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Prüfbericht 366-0360-19-WIRD
zur Erteilung der ECE (E1) 124R- 001543
ANLAGE: 9.4                                                           Radtyp: CARMANI CA 16 8018
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                          Stand: 23.09.2019
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                Fahrzeughersteller                          : AUDI, QUATTRO GmbH



Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                   Einpreßtiefe (mm)      : 39
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                         Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                        och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung            (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                      (kg)      (mm)     datum
112566639           CARMANI CA 16 8018         ohne                          66,6                    690     2250    10/18
                    LK112
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : AUDI
Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm,
                                              für Typ : F2; 4G1; 4G; 4G2
Zubehör                                     : Radbefestigung: Serie; Nabenkappe: Z08;
Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 26 mm, für
                                              Typ : 8R; 8R2; FY; 8R1
Zubehör                                     : Radbefestigung: Serie; Nabenkappe: Z08;
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm für Typ : F2; 4G; 4G1; 4G2
                                              140 Nm für Typ : FY; 8R; 8R1; 8R2
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen         Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*.. 100 - 245 245/45R18                  12K; 51G                   A6;
                                                                                                10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                711; 714; 721; 73C;
                                                                                                74D; 75I; 76V; AFY;
                                                                                                PDI
4G1            e13*2007/46*1147*..       100 - 245 245/45R18         12K; 51G                   Nur A6 Avant;
                                                                                                10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                711; 714; 721; 73C;
                                                                                                74D; 75I; 76V; AFY;
                                                                                                PDI

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 199 235/60R18                 12K; 51G                   10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                                711; 714; 721; 73C;
                                                                                                74D; 75I; 76V



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Prüfbericht 366-0360-19-WIRD
zur Erteilung der ECE (E1) 124R- 001543
ANLAGE: 9.4                                                          Radtyp: CARMANI CA 16 8018
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                         Stand: 23.09.2019
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R1          e13*2007/46*1083*.. 100 - 230 235/60R18                12A; 51G                 10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                             711; 714; 721; 73C;
                                                                                             74D; 75I; 76V; PDI

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                       Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R2          e13*2007/46*1179*.. 155   235/60R18                    12K; 51G                 10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                             711; 714; 721; 73C;
                                                                                             74D; 75I; 76V

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/60R18                12K; 51G                 10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                             711; 714; 721; 73C;
                                                                                             74D; 75I; 76V

Verkaufsbezeichnung:     A6 LIMOUSINE HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                       Auflagen zu Reifen       Auflagen
4G2          e13*2007/46*1175*.. 155   245/45R18                    12K; 51G                 nur Limousine
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                             711; 714; 721; 73C;
                                                                                             74D; 76V

Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim, A6/S6 Avant, A6 all quattro
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen      Auflagen
F2           e1*2007/46*1801*.. 100 - 250 225/55R18      12K; 51G                A6;
                                                                                 10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                 711; 714; 721; 73C;
                                                                                 74D; 75I; 76V; 857;
                                                                                 AG0

Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 210 235/60R18                 12K; 51G                 10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                             711; 714; 721; 73C;
                                                                                             74D; 75I; 76V; AG0




                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör                                    : Radbefestigung: Serie; Nabenkappe: Z08;


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Prüfbericht 366-0360-19-WIRD
zur Erteilung der ECE (E1) 124R- 001543
ANLAGE: 9.4                                                       Radtyp: CARMANI CA 16 8018
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 23.09.2019
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Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R           e1*2001/116*0497*.. 155          235/60R18          12K; 51G                 10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                          711; 714; 721; 73C;
                                                                                          74D; 75I

Verkaufsbezeichnung:     Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
FY           e1*2007/46*1685*..     185       235/60R18          12K; 51G                 10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                          711; 714; 721; 73C;
                                                                                          74D; 75I; 76V

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
     berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
     angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Prüfbericht 366-0360-19-WIRD
zur Erteilung der ECE (E1) 124R- 001543
ANLAGE: 9.4                                                       Radtyp: CARMANI CA 16 8018
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 23.09.2019
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                                                                                                      Seite: 4 von 4
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
     wird. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
857) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 349mm an der
     Vorderachse nicht zulässig.
AFY) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
     (Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
AG0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350x34mm an
     der Vorderrachse nicht zulässig.
PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.