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							               Gutachten 366-0153-19-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
               ANLAGE: 1                                                Radtyp: CARMANI CA17 9019
               Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 19.05.2025
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                                                                                                                      Seite: 1 von 25

                               Fahrzeughersteller            AUDI, AUDI AG, MG, SEAT, S.A., SKODA, VOLKSWAGEN




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm          : 9 J X 19 EH2+              Einpreßtiefe (mm)       : 45
               Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                 och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                Kennzeichnung             Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                Rad                       Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               511245571        CARMANI CA17 9019         FZ 60 Ø57,1                 57,1     Kunststoff      749      2284    01/19
                                ET45
               511245571        CARMANI CA17 9019         FZ 60 Ø57,1                 57,1     Kunststoff     760      2250     01/19
                                ET45
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugs moments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 52726*06




               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: CARMANI CA17_A 8019 KBA: 53390 Lochkreis: 5x112 ET: 45 oder
               Radtyp: CARMANI CA17_A 8019 KBA: 53390 Lochkreis: 5x112 ET: 37

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAXV, KAXW




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0153-19-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
               ANLAGE: 1                                                    Radtyp: CARMANI CA17 9019
               Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                 Stand: 19.05.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: CARMANI CA17_A 8019 KBA: 53390 Lochkreis: 5x112 ET: 45 oder
               Radtyp: CARMANI CA17_A 8019 KBA: 53390 Lochkreis: 5x112 ET: 37

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAXV, KAXW
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Zentrierring: FZ 60 Ø57,1; Nabenkappe: 706M;


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : FZ; 4F; 4F1; 8J; 8P; 8PA; 8PB; 8V
                                                            140 Nm für Typ : GY
                                                            180 Nm für Typ : F3 erhöhtes Anzugsmoment
               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3 CABRIOLET
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
               8P           e1*2001/116*0456*.. 75 - 147 235/35R19 91             11A; 21B; 22F; 22L;       Cabrio; Frontantrieb;
                                                                                  24J; 24M; 54A             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74P
§22 52726*06




               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3,S3
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
               8P           e1*2001/116*0217*.. 66 - 110 235/35R19 87W 11A; 21B; 22L; 22Q;                  Sportback (4-türig);
               8PA          e1*2001/116*0418*..                        24C; 24D; 5ET                        S3; Schrägheck 2-
               8PB          e13*2007/46*1082*.. 66 - 147 255/30R19 91  Frontantrieb; 11A; 22F;              türig;
                                                                       22L; 22Q; 24D; 57F;                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       585; 671                             12A; 51A; 573; 71C;
                                                66 - 195 225/35R19 91W 11A; 21B; 22L; 22Q;                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                       24C; 24D                             74A; 74P; FKA
                                                         235/35R19 91  11A; 21B; 22L; 22Q;
                                                                       24C; 24D

               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
               4F           e1*2001/116*0254*.. 89 - 140 235/35R19 91Y 5GG; 6C3; 68X                        Limousine u. Kombi;
                                                         265/30R19 93Y 11A; 22H; 24D; 5HA;                  Front- u.
                                                                       57F; 68X                             Allradantrieb; Nicht
                                                89 - 188 275/30R19 96  11A; 22F; 24D; 57F;                  Allroad Quattro;
                                                                       68R                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                89 - 257 245/35R19 93Y YDE; 11A; 22H; 24J;                  12A; 51A; 573; 71C;
                                                                       24M; 5HA; 68R                        71K; 721; 725; 729;
                                                         255/35R19 96  11A; 22H; 24J; 24M;                  73C; 74A; 74P; FKA
                                                                       6CX




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0153-19-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
               ANLAGE: 1                                                Radtyp: CARMANI CA17 9019
               Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 19.05.2025
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                                                                                                                  Seite: 3 von 25
               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen      Auflagen zu Reifen                   Auflagen
               4F           e1*2001/116*0254*.. 320    265/35R19   11A; 21P; 22P; 51G                   Nur AUDI S6;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Limousine u. Kombi;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P

               Verkaufsbezeichnung:     AUDI TT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               8J           e1*2001/116*0369*.. 200         245/35R19 93      11A; 22M; 22P; 24J;       bis
                                                                              24M                       e1*2001/116*0369*16;
                                                            255/35R19 92      11A; 21P; 22H; 22M;       Cabrio; Coupe;
                                                                              22P; 24J; 24M             Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               8J            e1*2001/116*0369*.., 118 - 155 235/35R19 91      11A;   22M; 22P           bis
                             e1*2001/116*0374*.. 118 - 184 245/35R19 93       11A;   22M; 22P; 24J;     e1*2001/116*0369*16;
                                                                              24M                       Cabrio; Coupe;
                                                            255/35R19 92      11A;   21P; 22H; 22M;     10B; 11B; 11G; 11H;
§22 52726*06




                                                                              22P;   24J; 24M           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P

               Verkaufsbezeichnung:     A3, S3, A3 e-tron, A3 g-tron
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
               8V           e1*2007/46*0607*..  77 - 140 225/35R19 88W                                  Cabrio; Limousine;
                                                206 - 228 225/35R19 88Y                                 Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P

               Verkaufsbezeichnung:     A3-/S3- Limousine/Sportback
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               GY           e1*2007/46*2060*..  81 - 245 225/35R19 88         11A; 26N; 5FE             A3 Sportback; A3
                                                         235/35R19 91         11A; 245; 26N             Limousine; S3
                                                         245/35R19 93         11A; 24J; 26J; 26P;       Limousine; S3
                                                                              27H                       Sportback; A3 TFSI e
                                                                                                        Sportback; A3 g-tron
                                                                                                        Sportback; nicht A3
                                                                                                        allstreet;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb; inkl.
                                                                                                        Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 77E



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0153-19-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
               ANLAGE: 1                                                Radtyp: CARMANI CA17 9019
               Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 19.05.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 25

               Verkaufsbezeichnung:     A6,S6,ALLROAD       QUATTRO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               4F           e13*2007/46*1080*.. 89 - 140    235/35R19 91Y     5GG; 6C3; 68X             Limousine u. Kombi;
               4F1          e13*2007/46*1080*..             265/30R19 93Y     11A; 22H; 24D; 5HA;       Front- u.
                                                                              57F; 68X                  Allradantrieb; Nicht
                                                  89 - 188 275/30R19 96       11A; 22F; 24D; 57F;       Allroad Quattro;
                                                                              68R                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  89 - 257 245/35R19 93Y      YDE; 11A; 22H; 24J;       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                              24M; 5HA; 68R             71K; 721; 725; 729;
                                                            255/35R19 96      11A; 22H; 24J; 24M;       73C; 74A; 74P; FKA
                                                                              6CX

               Verkaufsbezeichnung:     Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3 Sportback e-tron
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen          Auflagen zu Reifen             Auflagen
               F3           e1*2007/46*1900*.. 110 - 180 235/45R19 95                                   erhöhtes
                                                                                                        Anzugsmoment
                                                            245/45R19 98                                180 Nm; Q3;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb; inkl.
                                                                                                        Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
§22 52726*06




                                                                                                        74P; 740; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     Q4 35/40/45/50/55 e-tron, Q4 35/40/45/50/55 Sportback e -tron
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen           Auflagen zu Reifen      Auflagen
               FZ           e1*2018/858*00006*.. 70      255/50R19 103 YBJ; 57F; KAXV;            Q4 35 e-tron; Q4 35
                                                                          KAXW                    Sportback e-tron;
                                                         265/45R19 102 YCX; 57F; KAXV;            Heckantrieb;
                                                                          KAXW                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         265/50R19 106 YBK; 57F; KAXV;            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                          KAXW                    721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                  74P; 76B; 77E
               FZ           e1*2018/858*00006*.. 70 - 89 255/50R19 103 YBJ; 57F; KAXV;            Q4 40 e-tron; Q4 40
                                                                          KAXW                    Sportback e-tron; Q4
                                                         265/45R19 102 YCX; 57F; KAXV;            50 e-tron; Q4 50
                                                                          KAXW                    Sportback e-tron; Q4
                                                         265/50R19 106 YBK; 57F; KAXV;            45 e-tron; Q4 45
                                                                          KAXW                    Sportback e-tron; Q4
                                                                                                  55 e-tron; Q4 55
                                                                                                  Sportback e-tron;
                                                                                                  Allradantrieb;
                                                                                                  Heckantrieb;
                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                  74P; 75I; 76B; 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0153-19-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
               ANLAGE: 1                                                     Radtyp: CARMANI CA17 9019
               Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                  Stand: 19.05.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 5 von 25
               Verkaufsbezeichnung:     TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
               8J           e1*2001/116*0369*.. 132 - 235 225/40R19 89  11A; 26P                            ab
                                                          235/35R19 91Y                                     e1*2001/116*0369*17;
                                                          235/40R19 92Y 11A; 26B; 26N                       Allradantrieb;
                                                          245/35R19 89  11A; 26B; 26N                       Frontantrieb; TT; TTS;
                                                          255/30R19 91Y 11A; 245; 248; 26P;                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        27U                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                          255/35R19 92Y 11A; 245; 248; 26B;                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                        26N; 27U                            74P




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MG
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Zentrierring: FZ 60 Ø57,1; Nabenkappe: 706M;


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     MG4 Electric, MGB EV, MGC EV
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
               SEH3         e4*2018/858*00093*.. 54 - 68 235/35R19 91             11A; 245; 248             ab
§22 52726*06




                                                         245/35R19 93             11A; 24J; 244; 26P        e4*2018/858*00093*02;
                                                         255/30R19 91             11A; 24J; 244; 26N;       Heckantrieb; Elektro;
                                                                                  26P                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 255/35R19 92     11A; 24J; 244; 26N;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                  26P                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74P
               SEH3           e4*2018/858*00093*.. 90 - 152      235/40R19 92     11A; 248                  Allradantrieb;
                                                                 245/35R19 93     11A; 24J; 248; 26P        Heckantrieb; Elektro;
                                                                 255/35R19 92     11A; 24J; 248; 26N;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                  26P                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74P
               SEH3           e4*2018/858*00093*.. 54 - 68       235/35R19   91   11A;   248                bis
                                                                 245/35R19   93   11A;   24J; 248           e4*2018/858*00093*01;
                                                                 255/30R19   91   11A;   24J; 248; 26P      Heckantrieb; Elektro;
                                                                 255/35R19   92   11A;   24J; 248; 26P      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74P




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI AG
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Zentrierring: FZ 60 Ø57,1; Nabenkappe: 706M;


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0153-19-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
               ANLAGE: 1                                                    Radtyp: CARMANI CA17 9019
               Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                 Stand: 19.05.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     A3 Sportback, RS3 Limousine/Sportback;
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
               GY           e1*2007/46*2144*.. 81 - 245 225/35R19 88  11A; 26N; 5FE                         A3 Sportback; nicht
                                                        235/35R19 91  11A; 245; 26N                         A3 allstreet;
                                                        245/35R19 93  11A; 24J; 26J; 26P;                   Allradantrieb;
                                                                      27H                                   Frontantrieb; inkl.
                                                                                                            Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74P; 77E




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SEAT, S.A.
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Zentrierring: FZ 60 Ø57,1; Nabenkappe: 706M;


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : KL
                                                            140 Nm für Typ : 5FP
               Verkaufsbezeichnung:     ATECA, CUPRA ATECA
§22 52726*06




               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
               5FP          e9*2007/46*6394*.. 81 - 140 225/40R19           89                              Allradantrieb;
                                                        235/40R19           92                              Frontantrieb;
                                                        245/35R19           89     11A; 245                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        245/40R19           94     11A; 245                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74P; 77E; 83D

               Verkaufsbezeichnung:     LEON, LEON SPORTSTOURER, CUPRA LEON, CUPRA LEON SPORTSTOURER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen       Auflagen zu Reifen Auflagen
               KL           e9*2007/46*3167*.. 110 - 140 225/35R19 88 11A; 248; 26P; 5FE nicht Cupra Leon;
                                                                                         Kombi; Schrägheck;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb; inkl.
                                                                                         Hybrid;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 77E




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SKODA


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: CARMANI CA17_A 8019 KBA: 53390 Lochkreis: 5x112 ET: 45 oder
               Radtyp: CARMANI CA17_A 8019 KBA: 53390 Lochkreis: 5x112 ET: 37




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0153-19-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
               ANLAGE: 1                                                    Radtyp: CARMANI CA17 9019
               Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                 Stand: 19.05.2025
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               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAXV, KAXW
               Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                     : Zentrierring: FZ 60 Ø57,1; Nabenkappe: 706M;


               Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm für Typ : NX; NY
                                                             140 Nm für Typ : NU
               Verkaufsbezeichnung:     ELROQ
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW               Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               NY           e8*2007/46*0416*.. 89               255/50R19 103     YBJ; 57F; KAXV;           ELROQ 85;
                                                                                  KAXW                      Heckantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                265/45R19 102     YCX; 57F; KAXV            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74P; 75I; 76B; 765;
                                                                                                            77E

               Verkaufsbezeichnung:     ENYAQ
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW               Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               NY           e8*2007/46*0416*.. 70 - 89          255/50R19 103     YBJ; 57F; KAXV;           ENYAQ 80; ENYAQ
                                                                                  KAXW                      80X;
                                                                                                            ENYAQ RS; ENYAQ
                                                                                                            85X;
§22 52726*06




                                                                265/45R19 102     YCX; 57F; KAXV            ENYAQ 85;
                                                                265/50R19 106     YBK; 57F; KAXV            Allradantrieb;
                                                                                                            Heckantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74P; 75I; 76B; 77E
               NY             e8*2007/46*0416*..      70        255/50R19 103     YBJ; 57F; KAXV;           ENYAQ 60; ENYAQ 50;
                                                                                  KAXW                      Heckantrieb;
                                                                265/45R19 102     YCX; 57F; KAXV            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                265/50R19 106     YBK; 57F; KAXV            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74P; 76B; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     KAROQ
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
               NU           e8*2007/46*0272*.. 81 - 140 225/40R19 93              11A; 24J; 248             inkl. SCOUT;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74P; 77E




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0153-19-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
               ANLAGE: 1                                                    Radtyp: CARMANI CA17 9019
               Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                 Stand: 19.05.2025
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               Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA, OCTAVIA RS,                OCTAVIA SCOUT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
               NX           e8*2007/46*0355*.. 81 - 195 225/35R19 88              11A; 26P; 5FE             inkl. Octavia Scout;
                                                        225/40R19 93              11A; 26P                  inkl. Octavia RS;
                                                                                                            Kombilimousine;
                                                                                                            Limousine;
                                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                                            Frontantrieb; inkl.
                                                                                                            Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74P; 77E




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: CARMANI CA17_A 8019 KBA: 53390 Lochkreis: 5x112 ET: 45 oder
               Radtyp: CARMANI CA17_A 8019 KBA: 53390 Lochkreis: 5x112 ET: 37
§22 52726*06




               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAXV, KAXW
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Zentrierring: FZ 60 Ø57,1; Nabenkappe: 706M;


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : CD; CDV; E2; 3d; 3D
                                                            140 Nm für Typ : ED
               Verkaufsbezeichnung:     GOLF, GOLF GTE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
               CD           e1*2007/46*2014*.. 66 - 245 245/30R19 89              11A; 241; 244; 246;       GOLF VIII; inkl.
                                                                                  26B                       TGI/GTI/-
                                                                                                            Clubsport/GTE/GTD/R;
                                                                                                            Schräghecklimousine;
                                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                                            Frontantrieb; inkl.
                                                                                                            Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74P; 77E




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0153-19-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
               ANLAGE: 1                                                Radtyp: CARMANI CA17 9019
               Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 19.05.2025
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               Verkaufsbezeichnung:     GOLF (GOLF VARIANT)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               CDV          e1*2007/46*2180*.. 81 - 245 245/30R19 89          11A; 241; 244; 246;       nicht GOLF ALLTRACK;
                                                                              26B                       GOLF VIII VARIANT;
                                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb; inkl.
                                                                                                        Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     ID.4, ID.5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
               E2           e1*2018/858*00004*.. 70          255/50R19 103    YBJ; 57F; KAXV;           PURE 109kW; PURE
                                                                              KAXW                      125kW; ID.4;
                                                             265/45R19 102    YCX; 57F; KAXV            Heckantrieb;
                                                             265/50R19 106    YBK; 11A; 248; 57F;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              KAXV                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76B; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     ID.7
§22 52726*06




               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
               ED           e1*2018/858*00306*.. 89 - 90     255/45R19 100    GDD; 57F; KAXV;           ID.7; Kombilimousine;
                                                                              KAXW                      Schräghecklimousine;
                                                             265/40R19 102    CEB; 57F; KAXV            M. zusätz.
                                                             275/40R19 101    57F; 995; KAXV            Radabdeckung Achse 2
                                                                                                        (Flap); Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb; Elektro;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 75I; 76B; 765;
                                                                                                        77E; 97K

               Verkaufsbezeichnung:     VW PHAETON
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
               3d           DE*2007/46*0452*.., 165 - 246    245/40R19 98     5JA; 68S                  nur Fz bis 250km/h;
                            e1*2007/46*0452*..   165 - 331   255/40R19 100    CF2; 530; 68G             nicht V10 Diesel;
               3D           e1*2001/116*0189*.., 177         255/40R19 100    CF2; 68G                  10B; 11B; 11G; 11H;
                             e1*98/14*0189*..                                                           12A; 51A; 533; 573;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        75I
               3D            e1*2001/116*0189*.., 177        245/40R19 98     68S                       10B; 11B; 11G; 11H;
                             e1*98/14*0189*..                255/40R19 100    CF2; 68G                  12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 729;
                                                                                                        73C; 74A; 74P; 76U




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0153-19-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
               ANLAGE: 1                                                 Radtyp: CARMANI CA17 9019
               Hersteller: AD VIMOTION GmbH                              Stand: 19.05.2025
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               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                    Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                    und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                    das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                    angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                    Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                    zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf ei nem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                    nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
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                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesam te
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0153-19-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
               ANLAGE: 1                                                Radtyp: CARMANI CA17 9019
               Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 19.05.2025
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               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                    Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                    Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
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                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte B reite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw. )
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt s ein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0153-19-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
               ANLAGE: 1                                                 Radtyp: CARMANI CA17 9019
               Hersteller: AD VIMOTION GmbH                              Stand: 19.05.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                      des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
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               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigk eit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrz eughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
                    Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0153-19-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
               ANLAGE: 1                                                 Radtyp: CARMANI CA17 9019
               Hersteller: AD VIMOTION GmbH                              Stand: 19.05.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
                    km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
                    Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
               533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
                    250 km/h nicht zulässig.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wi rd
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachs e zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               585) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          225/35R19
                                   Hinterachse:                          255/30R19
§22 52726*06




                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1090kg.
               5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1120kg.
               5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1230kg.
               5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässig en
                    Achslast von 1300kg.
               5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1500kg.
               671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        235/35R19
                                   Hinterachse:                        255/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0153-19-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
               ANLAGE: 1                                                Radtyp: CARMANI CA17 9019
               Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 19.05.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 14 von 25
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               68G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          255/40R19
                                   Hinterachse:                          285/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         245/35R19
                                   Hinterachse:                         275/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
§22 52726*06




                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               68S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         245/40R19
                                   Hinterachse:                         275/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          235/35R19
                                   Hinterachse:                          265/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6C3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0153-19-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
               ANLAGE: 1                                                 Radtyp: CARMANI CA17 9019
               Hersteller: AD VIMOTION GmbH                              Stand: 19.05.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                                    Vorderachse:                        235/35R19
                                    Hinterachse:                        235/35R19.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6CX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        255/35R19
                                    Hinterachse:                        255/35R19.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
§22 52726*06




                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                    wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                    1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                    2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                    3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                    Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                    4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    zu überprüfen.
                    5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    nochmals zu überprüfen.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu st reichen.
               765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0153-19-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
               ANLAGE: 1                                                 Radtyp: CARMANI CA17 9019
               Hersteller: AD VIMOTION GmbH                              Stand: 19.05.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 16 von 25
               76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               83D) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
                    370x32mm an der Vorderachse nicht zulässig.
               97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
                    Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                    Vorderachse.
               995) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          245/45R19
                                   Hinterachse:                          275/40R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                     Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
§22 52726*06




                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               CEB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          245/45R19
                                   Hinterachse:                          265/40R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               CF2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        255/40R19
                                   Hinterachse:                        255/40R19
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
                    sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
                    Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
               GDD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                  Vorderachse:                          235/50R19
                                  Hinterachse:                          255/45R19
                     Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
                     der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstell ers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0153-19-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
               ANLAGE: 1                                                Radtyp: CARMANI CA17 9019
               Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 19.05.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 17 von 25
               KAXV) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse CARMANI CA17_A 8019 KBA: 53390 Lochkreis 5x112 ET: 37
               KAXW) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse CARMANI CA17_A 8019 KBA: 53390 Lochkreis 5x112 ET: 45
               YBJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        235/55R19
                                   Hinterachse:                        255/50R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YBK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          245/55R19
                                   Hinterachse:                          265/50R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YCX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
§22 52726*06




                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          245/50R19
                                   Hinterachse:                          265/45R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beacht en.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                     Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
                     oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YDE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        245/35R19
                                   Hinterachse:                        245/35R19.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0153-19-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
               ANLAGE: 1                                                Radtyp: CARMANI CA17 9019
               Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 19.05.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     GY
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2144*..
                      Handelsbez.:     A3 Sportback, RS3 Limousine/Sportback;

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 305                  VA
                            26P                     x = 250              y = 255                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 305            30                VA
§22 52726*06




                            26N                  x = 300        y = 305             8                VA
                            27F                  x = 300        y = 275            30                HA
                            27H                  x = 300        y = 275             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0153-19-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
               ANLAGE: 1                                                Radtyp: CARMANI CA17 9019
               Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 19.05.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     AUDI
                      Fahrzeugtyp:    8J
                      Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0369*..
                      Handelsbez.:    TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster

                      Variante(n):    Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Frontantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 350              y = 290                  VA
                            26P                     x = 330              y = 240                  VA
                            27U                      y = 40              y = 140                  HA
                            27V                      y = 40              y = 140                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 52726*06




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 350        y = 290             8                VA
                            26J                  x = 350        y = 290            30                VA
                            27H                  x = 280        y = 350             8                HA
                            27F                  x = 280        y = 350            21                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0153-19-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
               ANLAGE: 1                                                Radtyp: CARMANI CA17 9019
               Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 19.05.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 20 von 25

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     GY
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2060*..
                      Handelsbez.:     A3-/S3- Limousine/Sportback

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 305                  VA
                            26P                     x = 250              y = 255                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 305            30                VA
§22 52726*06




                            26N                  x = 300        y = 305             8                VA
                            27F                  x = 300        y = 275            30                HA
                            27H                  x = 300        y = 275             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0153-19-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
               ANLAGE: 1                                                Radtyp: CARMANI CA17 9019
               Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 19.05.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 21 von 25

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MG
                      Fahrzeugtyp:     SEH3
                      Genehm.Nr.:      e4*2018/858*00093*..
                      Handelsbez.:     MG4 Electric, MGB EV, MGC EV

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 220              y = 280                  VA
                            26P                     x = 170              y = 230                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 220        y = 280            25                VA
§22 52726*06




                            26N                  x = 220        y = 280             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0153-19-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
               ANLAGE: 1                                                Radtyp: CARMANI CA17 9019
               Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 19.05.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      SEAT
                      Fahrzeugtyp:     KL
                      Genehm.Nr.:      e9*2007/46*3167*..
                      Handelsbez.:     LEON, LEON SPORTSTOURER, CUPRA LEON, CUPRA LEON SPORTSTOURER

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 265              y = 265                  VA
                            26P                     x = 215              y = 215                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 265        y = 265            20                VA
§22 52726*06




                            26N                  x = 265        y = 265             8                VA
                            27F                  x = 275        y = 275            20                HA
                            27H                  y = 275        y = 275             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0153-19-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
               ANLAGE: 1                                                Radtyp: CARMANI CA17 9019
               Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 19.05.2025
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      SKODA
                      Fahrzeugtyp:     NX
                      Genehm.Nr.:      e8*2007/46*0355*..
                      Handelsbez.:     SKODA OCTAVIA, OCTAVIA RS, OCTAVIA SCOUT

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 280              y = 270                  HA
                            27I                     x = 230              y = 220                  HA
                            26B                     x = 300              y = 240                  VA
                            26P                     x = 250              y = 190                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 52726*06




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  y = 280        y = 270            10                HA
                            27H                  y = 280        y = 270             8                HA
                            26J                  x = 300        y = 240            20                VA
                            26N                  x = 300        y = 240             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0153-19-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
               ANLAGE: 1                                                Radtyp: CARMANI CA17 9019
               Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 19.05.2025
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      VW
                      Fahrzeugtyp:     CD
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2014*..
                      Handelsbez.:     GOLF, GOLF GTE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 280              y = 320                  VA
                            26P                     x = 230              y = 270                  VA
                            27I                     x = 280              y = 320                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 52726*06




                            26J                  x = 280        y = 320             8                VA
                            26N                  x = 280        y = 320            32                VA
                            27F                  x = 280        y = 320             8                HA
                            27H                  x = 280        y = 320            22                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0153-19-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
               ANLAGE: 1                                                Radtyp: CARMANI CA17 9019
               Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 19.05.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 25 von 25

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      VW
                      Fahrzeugtyp:     CDV
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2180*..
                      Handelsbez.:     GOLF (GOLF VARIANT)

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 280              y = 320                  VA
                            26P                     x = 230              y = 270                  VA
                            27I                     x = 280              y = 320                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 52726*06




                            26J                  x = 280        y = 320             8                VA
                            26N                  x = 280        y = 320            32                VA
                            27F                  x = 280        y = 320             8                HA
                            27H                  x = 280        y = 320            22                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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