Anlage 9 - Verwendungsbereich Prüfbericht 366-0393-20-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001883 ANLAGE: 9.1 Radtyp: CARMANI CA17 8018 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 03.12.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 Fahrzeughersteller DAIMLER (D), DB, MERCEDES-BENZ Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 18 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 43 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum 511243666 CARMANI CA17 8018 ohne 66,6 750 2300 07/19 ET43 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DB Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm Zubehör : Radbefestigung: M1415KU30B, Nabenkappe: Z07 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 270 245/45R18 GA9; 12K; 51G; 57E inkl. Hybrid; 10B; 11H; 11N; 51A; 711; 714; 721; 73C; 74A; 76V; 78A; DEG R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 270 245/45R18 12K; 51G inkl. Hybrid; 10B; 11H; 11N; 51A; 711; 714; 721; 73C; 74A; 76V; DEG Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 172 Zubehör : OE-Schraube, Nabenkappe: Z07 Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 212; R1EC Zubehör : Radbefestigung: M1415KU30B, Nabenkappe: Z07 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Anlage 9 - Verwendungsbereich Prüfbericht 366-0393-20-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001883 ANLAGE: 9.1 Radtyp: CARMANI CA17 8018 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 03.12.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : 172 150 Nm für Typ : R1EC; 212 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 245/45R18 GA9; 12K; 51G; 57E Coupé; Baureihe W213; Cabrio; inkl. Hybrid; 10B; 11H; 11N; 51A; 711; 714; 721; 73C; 74A; 76V; 78A; 83A; DEG R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 245/45R18 12K; 51G Baureihe W213; inkl. Hybrid; 10B; 11H; 11N; 51A; 711; 714; 721; 73C; 74A; 76V; 83A; DEG 212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 245/45R18 GA9; 12K; 51G; 57E Baureihe W213; inkl. Hybrid; 10B; 11H; 11N; 51A; 711; 714; 721; 73C; 74A; 76V; 78A; DEG 212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 245/45R18 12K; 51G Baureihe W213; inkl. Hybrid; 10B; 11H; 11N; 51A; 711; 714; 721; 73C; 74A; 76V; DEG Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 172 e1*2007/46*0548*.. 270 235/40R18 M+S 12K; 51G; 52J SLC-Klasse; ab e1*2007/46*0548*10; Cabrio; Heckantrieb; 10B; 11H; 11N; 51A; 711; 714; 721; 73C; 74D; 76V Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Anlage 9 - Verwendungsbereich Prüfbericht 366-0393-20-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001883 ANLAGE: 9.1 Radtyp: CARMANI CA17 8018 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 03.12.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterac hse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet wird. 78A) Die Verwendung dieser Räder ist nur an der Vorderachse zulässig.Sind Auflagen und Hinweise für Vorder- und Hinterachse vorhanden, so sind nur die erforderlichen Auflagen und Hinweise für die Vorderachse zu beachten. Für die Hinterachse sind die Auflagen und Hinweise des verwendeten Rades zu berücksichtigen. 83A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370mm an der Vorderachse nicht zulässig. DEG) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an der Vorderachse nicht zulässig. GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/45R18 Hinterachse: 275/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Anlage 9 - Verwendungsbereich Prüfbericht 366-0393-20-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 001883 ANLAGE: 9.1 Radtyp: CARMANI CA17 8018 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 03.12.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.