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							Gutachten 366-0153-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
ANLAGE: 5                                                Radtyp: CARMANI CA17 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 01.04.2022
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                                                                                                       Seite: 1 von 10

                Fahrzeughersteller            DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), DB, MERCEDES-BENZ




Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 9 J X 19 EH2+              Einpreßtiefe (mm)       : 53
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                  och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                 Kennzeichnung             Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                 Rad                       Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
511253666        CARMANI CA17 9019         ohne                        66,6                     760      2250    12/20
                 ET53
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.

Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: CARMANI CA17_A 8019 KBA: 53390 Lochkreis: 5x112 ET: 38 oder
Radtyp: CARMANI CA17_A 8019 KBA: 53390 Lochkreis: 5x112 ET: 43

Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KADF, KAEN




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0153-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
ANLAGE: 5                                                    Radtyp: CARMANI CA17 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                 Stand: 01.04.2022
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DB


Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: CARMANI CA17_A 8019 KBA: 53390 Lochkreis: 5x112 ET: 38 oder
Radtyp: CARMANI CA17_A 8019 KBA: 53390 Lochkreis: 5x112 ET: 43

Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KADF, KAEN
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                    : Nabenkappe: Z07


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen     Auflagen
R1EC         e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 275/35R19 96W GAA; 57F; KADF;        Coupé; Cabrio;
                                                        KAEN                   Allradantrieb;
                                                                               Heckantrieb;
                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                               76B
R1ES           e1*2007/46*1560*..  110 - 270 275/35R19 100Y GAA; 57F; KADF;    Baureihe W213; nicht
                                                            KAEN               All Terrain; nicht
                                                                               E300de; nicht E300e;
                                                                               Allradantrieb;
                                                                               Heckantrieb;
                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                               75I; 76B
212            e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 275/35R19 100 GAA; 57F; KADF;     Baureihe W213; nicht
                                                            KAEN               E300de; Allradantrieb;
                                                                               Heckantrieb;
                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                               76B
212            e1*2001/116*0501*.. 143 - 155 275/35R19 100 GAA; 5KA; 57F; KADF Baureihe W213;
                                                                               E300de;
                                                                               E300e; nur Limousine
                                                                               Heckantrieb;
                                                                               Allradantrieb;
                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                               75I




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0153-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
ANLAGE: 5                                                    Radtyp: CARMANI CA17 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                 Stand: 01.04.2022
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), MERCEDES -BENZ


Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: CARMANI CA17_A 8019 KBA: 53390 Lochkreis: 5x112 ET: 38 oder
Radtyp: CARMANI CA17_A 8019 KBA: 53390 Lochkreis: 5x112 ET: 43

Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KADF, KAEN
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                    : Nabenkappe: Z07


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm   für Typ : F2B; 204; 204 K
                                             140 Nm   für Typ : F2CLA
                                             150 Nm   für Typ : R1EC; R2CS; R2CW; 212
                                             150 Nm   ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, GLB-KLASSE, GLA-KLASSE, EQA-Klasse, EQB-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen Auflagen
F2B          e1*2007/46*1909*.. 85 - 165 235/45R19 95                    GLA-KLASSE;
                                                                         Allradantrieb;
                                                                         Frontantrieb; inkl.
                                                                         Hybrid;
                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                         721; 725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     C-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
R2CS         e1*2018/858*00017*.. 120 - 195 255/35R19 96           GA4; 5IE; 57F; KADF;      nicht All Terrain;
                                                                   KAEN                      nicht C 300 e;
                                                 265/35R19 98      11A; 248; 57F; 67H;       Kombilimousine;
                                                                   KADF; KAEN                Allradantrieb;
                                                                                             Heckantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             76B
R2CW           e1*2018/858*00016*.. 120 - 195 255/35R19 96         GA4; 57F; KADF;           nicht C 300 e;
                                                                   KAEN                      Limousine;
                                                 265/35R19 98      11A; 248; 57F; 67H;       Allradantrieb;
                                                                   KADF; KAEN                Heckantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             76B




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0153-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
ANLAGE: 5                                                Radtyp: CARMANI CA17 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 01.04.2022
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                                                                                                   Seite: 4 von 10
Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 135 - 190 255/35R19 99Y       GA4; 57F; KADF;           Nur Baureihe 205;
204 K        e1*2001/116*0457*..                               KAEN                      neue C-KLASSE; nicht
                                           265/35R19 98        XFC; 11A; 248; 57F;       Sportpaket; Cabrio;
                                                               KADF; KAEN                Kombilimousine; Coupe;
                                             275/30R19 96      11A; 248; 5IE; 57F;       Limousine;
                                                               99E; KADF                 Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb; nur
                                                                                         Hybrid;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 576; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 76B
204           e1*2001/116*0431*.. 85 - 245   255/35R19 96      GA4; 57F; KADF;           Nur Baureihe 205;
204 K         e1*2001/116*0457*..                              KAEN                      neue C-KLASSE; nicht
                                             265/35R19 94      XFC; 11A; 248; 57F;       Sportpaket; Cabrio;
                                                               KADF; KAEN                Kombilimousine; Coupe;
                                             275/30R19 96      11A; 248; 57F; 99E;       Limousine;
                                                               KADF                      Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb; nicht
                                                                                         Hybrid;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 576; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 76B
204           e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 255/30R19 91       11A; 27I; 57F; 673;       bis
                                                               KADF; KAEN                e1*2001/116*0431*36;
                                                                                         Coupe; Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A; 76B

Verkaufsbezeichnung:     CLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
F2CLA        e1*2007/46*1912*..    225       235/35R19 91                                AMG CLA 35; Kombi;
                                             245/35R19 93      11A; 26N; 27I             Limousine;
                                             255/35R19 92      11A; 24J; 26N; 27I        Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
R1EC         e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 275/35R19 96W GAA; 57F; KADF;                  Coupé; Cabrio;
                                                        KAEN                             Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         76B




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0153-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
ANLAGE: 5                                                 Radtyp: CARMANI CA17 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                              Stand: 01.04.2022
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                                                                                                    Seite: 5 von 10
Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen         Auflagen
R1ES         e1*2007/46*1560*.. 110 - 270 275/35R19 100Y GAA; 57F; KADF;            Baureihe W213; nicht
                                                         KAEN                       All Terrain; nicht
                                                                                    E300de; nicht E300e;
                                                                                    Allradantrieb;
                                                                                    Heckantrieb;
                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                    721; 725; 73C; 74A;
                                                                                    75I; 76B
212           e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 275/35R19 100       GAA; 57F; KADF;     Baureihe W213; nicht
                                                                KAEN                E300de; Allradantrieb;
                                                                                    Heckantrieb;
                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                    721; 725; 73C; 74A;
                                                                                    76B
212           e1*2001/116*0501*.. 143 - 155 275/35R19 100       GAA; 5KA; 57F; KADF Baureihe W213;
                                                                                    E300de;
                                                                                    E300e; nur Limousine
                                                                                    Heckantrieb;
                                                                                    Allradantrieb;
                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                    721; 725; 73C; 74A;
                                                                                    75I


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0153-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
ANLAGE: 5                                                 Radtyp: CARMANI CA17 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                              Stand: 01.04.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 6 von 10
       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
       ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine
     Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
     den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
     Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
     erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
     montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0153-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
ANLAGE: 5                                                 Radtyp: CARMANI CA17 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                              Stand: 01.04.2022
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5IE)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
       Achslast von 1420kg.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1600kg.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          225/35R19
                     Hinterachse:                          255/30R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          235/40R19
                     Hinterachse:                          265/35R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wi rd
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebrac ht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsys tem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.




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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
ANLAGE: 5                                                 Radtyp: CARMANI CA17 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                              Stand: 01.04.2022
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                                                                                                    Seite: 8 von 10
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
     "0. Hinweise" zu beachten.
99E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          245/35R19
                     Hinterachse:                          275/30R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
       Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
       Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
GA4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 225/40R19
     Hinterachse: 255/35R19
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 245/40R19
     Hinterachse: 275/35R19
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
KADF) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
      Vorderachse CARMANI CA17_A 8019 KBA: 53390 Lochkreis 5x112 ET: 38
KAEN) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
      Vorderachse CARMANI CA17_A 8019 KBA: 53390 Lochkreis 5x112 ET: 43
XFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                     Vorderachse:                         225/40R19
                     Hinterachse:                         265/35R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
ANLAGE: 5                                                Radtyp: CARMANI CA17 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 01.04.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      DAIMLER
       Fahrzeugtyp:     204
       Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:     C-KLASSE

       Variante(n):     Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 245              y = 350                  VA
             26P                     x = 195              y = 300                  VA
             27B                     x = 340              y = 260                  HA
             27I                     x = 290              y = 210                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                  x = 245        y = 350             8                VA
             26J                  x = 245        y = 350            17                VA
             27H                  x = 340        y = 260             8                HA
             27F                  x = 340        y = 260            28                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0153-19-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52726
ANLAGE: 5                                                Radtyp: CARMANI CA17 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 01.04.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 10 von 10

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      DAIMLER
       Fahrzeugtyp:     F2CLA
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1912*..
       Handelsbez.:     CLA

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             27B                     x = 280              y = 280                  HA
             27I                     x = 230              y = 230                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 325        y = 310            30                VA
             26N                  x = 325        y = 310             8                VA
             27F                  x = 280        y = 280            30                HA
             27H                  x = 280        y = 280             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.