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							Gutachten 366-0377-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53103
ANLAGE: 5                                                    Radtyp: CARMANI CA17 8018
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                 Stand: 06.12.2021
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                Fahrzeughersteller               GM KOREA (ROK), OPEL, SAAB




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 EH2+               Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
512035671           CARMANI CA17 8018          Z11 N25 Ø67,1               67,1     Kunststoff      860      2300    07/19
                    ET35
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : GM KOREA (ROK)
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Zentrierring: Z11 N25 Ø67,1; Nabenkappe: Z05;


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     MALIBU
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
 KL1G         e9*2007/46*0188*.. 118 - 123 225/45R18         95    12I                        Stufenheck;
                                           225/50R18         95    12A                        Frontantrieb;
                                           235/40R18         95    12A                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                           235/45R18         94    12A                        51A; 71C; 71K; 721;
                                           245/40R18         93    12A                        725; 73C; 74A; 74P;
                                           245/45R18         96    12A                        76O
                                           255/45R18         99    11A; 12A; 248; 26P




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Zentrierring: Z11 N25 Ø67,1; Nabenkappe: Z05;


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0377-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53103
ANLAGE: 5                                                 Radtyp: CARMANI CA17 8018
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                              Stand: 06.12.2021
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Verkaufsbezeichnung:     INSIGNIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
0G-A         e1*2001/116*0475*.., 239         235/40R18 95     52J                       Nur Insignia OPC;
              e1*2007/46*0374*..              235/45R18 98     52J                       Kombi; Allradantrieb;
                                              245/40R18 97     52J                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 729;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76O;
                                                                                         76Z
0G-A          e1*2001/116*0475*.., 239        235/40R18 95     52J                       Nur Insignia OPC;
              e1*2007/46*0374*..              235/45R18 98     52J                       Stufenheck;
                                              245/40R18 97     52J                       Schrägheck;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 729;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76O;
                                                                                         76Z
0G-A          e1*2001/116*0475*.., 81 - 162   225/45R18 91                               nicht SUPERSPORT;
              e1*2007/46*0374*..              235/40R18 91                               nicht CROSS
                                                                                         COUNTRY;
                                              235/45R18   94                             Stufenheck;
                                              245/40R18   93   11A; 24M                  Schrägheck;
                                              245/45R18   96   11A; 24M                  Frontantrieb;
                                              255/45R18   99   11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 76O
0G-A          e1*2001/116*0475*.., 81 - 162   225/45R18 91W                              nicht SUPERSPORT;
              e1*2007/46*0374*..              235/40R18 91W                              nicht CROSS
                                                                                         COUNTRY;
0G-A/V        e1*2007/46*0860*..              235/45R18   94                             Kombi; Frontantrieb;
                                              245/40R18   93   11A; 24M                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/45R18   96   11A; 24M                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                              255/45R18   99   11A; 24J; 24M             721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 76O
0G-A          e1*2001/116*0475*.., 118 - 191 225/45R18 95                                nicht SUPERSPORT;
              e1*2007/46*0374*..             235/40R18 95                                nicht CROSS
                                                                                         COUNTRY;
                                              235/45R18   98                             Stufenheck;
                                              245/40R18   97   11A; 24M                  Schrägheck;
                                              245/45R18   96   11A; 24M                  Allradantrieb;
                                              255/45R18   99   11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 729;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76O




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0377-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53103
ANLAGE: 5                                                    Radtyp: CARMANI CA17 8018
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                 Stand: 06.12.2021
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Verkaufsbezeichnung:     INSIGNIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
0G-A         e1*2001/116*0475*.., 118 - 191 225/45R18 95           52J                       nicht SUPERSPORT;
             e1*2007/46*0374*..             235/40R18 95                                     nicht CROSS
                                                                                             COUNTRY;
                                                 235/45R18   98                              Kombi; Allradantrieb;
                                                 245/40R18   97    11A; 24M                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 245/45R18   96    11A; 24M                  12A; 51A; 573; 71C;
                                                 255/45R18   99    11A; 24J; 24M             71K; 721; 725; 729;
                                                                                             73C; 74A; 74P; 76O
0G-A           e1*2007/46*0374*..      120 - 184 225/45R18   95                              Cross Country; Kombi;
                                                 235/40R18   95                              Allradantrieb;
                                                 235/45R18   98                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 235/50R18   97                              12K; 51A; 71C; 71K;
                                                 245/40R18   97                              721; 725; 729; 73C;
                                                 245/45R18   96                              74A; 74P; 76O
                                                 255/45R18   99




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SAAB
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Zentrierring: Z11 N25 Ø67,1; Nabenkappe: Z05;


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
YS3G         e4*2007/46*0137*.. 140 - 221 225/50R18          95                              Limousine;
                                          235/40R18          95                              Allradantrieb;
                                          235/45R18          98                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                          245/40R18          97                              12A; 51A; 573; 71C;
                                          245/45R18          100                             71K; 721; 725; 729;
                                          255/45R18          99    11A; 245; 248             73C; 74A; 74P; 76O


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0377-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53103
ANLAGE: 5                                                 Radtyp: CARMANI CA17 8018
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                              Stand: 06.12.2021
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                                                                                                    Seite: 4 von 6
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0377-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53103
ANLAGE: 5                                                 Radtyp: CARMANI CA17 8018
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                              Stand: 06.12.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 5 von 6
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
       konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0377-19-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53103
ANLAGE: 5                                                Radtyp: CARMANI CA17 8018
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 06.12.2021
______________________________________________________________________________________________________________
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      GM KOREA
       Fahrzeugtyp:     KL1G
       Genehm.Nr.:      e9*2007/46*0188*..
       Handelsbez.:     MALIBU

       Variante(n):     Frontantrieb, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26P                     x = 315              y = 305                  VA
             26B                     x = 350              y = 350                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 350        y = 350            20                VA
             26N                  x = 350        y = 350             8                VA
             27F                  x = 335        y = 280            15                HA
             27H                  x = 335        y = 280             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.