Gutachten 366-0365-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54141
ANLAGE: 4 Radtyp: CARMANI CA17 10521
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.05.2025
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Fahrzeughersteller AUDI, AUDI AG, Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW
AG, BMW/ALU, DAIMLER (D), MERCEDES,
MERCEDES-BENZ, PORSCHE, QUATTRO GmbH
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 10 1/2 J X 21 H2 Einpreßtiefe (mm) : 19
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
511219666 CARMANI CA17 10521 ohne 66,6 965 2394 07/21
ET19 H3
511219666 CARMANI CA17 10521 ohne 66,6 985 2350 07/21
ET19 H3
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§22 54141*02
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Hinweis zum Verwendungsbereich:
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: CARMANI CA17 9021 KBA: 54140 Lochkreis: 5x112 ET: 25
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAQP
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0365-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54141
ANLAGE: 4 Radtyp: CARMANI CA17 10521
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.05.2025
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI, AUDI AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: Z07
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 4H
140 Nm für Typ : FY; F2
160 Nm für Typ : GE
Verkaufsbezeichnung: AUDI A8L, A8, S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4H e1*2007/46*0284*.. 155 - 309 275/35R21 99 11A; 21B; 21J; 22B; kurzer Radstand;
22F; 24C; 244; 247 langer Radstand;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: Audi Q5 / -Sportback, Audi SQ5 / -Sportback
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FY e1*2007/46*1550*.. 150 - 270 265/40R21 101 11A; 24C; 24D; 26B; ab
26J; 27F e1*2007/46*1550*47;
Anzugsmoment f. 1-
§22 54141*02
275/35R21 99 11A; 24C; 24D; 26B; teilige Schraube
26J; 27F 160NM; Allradantrieb;
Frontantrieb; Hybrid;
Luftfederung;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
FY e1*2007/46*1550*.. 150 - 270 265/40R21 101 11A; 24C; 24D; 26B; ab
26J; 27F e1*2007/46*1550*47;
Anzugsmoment f. 1-
275/35R21 99 11A; 24C; 24D; 26B; teilige Schraube
26J; 27F 160NM; M. zusätz.
Radabdeckung Achse 1
(Flap); M. zusätz.
Radabdeckung Achse 2
(Flap); Allradantrieb;
Frontantrieb; Hybrid;
Luftfederung;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0365-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54141
ANLAGE: 4 Radtyp: CARMANI CA17 10521
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.05.2025
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Verkaufsbezeichnung: A7 Sportback, RS 6 Avant, RS 7 Sportback
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2 e1*2007/46*1840*.. 441 - 463 275/35R21 99 RS6 Avant (C8);
285/35R21 101 Anzugsmoment f. 1-
teilige Schraube
160NM;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
769; DF4
F2 e1*2007/46*1840*.. 441 - 463 275/35R21 103 RS7 Sportback;
Anzugsmoment f. 1-
teilige Schraube
160NM;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
DF4
Verkaufsbezeichnung: e-tron/-Sportback,e-tron S/-S Sportback,Q8/SQ8 e-tron/- Sportback,e-tron
Dakar
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GE e1*2007/46*1914*.. 226 285/40R21 109 11A; 26P; 27I e-tron S; e-tron S
Sportback; SQ8 e-tron;
§22 54141*02
SQ8 Sportback e-tron;
Allradantrieb;
Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74E; 769
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: Z07
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: AUDI RS 6 AVANT / RS 7 SPORTBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G e1*2007/46*0544*.. 412 - 445 285/30R21 100 11A; 24J; 248; 26B; nur AUDI RS 6 AVANT;
26V; 27H; 27V 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0365-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54141
ANLAGE: 4 Radtyp: CARMANI CA17 10521
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.05.2025
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG
Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: CARMANI CA17 9021 KBA: 54140 Lochkreis: 5x112 ET: 25
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAQP
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : G7L (Kegelbund)
Zubehör : Nabenkappe: Z07
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : G7L (Kegelbund lose)
Zubehör : Nabenkappe: Z07
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : G5L; F8CM; 7L; G6K; G6E; G5K; F34XM; G6L; F34XM
Zubehör : Nabenkappe: Z07
§22 54141*02
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: BMW M8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F8CM e1*2007/46*2019*.. 441 - 460 285/30R21 100 YCI; 11A; 24M; 57F; Mit Fzg.-Breite
KAQP 1943mm; Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76B
Verkaufsbezeichnung: BMW X3 M, X3 M Competition, X4 M, X4 M Competition
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F34XM e1*2007/46*1988*.. 353 - 375 275/35R21 99 YB5; 11A; 21B; 241; BMW X3, BMW X4;
246; 57E 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76A; FKA
F34XM e1*2007/46*1988*.. 353 - 375 275/35R21 103 XFZ; 11A; 244; 247; BMW X3, BMW X4;
27B; 57F; KAQP 10B; 11B; 11G; 11H;
285/35R21 101 YB5; 11A; 244; 247; 12A; 51A; 71C; 71K;
27B; 57F; KAQP 721; 725; 73C; 74A;
76B; FKA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0365-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54141
ANLAGE: 4 Radtyp: CARMANI CA17 10521
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.05.2025
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Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G5K e1*2007/46*1750*.. 100 - 294 295/25R21 96Y 11A; 24D; 27F; 5IE; nicht 520e/530e/530e
57F; 6A5; KAQP xDrive;
Kombilimousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76B; 97H
G5L e1*2007/46*1688*.. 100 - 390 295/25R21 96Y 11A; 24D; 27F; 5IE; Limousine;
57F; 6A5; KAQP Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76B; 97H
G6E e1*2018/858*00317*.. 127 HL 285/30R21 103 GAP; GCL; 11A; 24D; Kombilimousine;
27F; 5LK; 57F; KAQP Allradantrieb;
Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
§22 54141*02
76B; 769; 97K
G6E e1*2018/858*00317*.. 127 HL 285/30R21 103 GAP; GCL; 11A; 24D; Limousine;
27F; 57F; KAQP Allradantrieb;
Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76B; 769; 97K
G6E e1*2018/858*00317*.. 105 HL 285/30R21 103 GAP; GCL; 11A; 24D; Limousine;
27F; 57F; KAQP Heckantrieb; Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76B; 769
G6E e1*2018/858*00317*.. 105 HL 285/30R21 103 GAP; GCL; 11A; 24D; Kombilimousine;
27F; 5LK; 57F; KAQP Heckantrieb; Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76B; 769
G6K e1*2018/858*00360*.. 120 - 145 295/30R21 102 XFV; 11A; 24D; 27F; nicht 530e; nicht
5LA; 57F; KAQP 550e xDrive; nicht
120 - 210 HL 285/30R21 103 GAP; GCL; 11A; 24D; 530e xDrive;
27F; 57F; KAQP Allradantrieb;
HL 295/30R21 105 XFV; 11A; 24D; 27F; Heckantrieb; Hybrid;
57F; KAQP 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76B; 769; 934
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0365-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54141
ANLAGE: 4 Radtyp: CARMANI CA17 10521
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.05.2025
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Seite: 6 von 43
Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G6K e1*2018/858*00360*.. 120 - 145 295/30R21 102 XFV; 11A; 24D; 27F; nicht 530e; nicht
5LA; 57F; KAQP 550e xDrive; nicht
120 - 210 HL 285/30R21 103 GAP; GCL; 11A; 24D; 530e xDrive;
27F; 57F; KAQP Allradantrieb;
HL 295/30R21 105 XFV; 11A; 24D; 27F; Heckantrieb; Hybrid;
57F; KAQP 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76B; 769; 930
G6K e1*2018/858*00360*.. 120 - 230 HL 285/30R21 103 GAP; GCL; 11A; 24D; 530e; 550e xDrive;
27F; 57F; KAQP 530e xDrive;
HL 295/30R21 105 XFV; 11A; 24D; 27F; Allradantrieb;
57F; KAQP Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76B; 769; 930
G6K e1*2018/858*00360*.. 120 - 230 HL 285/30R21 103 GAP; GCL; 11A; 24D; 530e; 550e xDrive;
27F; 57F; KAQP 530e xDrive;
HL 295/30R21 105 XFV; 11A; 24D; 27F; Allradantrieb;
57F; KAQP Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
§22 54141*02
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76B; 769; 934
G6L e1*2018/858*00316*.. 120 - 230 HL 285/30R21 103 GAP; GCL; 11A; 24D; 530e; 550e xDrive;
27F; 57F; KAQP 530e xDrive;
295/30R21 102 XFV; 11A; 24D; 27F; Allradantrieb;
57F; KAQP Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76B; 769; 930
G6L e1*2018/858*00316*.. 120 - 210 285/30R21 100 GAP; GCL; 11A; 24D; nicht 530e; nicht
27F; 57F; KAQP 550e xDrive; nicht
295/30R21 102 XFV; 11A; 24D; 27F; 530e xDrive;
57F; KAQP Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76B; 769; 930
G6L e1*2018/858*00316*.. 120 - 230 HL 285/30R21 103 GAP; GCL; 11A; 24D; 530e; 550e xDrive;
27F; 57F; KAQP 530e xDrive;
295/30R21 102 XFV; 11A; 24D; 27F; Allradantrieb;
57F; KAQP Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76B; 769; 934
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0365-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54141
ANLAGE: 4 Radtyp: CARMANI CA17 10521
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.05.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 43
Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G6L e1*2018/858*00316*.. 120 - 210 285/30R21 100 GAP; GCL; 11A; 24D; nicht 530e; nicht
27F; 57F; KAQP 550e xDrive; nicht
295/30R21 102 XFV; 11A; 24D; 27F; 530e xDrive;
57F; KAQP Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76B; 769; 934
Verkaufsbezeichnung: BMW 7ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G7L e1*2018/858*00154*.. 155 - 280 285/35R21 105 YBQ; 11A; 244; 247; nicht 750e xDrive;
27H; 57F; KAQP nicht M760e xDrive;
Allradantrieb;
Heckantrieb; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76B; 769; PDJ
G7L e1*2018/858*00154*.. 125 - 135 285/35R21 YBQ; 11A; 244; 247; Allradantrieb;
§22 54141*02
27H; 57F; 953; KAQP Heckantrieb; Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74E; 76B; 769; PDJ
G7L e1*2018/858*00154*.. 155 - 280 285/35R21 105 YBQ; 11A; 244; 247; 750e xDrive; M760e
27H; 57F; KAQP xDrive; Allradantrieb;
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74E; 76B; 769; PDJ
7L e1*2007/46*0276*.. 155 - 448 285/30R21 100 XFU; 11A; 24D; 27F; ab
57F; KAQP e1*2007/46*0276*10;
Allradantrieb;
295/30R21 102 XFV; 11A; 24D; 27F; Heckantrieb;
57F; KAQP Luftfederung;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76B
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW/ALU
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: Z07
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0365-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54141
ANLAGE: 4 Radtyp: CARMANI CA17 10521
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.05.2025
______________________________________________________________________________________________________________
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Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G7X e1*2007/46*1952*.. 155 - 390 285/40R21 109 11A; 241; 246; 248; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27B; 5PM 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74E; 75I
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: CARMANI CA17 9021 KBA: 54140 Lochkreis: 5x112 ET: 25
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAQP
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : R2EW; 204 X; 221; R2ES; R2CGLC; 222
Zubehör : Nabenkappe: Z07
§22 54141*02
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : E2EQSX (Kugelbund lose)
Zubehör : Nabenkappe: Z07
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : E2EQSW; R2CGLC
Zubehör : Nabenkappe: Z07
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung: E-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2ES e1*2018/858*00214*.. 145 - 280 285/30R21 100 GCL; 11A; 24D; 27F; nicht E 300 e; nicht
57F; KAQP E 300 e 4MATIC; nicht
295/30R21 102 ZBC; 11A; 24D; 27F; E 300 de; nicht E 300
57F; KAQP de 4MATIC; nicht E
350 e; nicht E 350 e
4MATIC; nicht E 400 e
4MATIC; All-Terrain;
Allradantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76B; 769
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0365-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54141
ANLAGE: 4 Radtyp: CARMANI CA17 10521
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.05.2025
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Verkaufsbezeichnung: E-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2ES e1*2018/858*00214*.. 120 - 280 285/30R21 100 GCL; 11A; 24D; 27B; nicht E 300 e; nicht
27F; 57F; KAQP E 300 e 4MATIC; nicht
E 300 de; nicht E 300
de 4MATIC; nicht E
350 e; nicht E 350 e
4MATIC; nicht E 400 e
4MATIC; nicht All-
Terrain;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76B; 769
R2EW e1*2018/858*00213*.. 120 - 280 285/30R21 100 GCL; 11A; 24D; 27B; nicht E 300 e; nicht
27F; 57F; KAQP E 300 e 4MATIC; nicht
E 300 de; nicht E 300
de 4MATIC; nicht E
350 e; nicht E 350 e
4MATIC; nicht E 400 e
4MATIC; Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
§22 54141*02
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76B; 769
Verkaufsbezeichnung: EQS-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E2EQSW e1*2018/858*00035*.. 109 - 135 265/40R21 105 11A; 24C; 24D; 26B; Allradantrieb;
26J; 27I Heckantrieb; Elektro;
275/40R21 107 11A; 24C; 24D; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27B; 27H 12A; 51A; 71C; 71K;
285/35R21 105 11A; 24C; 24D; 26B; 721; 725; 73C; 74A;
26J; 27B; 27H 769
295/35R21 107 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27B; 27F
E2EQSX e1*2018/858*00188*.. 109 - 135 275/45R21 110 11A; 24J; 24M; 5QE Allradantrieb;
285/40R21 109 11A; 24J; 24M; 26P; Heckantrieb; Elektro;
5PM 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74E; 75I; 769
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0365-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54141
ANLAGE: 4 Radtyp: CARMANI CA17 10521
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.05.2025
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Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 275/35R21 99 11A; 24C; 24D; 26B; nicht GLC 300 e
26J 4MATIC; nicht GLC 300
285/35R21 101 11A; 24C; 24D; 26B; de 4MATIC; nicht GLC
26J 350 e 4MATIC; nicht
GLC 400 e 4MATIC;
Kombilimousine;
Schräghecklimousine;
mit
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
930
R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 275/35R21 99 YBP; 11A; 24D; 27B; nicht GLC 300 e
27F; 57F; KAQP 4MATIC; nicht GLC 300
285/35R21 101 YBQ; 11A; 24D; 27B; de 4MATIC; nicht GLC
27F; 57F; KAQP 350 e 4MATIC; nicht
GLC 400 e 4MATIC;
Kombilimousine;
§22 54141*02
Schräghecklimousine;
mit
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76B; 934; FKA
R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 275/35R21 99 YBP; 11A; 24D; 57F; nicht GLC 300 e
KAQP 4MATIC; nicht GLC 300
285/35R21 101 YBQ; 11A; 24D; 57F; de 4MATIC; nicht GLC
KAQP 350 e 4MATIC; nicht
GLC 400 e 4MATIC;
Kombilimousine;
Schräghecklimousine;
mit
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76B; 930; FKA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0365-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54141
ANLAGE: 4 Radtyp: CARMANI CA17 10521
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.05.2025
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Seite: 11 von 43
Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 145 - 185 275/35R21 103 YBP; 11A; 24M; 5LK; GLC 300 e 4MATIC;
57F; KAQP GLC
300 de 4MATIC; GLC
285/35R21 105 YBQ; 11A; 244; 247; 400 e 4MATIC;
57F; KAQP Kombilimousine;
Schräghecklimousine;
mit
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie;
Allradantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76B; 930; 97H
R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 275/35R21 99 11A; 24C; 24D; 26B; nicht GLC 300 e
26J; 27B; 27F 4MATIC; nicht GLC 300
285/35R21 101 11A; 24C; 24D; 26B; de 4MATIC; nicht GLC
26J; 27B; 27F 350 e 4MATIC; nicht
GLC 400 e 4MATIC;
Kombilimousine;
Schräghecklimousine;
mit
§22 54141*02
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
934
Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 X e1*2001/116*0480*.. 270 - 287 275/35R21 99 YBP; 11A; 27I; 57F; AMG GLC 43; AMG
KAQP GLC
43 4MATIC; Coupe;
SUV;
285/35R21 101 XFY; 11A; 27B; 57F; Allradantrieb;
KAQP 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76B; 97H
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0365-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54141
ANLAGE: 4 Radtyp: CARMANI CA17 10521
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.05.2025
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Seite: 12 von 43
Verkaufsbezeichnung: S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2S e1*2007/46*2115*.. 220 - 270 285/30R21 100 GAP; 11A; 24D; 27B; S 580 e; S 580 e
27H; 5KA; 57F; 4MATIC; S 450 e;
KAQP
295/30R21 102 XFV; 11A; 24D; 27B; Hybrid;
27F; 57F; KAQP 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76B; FKA
R2S e1*2007/46*2115*.. 210 - 370 285/30R21 100 GAP; 11A; 24D; 27B; nicht S 580 e; nicht
27H; 5KA; 57F; S 580 e 4MATIC; nicht
KAQP
295/30R21 102 XFV; 11A; 24D; 27B; S 450 e; nicht
27F; 57F; KAQP MAYBACH; inkl. Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76B
221 e1*2001/116*0335*.. 270 - 335 285/30R21 100 XFU; 11A; 24D; 27B; ab Mj.2014 (Baureihe
27F; 27V; 57F; KAQP 217); Cabrio; Coupe;
295/30R21 102 XFV; 11A; 24D; 27B; Allradantrieb;
27F; 27V; 57F; KAQP Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
§22 54141*02
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76B
221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 285/30R21 100Y XFU; 11A; 22L; 24D; ab Mj.2013 (Baureihe
222 e1*2007/46*0960*.. 27B; 27F; 57F; KAQP 222); nicht AMG Sport-
295/30R21 102 XFV; 11A; 22L; 24D; Paket; Limousine;
27B; 27F; 57F; KAQP Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76B
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MERCEDES
Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: CARMANI CA17 9021 KBA: 54140 Lochkreis: 5x112 ET: 25
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAQP
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: Z07
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0365-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54141
ANLAGE: 4 Radtyp: CARMANI CA17 10521
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.05.2025
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Seite: 13 von 43
Verkaufsbezeichnung: S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2S e1*2007/46*2115*.. 220 - 270 285/30R21 100 GAP; 11A; 24D; 27B; S 580 e; S 580 e
27H; 5KA; 57F; 4MATIC; S 450 e;
KAQP
295/30R21 102 XFV; 11A; 24D; 27B; Hybrid;
27F; 57F; KAQP 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76B; FKA
R2S e1*2007/46*2115*.. 210 - 370 285/30R21 100 GAP; 11A; 24D; 27B; nicht S 580 e; nicht
27H; 5KA; 57F; S 580 e 4MATIC; nicht
KAQP
295/30R21 102 XFV; 11A; 24D; 27B; S 450 e; nicht
27F; 57F; KAQP MAYBACH; inkl. Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76B
221 e1*2001/116*0335*.. 270 - 335 285/30R21 100 XFU; 11A; 24D; 27B; ab Mj.2014 (Baureihe
27F; 27V; 57F; KAQP 217); Cabrio; Coupe;
295/30R21 102 XFV; 11A; 24D; 27B; Allradantrieb;
27F; 27V; 57F; KAQP Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
§22 54141*02
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76B
221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 285/30R21 100Y XFU; 11A; 22L; 24D; ab Mj.2013 (Baureihe
222 e1*2007/46*0960*.. 27B; 27F; 57F; KAQP 222); nicht AMG Sport-
295/30R21 102 XFV; 11A; 22L; 24D; Paket; Limousine;
27B; 27F; 57F; KAQP Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76B
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PORSCHE
Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: CARMANI CA17 9021 KBA: 54140 Lochkreis: 5x112 ET: 25
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAQP
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: Z07
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0365-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54141
ANLAGE: 4 Radtyp: CARMANI CA17 10521
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.05.2025
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Seite: 14 von 43
Verkaufsbezeichnung: MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
95BN e13*2007/46*1164*.. 155 - 324 285/35R21 105 11A; 248; 57F; 6AR; ab
KAQP e13*2007/46*1164*02;
285/35R21 105 Mit Kombilimousine;
Radhausverbreiterun Allradantrieb;
g Serie; 57F; 6AR; 10B; 11B; 11G; 11H;
KAQP
295/35R21 107 GBB; 11A; 244; 57F; 12A; 51A; 6AA; 71C;
KAQP 71K; 721; 725; 73C;
74A; 76B; PDG
Verkaufsbezeichnung: MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN, MACAN GTS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
95B e13*2007/46*1165*.. 155 - 324 285/35R21 105 11A; 248; 57F; 6AR; ab
KAQP e13*2007/46*1165*02;
285/35R21 105 Mit Kombilimousine;
Radhausverbreiterun Allradantrieb;
g Serie; 57F; 6AR; 10B; 11B; 11G; 11H;
KAQP
295/35R21 107 GBB; 11A; 244; 57F; 12A; 51A; 6AA; 71C;
KAQP 71K; 721; 725; 73C;
74A; 76B; PDG
§22 54141*02
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0365-21-WIRD/N2
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11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
§22 54141*02
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beac htung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
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hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
§22 54141*02
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigke it
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26V) Durch Kürzen der Stoßstangenbefestigung ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt
"Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunstst offinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche s ind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterac hse zulässig.
Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1420kg.
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5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1600kg.
5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1700kg.
5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1750kg.
5PM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 2060kg.
5QE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 2120kg.
6A5) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/30R21
Hinterachse: 295/25R21
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge
einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
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6AR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R21
Hinterachse: 285/35R21
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
§22 54141*02
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
769) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die seri enmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 22-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
930) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2 zulässig.
934) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Stahlfederung an Achse 2 zulässig.
953) Der mindestens erforderliche Geschwindigkeits-Kennbuchstabe sowie die Tragfähigkeits-Kennzahl der
vorgesehenen Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse.
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97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse.
DF4) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist an Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit größer 280 km/h nicht zulässig.
FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
GAP) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R21
Hinterachse: 285/30R21
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GBB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 265/40R21
Hinterachse: 295/35R21
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§22 54141*02
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
GCL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R21
Hinterachse: 285/30R21
Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp s ein.
KAQP) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Vorderachse CARMANI CA17 9021 KBA: 54140 Lochkreis 5x112 ET: 25
PDG) Nicht zulässig für Fahrzeuge mit Keramik-Bremsscheiben (PCCB)!
PDJ) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Carbon-/Keramik- Bremsscheiben!
XFU) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R21
Hinterachse: 285/30R21
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0365-21-WIRD/N2
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ANLAGE: 4 Radtyp: CARMANI CA17 10521
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empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFV) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R21
Hinterachse: 295/30R21
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebssc hlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFY) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R21
Hinterachse: 285/35R21
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
§22 54141*02
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFZ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 265/35R21
Hinterachse: 275/35R21
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YB5) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 275/35R21
Hinterachse: 285/35R21
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R21
Hinterachse: 275/35R21
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0365-21-WIRD/N2
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nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R21
Hinterachse: 285/35R21
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YCI) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 275/30R21
Hinterachse: 285/30R21
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
§22 54141*02
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
ZBC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R21
Hinterachse: 295/30R21
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge und den
Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0365-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54141
ANLAGE: 4 Radtyp: CARMANI CA17 10521
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.05.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: GE
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1914*..
Handelsbez.: e-tron/-Sportback,e-tron S/-S Sportback,Q8/SQ8 e-tron/- Sportback,e-tron Dakar
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 200 y = 300 HA
26P x = 300 y = 300 VA
26B x = 350 y = 350 VA
27I x = 200 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54141*02
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 350 8 VA
26J x = 350 y = 350 10 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0365-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54141
ANLAGE: 4 Radtyp: CARMANI CA17 10521
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.05.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: FY
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1550*..
Handelsbez.: Audi Q5 / -Sportback, Audi SQ5 / -Sportback
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 265 y = 250 VA
26B x = 315 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 325 y = 320 25 HA
§22 54141*02
26N x = 315 y = 300 8 VA
26J x = 315 y = 300 20 VA
27H x = 325 y = 320 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0365-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54141
ANLAGE: 4 Radtyp: CARMANI CA17 10521
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.05.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: G6L
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00316*..
Handelsbez.: BMW 5ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 305 y = 300 VA
26P x = 255 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 300 y = 350 8 HA
§22 54141*02
26J x = 305 y = 300 20 VA
26N x = 305 y = 300 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0365-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54141
ANLAGE: 4 Radtyp: CARMANI CA17 10521
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.05.2025
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Seite: 25 von 43
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: G6K
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00360*..
Handelsbez.: BMW 5ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 305 y = 300 VA
26P x = 255 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 300 y = 350 8 HA
§22 54141*02
26J x = 305 y = 300 20 VA
26N x = 305 y = 300 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0365-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54141
ANLAGE: 4 Radtyp: CARMANI CA17 10521
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.05.2025
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Seite: 26 von 43
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: G6E
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00317*..
Handelsbez.: BMW 5ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 255 y = 250 VA
26B x = 305 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 280 y = 270 30 HA
§22 54141*02
26N x = 305 y = 300 8 VA
26J x = 305 y = 300 15 VA
27H x = 280 y = 270 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0365-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54141
ANLAGE: 4 Radtyp: CARMANI CA17 10521
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.05.2025
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Seite: 27 von 43
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: F34XM
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1988*..
Handelsbez.: BMW X3 M, X3 M Competition, X4 M, X4 M Competition
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 305 y = 280 HA
26B x = 260 y = 250 VA
26P x = 310 y = 300 VA
27B x = 255 y = 230 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54141*02
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 305 y = 280 25 HA
26N x = 310 y = 300 8 VA
26J x = 310 y = 300 20 VA
27H x = 305 y = 280 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0365-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54141
ANLAGE: 4 Radtyp: CARMANI CA17 10521
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.05.2025
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Seite: 28 von 43
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G7L
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00154*..
Handelsbez.: BMW 7ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 310 y = 240 VA
26B x = 360 y = 290 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 330 y = 310 8 HA
§22 54141*02
26J x = 360 y = 290 15 VA
26N x = 360 y = 290 8 VA
27F x = 330 y = 310 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0365-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54141
ANLAGE: 4 Radtyp: CARMANI CA17 10521
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.05.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 7L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0276*..
Handelsbez.: BMW 7ER REIHE
Variante(n): ab e1*2007/46*0276*10, Allradantrieb, Hinterachslenkung, Luftfederung
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 380 y = 270 VA
26P x = 330 y = 220 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 270 y = 300 8 HA
§22 54141*02
26J x = 380 y = 270 18 VA
26N x = 380 y = 270 8 VA
27F x = 270 y = 300 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0365-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54141
ANLAGE: 4 Radtyp: CARMANI CA17 10521
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.05.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G5K
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1750*..
Handelsbez.: BMW 5ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 180 y = 250 HA
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 230 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54141*02
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 230 y = 300 8 HA
26J x = 300 y = 250 30 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
27F x = 230 y = 300 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0365-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54141
ANLAGE: 4 Radtyp: CARMANI CA17 10521
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.05.2025
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Seite: 31 von 43
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G5L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1688*..
Handelsbez.: BMW 5ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 180 y = 250 HA
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 230 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54141*02
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 230 y = 300 8 HA
26J x = 300 y = 250 30 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
27F x = 230 y = 300 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0365-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54141
ANLAGE: 4 Radtyp: CARMANI CA17 10521
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.05.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW/ALU
Fahrzeugtyp: G7X
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1952*..
Handelsbez.: BMW X REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 275 y = 260 HA
26P x = 200 y = 230 VA
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54141*02
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 275 y = 260 20 HA
26N x = 250 y = 250 8 VA
26J x = 250 y = 250 20 VA
27H x = 275 y = 260 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0365-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54141
ANLAGE: 4 Radtyp: CARMANI CA17 10521
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.05.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 221
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0335*..
Handelsbez.: S-Klasse
Variante(n): Allradantrieb, Coupe
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27U x = 240 y = 400 HA
27V x = 240 y = 400 HA
27I x = 260 y = 350 HA
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 250 y = 300 VA
27B x = 300 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 54141*02
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 300 y = 400 8 HA
26J x = 300 y = 350 19 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 400 28 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0365-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54141
ANLAGE: 4 Radtyp: CARMANI CA17 10521
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.05.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204 X
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0480*..
Handelsbez.: GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 315 y = 310 VA
26P x = 265 y = 260 VA
27B x = 325 y = 315 HA
27I x = 275 y = 265 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54141*02
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 315 y = 310 20 VA
26N x = 315 y = 310 8 VA
27F x = 325 y = 315 25 HA
27H x = 325 y = 315 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0365-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54141
ANLAGE: 4 Radtyp: CARMANI CA17 10521
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.05.2025
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Seite: 35 von 43
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 221
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0335*..
Handelsbez.: S-Klasse
Variante(n): ab Mj.2013, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 320 y = 350 VA
26P x = 270 y = 300 VA
27B x = 150 y = 380 HA
27I x = 100 y = 330 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54141*02
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 320 y = 350 18 VA
26N x = 320 y = 350 18 VA
27F x = 150 y = 380 12 HA
27H x = 150 y = 380 9 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0365-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54141
ANLAGE: 4 Radtyp: CARMANI CA17 10521
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.05.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2ES
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00214*..
Handelsbez.: E-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 230 VA
26B x = 300 y = 280 VA
27I x = 260 y = 270 HA
27B x = 310 y = 320 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54141*02
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 280 8 VA
26J x = 300 y = 280 30 VA
27H x = 310 y = 320 8 HA
27F x = 310 y = 320 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0365-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54141
ANLAGE: 4 Radtyp: CARMANI CA17 10521
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.05.2025
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Seite: 37 von 43
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2S
Genehm.Nr.: e1*2007/46*2115*..
Handelsbez.: S-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 275 y = 295 VA
26P x = 225 y = 245 VA
27B x = 300 y = 330 HA
27I x = 250 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54141*02
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 275 y = 295 15 VA
26N x = 275 y = 295 8 VA
27F x = 300 y = 330 25 HA
27H x = 300 y = 330 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0365-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54141
ANLAGE: 4 Radtyp: CARMANI CA17 10521
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.05.2025
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Seite: 38 von 43
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2EW
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00213*..
Handelsbez.: E-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 230 VA
26B x = 300 y = 280 VA
27I x = 260 y = 270 HA
27B x = 310 y = 320 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54141*02
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 280 8 VA
26J x = 300 y = 280 30 VA
27H x = 310 y = 320 8 HA
27F x = 310 y = 320 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0365-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54141
ANLAGE: 4 Radtyp: CARMANI CA17 10521
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.05.2025
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Seite: 39 von 43
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: E2EQSW
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00035*..
Handelsbez.: EQS-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 330 y = 335 VA
26P x = 280 y = 285 VA
27B x = 320 y = 370 HA
27I x = 270 y = 320 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54141*02
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 330 y = 335 30 VA
26N x = 330 y = 335 8 VA
27F x = 320 y = 370 20 HA
27H x = 320 y = 370 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0365-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54141
ANLAGE: 4 Radtyp: CARMANI CA17 10521
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.05.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2CGLC
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00186*..
Handelsbez.: GLC-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 270 VA
26P x = 260 y = 220 VA
27B x = 275 y = 295 HA
27I x = 225 y = 245 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54141*02
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 310 y = 270 20 VA
26N x = 310 y = 270 8 VA
27F x = 275 y = 295 30 HA
27H x = 275 y = 295 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0365-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54141
ANLAGE: 4 Radtyp: CARMANI CA17 10521
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.05.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: E2EQSX
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00188*..
Handelsbez.: EQS-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 310 VA
26P x = 240 y = 260 VA
27B x = 300 y = 320 HA
27I x = 250 y = 270 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54141*02
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 290 y = 310 8 VA
26J x = 290 y = 310 10 VA
27H x = 300 y = 320 8 HA
27F x = 300 y = 320 10 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0365-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54141
ANLAGE: 4 Radtyp: CARMANI CA17 10521
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.05.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2ES
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00214*..
Handelsbez.: E-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 230 VA
26B x = 300 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 280 8 VA
§22 54141*02
26J x = 300 y = 280 15 VA
27H x = 310 y = 320 8 HA
27F x = 310 y = 320 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0365-21-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54141
ANLAGE: 4 Radtyp: CARMANI CA17 10521
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.05.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: QUATTRO
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0544*..
Handelsbez.: AUDI RS 6 AVANT / RS 7 SPORTBACK
Variante(n): nur AUDI RS 6 AVANT
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27V x = 350 y = 350 HA
27I x = 350 y = 400 HA
27U x = 350 y = 350 HA
27B x = 400 y = 400 HA
26B x = 400 y = 400 VA
26P x = 380 y = 350 VA
26U x = 330 y = 330 VA
26V x = 330 y = 330 VA
§22 54141*02
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 400 y = 400 9 VA
26N x = 400 y = 400 9 VA
27F x = 400 y = 400 21 HA
27H x = 400 y = 400 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.