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Prüfbericht 366-0381-17-WIRD
zur Erteilung der ECE (E1) 124R- 001302
ANLAGE: 9.7                                                          Radtyp: CARMANI CA15 7518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                         Stand: 10.09.2017
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Fahrzeughersteller                          : DAIMLER (D)
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 18 H2             Einpreßtiefe (mm)         : 47
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart               : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                    Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                         och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung             (mm)                    last      umf.     Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                      (kg)      (mm)     datum
11266647 H5         CARMANI CA15 7518          ohne                        66,6                      680     2250    05/17
                    LK112
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : DAIMLER (D)
Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                              für Typ : 204
Zubehör                                     : Serienbefestigungsmittel
Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M14x1,5, Durchm. 28 mm, für Typ : 204 K
Zubehör                                     : Serienbefestigungsmittel
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 130 Nm
Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 225/40R18     12K; 51G                      Coupe;
                                           225/40R18 M+S 51G; 52J                      10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                       711; 714; 721; 73C;
                                                                                       74D; 76V
204            e1*2001/116*0431*..       100 - 215 225/40R18     12K; 51G              nur bis
                                         120 - 200 225/40R18 M+S nur Limousine         e1*2001/116*0431*17;
                                                                 Heckantrieb; 51G; 52J Limousine;
                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                       10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                       711; 714; 721; 73C;
                                                                                       74D; 76V
204 K          e1*2001/116*0457*..       88 - 200 225/40R18      12K; 51G              10B; 11H; 11N; 51A;
                                                   225/40R18 M+S 51G; 52J              711; 714; 721; 73C;
                                                                                       74D; 76V

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Prüfbericht 366-0381-17-WIRD
zur Erteilung der ECE (E1) 124R- 001302
ANLAGE: 9.7                                                       Radtyp: CARMANI CA15 7518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 10.09.2017
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      Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
      nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
     berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
     angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
     wird.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.