Gutachten 366-0001-19-WIRD zur Erteilung der ABE 52369 ANLAGE: 2 Radtyp: CARMANI CA 16 6516 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 09.01.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 6 Fahrzeughersteller : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK), OPEL, OPEL / VAUXHALL Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 105/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 105556638 CARMANI CA 16 LK105 ohne 56,6 690 2250 10/18 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: CT-38; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : KL1T 125 Nm für Typ : KL1B 140 Nm für Typ : CHIR; KL1J Verkaufsbezeichnung: CHEVROLET CRUZE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CHIR e50*2007/46*0007*.. 74 - 104 205/60R16 12N; 51G Kombi; Stufenheck; KL1J e4*2001/116*0140*.. 215/55R16 93 12A Schrägheck; 215/60R16 12A; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R16 95 11A; 12A; 22P 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: KALOS, AVEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KL1T e4*2007/46*0270*.. 55 - 85 195/55R16 87 12I; 5ET Stufenheck; 195/60R16 89 12A Schrägheck; 205/50R16 87 124; 5ET Frontantrieb; 205/55R16 91 124 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76U Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0001-19-WIRD zur Erteilung der ABE 52369 ANLAGE: 2 Radtyp: CARMANI CA 16 6516 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 09.01.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 6 Verkaufsbezeichnung: TRAX, TRACKER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KL1B e4*2007/46*0696*.. 85 - 103 195/65R16 92 12I Kombilimousine; MPV; 195/70R16 12T; 51G Allradantrieb; 205/65R16 95 12I Frontantrieb; 205/70R16 12A; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 215/60R16 95 12A 51A; 573; 71C; 71K; 215/65R16 12A; 51G 721; 725; 73C; 74A; 96 - 103 225/60R16 98 Allradantrieb; 12A 76U Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: CT-38; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 125 Nm für Typ : J-A; P-J; P-J/SW; P-J/V 140 Nm für Typ : B-K; P-J/SW; P-J/SW/V Verkaufsbezeichnung: AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA, ZAFIRA TOURER, ASTRA NOTCHBACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen P-J/SW e4*2007/46*0204*.. 70 - 103 205/55R16 12T; 51G Nur ASTRA SPORTS 205/60R16 12T; 51G TOURER; Kombi; 205/65R16 12A; 51G Frontantrieb; 215/55R16 93 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 215/60R16 12A; 51G 51A; 71C; 71K; 721; 225/50R16 92 12A 725; 729; 73C; 74A; 225/55R16 95 12A 76U P-J/SW e4*2007/46*0204*.. 64 - 103 205/55R16 51G Stufenheck; 205/60R16 51G Schrägheck; 205/65R16 51G Frontantrieb; 215/55R16 93 10B; 11B; 11G; 11H; 215/60R16 51G 12K; 51A; 71C; 71K; 225/50R16 92 721; 725; 729; 73C; 225/55R16 95 74A; 76U Verkaufsbezeichnung: ASTRA, ASTRA NOTCHBACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen P-J e1*2007/46*0141*.. 64 - 103 205/55R16 51G Stufenheck; 205/60R16 51G Schrägheck; 205/65R16 51G Frontantrieb; 215/55R16 93 10B; 11B; 11G; 11H; 215/60R16 51G 12K; 51A; 71C; 71K; 225/50R16 92 721; 725; 729; 73C; 225/55R16 95 74A; 76U Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0001-19-WIRD zur Erteilung der ABE 52369 ANLAGE: 2 Radtyp: CARMANI CA 16 6516 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 09.01.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 6 Verkaufsbezeichnung: ASTRA SPORTS TOURER/ZAFIRA TOURER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen P-J/SW/V e4*2007/46*0308*.. 85 - 103 205/55R16 12T; 51G Nur ASTRA SPORTS 205/60R16 12T; 51G TOURER; Kombi; 205/65R16 12A; 51G Frontantrieb; 215/55R16 93 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 215/60R16 12A; 51G 51A; 71C; 71K; 721; 225/50R16 92 12A 725; 729; 73C; 74A; 225/55R16 95 12A 76U Verkaufsbezeichnung: ASTRA VAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen P-J/V e4*2007/46*0309*.. 64 - 103 205/55R16 51G Stufenheck; 205/60R16 51G Schrägheck; 205/65R16 51G Frontantrieb; 215/55R16 93 10B; 11B; 11G; 11H; 215/60R16 51G 12K; 51A; 71C; 71K; 225/50R16 92 721; 725; 729; 73C; 225/55R16 95 74A; 76U Verkaufsbezeichnung: Astra,Astra+,Astra Sports Tourer,Astra Sports Tourer+ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B-K e4*2007/46*0996*.. 66 - 110 195/55R16 87 12O Astra K; 195/60R16 89 12O Kombilimousine; 66 - 147 205/55R16 91 11A; 12A; 26P Schrägheck; 215/50R16 90 11A; 12A; 26P Frontantrieb; 215/55R16 93 11A; 12A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76U Verkaufsbezeichnung: MOKKA or TRAX or TRACKER or MOKKA X Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen J-A e4*2007/46*0537*.. 81 - 112 205/65R16 95 12I MOKKA; MOKKA-X; 205/70R16 12A; 51G TRAX/TRACKER; 215/60R16 95 12A Kombilimousine; MPV; 215/65R16 12A; 51G Allradantrieb; 85 - 103 195/65R16 92 nicht MOKKA-X; 12I Frontantrieb; 195/70R16 nicht MOKKA-X; 12T; 10B; 11B; 11G; 11H; 51G 51A; 573; 71C; 71K; 96 - 112 225/60R16 98 Allradantrieb; 12A 721; 725; 73C; 74A; 76U Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0001-19-WIRD zur Erteilung der ABE 52369 ANLAGE: 2 Radtyp: CARMANI CA 16 6516 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 09.01.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 6 FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0001-19-WIRD zur Erteilung der ABE 52369 ANLAGE: 2 Radtyp: CARMANI CA 16 6516 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 09.01.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 6 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0001-19-WIRD zur Erteilung der ABE 52369 ANLAGE: 2 Radtyp: CARMANI CA 16 6516 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 09.01.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 6 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: OPEL Fahrzeugtyp: B-K Genehm.Nr.: e4*2007/46*0996*.. Handelsbez.: Astra,Astra+,Astra Sports Tourer,Astra Sports Tourer+ Variante(n): Astra K, Frontantrieb, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 270 y = 240 VA 26P x = 220 y = 190 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 270 y = 240 8 VA 26J x = 270 y = 240 32 VA 27H x = 270 y = 280 8 HA 27F x = 270 y = 280 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.