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Prüfbericht 366-0381-17-WIRD
zur Erteilung der ECE (E1) 124R- 001302
ANLAGE: 9.2                                                             Radtyp: CARMANI CA15 7518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                            Stand: 10.09.2017
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Fahrzeughersteller                          : VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 18 H2              Einpreßtiefe (mm)       : 49
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                        och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung            (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                      (kg)      (mm)     datum
11257147 H4         CARMANI CA15 7518          ohne                         57,1                     680     2250    05/17
                    LK112
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör                                     : Serienbefestigungsteile
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, E-GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen    Auflagen zu Reifen                          Auflagen
AU           e1*2007/46*0623*.. 110 - 228 225/40R18 12K; 51G                                    Golf 7;
                                                                                                10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                711; 714; 721; 73C;
                                                                                                74D; 76V

Verkaufsbezeichnung:     GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, GOLF ALLTRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen Auflagen
AUV          e1*2007/46*0627*.. 135 - 228 225/40R18     12K; 51G           ab
                                213 - 228 225/40R18 M+S 51G                e1*2007/46*0627*01;
                                                                           10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                           711; 714; 721; 73C;
                                                                           74D; 76V; 77E

Verkaufsbezeichnung:     TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
1T           e1*2001/116*0211*.. 75 - 125 225/40R18                 12K; 51G                    nicht CrossTouran;
                                                                                                bis
                                                                                                e1*2001/116*0211*22;
                                                                                                Radhausverbreiterung;
                                                                                                Sportfahrwerk;
                                                                                                10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                711; 714; 721; 73C;
                                                                                                74D; 76V
1T             e1*2001/116*0211*..       66 - 125 225/40R18         12K; 51G                    ab
                                                                                                e1*2001/116*0211*23;
                                                                                                10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                711; 714; 721; 73C;
                                                                                                74D; 76V




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                                                               Anlage 9 - Verwendungsbereich
Prüfbericht 366-0381-17-WIRD
zur Erteilung der ECE (E1) 124R- 001302
ANLAGE: 9.2                                                       Radtyp: CARMANI CA15 7518
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 10.09.2017
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Verkaufsbezeichnung:     TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
1T           e1*2007/46*0357*.. 77 - 130 225/40R18               12K; 51G                 ab
                                                                                          e1*2007/46*0357*02;
                                                                                          10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                          711; 714; 721; 73C;
                                                                                          74D; 76V

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
     berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
     angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
     wird.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.