Gutachten 366-0153-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726 ANLAGE: 5 Radtyp: CARMANI CA17 9019 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 09.04.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 8 Fahrzeughersteller DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), DB Raddaten: Radgröße nach Norm : 9 J X 19 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 53 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum 511253666 CARMANI CA17 9019 ohne 66,6 760 2250 12/20 ET53 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: CARMANI CA17_A 8019 KBA: 53390 Ausführung: 511238666 Lochkreis: 5x112 ET: 38 oder Radtyp: CARMANI CA17_A 8019 KBA: 53390 Ausführung: 511243666 Lochkreis: 5x112 ET: 43 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DB Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm Zubehör : Nabenkappe: Z07 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0153-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726 ANLAGE: 5 Radtyp: CARMANI CA17 9019 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 09.04.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 8 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 275/35R19 96W GAA; 57F; An der Coupé; Cabrio; Hinterachse zu Allradantrieb; montieren: zu Heckantrieb; kombinieren mit: 10B; 11B; 11G; 11H; Radtyp: CARMANI 12A; 51A; 71C; 71K; CA17_A 8019 KBA: 721; 725; 73C; 74A; 53390 Ausführung: 76B 511238666 5x112 ET38; An der Hinterachse zu montieren: zu kombinieren mit: Radtyp: CARMANI CA17_A 8019 KBA: 53390 Ausführung: 511243666 5x112 ET43 R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 270 275/35R19 100Y GAA; 57F; An der Baureihe W213; nicht Hinterachse zu All Terrain; nicht montieren: zu E300de; nicht E300e; kombinieren mit: Allradantrieb; Radtyp: CARMANI Heckantrieb; CA17_A 8019 KBA: 10B; 11B; 11G; 11H; 53390 Ausführung: 12A; 51A; 71C; 71K; 511238666 5x112 721; 725; 73C; 74A; ET38; An der 75I; 76B Hinterachse zu montieren: zu kombinieren mit: Radtyp: CARMANI CA17_A 8019 KBA: 53390 Ausführung: 511243666 5x112 ET43 212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 275/35R19 100 GAA; 57F; An der Baureihe W213; nicht Hinterachse zu E300de; Allradantrieb; montieren: zu Heckantrieb; kombinieren mit: 10B; 11B; 11G; 11H; Radtyp: CARMANI 12A; 51A; 71C; 71K; CA17_A 8019 KBA: 721; 725; 73C; 74A; 53390 Ausführung: 76B 511238666 5x112 ET38; An der Hinterachse zu montieren: zu kombinieren mit: Radtyp: CARMANI CA17_A 8019 KBA: 53390 Ausführung: 511243666 5x112 ET43 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0153-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726 ANLAGE: 5 Radtyp: CARMANI CA17 9019 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 09.04.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 8 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 212 e1*2001/116*0501*.. 143 - 155 275/35R19 100 GAA; 5KA; 57F; An Baureihe W213; der Hinterachse zu E300de; montieren: zu E 300e; nur Limousine kombinieren mit: Heckantrieb; Radtyp: CARMANI Allradantrieb; CA17_A 8019 KBA: 10B; 11B; 11G; 11H; 53390 Ausführung: 12A; 51A; 71C; 71K; 511238666 5x112 721; 725; 73C; 74A; ET38 75I Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D) Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm Zubehör : Nabenkappe: Z07 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : F2B; 204 150 Nm für Typ : R1EC; 212 150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, GLB-KLASSE, GLA-KLASSE, EQA-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2B e1*2007/46*1909*.. 85 - 165 235/45R19 95 GLA-KLASSE; Allradantrieb; Frontantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 255/30R19 91 11A; 27I; 57F; 673; bis An der Hinterachse zu e1*2001/116*0431*36; montieren: zu Coupe; Heckantrieb; kombinieren mit: 10B; 11B; 11G; 11H; Radtyp: CARMANI 12A; 51A; 71C; 71K; CA17_A 8019 KBA: 721; 725; 729; 73C; 53390 Ausführung: 74A; 76B 511238666 5x112 ET38; An der Hinterachse zu montieren: zu kombinieren mit: Radtyp: CARMANI CA17_A 8019 KBA: 53390 Ausführung: 511243666 5x112 ET43 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0153-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726 ANLAGE: 5 Radtyp: CARMANI CA17 9019 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 09.04.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 8 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 275/35R19 96W GAA; 57F; An der Coupé; Cabrio; Hinterachse zu Allradantrieb; montieren: zu Heckantrieb; kombinieren mit: 10B; 11B; 11G; 11H; Radtyp: CARMANI 12A; 51A; 71C; 71K; CA17_A 8019 KBA: 721; 725; 73C; 74A; 53390 Ausführung: 76B 511238666 5x112 ET38; An der Hinterachse zu montieren: zu kombinieren mit: Radtyp: CARMANI CA17_A 8019 KBA: 53390 Ausführung: 511243666 5x112 ET43 R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 270 275/35R19 100Y GAA; 57F; An der Baureihe W213; nicht Hinterachse zu All Terrain; nicht montieren: zu E300de; nicht E300e; kombinieren mit: Allradantrieb; Radtyp: CARMANI Heckantrieb; CA17_A 8019 KBA: 10B; 11B; 11G; 11H; 53390 Ausführung: 12A; 51A; 71C; 71K; 511238666 5x112 721; 725; 73C; 74A; ET38; An der 75I; 76B Hinterachse zu montieren: zu kombinieren mit: Radtyp: CARMANI CA17_A 8019 KBA: 53390 Ausführung: 511243666 5x112 ET43 212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 275/35R19 100 GAA; 57F; An der Baureihe W213; nicht Hinterachse zu E300de; Allradantrieb; montieren: zu Heckantrieb; kombinieren mit: 10B; 11B; 11G; 11H; Radtyp: CARMANI 12A; 51A; 71C; 71K; CA17_A 8019 KBA: 721; 725; 73C; 74A; 53390 Ausführung: 76B 511238666 5x112 ET38; An der Hinterachse zu montieren: zu kombinieren mit: Radtyp: CARMANI CA17_A 8019 KBA: 53390 Ausführung: 511243666 5x112 ET43 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0153-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726 ANLAGE: 5 Radtyp: CARMANI CA17 9019 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 09.04.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 8 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 212 e1*2001/116*0501*.. 143 - 155 275/35R19 100 GAA; 5KA; 57F; An Baureihe W213; der Hinterachse zu E300de; montieren: zu E 300e; nur Limousine kombinieren mit: Heckantrieb; Radtyp: CARMANI Allradantrieb; CA17_A 8019 KBA: 10B; 11B; 11G; 11H; 53390 Ausführung: 12A; 51A; 71C; 71K; 511238666 5x112 721; 725; 73C; 74A; ET38 75I Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0153-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726 ANLAGE: 5 Radtyp: CARMANI CA17 9019 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 09.04.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 8 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1600kg. 673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse. GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 275/35R19 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0153-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726 ANLAGE: 5 Radtyp: CARMANI CA17 9019 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 09.04.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 8 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0153-19-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726 ANLAGE: 5 Radtyp: CARMANI CA17 9019 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 09.04.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 8 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-KLASSE Variante(n): Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 245 y = 350 VA 26P x = 195 y = 300 VA 27B x = 340 y = 260 HA 27I x = 290 y = 210 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 245 y = 350 8 VA 26J x = 245 y = 350 17 VA 27H x = 340 y = 260 8 HA 27F x = 340 y = 260 28 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.