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							Gutachten 366-0312-17-WIRD
zur Erteilung der ABE 51624
ANLAGE: 12                                                        Radtyp: CARMANI CA15 7518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 25.08.2017
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Fahrzeughersteller                         : AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN, NISSAN EUROPE (F),
                                             Nissan International S. A., RENAULT
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 18 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)      datum
114566140 J         CARMANI CA15 7518          N23Ø72,6-Ø66,1              66,1     Kunststoff     655     2327     05/17
                    LK114,3
114566140 J         CARMANI CA15 7518          N23Ø72,6-Ø66,1              66,1     Kunststoff     670     2284 05/17
                    LK114,3
114566140 J         CARMANI CA15 7518          N23Ø72,6-Ø66,1              66,1     Kunststoff     680     2250 05/17
                    LK114,3
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUTOMOBILES DACIA S.A.
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 105 Nm
Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                     Auflagen
SD           e2*2001/116*0314*.., 63 - 92 215/50R18 92 11A; 24J; 248                          Duster; Frontantrieb;
             e2*2007/46*0030*..           215/55R18 95 11A; 24J; 248                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/50R18 95 11A; 241; 246; 248                     12A; 51A; 71K; 723;
                                          235/45R18 94 11A; 24J; 248                          729; 73C; 74A; 74P
                                          245/45R18 96 11A; 241; 246; 248
SD           e2*2001/116*0314*.., 66 - 92 215/50R18 92                                        Duster; Allradantrieb;
             e2*2007/46*0030*..           215/55R18 95                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/50R18 95 11A; 245                               12A; 51A; 71K; 723;
                                          235/45R18 94                                        729; 73C; 74A; 74P
                                          245/45R18 96 11A; 245

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A.
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : T32 (Serie Kegelbund)
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : T31; P12; J10; Z51; C13; Z50; F15; V37
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : P12; T31; T32
                                             110 Nm für Typ : Z50; Z51
                                             113 Nm für Typ : C13; J10



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0312-17-WIRD
zur Erteilung der ABE 51624
ANLAGE: 12                                                     Radtyp: CARMANI CA15 7518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 25.08.2017
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                                         118 Nm für Typ : F15
                                         130 Nm für Typ : F15
                                         140 Nm für Typ : V37 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     INFINITI Q50, Q60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
V37          e13*2007/46*1378*.. 125 - 225 225/50R18 95          11A; 12A; 27H            erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              225/60R18 100 11A; 12A; 27H; 54A            140 Nm; INFINITI Q50;
                                              235/45R18 98  12N                           Limousine;
                                              235/50R18 97  11A; 12A; 27H                 Allradantrieb;
                                              235/55R18 100 11A; 12A; 27H                 Heckantrieb;
                                              245/45R18 100 11A; 12A; 27H                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/50R18 100 11A; 12A; 245; 248;           51A; 71K; 723; 73C;
                                                            26P; 27F                      74A; 74P; 740; 76O;
                                              255/50R18 102 11A; 12A; 24J; 24M;           83L
                                                            26P; 27F

Verkaufsbezeichnung:     JUKE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
F15          e11*2007/46*0132*..     140 - 157 215/45R18 89                               Allradantrieb;
                                               215/50R18 92      11A; 26P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/40R18 88                               12A; 51A; 71K; 723;
                                               225/45R18 91                               73C; 74A; 74P
                                               235/45R18 94      11A; 26P
F15            e11*2007/46*0132*..   69 - 147 225/40R18 88                                Schrägheck; 4-türig;
                                               225/45R18 91                               Frontantrieb;
                                     81 - 147 235/45R18 94       11A; 270                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/45R18 96      11A; 24J; 270            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN MURANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
Z50          e1*2001/116*0298*.. 172       225/65R18             51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                           235/60R18 103                                  12K; 51A; 71K; 723;
                                           255/55R18 105         11A; 24J; 24M            73C; 74A; 74P
Z51          e1*2001/116*0478*.. 140 - 188 235/60R18 103         11A; 248                 Allradantrieb;
                                           235/65R18 106         11A; 248                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                           255/55R18 105         11A; 24J; 244            12A; 51A; 71K; 723;
                                           255/60R18 108         11A; 24J; 244            729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          75I

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN PRIMERA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
P12          e11*98/14*0183*.. 80 - 103 225/40R18 88                                      Kombi; Stufenheck;
                                                                                          Schrägheck;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0312-17-WIRD
zur Erteilung der ABE 51624
ANLAGE: 12                                                        Radtyp: CARMANI CA15 7518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 25.08.2017
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Verkaufsbezeichnung:     NISSAN QASHQAI,QASHQAI + 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                   Auflagen
J10          e11*2001/116*0295*.. 76 - 110 215/55R18    51G                                  Nissan Qashqai kurz;
                                           235/45R18 94                                      Nissan Qashqai +2
                                                                                             (lang); Allradantrieb;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN X-TRAIL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
T31          e1*2001/116*0432*.. 104 - 127 235/45R18 94                                      Allradantrieb;
                                           245/45R18 96                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                 110 - 127 225/55R18                51G                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                             723; 73C; 74A; 74P
T32            e13*2007/46*1456*..     96 - 130 225/60R18 100 12R                            Allradantrieb;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                             74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     PULSAR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
C13          e9*2007/46*3086*.. 81 - 140 205/40R18 86                                        Frontantrieb;
                                         205/45R18 86                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/40R18 85                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                         215/45R18 89                                        73C; 74A; 74P
                                         225/40R18 88               11A; 246

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : RENAULT
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : Y
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : JZ; Z; R; RFB; RFD; RFE
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : T
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 105 Nm für Typ : R
                                             108 Nm für Typ : Y
                                             110 Nm für Typ : RFE
                                             130 Nm für Typ : JZ erhöhtes Anzugsmoment; RFB; RFD; Z erhöhtes
                                             Anzugsmoment
                                             155 Nm für Typ : T erhöhtes Anzugsmoment
                                             170 Nm für Typ : T erhöhtes Anzugsmoment




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0312-17-WIRD
zur Erteilung der ABE 51624
ANLAGE: 12                                                     Radtyp: CARMANI CA15 7518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 25.08.2017
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Verkaufsbezeichnung:     CLIO, CAPTUR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
R            e2*2001/116*0327*.. 147 - 162 205/40R18 86  11A; 24M; 245; 27H               Clio 4 ab Mj. 2012;
                                           215/35R18 84W 11A; 24J; 24M; 26P;              Schrägheck; Clio RS;
                                                         27F                              Clio RS TROPHY;
                                           215/40R18 85  11A; 24J; 24M; 26P;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         27F                              12A; 51A; 71K; 723;
                                           225/35R18 83W 11A; 24J; 24M; 26P;              73C; 74A; 74P
                                                         27F

Verkaufsbezeichnung:     KADJAR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
RFE          e2*2007/46*0475*.. 81 - 120 215/50R18 92                                     Allradantrieb;
                                         235/45R18 94                                     Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     KOLEOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
Y            e11*2001/116*0261*.. 110 - 127 225/55R18 98                                  Allradantrieb;
                                            235/50R18 97         11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     LAGUNA, LATITUDE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
T            e2*2001/116*0363*.. 81 - 131 225/40R18 92W                                   erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                     81 - 175 225/40R18 92Y                               170 Nm; Coupe;
                                              225/45R18     51G                           Frontantrieb;
                                                                                          Allradlenkung;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 740
T              e2*2001/116*0363*..   81 - 110 215/45R18 93                                erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                     81 - 127 225/40R18 92                                170 Nm; Latitude
                                              225/45R18 95                                (Stufenheck);
                                     81 - 177 235/45R18 94W 54F                           Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          740
T              e2*2001/116*0363*.., 81 - 131 225/40R18 92W 5GM                            erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
               e2*2007/46*0012*..    81 - 175 225/40R18 92Y 5GM                           155 Nm; Kombi;
                                              225/45R18     51G                           Schrägheck;
                                                                                          Frontantrieb; nicht
                                                                                          Allradlenkung;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 740




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0312-17-WIRD
zur Erteilung der ABE 51624
ANLAGE: 12                                                     Radtyp: CARMANI CA15 7518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 25.08.2017
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Verkaufsbezeichnung:     Megane
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
RFB          e2*2007/46*0546*.. 66 - 97 215/40R18 89             11A; 26N; 26P            Kombi;
                                66 - 151 225/40R18 91            11A; 26N; 26P            Schräghecklimousine;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MEGANE SCENIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
JZ           e2*2001/116*0379*.., 63 - 118 225/40R18 92          11A; 22B                 erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
               e2*2007/46*0011*..              225/45R18 95      11A; 22B                 130 Nm; Scenic; Grand
                                               235/45R18 94      11A; 21P; 22B; 248       Scenic; kurzer
                                                                                          Radstand; langer
                                                                                          Radstand;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          740
JZ             e2*2001/116*0379*..   81 - 97   225/40R18 92      11A; 27B                 erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                               225/45R18 95      11A; 27B                 130 Nm; Frontantrieb;
                                               235/45R18 94      11A; 26P; 27B            J-Cross; X-Mod;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          740

Verkaufsbezeichnung:     MEGANE,FLUENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
Z            e2*2001/116*0373*.., 63 - 162 215/40R18 89          11A; 22M                 erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
               e2*2007/46*0010*..              225/40R18 88W 11A; 22L                     130 Nm; Kombi;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 740
Z              e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 215/40R18 89                                 erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
               e2*2007/46*0010*..    63 - 132 225/40R18 88W                               130 Nm; Schrägheck; 4-
                                                                                          türig; Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 740
Z              e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 215/45R18 89                                 erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
               e2*2007/46*0010*..              225/40R18 88W                              130 Nm; Fluence
                                               225/45R18 91                               (Stufenheck); 4-türig;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 740


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0312-17-WIRD
zur Erteilung der ABE 51624
ANLAGE: 12                                                     Radtyp: CARMANI CA15 7518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 25.08.2017
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Verkaufsbezeichnung:     MEGANE,FLUENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
Z            e2*2001/116*0373*.. 78 - 132 215/40R18 89W                                   erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              225/40R18 92                                130 Nm; Cabrio;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          740
Z              e2*2001/116*0373*..   63 - 103 215/40R18 89                                erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                     63 - 132 225/40R18 88W                               130 Nm; Coupe; 2-
                                                                                          türig; Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     Talisman
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
RFD          e11*2007/46*2969*.. 81 - 96      215/45R18 89                                Kombi; Limousine;
                                              215/50R18 92                                Frontantrieb;
                                              215/55R18 94                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                     81 - 147 225/45R18 95                                12A; 51A; 71K; 723;
                                              225/50R18 95       11A; 26P                 73C; 74A; 74P; 76O
                                              235/45R18 94
                                              235/50R18 97       11A; 248; 26N; 26P;
                                                                 27H
                                              245/45R18          51G
                                              245/45R18 96       11A; 26P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0312-17-WIRD
zur Erteilung der ABE 51624
ANLAGE: 12                                                     Radtyp: CARMANI CA15 7518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 25.08.2017
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      Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
      gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
      gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
      ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 25.08.2017
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246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.




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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 25.08.2017
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      Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
      Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.




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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 25.08.2017
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74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
83L) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an der
     Vorderachse nicht zulässig!




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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     NISSAN
       Fahrzeugtyp:    V37
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1378*..
       Handelsbez.:    INFINITI Q50, Q60

       Variante(n):    Heckantrieb, INFINITI Q50, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 400             y = 310                    VA
             26P                      x = 370             y = 260                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27F                   x = 300       y = 340             30                HA
             27H                   x = 300       y = 340              8                HA
             26J                   x = 400       y = 310             14                VA
             26N                   x = 400       y = 310              8                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung der ABE 51624
ANLAGE: 12                                                     Radtyp: CARMANI CA15 7518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 25.08.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     NISSAN
       Fahrzeugtyp:    F15
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0132*..
       Handelsbez.:    JUKE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 400                    VA
             26P                      x = 250             y = 350                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27F                   x = 300       y = 400             20                HA
             27H                   x = 300       y = 400              8                HA
             26J                   x = 300       y = 400             20                VA
             26N                   x = 300       y = 400              8                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0312-17-WIRD
zur Erteilung der ABE 51624
ANLAGE: 12                                                     Radtyp: CARMANI CA15 7518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 25.08.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     RENAULT
       Fahrzeugtyp:    RFD
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*2969*..
       Handelsbez.:    Talisman

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi, Limousine, nicht Allradlenkung

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 290             y = 270                    VA
             26P                      x = 240             y = 220                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 290       y = 270              8                VA
             26J                   x = 290       y = 270             30                VA
             27H                   x = 290       y = 320              8                HA
             27F                   x = 290       y = 320             27                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0312-17-WIRD
zur Erteilung der ABE 51624
ANLAGE: 12                                                     Radtyp: CARMANI CA15 7518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 25.08.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     RENAULT
       Fahrzeugtyp:    R
       Genehm.Nr.:     e2*2001/116*0327*..
       Handelsbez.:    CLIO, CAPTUR

       Variante(n):    Frontantrieb, nur Clio RS, nur Clio 4 ab Mj. 2012, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 325             y = 260                    VA
             26B                      x = 375             y = 310                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 375       y = 310              8                VA
             27F                   x = 265       y = 230             25                HA
             27H                   x = 265       y = 230              8                HA
             26J                   x = 375       y = 310             20                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0312-17-WIRD
zur Erteilung der ABE 51624
ANLAGE: 12                                                     Radtyp: CARMANI CA15 7518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 25.08.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     RENAULT
       Fahrzeugtyp:    JZ
       Genehm.Nr.:     e2*2001/116*0379*..
       Handelsbez.:    MEGANE SCENIC

       Variante(n):    J-Cross, X-Mod

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 350             y = 385                    VA
             27I                      x = 350             y = 325                    HA
             27B                      x = 400             y = 375                    HA
             26P                      x = 300             y = 335                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 350       y = 385             10                VA
             26J                   x = 350       y = 385             10                VA
             27H                   x = 400       y = 375             10                HA
             27F                   x = 400       y = 375             10                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0312-17-WIRD
zur Erteilung der ABE 51624
ANLAGE: 12                                                     Radtyp: CARMANI CA15 7518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 25.08.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     RENAULT
       Fahrzeugtyp:    RFB
       Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0546*..
       Handelsbez.:    Megane

       Variante(n):    Frontantrieb, nicht Allradlenkung

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 290             y = 260                    VA
             26P                      x = 240             y = 210                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 290       y = 260              8                VA
             26J                   x = 290       y = 260             30                VA
             27F                   x = 270       y = 330             30                HA
             27H                   x = 270       y = 330              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.