Gutachten 366-0372-21-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54140
ANLAGE: 6 Radtyp: CARMANI CA17 9021
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 08.09.2022
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Fahrzeughersteller AUDI, Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG,
DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES,
MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ, QUATTRO GmbH,
VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 9 J X 21 H2 Einpreßtiefe (mm) : 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
511230666 CARMANI CA17 9021 ohne 66,6 940 2467 08/21
ET30
511230666 CARMANI CA17 9021 ohne 66,6 985 2350 08/21
ET30
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: CARMANI CA17 10521 KBA: 54141 Lochkreis: 5x112 ET: 40 oder
Radtyp: CARMANI CA17 10521 KBA: 54141 Lochkreis: 5x112 ET: 30 oder
Radtyp: CARMANI CA17 10521 KBA: 54141 Lochkreis: 5x112 ET: 25 oder
Radtyp: CARMANI CA17 10521 KBA: 54141 Lochkreis: 5x112 ET: 19
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAQT, KAQU, KAQV, KAQW
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-21-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54140
ANLAGE: 6 Radtyp: CARMANI CA17 9021
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 08.09.2022
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 4G; 4H; GE; F8; 4G1; F2
Zubehör : Nabenkappe: Z05
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 4L; 4L1; FY
Zubehör : Nabenkappe: Z05
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : F2; F8; 4G; 4G1; 4H
140 Nm für Typ : FY; F2
160 Nm für Typ : GE; 4L; 4L1
Verkaufsbezeichnung: AUDI A8L, A8, S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4H e1*2007/46*0284*.. 155 - 309 255/35R21 98 11A; 21P; 51J kurzer Radstand;
275/35R21 11A; 21P; 22I; 270; langer Radstand;
51G Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant, A6 allroad quattro, A7/S7 Sportback,
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G1 e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 255/30R21 93Y 11A; 26B; 270; 5HA A7 Sportback; S7
140 - 331 265/30R21 96Y 11A; 26B; 260; 270 Sportback; Coupe; 4-
275/30R21 98 11A; 26N; 27F türig; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 77E
4G1 e13*2007/46*1147*.. 100 - 331 255/30R21 93Y nicht Kombi A6; nicht A6 allroad
Allradantrieb; 11A; 24J; quattro; S6; Kombi;
248; 26B; 260; 272; Stufenheck;
5HA
265/30R21 96Y 11A; 24J; 248; 26B; Allradantrieb;
260; 272 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-21-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54140
ANLAGE: 6 Radtyp: CARMANI CA17 9021
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 08.09.2022
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Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 255/30R21 93Y 11A; 26B; 270; 5HA A7 Sportback; S7
140 - 331 265/30R21 96Y 11A; 26B; 260; 270 Sportback; Coupe; 4-
275/30R21 98 11A; 26N; 27F türig; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 77E
4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 331 255/30R21 93Y nicht Kombi A6; nicht A6 allroad
Allradantrieb; 11A; 24J; quattro; S6; Kombi;
248; 26B; 260; 272; Stufenheck;
5HA
265/30R21 96Y 11A; 24J; 248; 26B; Allradantrieb;
260; 272 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 77E
Verkaufsbezeichnung: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55
TFSI e
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2 e1*2007/46*1801*.. 150 - 257 245/40R21 100 11A; 248; 26N; 26P A6 ALLROAD
QUATTRO;
255/40R21 102 11A; 245; 248; 26B; Allradantrieb;
26N; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
265/35R21 101 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K;
26N; 27H 721; 725; 73C; 74A
F2 e1*2007/46*1801*.. 100 - 250 245/35R21 96 11A; 245; 248; 26P; 5IE A6; Kombilimousine;
Limousine;
255/35R21 98 11A; 24J; 248; 26B; Allradantrieb;
27H; 5JA Frontantrieb;
265/30R21 96 11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 27H; 5IE 12A; 51A; 71C; 71K;
265/35R21 101 11A; 241; 244; 246; 721; 725; 73C; 74A
26B; 27H
275/30R21 98 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 26N; 27H;
5JA
F2 e1*2007/46*1801*.. 120 - 250 245/35R21 96 5IE A7 Sportback;
255/35R21 98 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
265/30R21 96 11A; 26P; 5IE 12A; 51A; 71C; 71K;
265/35R21 101 11A; 26P 721; 725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: A8 L, A8, S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F8 e1*2007/46*1751*.. 210 - 250 255/35R21 98 11A; 26P; 5JA 10B; 11B; 11G; 11H;
265/35R21 101 11A; 26P 12A; 51A; 71C; 71K;
275/30R21 98 11A; 248; 26B; 27I; 5JA 721; 725; 73C; 74A
275/35R21 99 11A; 248; 26B; 27I
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-21-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54140
ANLAGE: 6 Radtyp: CARMANI CA17 9021
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 08.09.2022
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Verkaufsbezeichnung: e-tron /-S, e-tron 50/-55, e-tron Sportback 50/-55/-S
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GE e1*2007/46*1914*.. 158 265/40R21 105 e-tron; e-tron
265/45R21 108 Sportback;
275/45R21 110 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FY e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 245/40R21 100 11A; 245; 248; 26N Q5; SQ5; Q5 Sportback;
255/40R21 102 11A; 24J; 248; 26N SQ5 Sportback;
265/40R21 105 11A; 241; 244; 246; 26J Allradantrieb;
Frontantrieb; inkl.
275/35R21 103 11A; 241; 244; 246; Hybrid;
26J; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: Q7, Q7 e-tron, SQ7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4L1 e13*2007/46*1081*.. 155 - 245 265/45R21 104Y ab
320 - 373 265/45R21 M+S 52J e13*2007/46*1081*06;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
PDH
Verkaufsbezeichnung: Q7, Q7 55/60 TFSI e, Q7 e-tron, SQ7, Q8, Q8 55/60 TFSI e, SQ8,
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4L e1*2001/116*0350*.. 155 - 245 265/45R21 104Y ab
320 - 373 265/45R21 M+S 52J e1*2001/116*0350*20;
Q7,SQ7; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
PDH
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: Z05
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-21-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54140
ANLAGE: 6 Radtyp: CARMANI CA17 9021
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 08.09.2022
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Verkaufsbezeichnung: Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FY e1*2007/46*1685*.. 100 - 260 245/40R21 100 11A; 245; 248; 26N Q5; Q5 Sportback; SQ5
255/40R21 102 11A; 24J; 248; 26N Sportback;
265/40R21 105 11A; 241; 244; 246; 26J Allradantrieb;
Frontantrieb; inkl.
275/35R21 103 11A; 241; 244; 246; Hybrid;
26J; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG
Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: CARMANI CA17 10521 KBA: 54141 Lochkreis: 5x112 ET: 30 oder
Radtyp: CARMANI CA17 10521 KBA: 54141 Lochkreis: 5x112 ET: 19
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAQU, KAQW
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: Z05
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BMWi-N e1*2018/858*00109*.. 102 - 140 255/50R21 109 11A; 12A; 248 nicht M60;
265/45R21 108 12I Allradantrieb;
275/45R21 110 12A Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 75I;
769
F2X e1*2007/46*1824*.. 85 - 225 255/30R21 93 11A; 21J; 22B; 22F; BMW X2 (F39);
24C; 244; 247 10B; 11B; 11G; 11H;
265/30R21 96 11A; 21J; 22B; 22F; 12A; 51A; 71C; 71K;
24C; 244; 247 721; 725; 73C; 74A
G3XE e1*2007/46*2130*.. 80 255/40R21 102 11A; 248; 26P; 27I; 5LA Heckantrieb; Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
265/35R21 101 11A; 245; 248; 26P; 12A; 51A; 71C; 71K;
27I; 5KK 721; 725; 73C; 74A;
275/35R21 103 11A; 244; 245; 26P; FKA
27I; 5LK
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-21-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54140
ANLAGE: 6 Radtyp: CARMANI CA17 9021
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 08.09.2022
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Verkaufsbezeichnung: BMW X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G3X e1*2007/46*1797*.. 100 - 210 245/40R21 100 YBP; 5KA Allradantrieb;
255/40R21 102 YBQ; 11A; 248; 26P; Heckantrieb; inkl.
27I; 5JK Hybrid;
265/35R21 101 YDC; 11A; 245; 248; 10B; 11B; 11G; 11H;
26P; 27I 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
FKA
G3X e1*2007/46*1797*.. 240 - 265 245/40R21 100 YBP Allradantrieb; inkl.
255/40R21 102 YBQ; 11A; 248; 26P; Hybrid;
27I 10B; 11B; 11G; 11H;
265/35R21 101 YDC; 11A; 245; 248; 12A; 51A; 71C; 71K;
26P; 27I 721; 725; 73C; 74A;
FKA
G3X e1*2007/46*1797*.. 240 - 265 265/35R21 101 YDC; 11A; 22I; 248; Allradantrieb; inkl.
57F Hybrid;
275/35R21 99 YBP; 11A; 248; 27I; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76B; FKA
G3X e1*2007/46*1797*.. 100 - 210 265/35R21 101 YDC; 11A; 248; 27I; Allradantrieb;
57F Heckantrieb; inkl.
275/35R21 103 YBP; 11A; 248; 27I; Hybrid;
57F 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76B; FKA
Verkaufsbezeichnung: BMW X3 M, X3 M Competition, X4 M, X4 M Competition
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F34XM e1*2007/46*1988*.. 353 - 375 265/35R21 101 XFZ; 57E; KAQU; BMW X3, BMW X4;
KAQW 10B; 11B; 11G; 11H;
275/35R21 99 YB5; 57E; KAQU; 12A; 51A; 71C; 71K;
KAQW 721; 725; 73C; 74A;
76A; FKA
Verkaufsbezeichnung: 2er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
U2AT e1*2018/858*00117*.. 100 - 150 255/30R21 93 11A; 24C; 24D; 26B; Frontantrieb;
26J; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
83P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG,
MERCEDES-BENZ
Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: CARMANI CA17 10521 KBA: 54141 Lochkreis: 5x112 ET: 40 oder
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-21-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54140
ANLAGE: 6 Radtyp: CARMANI CA17 9021
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 08.09.2022
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Radtyp: CARMANI CA17 10521 KBA: 54141 Lochkreis: 5x112 ET: 30 oder
Radtyp: CARMANI CA17 10521 KBA: 54141 Lochkreis: 5x112 ET: 25 oder
Radtyp: CARMANI CA17 10521 KBA: 54141 Lochkreis: 5x112 ET: 19
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAQT, KAQU, KAQV, KAQW
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 222; 221; 212; 245G AMG; 245G; 222
Zubehör : Nabenkappe: Z07
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : R1EC (Kugelbund)
Zubehör : Nabenkappe: Z07
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : R1ECLS; 204 X
Zubehör : Nabenkappe: Z07
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : E2EQSW; E2EQEW
Zubehör : Nabenkappe: Z05
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : R1EC (Kugelbund)
Zubehör : Nabenkappe: Z07
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 204 X; 166
Zubehör : Nabenkappe: Z07
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M15x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : H1GLE; H1GLE
Zubehör : Nabenkappe: Z07
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M15x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : H1GLE
Zubehör : Nabenkappe: Z05
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : 245G; 245G AMG
150 Nm für Typ : E2EQEW; E2EQSW; H1GLE; R1EC; R1ECLS; 166;
204 X; 221; 222
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-21-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54140
ANLAGE: 6 Radtyp: CARMANI CA17 9021
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 08.09.2022
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150 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X
150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/35R21 96 11A; 242; 244; 245; nicht Sportfahrwerk;
247; 26B; 26J; 27B; GLA; nicht
27F
255/35R21 98 11A; 24C; 244; 247; Fahrdynamik Paket;
26B; 26J; 27B; 27F nicht Offroad-
Fahrwerk;
Komfortfahrwerk;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/35R21 96 11A; 24J; 244; 247; nicht Sportfahrwerk;
26P; 27H; 27I GLA; nicht
255/35R21 98 11A; 24C; 244; 247; Fahrdynamik Paket;
26P; 27B; 27H Offroad-Fahrwerk;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/35R21 96 11A; 24J; 244; 26B; Sportfahrwerk; GLA;
26J; 27B; 27F nicht Offroad-
255/35R21 98 11A; 24J; 244; 247; Fahrwerk; Fahrdynamik-
26B; 26J; 27B; 27F Paket; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/35R21 96 11A; 24J; 244; 26B; Sportfahrwerk; GLA;
26J; 27B; 27F nicht Offroad-
255/35R21 98 11A; 24J; 244; 247; Fahrwerk; Fahrdynamik-
26B; 26J; 27B; 27F Paket; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/35R21 96 11A; 24J; 244; 247; nicht Sportfahrwerk;
26P; 27H; 27I GLA; nicht
255/35R21 98 11A; 24C; 244; 247; Fahrdynamik Paket;
26P; 27B; 27H Offroad-Fahrwerk;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-21-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54140
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Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/35R21 96 11A; 242; 244; 245; nicht Sportfahrwerk;
247; 26B; 26J; 27B; GLA; nicht
27F
255/35R21 98 11A; 24C; 244; 247; Fahrdynamik Paket;
26B; 26J; 27B; 27F nicht Offroad-
Fahrwerk;
Komfortfahrwerk;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: CLS-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 143 - 270 255/30R21 93 11A; 26N; 57E; 6A5; 10B; 11B; 11G; 11H;
KAQT; KAQU 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76A
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 255/30R21 93Y 11A; 241; 246; 26B; Coupé; Cabrio;
26J; 5HA; 57E; 6BK; Allradantrieb;
KAQU; KAQV Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76A; 83A; FKA
R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 255/30R21 93Y 11A; 24M; 241; 246; Coupé; Cabrio;
26B; 26J; 27F; 27H; Allradantrieb;
6BK
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
83A; FKA
212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 255/30R21 93Y 11A; 24M; 241; 246; Baureihe W213; nicht
26B; 26J; 27F; 27H; E300de; Allradantrieb;
5HA; 6BK Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
FKA
Verkaufsbezeichnung: EQE-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E2EQEW e1*2018/858*00036*.. 109 265/35R21 101 11A; 242; 244; 245; EQE 350+; Limousine;
247; 26N; 27I; 5KK Heckantrieb; Elektro;
275/35R21 103 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N; 27I 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-21-WIRD/N1
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Verkaufsbezeichnung: EQS-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E2EQSW e1*2018/858*00035*.. 109 - 135 255/40R21 102 11A; 248; 5LA Allradantrieb;
265/40R21 105 11A; 24J; 248 Heckantrieb; Elektro;
275/40R21 107 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
769; PDJ
Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 243 245/40R21 100 YBP GLC Coupé;
255/40R21 102 YBQ; 11A; 245 Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
204 X e1*2001/116*0480*.. 270 - 287 245/40R21 100 YBP; 57E; KAQT; AMG GLC 43; AMG
KAQW GLC
43 4MATIC; Coupe;
SUV;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76A; 97G
204 X e1*2001/116*0480*.. 145 245/40R21 100 5KA EQC-Klasse;
255/40R21 102 11A; 246 Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 243 245/40R21 100 GLC-Klasse;
255/40R21 102 11A; 24J; 248 Kombilimousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: GLE-Klasse, GLS-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H1GLE e1*2007/46*1885*.. 210 - 360 275/50R21 M+S YCK; 12R; 52J; 57F GLS-Klasse;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 75I;
76B; FKA
H1GLE e1*2007/46*1885*.. 143 - 270 275/45R21 110 11A; 24J; 26B; 26N inkl. Hybrid; GLE SUV;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
NAW
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-21-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54140
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Verkaufsbezeichnung: GLE-Klasse, GLS-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H1GLE e1*2007/46*1885*.. 210 - 360 275/50R21 M+S YCK; 11A; 24J; 52J; GLS-Klasse;
57E 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76A; FKA
H1GLE e1*2007/46*1885*.. 143 - 243 275/45R21 110 11A; 24J; 26B; 26N GLE Coupe; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
166 e1*2007/46*0598*.. 190 - 430 265/40R21 105 52J GL-Klasse; nicht GLE;
265/40R21 nicht M-Klasse; GLS;
105W
265/45R21 104 52J Allradantrieb;
265/45R21 10B; 11B; 11G; 11H;
104W
275/40R21 107 12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 75I; DEL
Verkaufsbezeichnung: S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2S e1*2007/46*2115*.. 210 - 370 265/35R21 101 11A; 24J nicht S 580 e; nicht
S 450 e; inkl. Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
80Q; FKA
221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 255/35R21 98Y XFU; XFV; 11A; 24J; ab Mj.2013 (Baureihe
222 e1*2007/46*0960*.. 26P; 57E; KAQT; 222); nicht AMG Sport-
KAQU; KAQV; KAQW Paket; Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76A; FKA
221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 255/35R21 98Y 11A; 21R; 24J ab Mj.2013 (Baureihe
222 e1*2007/46*0960*.. 222); nicht AMG Sport-
Paket; Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AA; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; FKA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-21-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54140
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MERCEDES
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: Z07
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung: S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2S e1*2007/46*2115*.. 210 - 370 265/35R21 101 11A; 24J nicht S 580 e; nicht
S 450 e; inkl. Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
80Q; FKA
221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 255/35R21 98Y XFU; XFV; 11A; 24J; ab Mj.2013 (Baureihe
222 e1*2007/46*0960*.. 26P; 57E; KAQT; 222); nicht AMG Sport-
KAQU; KAQV; KAQW Paket; Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76A; FKA
221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 255/35R21 98Y 11A; 21R; 24J ab Mj.2013 (Baureihe
222 e1*2007/46*0960*.. 222); nicht AMG Sport-
Paket; Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AA; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; FKA
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: Z05
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm
Verkaufsbezeichnung: TOUAREG
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CR e1*2007/46*1827*.. 170 - 340 265/45R21 104 inkl. Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-21-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54140
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge is t die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-21-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54140
ANLAGE: 6 Radtyp: CARMANI CA17 9021
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 08.09.2022
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21R) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigk eit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maxim al möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiteru ng, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-21-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54140
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24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-21-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54140
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27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1420kg.
5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1500kg.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1550kg.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-21-WIRD/N1
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5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1600kg.
5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1650kg.
5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1700kg.
5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1750kg.
6A5) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/30R21
Hinterachse: 295/25R21
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge
einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6BK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/30R21
Hinterachse: 295/25R21
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-21-WIRD/N1
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729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
769) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 22-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
80Q) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 390mm an der
Vorderachse zulässig
83A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370mm an der
Vorderachse nicht zulässig.
83P) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
97G) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
Hinterachse.
DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
390mm an der Vorderachse nicht zulässig.
FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
KAQT) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Hinterachse CARMANI CA17 10521 KBA: 54141 Lochkreis 5x112 ET: 25
KAQU) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Hinterachse CARMANI CA17 10521 KBA: 54141 Lochkreis 5x112 ET: 30
KAQV) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Hinterachse CARMANI CA17 10521 KBA: 54141 Lochkreis 5x112 ET: 40
KAQW) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Hinterachse CARMANI CA17 10521 KBA: 54141 Lochkreis 5x112 ET: 19
NAW) Die Verwendung ist "nicht zulässig" an Fahrzeugausführungen, bei denen die Reifengröße 235/60R18
bzw. 255/50R19 bzw. 265/45R20 serienmäßig vom Fahrzeuhersteller in den Fahrzeugpapieren
eingetragen ist.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-21-WIRD/N1
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PDH) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Keramik-Bremsscheiben!
PDJ) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Carbon-/Keramik- Bremsscheiben!
XFU) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R21
Hinterachse: 285/30R21
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wi rd
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFV) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R21
Hinterachse: 295/30R21
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFZ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 265/35R21
Hinterachse: 275/35R21
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beac hten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YB5) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 275/35R21
Hinterachse: 285/35R21
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R21
Hinterachse: 275/35R21
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Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröß e
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R21
Hinterachse: 285/35R21
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YCK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 275/50R21
Hinterachse: 275/50R21
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YDC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 265/35R21
Hinterachse: 265/35R21.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-21-WIRD/N1
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 400 y = 200 VA
26P x = 350 y = 150 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 400 y = 200 22 VA
26N x = 400 y = 200 8 VA
27F x = 270 y = 400 30 HA
27H x = 270 y = 400 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-21-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54140
ANLAGE: 6 Radtyp: CARMANI CA17 9021
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 08.09.2022
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Seite: 22 von 38
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: FY
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1550*..
Handelsbez.: Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 250 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 10 VA
26N x = 250 y = 250 10 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-21-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54140
ANLAGE: 6 Radtyp: CARMANI CA17 9021
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 08.09.2022
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Seite: 23 von 38
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: F2
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*..
Handelsbez.: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 250 8 VA
26J x = 250 y = 250 30 VA
27H x = 250 y = 300 8 HA
27F x = 250 y = 300 20 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-21-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54140
ANLAGE: 6 Radtyp: CARMANI CA17 9021
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 08.09.2022
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Seite: 24 von 38
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
Variante(n): Allradantrieb, Coupe, Nur A7
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 230 y = 250 VA
26P x = 180 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 230 y = 250 28 VA
26N x = 230 y = 250 8 VA
27F x = 270 y = 350 27 HA
27H x = 270 y = 350 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-21-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54140
ANLAGE: 6 Radtyp: CARMANI CA17 9021
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 08.09.2022
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Seite: 25 von 38
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: F2
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*..
Handelsbez.: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 300 VA
26B x = 250 y = 350 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 350 8 VA
26J x = 250 y = 350 30 VA
27H x = 200 y = 350 8 HA
27F x = 200 y = 350 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-21-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54140
ANLAGE: 6 Radtyp: CARMANI CA17 9021
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 08.09.2022
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Seite: 26 von 38
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: F8
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1751*..
Handelsbez.: A8 L, A8, S8
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 200 y = 200 HA
27B x = 250 y = 250 HA
26P x = 200 y = 200 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-21-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54140
ANLAGE: 6 Radtyp: CARMANI CA17 9021
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 08.09.2022
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Seite: 27 von 38
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: G3XE
Genehm.Nr.: e1*2007/46*2130*..
Handelsbez.: BMW X REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 200 y = 250 HA
27B x = 250 y = 300 HA
26P x = 200 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 25 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
27F x = 250 y = 300 20 HA
27H x = 250 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-21-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54140
ANLAGE: 6 Radtyp: CARMANI CA17 9021
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 08.09.2022
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Seite: 28 von 38
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: U2AT
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00117*..
Handelsbez.: 2er Reihe
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 245 y = 250 VA
26P x = 195 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 245 y = 250 25 VA
26N x = 245 y = 250 8 VA
27F x = 270 y = 315 30 HA
27H x = 270 y = 315 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-21-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54140
ANLAGE: 6 Radtyp: CARMANI CA17 9021
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 08.09.2022
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Seite: 29 von 38
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G3X
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1797*..
Handelsbez.: BMW X-REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 200 y = 250 HA
27B x = 250 y = 300 HA
26P x = 200 y = 200 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-21-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54140
ANLAGE: 6 Radtyp: CARMANI CA17 9021
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 08.09.2022
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Seite: 30 von 38
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 212
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n): Baureihe W213
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-21-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54140
ANLAGE: 6 Radtyp: CARMANI CA17 9021
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 08.09.2022
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Seite: 31 von 38
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 221
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0335*..
Handelsbez.: S-Klasse
Variante(n): ab Mj.2013, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 320 y = 350 VA
26P x = 270 y = 300 VA
27B x = 150 y = 380 HA
27I x = 100 y = 330 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 320 y = 350 18 VA
26N x = 320 y = 350 18 VA
27F x = 150 y = 380 12 HA
27H x = 150 y = 380 9 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-21-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54140
ANLAGE: 6 Radtyp: CARMANI CA17 9021
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 08.09.2022
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Seite: 32 von 38
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): GLA, Offroad-Fahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 280 y = 240 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 200 HA
26B x = 350 y = 340 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 340 11 VA
26N x = 350 y = 340 8 VA
27F x = 300 y = 280 20 HA
27H x = 300 y = 280 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-21-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54140
ANLAGE: 6 Radtyp: CARMANI CA17 9021
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 08.09.2022
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Seite: 33 von 38
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: R1ECLS
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1818*..
Handelsbez.: CLS-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 230 VA
26B x = 250 y = 280 VA
27I x = 230 y = 250 HA
27B x = 280 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 280 25 VA
26N x = 250 y = 280 8 VA
27F x = 280 y = 300 25 HA
27H x = 280 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-21-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54140
ANLAGE: 6 Radtyp: CARMANI CA17 9021
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 08.09.2022
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Seite: 34 von 38
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 280 y = 240 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 200 HA
26B x = 350 y = 340 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 340 25 VA
26N x = 350 y = 340 8 VA
27F x = 300 y = 280 30 HA
27H x = 300 y = 280 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-21-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54140
ANLAGE: 6 Radtyp: CARMANI CA17 9021
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 08.09.2022
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Seite: 35 von 38
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: R1EC
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1666*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-21-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54140
ANLAGE: 6 Radtyp: CARMANI CA17 9021
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 08.09.2022
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Seite: 36 von 38
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: H1GLE
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1885*..
Handelsbez.: GLE-Klasse, GLS-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 270 y = 270 VA
26P x = 320 y = 320 VA
27I x = 280 y = 330 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 320 y = 320 8 VA
26N x = 320 y = 320 30 VA
27F x = 280 y = 330 8 HA
27H x = 280 y = 330 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-21-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54140
ANLAGE: 6 Radtyp: CARMANI CA17 9021
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 08.09.2022
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Seite: 37 von 38
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: E2EQEW
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00036*..
Handelsbez.: EQE-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B y = 280 y = 295 HA
27I x = 230 x = 245 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 270 y = 260 20 VA
26N x = 270 y = 260 8 VA
27F x = 280 y = 295 30 HA
27H x = 280 y = 295 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-21-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54140
ANLAGE: 6 Radtyp: CARMANI CA17 9021
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 08.09.2022
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Seite: 38 von 38
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: QUATTRO
Fahrzeugtyp: FY
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1685*..
Handelsbez.: Q5
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 250 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 10 VA
26N x = 250 y = 250 10 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.