Gutachten 366-0153-19-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA17 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 19.05.2025
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Fahrzeughersteller AUDI, Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG, DAIMLER
BENZ AG, DAIMLER (D), DB, KG Mobility Corp.,
MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 9 J X 19 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
511245666 CARMANI CA17 9019 ohne 66,6 760 2250 01/19
ET45
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
§22 52726*06
Hinweis zum Verwendungsbereich:
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: CARMANI CA17_A 8019 KBA: 53390 Lochkreis: 5x112 ET: 45 oder
Radtyp: CARMANI CA17_A 8019 KBA: 53390 Lochkreis: 5x112 ET: 37
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAXV, KAXW
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0153-19-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA17 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 19.05.2025
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: Z07;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : F2
140 Nm für Typ : F2
Verkaufsbezeichnung: A5 Limousine/Avant, S5 Limousine/Avant
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2 e1*2007/46*1801*.. 270 235/40R19 M+S 52J S5 Limousine; S5
245/40R19 98 Avant; Anzugsmoment
f. 1-teilige Schraube
160NM; Allradantrieb;
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
765
F2 e1*2007/46*1801*.. 110 - 150 235/40R19 96 A5 Limousine; A5
Avant; Allradantrieb;
Frontantrieb; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
§22 52726*06
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
765
Verkaufsbezeichnung: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55
TFSI e
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2 e1*2007/46*1801*.. 100 - 250 235/45R19 99 5JK A6 (C8);
245/45R19 102 Kombilimousine;
255/40R19 100 Limousine;
255/45R19 100 Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
75I; 860; AG0
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: Z07;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0153-19-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA17 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 19.05.2025
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Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F1X e1*2007/46*1676*.. 85 - 170 225/40R19 93 11A; 248; 27I BMW X1 (F48);
235/40R19 96 11A; 244; 245; 27I Allradantrieb;
235/45R19 95 11A; 244; 245; 27I Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
83L; DEK; DE4
F2X e1*2007/46*1824*.. 85 - 225 225/40R19 93 11A; 244; 26P BMW X2 (F39);
235/40R19 92 11A; 244; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R19 95 11A; 244; 26P; 27I 12A; 51A; 71C; 71K;
245/40R19 94 11A; 244; 26N; 26P; 721; 725; 73C; 74A
27I
Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE (X1, iX1)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
U1X e1*2018/858*00153*.. 68 - 104 235/45R19 99 11A; 246; 248 Allradantrieb;
245/45R19 102 11A; 246; 248; 26P; 27I Frontantrieb; Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
75I; 765
U1X e1*2018/858*00153*.. 100 - 150 235/45R19 99 11A; 246; 248 Allradantrieb;
§22 52726*06
100 - 221 245/45R19 98 11A; 246; 248; 26P; 27I Frontantrieb; nicht
Elektro; inkl. Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
765
Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE (X2, iX2)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
U2X e1*2018/858*00371*.. 68 - 104 235/45R19 99 mit M Sportpaket
245/45R19 102 Radhausverbreiterung;
Allradantrieb;
Frontantrieb; Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
75I; 765
U2X e1*2018/858*00371*.. 100 - 115 235/45R19 95 11A; 246; 248 mit Standard
245/45R19 98 11A; 246; 248 Radhausverbreiterung;
Allradantrieb;
Frontantrieb; nicht
Elektro; inkl. Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
765
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0153-19-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA17 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 19.05.2025
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Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE (X2, iX2)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
U2X e1*2018/858*00371*.. 68 - 104 235/45R19 99 11A; 246; 248 mit Standard
245/45R19 102 11A; 246; 248 Radhausverbreiterung;
Allradantrieb;
Frontantrieb; Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
75I; 765
U2X e1*2018/858*00371*.. 100 - 115 235/45R19 95 mit M Sportpaket
100 - 221 245/45R19 98 Radhausverbreiterung;
Allradantrieb;
Frontantrieb; nicht
Elektro; inkl. Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
765
Verkaufsbezeichnung: BMW 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F1H e1*2007/46*2018*.. 80 - 225 235/35R19 91 11A; 24J; 244; 247; Schräghecklimousine;
26P; 27H Allradantrieb;
§22 52726*06
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: BMW 1ER REIHE, BMW 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F7 e1*2018/858*00397*.. 90 - 115 225/40R19 93 11A; 24J; 248; 26B; 2ER REIHE;
26N; 27H Allradantrieb;
90 - 221 235/40R19 92 11A; 24J; 24M; 26B; Frontantrieb; inkl.
26N; 27H Hybrid;
245/35R19 93 11A; 24C; 24M; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27F 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
765
F7 e1*2018/858*00397*.. 90 - 221 225/40R19 89 11A; 24J; 248; 26B; 1ER REIHE;
26N; 27H Allradantrieb;
235/40R19 92 11A; 24J; 24M; 26B; Frontantrieb; inkl.
26N; 27H Hybrid;
245/35R19 89 11A; 24C; 24M; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27F 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
765
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0153-19-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA17 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 19.05.2025
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Seite: 5 von 49
Verkaufsbezeichnung: BMW 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2AT e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 225/40R19 93 11A; 24J; 244; 247; BMW Active Tourer
F2GT e1*2007/46*1677*.. 26J; 27H; 27V F45;
BMW Gran Tourer F46;
235/35R19 91W 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb;
247; 26N; 27U Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
83L; DEK; DE4
F2GC e1*2007/46*2064*.. 85 - 225 235/35R19 91 11A; 24J; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 26P; 27F 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
U2AT e1*2018/858*00117*.. 90 - 150 225/40R19 93 11A; 26P; 5HA Allradantrieb;
235/40R19 96 11A; 24J; 248; 26P Frontantrieb; inkl.
245/35R19 93 11A; 24J; 248; 26B; Hybrid;
27H; 5HA 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R19 98 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K;
27H 721; 725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: BMW 2ER REIHE, MINI, X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 85 - 170 225/40R19 93 11A; 248; 27I BMW X1 (F48);
§22 52726*06
235/40R19 96 11A; 244; 245; 27I Allradantrieb;
235/45R19 95 11A; 244; 245; 27I Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
83L; DEK; DE4
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 70 - 170 225/40R19 93 11A; 24J; 244; 247; BMW Active Tourer
26J; 27H; 27V F45;
BMW Gran Tourer F46;
235/35R19 91W 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb;
247; 26N; 27U Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
83L; DEK; DE4
Verkaufsbezeichnung: COUNTRYMAN C/D/E, JCW COUNTRYMAN ALL4, COUNTRYMAN S ALL4,
COUNTRYMAN SE ALL4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UMX e1*2018/858*00370*.. 68 - 104 235/45R19 99 mit
245/45R19 102 Radhausverbreiterung
(Flap) Serie;
Allradantrieb;
Frontantrieb; Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
765
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0153-19-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA17 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 19.05.2025
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Verkaufsbezeichnung: COUNTRYMAN C/D/E, JCW COUNTRYMAN ALL4, COUNTRYMAN S ALL4,
COUNTRYMAN SE ALL4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UMX e1*2018/858*00370*.. 100 - 150 235/45R19 95 mit
100 - 221 245/45R19 98 Radhausverbreiterung
(Flap) Serie;
Allradantrieb;
Frontantrieb; nicht
Elektro; inkl. Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
765
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DB
Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: CARMANI CA17_A 8019 KBA: 53390 Lochkreis: 5x112 ET: 45 oder
Radtyp: CARMANI CA17_A 8019 KBA: 53390 Lochkreis: 5x112 ET: 37
§22 52726*06
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAXV, KAXW
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: Z07;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung: E-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 275/35R19 96W GAA; 11A; 27P; 57F; Coupé; Cabrio;
KAXV Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76B
R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 270 275/35R19 100Y GAA; 11A; 27P; 57F; Baureihe W213; nicht
KAXV; KAXW All Terrain; nicht
E300de; nicht E300e;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
75I; 76B
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0153-19-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA17 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 19.05.2025
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Seite: 7 von 49
Verkaufsbezeichnung: E-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212 e1*2001/116*0501*.. 143 - 155 275/35R19 100 GAA; 11A; 27I; 5KA; Baureihe W213;
57F; KAXV; KAXW E300de;
E300e; nur Limousine
Heckantrieb;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
75I
212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 275/35R19 100 GAA; 11A; 27P; 57F; Baureihe W213; nicht
KAXV E300de; Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76B
212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/35R19 91Y 51J Baureihe W212; nicht
100 - 245 235/35R19 91Y 57E; 68X AMG-Paket;
Stufenheck;
245/35R19 93Y 11A; 21P Heckantrieb;
265/30R19 93Y 11A; 248; 57F; 68X 10B; 11B; 11G; 11H;
275/30R19 96 11A; 248; 57F; 68R 12A; 51A; 71C; 71K;
§22 52726*06
721; 725; 729; 73C;
74A; DEG; DEJ; FKA
212 e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/35R19 93Y 11A; 21P Baureihe W212; nicht
AMG-Paket;
Stufenheck;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; DEG; DEJ
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KG Mobility Corp.
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : CWJ; CW (Kugelbund)
Zubehör : Nabenkappe: Z07;
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : CW; CWN
Zubehör : Nabenkappe: Z07;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0153-19-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA17 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 19.05.2025
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Verkaufsbezeichnung: KORANDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CWN e6*2018/858*00326*.. 109 - 120 235/45R19 95 Korando; nicht
Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: KORANDO, TORRES
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CW e8*2007/46*0360*.. 100 - 120 235/45R19 95 Korando; nicht
Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
CW e8*2007/46*0360*.. 120 245/45R19 98 11A; 27I Torres; mit
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie; nicht
Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
765
§22 52726*06
Verkaufsbezeichnung: TORRES
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CWJ e6*2018/858*00325*.. 120 245/45R19 98 11A; 27I Torres; mit
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie; nicht
Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
765
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), MERCEDES -AMG,
MERCEDES-BENZ
Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: CARMANI CA17_A 8019 KBA: 53390 Lochkreis: 5x112 ET: 45 oder
Radtyp: CARMANI CA17_A 8019 KBA: 53390 Lochkreis: 5x112 ET: 37
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAXV, KAXW
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 204 K; 204 X; 204; 207; R2CW; R2CLECA; R2CS; R1EC;
212
Zubehör : Nabenkappe: Z07;
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0153-19-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA17 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 19.05.2025
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Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 212 (Baureihe W212)
Zubehör : Nabenkappe: Z07;
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 639/5; 204 K; 639; F2CLA; F2B; 197; 639/4; 204; 212; 212K;
639/2
Zubehör : Nabenkappe: Z07;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : F2B; F2CLA; 204; 204 K; 207; 212K
130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212
140 Nm für Typ : F2B; F2CLA
150 Nm für Typ : F2B; R1EC; R2CLECA; R2CS; R2CW ; 212; 639;
639/2; 639/4; 639/5
150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X
150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
180 Nm für Typ : 197; 639/2; 639/4; 639/5
Verkaufsbezeichnung: B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2B e1*2007/46*1909*.. 85 - 165 245/45R19 98 11A; 24J; 247; 26B GLB-KLASSE;
255/45R19 100 11A; 24J; 24M; 26B Allradantrieb;
§22 52726*06
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
F2B e1*2007/46*1909*.. 85 - 165 235/45R19 95 11A; 24J; 248; 26P GLA-KLASSE;
245/45R19 98 11A; 24J; 248; 26B Allradantrieb;
255/45R19 100 11A; 24M; 242; 245; Frontantrieb; inkl.
26B Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
F2B e1*2007/46*1909*.. 225 245/45R19 98 11A; 26P AMG GLB 35;
255/45R19 100 11A; 26P Allradantrieb;
265/40R19 98 11A; 245; 248; 26B 10B; 11B; 11G; 11H;
265/45R19 102 11A; 245; 248; 26B 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
F2B e1*2007/46*1909*.. 95 - 139 245/45R19 102 11A; 24J; 248; 26P EQB-Klasse; Elektro;
255/45R19 100 11A; 24J; 24M; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
75I
F2B e1*2007/46*1909*.. 80 - 139 245/45R19 98 11A; 24J; 248; 26P EQA-Klasse; Elektro;
255/45R19 100 11A; 24J; 24M; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0153-19-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA17 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 19.05.2025
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Verkaufsbezeichnung: C-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2CS e1*2018/858*00017*.. 120 - 195 255/35R19 96 GA4; 11A; 248; 5IE; nicht All-Terrain;
57F; KAXV; KAXW nicht C 300 e; nicht
265/35R19 98 11A; 24M; 27I; 57F; C 300 de; nicht C 300
67H; KAXV de 4MATIC;
Kombilimousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76B
R2CW e1*2018/858*00016*.. 120 - 195 255/35R19 96 GA4; 11A; 248; 57F; nicht C 300 e; nicht
KAXV; KAXW C 300 e 4MATIC; nicht
265/35R19 98 11A; 24M; 27I; 57F; C 400 e 4MATIC; nicht
67H; KAXV C 300 de; nicht C 300
de 4MATIC; Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76B
§22 52726*06
204 e1*2001/116*0431*.. 135 - 190 255/35R19 99Y GA4; 11A; 248; 57F; Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. KAXV; KAXW Cabrio;
265/35R19 98 XFC; 11A; 244; 27I; Kombilimousine; Coupe;
57F; KAXV; KAXW Limousine;
275/30R19 96Y 11A; 244; 247; 27H; Allradantrieb;
27I; 5IE; 57F; 99E; Heckantrieb; nur
KAXV Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 576; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 76B
204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 200 225/35R19 88Y 11A; 24J; 24M; 5FE Nur Baureihe 204; Nur
4-MATIC; Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; DED
204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 225/35R19 88Y 11A; 24J; 24M; 5FE; Nur Baureihe 204;
670; 673 Limousine;
235/35R19 91Y 11A; 21P; 22I; 24J; Heckantrieb;
24M; 671; 68X 10B; 11B; 11G; 11H;
255/30R19 91Y 11A; 22I; 24D; 57F; 12A; 51A; 71C; 71K;
671; 673 721; 725; 73C; 74A;
265/30R19 93Y 11A; 22B; 24D; 57F; FKA
670; 68X
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0153-19-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA17 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 19.05.2025
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Verkaufsbezeichnung: C-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 265/35R19 94Y XFC; 11A; 244; 27I; Nur Baureihe 205;
204 K e1*2001/116*0457*.. 57F; KAXV; KAXW Cabrio;
275/30R19 96 11A; 244; 247; 27H; Kombilimousine; Coupe;
27I; 57F; 99E; KAXV Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb; nicht
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 576; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 76B
204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 255/30R19 91 11A; 248; 27B; 27H; bis
57F; 673; KAXV; e1*2001/116*0431*36;
KAXW Coupe; Heckantrieb;
265/30R19 93 11A; 24M; 27B; 27F; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F; 670; 68X; KAXV; 12A; 51A; 71C; 71K;
KAXW 721; 725; 729; 73C;
74A; 76B
204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 225 225/35R19 88Y 11A; 21P; 24J; 57E; bis
670; 673 e1*2001/116*0457*24;
255/30R19 91Y 11A; 22B; 22H; 22L; Kombi; Heckantrieb;
24M; 57F; 671; 673 10B; 11B; 11G; 11H;
§22 52726*06
265/30R19 93Y 11A; 22B; 22H; 22L; 12A; 51A; 71C; 71K;
24D; 57F; 670; 68X 721; 725; 73C; 74A;
FKA
Verkaufsbezeichnung: CLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2CLA e1*2007/46*1912*.. 85 - 165 225/40R19 93 11A; 245; 248; 26N; Kombi; Limousine;
26P; 27I Allradantrieb;
235/40R19 92 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb; inkl.
26N; 27I Hybrid;
245/35R19 93 11A; 24J; 244; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27B; 27H 12A; 51A; 71C; 71K;
255/35R19 92 11A; 241; 244; 246; 721; 725; 73C; 74A
247; 26B; 26J; 27B;
27H
F2CLA e1*2007/46*1912*.. 225 235/35R19 91 11A; 24J; 248; 26N; AMG CLA 35; Kombi;
27H; 27I Limousine;
245/35R19 93 11A; 24J; 24M; 26J; Allradantrieb;
27B; 27H Frontantrieb;
255/35R19 92 11A; 24C; 24M; 26J; 10B; 11B; 11G; 11H;
27B; 27H 12A; 51A; 71C; 71K;
265/30R19 93 11A; 24C; 244; 247; 721; 725; 73C; 74A
26J; 27B; 27F
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0153-19-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA17 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 19.05.2025
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Verkaufsbezeichnung: CLE-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2CLECA e1*2018/858*00311*.. 150 275/35R19 100 GAA; 11A; 248; 27H; CLE 300 e; Coupe;
57F; KAXV; KAXW Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
75I; 76B; 765
R2CLECA e1*2018/858*00311*.. 280 275/35R19 96 GAA; 11A; 248; 27H; Cabrio; Coupe;
57F; KAXV; KAXW Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76B; 765; 97H
R2CLECA e1*2018/858*00311*.. 125 - 190 275/35R19 96 GAA; 11A; 248; 27H; nicht e-/de Modelle
57F; KAXV; KAXW (PHEV); Cabrio; Coupe;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76B; 765
Verkaufsbezeichnung: E-Klasse
§22 52726*06
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 275/35R19 96W GAA; 11A; 27P; 57F; Coupé; Cabrio;
KAXV Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76B
R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 270 275/35R19 100Y GAA; 11A; 27P; 57F; Baureihe W213; nicht
KAXV; KAXW All Terrain; nicht
E300de; nicht E300e;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
75I; 76B
212 e1*2001/116*0501*.. 143 - 155 275/35R19 100 GAA; 11A; 27I; 5KA; Baureihe W213;
57F; KAXV; KAXW E300de;
E300e; nur Limousine
Heckantrieb;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
75I
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0153-19-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA17 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 19.05.2025
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Seite: 13 von 49
Verkaufsbezeichnung: E-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 275/35R19 100 GAA; 11A; 27P; 57F; Baureihe W213; nicht
KAXV E300de; Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76B
212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/35R19 91Y 51J Baureihe W212; nicht
100 - 245 235/35R19 91Y 57E; 68X AMG-Paket;
Stufenheck;
245/35R19 93Y 11A; 21P Heckantrieb;
265/30R19 93Y 11A; 248; 57F; 68X 10B; 11B; 11G; 11H;
275/30R19 96 11A; 248; 57F; 68R 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; DEG; DEJ; FKA
212 e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/35R19 93Y 11A; 21P Baureihe W212; nicht
AMG-Paket;
Stufenheck;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
§22 52726*06
73C; 74A; DEG; DEJ
Verkaufsbezeichnung: E-Klasse COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/30R19 91Y 11A; 22I; 248; 5GG; Coupe; Heckantrieb;
57F; 673; KAXV 10B; 11B; 11G; 11H;
265/30R19 93Y 11A; 22H; 22I; 248; 12A; 51A; 71C; 71K;
5HA; 57F; 670; 68X; 721; 725; 729; 73C;
KAXV 74A; 76B
225 - 245 255/30R19 91Y GCP; 11A; 22I; 248;
5GG; 57F; KAXV
265/30R19 93Y 11A; 22H; 22I; 248;
5HA; 57F; 68X; KAXV
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/30R19 91Y 11A; 22I; 248; 5GG; Cabrio; Heckantrieb;
57F; 673; KAXV 10B; 11B; 11G; 11H;
265/30R19 93Y 11A; 22H; 22I; 248; 12A; 51A; 71C; 71K;
5HA; 57F; 670; 68X; 721; 725; 729; 73C;
KAXV 74A; 76B
225 - 245 255/30R19 91Y GCP; 11A; 22I; 248;
5GG; 57F; KAXV
265/30R19 93Y 11A; 22H; 22I; 248;
5HA; 57F; 68X; KAXV
Verkaufsbezeichnung: E-Klasse (212) KOMBI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212K e1*2007/46*0200*.. 100 - 245 245/35R19 51G; 57E; 572; 67C; Kombi; Heckantrieb;
68R 10B; 11B; 11G; 11H;
275/30R19 51G; 57F; 68R 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 75I; DEJ; FKA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0153-19-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA17 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 19.05.2025
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Verkaufsbezeichnung: E-Klasse (212) KOMBI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212K e1*2007/46*0200*.. 125 - 245 245/35R19 GAQ; 11A; 24C; 24D; Kombi; Allradantrieb;
51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
75I; DEJ
Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/50R19 99 YDG; 11A; 24M; 56G; GLK-Klasse;
57F; KAXV; KAXW Allradantrieb;
245/45R19 98 CF1; 57F; KAXV; Heckantrieb;
KAXW 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R19 100 GDD; 11A; 24M; 57F; 12A; 51A; 71C; 71K;
KAXV; KAXW 721; 725; 73C; 74A;
76B; 765; 977
Verkaufsbezeichnung: Marco Polo,V-Klasse,Vito,(e-)Vito Tourer, EQV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/2 e1*2007/46*0457*.. 65 - 176 235/45R19 99 11A; 24J; 248; 5JK V-Klasse; Vito; Vito
245/45R19 102 11A; 24J; 248; 27P; Tourer; Vito Mixto;
5LA ab
e1*2007/46*0459*06;
§22 52726*06
255/40R19 100 11A; 241; 244; 246; ab
5KA e1*2007/46*0458*08;
ab
e1*2007/46*0457*09;
Marco Polo; EQV;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
Heckantrieb; inkl.
Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
75I
Verkaufsbezeichnung: MERCEDES SLS-Klasse, GT-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
197 e1*2007/46*0233*.. 375 255/35R19 M+S 11A; 242; 245; 26N; GT-Klasse; Coupe;
52J Heckantrieb;
265/35R19 M+S 11A; 242; 245; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H;
52J 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/4 L275 65 - 170 255/40R19 100 11A; 24C; 24D; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
75I
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0153-19-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA17 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 19.05.2025
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Verkaufsbezeichnung: VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/4 e1*2007/46*0458*.. 70 - 165 255/40R19 100 11A; 24C; 244; 247; bis
639/5 e1*2007/46*0459*.., 5KA; 54A e1*2007/46*0459*05;
L720 190 255/40R19 11A; 24C; 244; 247; bis
100W 5KA; 54A e1*2007/46*0458*07;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
75I
Verkaufsbezeichnung: VITO, VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639 e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 255/40R19 100 11A; 24C; 24D; 54A Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
75I
Verkaufsbezeichnung: VITO,VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/2 e1*2007/46*0457*.. 70 - 165 255/40R19 100 11A; 24C; 244; 247; bis
§22 52726*06
5KA; 54A e1*2007/46*0457*08;
190 255/40R19 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
100W 5KA; 54A Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
75I
Verkaufsbezeichnung: V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/4 e1*2007/46*0458*.. 65 - 176 235/45R19 99 11A; 24J; 248; 5JK V-Klasse; Vito; Vito
639/5 e1*2007/46*0459*.. 245/45R19 102 11A; 24J; 248; 27P; Tourer; Vito Mixto;
5LA ab
e1*2007/46*0459*06;
255/40R19 100 11A; 241; 244; 246; ab
5KA e1*2007/46*0458*08;
ab
e1*2007/46*0457*09;
Marco Polo;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
Heckantrieb; inkl.
Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
75I
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0153-19-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
§22 52726*06
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Rei fen-Kombination
herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigk eit der Rad/Reifen-Kombination unter
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0153-19-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
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Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
§22 52726*06
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0153-19-WIRD/N6
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des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§22 52726*06
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0153-19-WIRD/N6
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27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäß ig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit Profil für winterliche Wetterverhältnisse, mit dem Alpine Symbol nach ECE
R-117, zulässig. Die Bereifung und Lauffläche sind dabei so konzipiert, dass sie vor allem bei
winterlichen Straßenverhältnissen bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
§22 52726*06
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 285/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine
Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
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57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1420kg.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1550kg.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1600kg.
§22 52726*06
5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1700kg.
670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Hinterachse: 265/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, s o ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0153-19-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA17 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 19.05.2025
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Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebs schlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67C) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 295/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R19
§22 52726*06
Hinterachse: 265/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 275/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 265/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0153-19-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
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(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
§22 52726*06
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die s erienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
83L) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an der
Vorderachse nicht zulässig!
860) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 349mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
977) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Hinterachse zulässig.
Bei Verwendung gleicher Reifengrößen an der Vorderachse und Hinterachse muß die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des Sonderrades der Vorderachse und muß die
Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse kleiner/gleich der des Sonderrades der Vorderachse
sein.
Bei Verwendung einer breiteren Reifengröße an der Hinterachse kann die Einpreßtiefe des Sonderrades
an der Hinterachse maximal größer sein als die Hälfe aus der Reifen-Nennbreit en-Differenz zwischen der
Reifengröße an der Hinterachse und der Reifengröße an der Vorderachse, wobei die
Einpreßtiefen-Differenz der Serie nicht überschritten werden darf.
97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0153-19-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
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99E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 275/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
AG0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350x34mm an
der Vorderrachse nicht zulässig.
CF1) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R19
Hinterachse: 245/45R19
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
DE4) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280mm
(Dicke 22mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
DED) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 322mm an der
§22 52726*06
Vorderachse nicht zulässig.
DEG) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
DEJ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 344mm
an der Vorderachse nicht zulässig
DEK) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 292mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
GA4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 255/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R19
Hinterachse: 275/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0153-19-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
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GAQ) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 275/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GCP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
GDD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/50R19
Hinterachse: 255/45R19
Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 52726*06
KAXV) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Vorderachse CARMANI CA17_A 8019 KBA: 53390 Lochkreis 5x112 ET: 37
KAXW) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Vorderachse CARMANI CA17_A 8019 KBA: 53390 Lochkreis 5x112 ET: 45
XFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 265/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YDG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/50R19
Hinterachse: 235/50R19.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0153-19-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA17 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 19.05.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: U2AT
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00117*..
Handelsbez.: BMW 2ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 245 y = 250 VA
26P x = 195 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 245 y = 250 25 VA
§22 52726*06
26N x = 245 y = 250 8 VA
27F x = 270 y = 315 30 HA
27H x = 270 y = 315 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0153-19-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA17 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 19.05.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: F7
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00397*..
Handelsbez.: BMW 1ER REIHE, BMW 2ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 210 y = 200 VA
26B x = 260 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 260 y = 250 8 VA
§22 52726*06
26J x = 260 y = 250 30 VA
27H x = 300 y = 310 8 HA
27F x = 300 y = 310 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0153-19-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: F1H
Genehm.Nr.: e1*2007/46*2018*..
Handelsbez.: BMW 1ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 245 y = 270 VA
26P x = 195 y = 220 VA
27B x = 280 y = 330 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 52726*06
26J x = 245 y = 270 18 VA
26N x = 245 y = 270 8 VA
27F x = 280 y = 330 25 HA
27H x = 280 y = 330 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0153-19-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA17 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 19.05.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: F1X
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1676*..
Handelsbez.: BMW X REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 260 VA
26P x = 250 y = 210 VA
27B x = 210 y = 270 HA
27I x = 160 y = 220 HA
§22 52726*06
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0153-19-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA17 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 19.05.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: F2AT
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1675*..
Handelsbez.: BMW 2ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27U y = 140 y = 220 HA
27V y = 140 y = 220 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 30 VA
§22 52726*06
26N x = 250 y = 250 8 VA
27F x = 270 y = 280 23 HA
27H x = 270 y = 280 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0153-19-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA17 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 19.05.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: UKL-L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*..
Handelsbez.: BMW 2ER REIHE, MINI, X REIHE
Variante(n): Allradantrieb, BMW X1 (F48), Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 260 VA
26P x = 250 y = 210 VA
27B x = 210 y = 270 HA
27I x = 160 y = 220 HA
§22 52726*06
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0153-19-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA17 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 19.05.2025
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Seite: 31 von 49
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: F2X
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1824*..
Handelsbez.: BMW X REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 200 y = 200 HA
27B x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 52726*06
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 250 8 VA
26J x = 250 y = 250 30 VA
27H x = 250 y = 250 8 HA
27F x = 250 y = 250 25 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0153-19-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA17 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 19.05.2025
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Seite: 32 von 49
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: F2GT
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1677*..
Handelsbez.: BMW 2ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27U y = 140 y = 220 HA
27V y = 140 y = 220 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 30 VA
§22 52726*06
26N x = 250 y = 250 8 VA
27F x = 270 y = 280 23 HA
27H x = 270 y = 280 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0153-19-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA17 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 19.05.2025
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Seite: 33 von 49
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: U1X
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00153*..
Handelsbez.: BMW X REIHE (X1, iX1)
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 320 y = 330 HA
27I x = 270 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 52726*06
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 250 20 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
27F x = 320 y = 330 15 HA
27H x = 320 y = 330 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0153-19-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA17 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 19.05.2025
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Seite: 34 von 49
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: UKL-L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*..
Handelsbez.: BMW 2ER REIHE, MINI, X REIHE
Variante(n): Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27U y = 140 y = 220 HA
27V y = 140 y = 220 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 30 VA
§22 52726*06
26N x = 250 y = 250 8 VA
27F x = 270 y = 280 23 HA
27H x = 270 y = 280 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0153-19-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA17 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 19.05.2025
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Seite: 35 von 49
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 212
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*..
Handelsbez.: E-Klasse
Variante(n): Baureihe W213
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 52726*06
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0153-19-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA17 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 19.05.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n): Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 245 y = 350 VA
26P x = 195 y = 300 VA
27B x = 340 y = 260 HA
27I x = 290 y = 210 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 52726*06
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 245 y = 350 8 VA
26J x = 245 y = 350 17 VA
27H x = 340 y = 260 8 HA
27F x = 340 y = 260 28 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0153-19-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA17 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 19.05.2025
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Seite: 37 von 49
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: F2CLA
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1912*..
Handelsbez.: CLA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 280 y = 280 HA
27I x = 230 y = 230 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 325 y = 310 30 VA
§22 52726*06
26N x = 325 y = 310 8 VA
27F x = 280 y = 280 30 HA
27H x = 280 y = 280 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0153-19-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA17 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 19.05.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204 K
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0457*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 52726*06
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0153-19-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA17 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 19.05.2025
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Seite: 39 von 49
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 52726*06
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0153-19-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA17 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 19.05.2025
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Seite: 40 von 49
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: F2CLA
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1912*..
Handelsbez.: CLA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 310 VA
26P x = 260 y = 260 VA
27B x = 270 y = 290 HA
27I x = 220 y = 240 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 52726*06
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 310 y = 310 30 VA
26N x = 310 y = 310 8 VA
27F x = 270 y = 290 30 HA
27H x = 270 y = 290 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0153-19-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA17 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 19.05.2025
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Seite: 41 von 49
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DB
Fahrzeugtyp: F2B
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*..
Handelsbez.: B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 400 VA
26B x = 300 y = 450 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 450 20 VA
§22 52726*06
26N x = 300 y = 450 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0153-19-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA17 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 19.05.2025
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Seite: 42 von 49
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DB
Fahrzeugtyp: F2B
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*..
Handelsbez.: B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 20 VA
§22 52726*06
26N x = 300 y = 300 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0153-19-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA17 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 19.05.2025
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Seite: 43 von 49
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DB
Fahrzeugtyp: F2B
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*..
Handelsbez.: B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 315 y = 300 VA
26P x = 265 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 315 y = 300 10 VA
§22 52726*06
26N x = 315 y = 300 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0153-19-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA17 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 19.05.2025
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Seite: 44 von 49
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: Mercedes
Fahrzeugtyp: 197
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0233*..
Handelsbez.: MERCEDES SLS-Klasse, GT-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 310 y = 320 HA
27I x = 260 y = 270 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 340 y = 450 10 VA
§22 52726*06
26N x = 340 y = 450 8 VA
27F x = 310 y = 320 10 HA
27H x = 310 y = 320 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0153-19-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA17 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 19.05.2025
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Seite: 45 von 49
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2CW
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00016*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 305 y = 255 VA
26P x = 255 y = 205 VA
27B x = 285 y = 360 HA
27I x = 235 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 52726*06
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 305 y = 255 30 VA
26N x = 305 y = 255 8 VA
27F x = 285 y = 360 30 HA
27H x = 285 y = 360 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0153-19-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA17 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 19.05.2025
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Seite: 46 von 49
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2CS
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00017*..
Handelsbez.: C-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 305 y = 255 VA
26P x = 255 y = 205 VA
27B x = 285 y = 360 HA
27I x = 235 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 52726*06
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 305 y = 255 30 VA
26N x = 305 y = 255 8 VA
27F x = 285 y = 360 30 HA
27H x = 285 y = 360 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0153-19-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA17 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 19.05.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 47 von 49
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R2CLECA
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00311*..
Handelsbez.: CLE-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 290 VA
26P x = 250 y = 240 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 290 8 VA
§22 52726*06
26J x = 300 y = 290 30 VA
27H x = 310 y = 320 8 HA
27F x = 310 y = 320 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0153-19-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA17 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 19.05.2025
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Seite: 48 von 49
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: Ssangyong
Fahrzeugtyp: CWJ
Genehm.Nr.: e6*2018/858*00325*..
Handelsbez.: TORRES
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 260 y = 250 VA
26B x = 310 y = 300 VA
27I x = 125 y = 280 HA
27B x = 125 y = 330 HA
§22 52726*06
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0153-19-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA17 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 19.05.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 49 von 49
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: Ssangyong
Fahrzeugtyp: CW
Genehm.Nr.: e8*2007/46*0360*..
Handelsbez.: KORANDO, TORRES
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 260 y = 250 VA
26B x = 310 y = 300 VA
27I x = 125 y = 280 HA
27B x = 125 y = 330 HA
§22 52726*06
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.