp: CARMANI CA15 7518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 25.08.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 16 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AVENSIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T25 e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/45R18 89 ab 225/40R18 88W 11A; 21P e11*2001/116*0196*05; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P T25 e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/40R18 89 nur bis 225/35R18 87W e11*2001/116*0196*04; 225/40R18 88W 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P T27 e11*2001/116*0331*.. 91 - 130 225/40R18 92 erhöhtes Anzugsmoment 225/45R18 91 135 Nm; Kombi; 235/45R18 94 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 740 T27 e11*2001/116*0331*.. 91 - 110 225/45R18 91 erhöhtes Anzugsmoment 91 - 130 225/40R18 92 135 Nm; Limousine; 225/45R18 91W Frontantrieb; 235/45R18 94 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA CAMRY Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen V3 e6*2001/116*0085*.., 112 - 137 225/45R18 91W 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; e6*98/14*0085*.. 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA C-HR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AX1T(EU, e11*2007/46*3641*.. 72 - 85 205/55R18 91 11A; 26P erhöhtes Anzugsmoment M) 215/50R18 92 11A; 245; 26N; 26P; 140 Nm; Allradantrieb; AX1T(EU, e13*2007/46*1765*.. 27I Frontantrieb; M)-TMG 215/55R18 95 11A; 245; 26N; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H; 27I 12A; 51A; 71K; 723; 225/50R18 95 11A; 24J; 248; 26B; 73C; 74A; 74P; 740 26N; 27I 235/45R18 94 11A; 245; 26N; 26P; 27I 235/50R18 97 11A; 24J; 248; 26B; 26J; 27B; 27H 245/45R18 96 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27I Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0312-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51624 ANLAGE: 10 Radtyp: CARMANI CA15 7518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 25.08.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 16 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA COROLLA VERSO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1 e11*2001/116*0222*.. 81 - 130 215/40R18 89 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R18 89 12A; 51A; 71K; 723; 225/40R18 91 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA Prius Plus Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XW4(a) e11*2007/46*0157*.. 73 215/45R18 89 erhöhtes Anzugsmoment 135 Nm; Prius Plus; Kombi; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA Prius, TOYOTA Prius Plus Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XW3(a) e11*2001/116*0264*.. 73 215/45R18 89 erhöhtes Anzugsmoment 135 Nm; Prius Plus; Kombi; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA RAV4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XA3(a) e6*2001/116*0105*.. 100 - 130 235/50R18 97 11A; 24O bis 235/55R18 99 11A; 24O e6*2001/116*0105*08; 245/50R18 100 11A; 24O 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P XA3(a) e6*2001/116*0105*.. 91 - 114 225/55R18 98 12M erhöhtes Anzugsmoment XA4(EU, e6*2007/46*0166*.. 225/60R18 100 12R 135 Nm; ab M) 235/50R18 97 12R e6*2001/116*0105*09; 235/55R18 100 12T Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA VERSO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AR2 e11*2001/116*0350*.. 82 - 130 225/40R18 92 erhöhtes Anzugsmoment 225/45R18 95 135 Nm; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 740; MAO Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0312-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51624 ANLAGE: 10 Radtyp: CARMANI CA15 7518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 25.08.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 16 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0312-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51624 ANLAGE: 10 Radtyp: CARMANI CA15 7518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 25.08.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 16 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0312-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51624 ANLAGE: 10 Radtyp: CARMANI CA15 7518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 25.08.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 16 FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0312-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51624 ANLAGE: 10 Radtyp: CARMANI CA15 7518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 25.08.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 16 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an der Vorderachse nicht zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0312-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51624 ANLAGE: 10 Radtyp: CARMANI CA15 7518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 25.08.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 16 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SUZUKI Fahrzeugtyp: JY Genehm.Nr.: e4*2007/46*0779*.. Handelsbez.: SX4, SUZUKI SX4 Variante(n): ab e4*2007/46*0779*04, Allradantrieb, Frontantrieb, Schräghecklimousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 280 y = 360 HA 26B x = 300 y = 260 VA 26P x = 250 y = 210 VA 27B x = 330 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 330 y = 400 25 HA 26N x = 300 y = 260 5 VA 26J x = 300 y = 260 5 VA 27H x = 330 y = 400 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0312-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51624 ANLAGE: 10 Radtyp: CARMANI CA15 7518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 25.08.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 16 Fahrzeug: Hersteller: SUZUKI Fahrzeugtyp: LY Genehm.Nr.: e4*2007/46*0928*.. Handelsbez.: VITARA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA 27B x = 300 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 10 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA 27H x = 300 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0312-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51624 ANLAGE: 10 Radtyp: CARMANI CA15 7518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 25.08.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 16 Fahrzeug: Hersteller: SUZUKI Fahrzeugtyp: JY Genehm.Nr.: e4*2007/46*0779*.. Handelsbez.: SX4, SUZUKI SX4 Variante(n): Allradantrieb, bis e4*2007/46*0779*03, Frontantrieb, Schräghecklimousine Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 26 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA 27F x = 300 y = 300 24 HA 27H x = 300 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0312-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51624 ANLAGE: 10 Radtyp: CARMANI CA15 7518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 25.08.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 16 Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: AX1T(EU,M)-TMG Genehm.Nr.: e13*2007/46*1765*.. Handelsbez.: TOYOTA C-HR Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 300 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 30 VA 27F x = 300 y = 250 30 HA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27H x = 300 y = 250 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0312-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51624 ANLAGE: 10 Radtyp: CARMANI CA15 7518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 25.08.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 16 Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: AX1T(EU,M) Genehm.Nr.: e11*2007/46*3641*.. Handelsbez.: TOYOTA C-HR Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 300 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x = 300 y = 250 30 HA 27H x = 300 y = 250 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0312-17-WIRD zur Erteilung der ABE 51624 ANLAGE: 10 Radtyp: CARMANI CA15 7518 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 25.08.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 16 Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: E15UT(a) Genehm.Nr.: e11*2001/116*0305*.. Handelsbez.: AURIS Variante(n): AURIS TOURING SPORTS, Frontantrieb, Mehrlenkerhinterachse Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 330 VA 27I x = 300 y = 350 HA 26P x = 250 y = 280 VA 27B x = 350 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 330 8 VA 26J x = 300 y = 330 25 VA 27H x = 350 y = 400 8 HA 27F x = 350 y = 400 10 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.