Gutachten 366-0375-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52371 ANLAGE: 11 Radtyp: CARMANI CA 16 8018 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 35 Fahrzeughersteller : AUDI, BMW AG, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 112566645 CARMANI CA 16 8018 ohne 66,6 690 2250 10/18 LK112 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: CT-38; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18 51G; 52J AUDI A4 bis MJ2015; B81 e13*2007/46*1084*.. 235/40R18 91 51J Kombi; Frontantrieb; 235/45R18 94 51J; 54F 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R18 51G 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76O; 77E; 98A; BEO B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/45R18 51G; 52J AUDI A4 bis MJ2015; 235/40R18 91 51J Limousine; 235/45R18 94 51J; 54F Frontantrieb; 245/40R18 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76O; 77E; 98A; BEO B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/40R18 91 51J AUDI A4 bis MJ2015; 235/45R18 94 51J; 54F AUDI S4 bis MJ2016; 100 - 245 225/45R18 51G; 52J Limousine; 245/40R18 51G Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76O; 77E; 98A; BEO Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0375-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52371 ANLAGE: 11 Radtyp: CARMANI CA 16 8018 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 35 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 245 225/45R18 51G; 52J AUDI A4 bis MJ2015; B81 e13*2007/46*1084*.. 235/40R18 91 5GG; 51J Nicht A4 Allroad 235/45R18 94 51J; 54F Quattro; AUDI S4 bis 245/40R18 51G MJ2016; Kombi; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76O; 77E; 98A; BEO Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 235/50R18 97 Nur A6 allroad 4G1 e13*2007/46*1147*.. 235/55R18 100 quattro; 255/45R18 99 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 75I; 76O; 837; AFY; DEJ; PDI Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: CT-38; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: MINI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FMCA e1*2007/46*1679*.. 75 - 155 205/40R18 82 11A; 24J; 244; 26Q; COOPER (F57); ONE 27Q; 5DK (F57); Cabrio; 205/40R18 86 11A; 24J; 244; 26Q; Frontantrieb; 27Q 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A FMK e1*2007/46*1683*.. 75 - 155 215/45R18 M+S 11A; 248; 26P; 52J MINI CLUBMAN F54; 215/45R18 93 11A; 248; 26P Allradantrieb; 225/40R18 88W 11A; 246; 248; 26N; Frontantrieb; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 95 11A; 24J; 244; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 26N; 27I 721; 725; 73C; 74A; 76O Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0375-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52371 ANLAGE: 11 Radtyp: CARMANI CA 16 8018 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 35 Verkaufsbezeichnung: MINI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FMK e1*2007/46*1683*.. 75 - 170 215/45R18 93 11A; 248; 26P CLUBMAN JOHN COOPER 225/40R18 88W 11A; 246; 248; 26N; WORKS (F54); MINI 26P; 27I CLUBMAN F54; 235/40R18 95 11A; 24J; 244; 26B; Allradantrieb; 26N; 27I Frontantrieb; 170 215/45R18 M+S 11A; 248; 26P; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O; 83L FMX e1*2007/46*1682*.. 75 - 155 225/45R18 91V 11A; 248 Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O FMX e1*2007/46*1682*.. 75 - 170 225/45R18 91V 11A; 248 Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O; 83L Verkaufsbezeichnung: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu ReifenAuflagen UKL-L e1*2007/46*0371*.. 70 - 170 215/45R18 93 11A; 248 BMW Active Tourer F45; 225/40R18 92W 11A; 244; 245 BMW Gran Tourer F46; 225/45R18 91W 11A; 244; 245; 26N; Allradantrieb; 27U Frontantrieb; 235/40R18 91W 11A; 24J; 244; 26N 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R18 93 11A; 24J; 244; 247; 12A; 51A; 71C; 71K; 26J; 27H; 27V 721; 725; 73C; 74A; 76O; 83L UKL-L e1*2007/46*0371*.. 55 - 155 205/40R18 82 11A; 24J; 244; 26Q; Mini F55/F56/F57; ab 27Q; 5DK e1*2007/46*0371*10; 205/40R18 86 11A; 24J; 244; 26Q; Cabrio; 27Q Schräghecklimousine; 3-türig; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A UKL-L e1*2007/46*0371*.. 85 - 170 225/50R18 95 11A; 245; 248; 27I BMW X1 (F48); 235/45R18 94 11A; 248 Allradantrieb; 235/50R18 97 11A; 244; 245; 26P; 27I Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R18 96 11A; 245; 248; 27I 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O; 83L Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0375-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52371 ANLAGE: 11 Radtyp: CARMANI CA 16 8018 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 35 Verkaufsbezeichnung: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-L e1*2007/46*0371*.. 75 - 170 215/45R18 93 11A; 248; 26P CLUBMAN JOHN COOPER 225/40R18 88W 11A; 246; 248; 26N; WORKS (F54); MINI 26P; 27I CLUBMAN F54; 235/40R18 95 11A; 24J; 244; 26B; Allradantrieb; 26N; 27I Frontantrieb; 170 215/45R18 M+S 11A; 248; 26P; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O; 83L UKL-L e1*2007/46*0371*.. 75 - 155 215/45R18 M+S 11A; 248; 26P; 52J MINI CLUBMAN F54; 215/45R18 93 11A; 248; 26P Allradantrieb; 225/40R18 88W 11A; 246; 248; 26N; Frontantrieb; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 95 11A; 24J; 244; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 26N; 27I 721; 725; 73C; 74A; 76O Verkaufsbezeichnung: X Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F1X e1*2007/46*1676*.. 85 - 170 225/50R18 95 11A; 245; 248; 27I BMW X1 (F48); 235/45R18 94 11A; 248 Allradantrieb; 235/50R18 97 11A; 244; 245; 26P; 27I Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R18 96 11A; 245; 248; 27I 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O; 83L F2X e1*2007/46*1824*.. 100 - 170 225/50R18 95 11A; 244; 26P BMW X2 (F39); 235/45R18 94 11A; 244 10B; 11B; 11G; 11H; 235/50R18 97 11A; 244; 26N; 26P; 12A; 51A; 71C; 71K; 27I 721; 725; 73C; 74A; 245/45R18 96 11A; 244; 26P 76O 255/45R18 99 11A; 244; 26N; 26P; 27I Verkaufsbezeichnung: 2ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2AT e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 215/45R18 93 11A; 248 BMW Active Tourer F45; F2GT e1*2007/46*1677*.. 225/40R18 92W 11A; 244; 245 BMW Gran Tourer F46; 225/45R18 91W 11A; 244; 245; 26N; Allradantrieb; 27U Frontantrieb; 235/40R18 91W 11A; 24J; 244; 26N 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R18 93 11A; 24J; 244; 247; 12A; 51A; 71C; 71K; 26J; 27H; 27V 721; 725; 73C; 74A; 76O; 83L Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0375-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52371 ANLAGE: 11 Radtyp: CARMANI CA 16 8018 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 35 Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 212 (Baureihe W212) Zubehör : Nabenkappe: CT-38; Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 212K; 245G; 117; R1EC; 246; R1ES; 638; 176; 220; 638/2; 207; 245; 204 K; 169; 215; 204; 212 Zubehör : Nabenkappe: CT-38; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : 117; 169; 176; 204; 204 K; 207; 212K; 245; 245G; 246 130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212 140 Nm für Typ : 638; 638/2 150 Nm für Typ : R1EC; R1ES; 215; 220 150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212 Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 169 e1*2001/116*0288*.. 60 - 103 215/35R18 84 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R18 85 11A; 21P; 22I; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K; 24M 721; 725; 73C; 74A 60 - 142 215/35R18 84W 11A; 22I; 24J; 24M 215/40R18 85W 11A; 21P; 22I; 24J; 24M 225/35R18 87 11A; 21P; 22B; 24C; 24D 176 e1*2007/46*0928*.. 66 - 125 215/40R18 89W A-Klasse; 66 - 160 225/40R18 92 11A; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 66 - 280 235/35R18 90Y 11A; 246; 248; 26P 12A; 51A; 71C; 71K; 235/40R18 91Y 11A; 246; 248; 26P 721; 725; 729; 73C; 245/35R18 92Y 11A; 24J; 248; 26B; 74A; AG0 26N; 27H 155 - 280 215/40R18 M+S 52J Verkaufsbezeichnung: B-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 246 e1*2007/46*0751*.. 66 - 155 215/40R18 89 11A; 26P B-Klasse ab Mj. 2011; 225/40R18 92 11A; 26P nicht Natural Gas 235/35R18 90 11A; 248; 26B; 26N Drive; nicht Electric 245/35R18 88 11A; 248; 5FE; 57F; Drive; Kombi; 570 Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0375-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52371 ANLAGE: 11 Radtyp: CARMANI CA 16 8018 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 35 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 225/40R18 88 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A 245 e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 215/40R18 89 10B; 11B; 11G; 11H; 225/35R18 87 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 225/40R18 88 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 65 215/45R18 89 B-Klasse ab Mj. 2011; 225/40R18 91 electric drive; Kombi; 225/40R18 92 Frontantrieb; 225/45R18 91 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A 245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 155 215/40R18 89 11A; 26P B-Klasse ab Mj. 2011; 225/40R18 92 11A; 26P nicht Natural Gas 235/35R18 90 11A; 248; 26B; 26N Drive; nicht Electric 245/35R18 88 11A; 248; 5FE; 57F; Drive; Kombi; 570 Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/40R18 89W 11A; 26B; 26N; 570 CLA; Sportfahrwerk; 225/40R18 92 GA2; 11A; 248; 26B; CLA Limousine; CLA 26J Shooting brake; 235/35R18 90W 11A; 24J; 248; 26B; Kombilimousine; 26J Limousine; 245/35R18 88 GA2; 11A; 248; 27H; Frontantrieb; 57F; 570 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O 245G e1*2001/116*0470*.. 100 - 160 215/40R18 89Y 11A; 26B; 26N CLA; CLA Limousine; 225/40R18 92 11A; 26B; 26J CLA Shooting brake; 235/35R18 90 11A; 26B; 26J Kombilimousine; 245/35R18 88Y 11A; 27H; 57F; 570; Limousine; 575 Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0375-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52371 ANLAGE: 11 Radtyp: CARMANI CA 16 8018 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 35 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 125 215/40R18 89W A-Klasse; 66 - 160 225/40R18 92 11A; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 66 - 280 235/35R18 90Y 11A; 246; 248; 26P 12A; 51A; 71C; 71K; 235/40R18 91Y 11A; 246; 248; 26P 721; 725; 729; 73C; 245/35R18 92Y 11A; 24J; 248; 26B; 74A; AG0 26N; 27H 155 - 280 215/40R18 M+S 52J 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/40R18 89W 11A; 26P; 570 CLA; nicht 225/40R18 92 GA2; 11A; 248; 26P Sportfahrwerk; CLA 235/35R18 90W 11A; 24J; 248; 26B; Limousine; CLA 26N Shooting brake; 245/35R18 88Y GA2; 11A; 248; 5FE; Kombilimousine; 57F; 570 Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 150 235/35R18 90 11A; 26P bis 115 - 225 225/40R18 92 11A; 26P e1*2001/116*0431*36; 235/35R18 90Y 11A; 26P Coupe; Heckantrieb; 235/40R18 91 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R18 92 11A; 27I; 57F; 575 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 98A; DEN 204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 225/40R18 91Y Nur Baureihe 204; 235/40R18 95 Limousine; 245/35R18 92Y 11A; 24M; 57F; 68T Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 98A; DEN 204 e1*2001/116*0431*.. 150 - 155 225/45R18 95Y 11A; 26P Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. 235/40R18 95Y 11A; 26P neue C-Klasse; 235/45R18 94Y 11A; 26P; 5HI Kombilimousine; Limousine; Heckantrieb; nur Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 75I; 76O; 98A; DEN Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0375-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52371 ANLAGE: 11 Radtyp: CARMANI CA 16 8018 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 35 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 225/45R18 95Y 11A; 26P; 67O Nur Baureihe 205; 204 K e1*2001/116*0457*.. 235/40R18 95Y 11A; 26P; 6B2 neue C-Klasse; Cabrio; 235/45R18 94Y YAR; 11A; 26P; 6B3 Kombilimousine; Coupe; Limousine; Allradantrieb; Heckantrieb; nicht Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O; 98A; DEN 204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 225 225/40R18 92 Nur Baureihe 204; Nur 235/40R18 91 4-MATIC; Limousine; 245/35R18 11A; 24M; 51G; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H; 575 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 98A; DEN 204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 225 225/40R18 91Y bis 235/40R18 91Y e1*2001/116*0457*24; 245/35R18 92Y 11A; 24M; 57F; 68T Kombi; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 98A; DEN 204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 225/40R18 92W Nur 4-MATIC; bis 235/40R18 91W e1*2001/116*0457*24; 245/35R18 11A; 24M; 51G; 57F; Kombi; 575 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 98A; DEN Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 215/40R18 89W 11A; 26B; 26N; 570 CLA; Sportfahrwerk; 225/40R18 92 GA2; 11A; 248; 26B; CLA Limousine; CLA 26J Shooting brake; 235/35R18 90W 11A; 24J; 248; 26B; Kombilimousine; 26J Limousine; 245/35R18 88 GA2; 11A; 248; 27H; Frontantrieb; 57F; 570 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0375-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52371 ANLAGE: 11 Radtyp: CARMANI CA 16 8018 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 35 Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 215/40R18 89W 11A; 26P; 570 CLA; nicht 225/40R18 92 GA2; 11A; 248; 26P Sportfahrwerk; CLA 235/35R18 90W 11A; 24J; 248; 26B; Limousine; CLA 26N Shooting brake; 245/35R18 88Y GA2; 11A; 248; 5FE; Kombilimousine; 57F; 570 Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 215 e1*98/14*0113*.. 368 245/45R18 10N; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A 215 e1*98/14*0113*.. 220 - 326 245/45R18 10N; 51G 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; AGD; TC2 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 245 235/45R18 94W YAR; 12O Coupé; Cabrio; 245/45R18 96W GA9; 12O Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O; DEG; DEN R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 250 235/45R18 98W YAR; 12O; 5JA Baureihe W213; nicht 235/45R18 98Y YAR; 12O; 5JA All Terrain; 245/45R18 100Y GA9; 12O; 5KA Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 75I; 76O; DEG; DEN 212 e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/40R18 97 Baureihe W212; nicht AMG-Paket; Stufenheck; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76T; DED; DEG; DEJ; DEN Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0375-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52371 ANLAGE: 11 Radtyp: CARMANI CA 16 8018 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 35 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 250 225/45R18 95Y 12R; 5HR Baureihe W213; 225/50R18 99W 12R Allradantrieb; 235/45R18 97 YAR; 12O Heckantrieb; 245/40R18 97W 12I 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R18 100 GA9; 12I 51A; 71C; 71K; 721; 255/45R18 99 12A 725; 73C; 74A; 75I; 76O; DED; DEG; DEJ; DEN 212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/40R18 95W 51J Baureihe W212; nicht 100 - 245 235/40R18 91Y 57E; 689 AMG-Paket; Stufenheck; 245/40R18 97 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76T; DED; DEG; DEJ; DEN Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 235/40R18 51G; 575 Cabrio; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; DEJ 207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 235/40R18 51G; 575 Coupe; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; DEJ Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE (212) KOMBI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 212K e1*2007/46*0200*.. 100 - 245 235/40R18 95 57E; 67B; 689 Kombi; Heckantrieb; 245/40R18 97Y 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 75I; 76T; DEJ 212K e1*2007/46*0200*.. 125 - 245 245/40R18 97 5BG Kombi; Allradantrieb; 245/40R18 97Y 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 75I; 76T; DEJ Verkaufsbezeichnung: MERCEDES VITO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 638 e9*2001/116*0005*.., 58 - 105 235/45R18 97 11A; 22I; 24D; 24J; 367 10B; 11B; 11G; 11H; e9*93/81*0005*.., 12A; 51A; 71C; 71K; e9*98/14*0005*.. 721; 725; 73C; 74A; 75I Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0375-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52371 ANLAGE: 11 Radtyp: CARMANI CA 16 8018 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 35 Verkaufsbezeichnung: MERCEDES VITO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 638/2 e9*2001/116*0020*.., 72 - 128 235/45R18 97 11A; 22I; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; e9*95/54*0020*.., 12A; 51A; 71C; 71K; e9*98/14*0020*.. 721; 725; 73C; 74A; 75I Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 220 e1*97/27*0099*.. 145 - 326 245/45R18 10N; 51G Nicht für Fz. m. Länge 6158 mm; nicht für gepanzerte Fz; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 75I; ADT; AGD; DEB 220 e1*97/27*0099*.. 145 - 165 245/45R18 10N; 51G Nicht für Fz. m. Länge 6158 mm; Heckantrieb; 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; ADT; AGD; MBN 220 e1*97/27*0099*.. 180 - 225 235/45R18 94 5HI; 51J Nicht für Fz. m. 245/45R18 51G Länge 6158 mm; nicht für gepanzerte Fz; Nur 4-MATIC; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; AGD Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0375-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52371 ANLAGE: 11 Radtyp: CARMANI CA 16 8018 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 35 bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0375-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52371 ANLAGE: 11 Radtyp: CARMANI CA 16 8018 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 35 Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0375-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52371 ANLAGE: 11 Radtyp: CARMANI CA 16 8018 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 35 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26Q) Durch Anlegen bzw. Ausschneiden der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27Q) Durch Anlegen bzw. Ausschneiden der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0375-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52371 ANLAGE: 11 Radtyp: CARMANI CA 16 8018 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 35 Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5BG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 730kg. 5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 950kg. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1500kg. 5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1600kg. 67B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0375-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52371 ANLAGE: 11 Radtyp: CARMANI CA 16 8018 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 35 Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 275/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R18 Hinterachse: 245/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 265/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6B2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0375-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52371 ANLAGE: 11 Radtyp: CARMANI CA 16 8018 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 35 An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6B3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R18 Hinterachse: 255/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0375-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52371 ANLAGE: 11 Radtyp: CARMANI CA 16 8018 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 35 837) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345mm (Dicke 30mm) in Verbindung mit Bremssätteln des Herstellers "Brembo" an der Vorderachse nicht zulässig. 83L) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an der Vorderachse nicht zulässig! 98A) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 318x30mm an der Vorderachse nicht zulässig. ADT) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 310mm bzw. 312mm bzw. 314mm bzw. 315mm bzw. 318mm (Dicke 30mm bzw. 28mm bzw. 25mm) an der Vorderachse nicht zulässig. AFY) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm (Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig. AG0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350x34mm an der Vorderrachse nicht zulässig. AGD) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm an der Vorderachse nicht zulässig. BEO) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 338 mm an der Vorderachse nicht zulässig. DEB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345mm an der Vorderachse nicht zulässig DED) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 322mm an der Vorderachse nicht zulässig DEG) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an der Vorderachse nicht zulässig. DEJ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 344mm an der Vorderachse nicht zulässig DEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 342mm an der Vorderachse nicht zulässig. GA2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/45R18 Hinterachse: 275/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. MBN) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 314 mm (Dicke 28mm) an der Vorderachse zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0375-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52371 ANLAGE: 11 Radtyp: CARMANI CA 16 8018 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 35 PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an der Vorderachse nicht zulässig. TC2) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 328 mm an der Vorderachse nicht zulässig. YAR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R18 Hinterachse: 265/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0375-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52371 ANLAGE: 11 Radtyp: CARMANI CA 16 8018 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 35 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: UKL-L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*.. Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Variante(n): Frontantrieb, Schräghecklimousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26Q x = 300 y = 300 VA 27Q x = 350 y = 380 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0375-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52371 ANLAGE: 11 Radtyp: CARMANI CA 16 8018 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 35 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: FMCA Genehm.Nr.: e1*2007/46*1679*.. Handelsbez.: MINI Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26Q x = 300 y = 300 VA 27Q x = 350 y = 380 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0375-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52371 ANLAGE: 11 Radtyp: CARMANI CA 16 8018 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 35 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: F1X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1676*.. Handelsbez.: X Reihe Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 210 y = 270 HA 27I x = 160 y = 220 HA 26B x = 300 y = 260 VA 26P x = 250 y = 210 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0375-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52371 ANLAGE: 11 Radtyp: CARMANI CA 16 8018 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 35 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: F2X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1824*.. Handelsbez.: X Reihe Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 200 y = 200 HA 27B x = 250 y = 250 HA 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 250 y = 250 8 HA 27F x = 250 y = 250 25 HA 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0375-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52371 ANLAGE: 11 Radtyp: CARMANI CA 16 8018 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 35 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: UKL-L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*.. Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 250 y = 290 HA 27I x = 200 y = 240 HA 26B x = 290 y = 240 VA 26P x = 240 y = 190 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J y = 250 y = 290 30 VA 26N x = 290 y = 240 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0375-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52371 ANLAGE: 11 Radtyp: CARMANI CA 16 8018 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 35 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: FMK Genehm.Nr.: e1*2007/46*1683*.. Handelsbez.: MINI Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 250 y = 290 HA 27I x = 200 y = 240 HA 26B x = 290 y = 240 VA 26P x = 240 y = 190 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J y = 250 y = 290 30 VA 26N x = 290 y = 240 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0375-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52371 ANLAGE: 11 Radtyp: CARMANI CA 16 8018 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 35 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: UKL-L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*.. Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Variante(n): Allradantrieb, BMW X1 (F48), Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 210 y = 270 HA 27I x = 160 y = 220 HA 26B x = 300 y = 260 VA 26P x = 250 y = 210 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0375-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52371 ANLAGE: 11 Radtyp: CARMANI CA 16 8018 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 35 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: UKL-L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*.. Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Variante(n): Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27U y = 140 y = 220 HA 27V y = 140 y = 220 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 270 y = 280 23 HA 27H x = 270 y = 280 8 HA 26J x = 250 y = 250 30 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0375-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52371 ANLAGE: 11 Radtyp: CARMANI CA 16 8018 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 35 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 240 y = 285 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA 26J x = 300 y = 350 30 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0375-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52371 ANLAGE: 11 Radtyp: CARMANI CA 16 8018 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 29 von 35 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 176 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0928*.. Handelsbez.: A-KLASSE Variante(n): Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 240 y = 315 HA 27B x = 290 y = 350 HA 26P x = 200 y = 310 VA 26B x = 250 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 290 y = 350 8 HA 27F x = 290 y = 350 22,5 HA 26N x = 250 y = 350 8 VA 26J x = 250 y = 350 20 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0375-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52371 ANLAGE: 11 Radtyp: CARMANI CA 16 8018 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 30 von 35 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 330 VA 26P x = 230 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 320 18 HA 27H x = 300 y = 320 8 HA 26J x = 280 y = 330 8 VA 26N x = 280 y = 330 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0375-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52371 ANLAGE: 11 Radtyp: CARMANI CA 16 8018 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 31 von 35 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 246 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0751*.. Handelsbez.: B-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 310 y = 295 8 HA 27F x = 310 y = 295 13 HA 26N x = 355 y = 385 8 VA 26J x = 355 y = 385 18 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0375-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52371 ANLAGE: 11 Radtyp: CARMANI CA 16 8018 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 32 von 35 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 117 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*.. Handelsbez.: CLA-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 310 y = 295 8 HA 27F x = 310 y = 295 13 HA 26N x = 355 y = 385 8 VA 26J x = 355 y = 385 18 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0375-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52371 ANLAGE: 11 Radtyp: CARMANI CA 16 8018 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 33 von 35 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 340 y = 260 HA 27I x = 290 y = 210 HA 26B x = 245 y = 350 VA 26P x = 195 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 340 y = 260 8 HA 27F x = 340 y = 260 28 HA 26N x = 245 y = 350 8 VA 26J x = 245 y = 350 17 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0375-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52371 ANLAGE: 11 Radtyp: CARMANI CA 16 8018 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 34 von 35 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 117 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*.. Handelsbez.: CLA-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 330 VA 26P x = 230 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 320 18 HA 27H x = 300 y = 320 8 HA 26J x = 280 y = 330 8 VA 26N x = 280 y = 330 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0375-18-WIRD zur Erteilung der ABE 52371 ANLAGE: 11 Radtyp: CARMANI CA 16 8018 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 13.12.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 35 von 35 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 310 y = 295 8 HA 27F x = 310 y = 295 13 HA 26N x = 355 y = 385 8 VA 26J x = 355 y = 385 18 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.