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							Gutachten 366-0375-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52371
ANLAGE: 13                                                        Radtyp: CARMANI CA 16 8018
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 19.09.2019
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                Fahrzeughersteller                          : SUZUKI, TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE
                NV/SA



Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                       och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung           (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                     (kg)      (mm)     datum
1143560145          CARMANI CA 16 8018         ohne                        60,1                     690     2250    10/18
                    LK114
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SUZUKI
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : GY; AZ; FR
Zubehör                                    : Zentrierring: Z17 N27 Ø60,1; Nabenkappe: CT-38;


Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : JY; (Kegelbund)
Zubehör                                    : Zentrierring: Z17 N27 Ø60,1; Nabenkappe: CT-38;


Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : JY
Zubehör                                    : Zentrierring: Z17 N27 Ø60,1; Nabenkappe: CT-38;


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 85 Nm für Typ : GY; JY
                                             100 Nm für Typ : AZ; JY
                                             140 Nm für Typ : FR
Verkaufsbezeichnung:     KIZASHI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW               Reifen             Auflagen zu Reifen         Auflagen
FR           e4*2007/46*0142*.. 131              235/45R18          51G                        Allradantrieb;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                               71K; 721; 725; 729;
                                                                                               73C; 74A



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0375-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52371
ANLAGE: 13                                                        Radtyp: CARMANI CA 16 8018
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 19.09.2019
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Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
GY           e4*2001/116*0124*.. 79 - 88         215/40R18 85       11A; 24J; 24M            Stufenheck;
                                                 225/35R18 83       11A; 22I; 24J; 24M       Frontantrieb;
                                                 225/40R18 88       11A; 22I; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 235/40R18 91       11A; 22I; 24C; 24M       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW               Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
AZ           e4*2007/46*1205*.. 103              215/35R18 80       11A; 24J                 Frontantrieb;
                                                 225/35R18 83       11A; 24J; 248; 27I       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     SX4, SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
JY           e4*2007/46*0779*.. 88      215/40R18 89                11A; 26N; 27H            bis
                                        215/45R18 89                11A; 26N; 27H            e4*2007/46*0779*03;
                                                                                             Schräghecklimousine;
                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A
JY             e4*2007/46*0779*..      82 - 103 215/45R18 89                                 ab
                                                                                             e4*2007/46*0779*04;
                                                                                             Schräghecklimousine;
                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A




                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : XE2(a); XC1(EU,M) (Flachbund lose)
Zubehör                                    : Zentrierring: Z17 N27 Ø60,1; Nabenkappe: CT-38;


Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : XE2(a); AX1T(EU,M)-TMG; E15UT(a)MS1; V3; XA4(EU,M);



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0375-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52371
ANLAGE: 13                                                     Radtyp: CARMANI CA 16 8018
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 19.09.2019
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                                         AX1T(EU,M); E15J(a); T27; E15UT(a); Z4; S16; T25; XA3(a); R1;
                                         E15UTN(a)
Zubehör                                 : Zentrierring: Z17 N27 Ø60,1; Nabenkappe: CT-38;


Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 103 Nm für Typ : R1; T25; XA3(a); Z4
                                          104 Nm für Typ : V3
                                          115 Nm für Typ : E15J(a) erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)
                                          erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)MS1 erhöhtes Anzugsmoment;
                                          E15UTN(a) erhöhtes Anzugsmoment
                                          135 Nm für Typ : S16 erhöhtes Anzugsmoment; T27 erhöhtes
                                          Anzugsmoment; XA3(a) erhöhtes Anzugsmoment; XA4(EU,M)
                                          erhöhtes Anzugsmoment; XE2(a) erhöhtes Anzugsmoment
                                          140 Nm für Typ : AX1T(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment;
                                          AX1T(EU,M)-TMG erhöhtes Anzugsmoment; XC1(EU,M) erhöhtes
                                          Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AURIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
E15J(a)      e11*2001/116*0299*.. 108 - 130 225/40R18 88W                                 erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
E15UT(a)   e11*2001/116*0305*..               235/40R18 91       11A; 21P; 21S; 54A       115 Nm; bis
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                                                            e11*2001/116*0305*13;
1
                                                                                          2-türig; 4-türig;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          740
E15J(a)        e11*2001/116*0299*.. 66 - 97   215/40R18 89                                erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
E15UT(a)   e11*2001/116*0305*..               225/40R18 88                                115 Nm; bis
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                                                            e11*2001/116*0305*13;
1
E15UTN(a) e11*2007/46*0019*..                                                             2-türig; 4-türig;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          740; DBW

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS GS 300, GS 430
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
S16          e11*96/79*0078*.., 161 - 208 235/40R18 91Y                                   erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
               e11*98/14*0078*..                                                          135 Nm;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          740




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0375-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52371
ANLAGE: 13                                                     Radtyp: CARMANI CA 16 8018
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 19.09.2019
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Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS250, IS300H, IS200T
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
XE2(a)       e11*2001/116*0206*.. 133 - 153 225/40R18 88W 5FE; 57E; 672                   erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                                                                          135 Nm; ab
                                                                                          e11*2001/116*0206*10;
                                                                                          Limousine;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          740; 76A
XE2(a)         e11*2001/116*0206*.. 110 - 153 225/40R18          Nur Sportausführung;     erhöhtes
                                                                 51G; 57E; 575            Anzugsmoment
                                                                                          135 Nm; bis
                                              225/40R18 92  51J                           e11*2001/116*0206*09;
                                              235/40R18 91W 51J                           Cabrio; Limousine;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          740

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS RC200T, Lexus RC300H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
XC1(EU,      e11*2007/46*2883*.. 133 - 180 235/45R18 94          12O                      erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
M)                                                                                        140 Nm; Coupe;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 740;
                                                                                          76O; 83L

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS SC430
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
Z4           e6*2001/116*0084*.. 210          245/40R18 93       51G                      10B; 11G; 11H; 12T;
                                              245/40ZR18         51G                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
T25          e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/45R18 89                                  ab
                                            225/40R18 88W                                 e11*2001/116*0196*05;
                                            235/40R18 91  11A; 21P                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0375-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52371
ANLAGE: 13                                                     Radtyp: CARMANI CA 16 8018
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 19.09.2019
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Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
T27          e11*2001/116*0331*.. 91 - 110 225/45R18 91                                   erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              235/40R18 91                                135 Nm; Limousine;
                                     91 - 130 225/40R18 92                                Frontantrieb;
                                              225/45R18 91W                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/40R18 91W                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 740
T27            e11*2001/116*0331*.. 91 - 130 225/40R18 92                                 erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              225/45R18 91                                135 Nm; Kombi;
                                              235/40R18 91                                Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 740

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA CAMRY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
V3           e6*2001/116*0085*.., 112 - 137 225/45R18 91W 11A; 22B                        10B; 11B; 11G; 11H;
               e6*98/14*0085*..                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA C-HR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
AX1T(EU,     e11*2007/46*3641*.. 72 - 85      225/50R18 95       11A; 245; 26B; 26N;      erhöhtes
M)                                                               27I                      Anzugsmoment
                                                                                          140 Nm; Allradantrieb;
AX1T(EU,       e13*2007/46*1765*..            235/45R18 94       11A; 26N; 26P; 27I       Frontantrieb;
M)-TMG                                        235/50R18 97       11A; 24J; 248; 26B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 26N; 27H; 27I            12A; 51A; 71C; 71K;
                                              245/45R18 96       11A; 245; 26B; 26N;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                 27I                      740
                                              255/45R18 99       11A; 24J; 248; 26B;
                                                                 26N; 27H; 27I

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA COROLLA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
R1           e11*2001/116*0222*.. 81 - 130 215/40R18 89                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                           215/45R18 89                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                           225/40R18 91                                   721; 725; 73C; 74A
                                           235/40R18 91




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0375-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52371
ANLAGE: 13                                                     Radtyp: CARMANI CA 16 8018
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 19.09.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 6 von 14
Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA RAV4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
XA3(a)       e6*2001/116*0105*.. 91 - 114 225/55R18 98           12I                      erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
XA4(EU,        e6*2007/46*0166*..             225/60R18 100      12A                      135 Nm; ab
M)                                            235/50R18 97       12A                      e6*2001/116*0105*09;
                                              235/55R18 100      12A                      Allradantrieb;
                                              255/45R18 99       12A                      Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 740
XA3(a)         e6*2001/116*0105*..   100 - 130 225/55R18 98                               bis
                                               235/50R18 97                               e6*2001/116*0105*08;
                                               235/55R18 100                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                               255/45R18 99                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0375-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52371
ANLAGE: 13                                                     Radtyp: CARMANI CA 16 8018
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 19.09.2019
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                                                                                                     Seite: 7 von 14
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0375-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52371
ANLAGE: 13                                                     Radtyp: CARMANI CA 16 8018
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 19.09.2019
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                                                                                                     Seite: 8 von 14
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0375-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52371
ANLAGE: 13                                                     Radtyp: CARMANI CA 16 8018
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 19.09.2019
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                                                                                                     Seite: 9 von 14
      sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R19
                    Hinterachse:                          255/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.


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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 19.09.2019
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76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
83L) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an der
     Vorderachse nicht zulässig!
DBW) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 19.09.2019
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     SUZUKI
       Fahrzeugtyp:    AZ
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*1205*..
       Handelsbez.:    SWIFT

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 200             y = 200                    VA
             27I                      x = 150             y = 250                    HA
             27B                      x = 200             y = 300                    HA
             26P                      x = 150             y = 150                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 200       y = 200             15                VA
             27H                   x = 200       y = 300              8                HA
             27F                   x = 200       y = 300             15                HA
             26N                   x = 200       y = 200              8                VA




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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 19.09.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     SUZUKI
       Fahrzeugtyp:    JY
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0779*..
       Handelsbez.:    SX4, SUZUKI SX4

       Variante(n):    Allradantrieb, bis e4*2007/46*0779*03, Frontantrieb, Schräghecklimousine


Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 300       y = 300              8                VA
             27F                   x = 300       y = 300             24                HA
             27H                   x = 300       y = 300              8                HA
             26J                   x = 300       y = 300             26                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 19.09.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    AX1T(EU,M)-TMG
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1765*..
       Handelsbez.:    TOYOTA C-HR

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 250             y = 200                    VA
             27B                      x = 300             y = 300                    HA
             27I                      x = 250             y = 250                    HA
             26B                      x = 300             y = 250                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 300       y = 250              8                VA
             27F                   x = 300       y = 250             30                HA
             27H                   x = 300       y = 250              8                HA
             26J                   x = 300       y = 250             30                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0375-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52371
ANLAGE: 13                                                     Radtyp: CARMANI CA 16 8018
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 19.09.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    AX1T(EU,M)
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*3641*..
       Handelsbez.:    TOYOTA C-HR

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 250             y = 200                    VA
             27B                      x = 300             y = 300                    HA
             27I                      x = 250             y = 250                    HA
             26B                      x = 300             y = 250                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 300       y = 250              8                VA
             27F                   x = 300       y = 250             30                HA
             27H                   x = 300       y = 250              8                HA
             26J                   x = 300       y = 250             30                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.