Gutachten 366-0372-21-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54140
ANLAGE: 7 Radtyp: CARMANI CA17 9021
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.05.2025
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Fahrzeughersteller AUDI, Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG,
DAIMLER BENZ, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D),
MERCEDES, MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ,
QUATTRO GmbH
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 9 J X 21 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
511235666 CARMANI CA17 9021 ohne 66,6 940 2467 08/21
ET35 H3
511235666 CARMANI CA17 9021 ohne 66,6 960 2406 08/21
ET35 H3
511235666 CARMANI CA17 9021 ohne 66,6 985 2350 08/21
ET35 H3
§22 54140*03
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Hinweis zum Verwendungsbereich:
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: CARMANI CA17 10521 KBA: 54141 Lochkreis: 5x112 ET: 40 oder
Radtyp: CARMANI CA17 10521 KBA: 54141 Lochkreis: 5x112 ET: 30 oder
Radtyp: CARMANI CA17 10521 KBA: 54141 Lochkreis: 5x112 ET: 25
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAQT, KAQU, KAQV
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-21-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54140
ANLAGE: 7 Radtyp: CARMANI CA17 9021
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.05.2025
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: Z07
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : F2; F8; 4G; 4G1; 4H
140 Nm für Typ : FY; F2
160 Nm für Typ : GE
Verkaufsbezeichnung: AUDI A8L, A8, S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4H e1*2007/46*0284*.. 155 - 309 275/35R21 51G kurzer Radstand;
langer Radstand;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; AFY
Verkaufsbezeichnung: Audi Q5 / -Sportback, Audi SQ5 / -Sportback
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FY e1*2007/46*1550*.. 150 245/40R21 100 ab
e1*2007/46*1550*47;
150 - 270 245/40R21 M+S 52J Anzugsmoment f. 1-
§22 54140*03
teilige Schraube
160NM; M. zusätz.
Radabdeckung Achse 1
(Flap); M. zusätz.
Radabdeckung Achse 2
(Flap); Allradantrieb;
Frontantrieb; Hybrid;
Luftfederung;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
FY e1*2007/46*1550*.. 150 245/40R21 100 ab
e1*2007/46*1550*47;
150 - 270 245/40R21 M+S 52J Anzugsmoment f. 1-
teilige Schraube
160NM; Allradantrieb;
Frontantrieb; Hybrid;
Luftfederung;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-21-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54140
ANLAGE: 7 Radtyp: CARMANI CA17 9021
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.05.2025
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Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant, A6 allroad quattro, A7/S7 Sportback,
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G1 e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 255/30R21 93Y 11A; 26P; 5HA A7 Sportback; S7
140 - 331 265/30R21 96Y 11A; 26B; 270 Sportback; Coupe; 4-
275/30R21 51G türig; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 77E; AFY
4G1 e13*2007/46*1147*.. 100 - 331 255/30R21 93Y nicht Kombi A6; nicht A6 allroad
Allradantrieb; 11A; quattro; S6; Kombi;
245; 248; 26P; 271; Stufenheck;
5HA
265/30R21 96Y 11A; 245; 248; 26B; Allradantrieb;
260; 271 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 77E; AFY
Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 255/30R21 93Y 11A; 26P; 5HA A7 Sportback; S7
§22 54140*03
140 - 331 265/30R21 96Y 11A; 26B; 270 Sportback; Coupe; 4-
275/30R21 51G türig; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 77E; AFY
4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 331 255/30R21 93Y nicht Kombi A6; nicht A6 allroad
Allradantrieb; 11A; quattro; S6; Kombi;
245; 248; 26P; 271; Stufenheck;
5HA
265/30R21 96Y 11A; 245; 248; 26B; Allradantrieb;
260; 271 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 77E; AFY
Verkaufsbezeichnung: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55
TFSI e
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2 e1*2007/46*1801*.. 150 - 257 245/40R21 100 11A; 26P A6 ALLROAD
QUATTRO
255/40R21 102 11A; 248; 26P (C8); Allradantrieb;
265/35R21 101 11A; 245; 248; 26N; Hybrid;
26P; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-21-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54140
ANLAGE: 7 Radtyp: CARMANI CA17 9021
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.05.2025
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Verkaufsbezeichnung: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55
TFSI e
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2 e1*2007/46*1801*.. 120 - 250 245/35R21 96 5IE A7 Sportback;
255/35R21 98 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
F2 e1*2007/46*1801*.. 100 - 250 245/35R21 96 11A; 248; 26P; 5IE A6 (C8);
255/35R21 98 11A; 245; 248; 26P; Kombilimousine;
5JA Limousine;
265/30R21 96 11A; 24J; 248; 26B; Allradantrieb;
5IE Frontantrieb;
265/35R21 101 11A; 24J; 248; 26B 10B; 11B; 11G; 11H;
275/30R21 98 11A; 24J; 244; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K;
27H; 5JA 721; 725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: A8 L, A8, S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F8 e1*2007/46*1751*.. 210 - 250 255/35R21 98 10B; 11B; 11G; 11H;
265/35R21 101 11A; 26P 12A; 51A; 71C; 71K;
275/30R21 98 11A; 26P 721; 725; 73C; 74A
275/35R21 99 11A; 26P
Verkaufsbezeichnung: e-tron/-Sportback,e-tron S/-S Sportback,Q8/SQ8 e-tron/- Sportback,e-tron
§22 54140*03
Dakar
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GE e1*2007/46*1914*.. 158 265/40R21 105 e-tron; e-tron
265/45R21 108 Sportback; Q8 e-tron;
275/45R21 110 Q8 Sportback e-tron;
nicht Q8 e-tron Dakar;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74E; 769
Verkaufsbezeichnung: Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FY e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 245/40R21 100 11A; 248 Q5; SQ5; Q5 Sportback;
255/40R21 102 11A; 245; 248; 26N SQ5 Sportback; bis
265/40R21 105 11A; 24J; 248; 26N e1*2007/46*1550*46;
275/35R21 103 11A; 24J; 244; 26N Allradantrieb;
Frontantrieb; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: Z07
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-21-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54140
ANLAGE: 7 Radtyp: CARMANI CA17 9021
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.05.2025
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Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FY e1*2007/46*1685*.. 100 - 260 245/40R21 100 11A; 248 Q5; Q5 Sportback; SQ5
255/40R21 102 11A; 245; 248; 26N Sportback;
265/40R21 105 11A; 24J; 248; 26N Allradantrieb;
275/35R21 103 11A; 24J; 244; 26N Frontantrieb; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG
Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: CARMANI CA17 10521 KBA: 54141 Lochkreis: 5x112 ET: 40
§22 54140*03
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAQV
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : G3X; F34XM
Zubehör : Nabenkappe: Z07
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : BMWi-N (Kegelbund lose)
Zubehör : Nabenkappe: Z07
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : U2X; G3XE; F2X; G3X; UMX; U1X; BMWi-N; G5X; U2AT
Zubehör : Nabenkappe: Z07
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BMWi-N e1*2018/858*00109*.. 102 - 150 255/50R21 109 12I nicht iX M60; nicht
265/45R21 108 12I iX M70 xDrive;
275/45R21 110 12A Allradantrieb;
Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74E;
769
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-21-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54140
ANLAGE: 7 Radtyp: CARMANI CA17 9021
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.05.2025
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Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BMWi-N e1*2018/858*00109*.. 140 - 150 255/50R21 109 12I iX M60; iX M70 xDrive;
275/45R21 110 12A Allradantrieb;
Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74E;
75I; 769
F2X e1*2007/46*1824*.. 85 - 225 255/30R21 93 11A; 21J; 22B; 22F; BMW X2 (F39);
24C; 244; 247 10B; 11B; 11G; 11H;
265/30R21 96 11A; 21J; 22B; 22F; 12A; 51A; 71C; 71K;
24C; 244; 247 721; 725; 73C; 74A
G3XE e1*2007/46*2130*.. 80 255/40R21 102 5LA Heckantrieb; Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE (X1, iX1)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
U1X e1*2018/858*00153*.. 68 - 104 245/35R21 96 11A; 242; 244; 245; Allradantrieb;
26B; 27B; 5IE Frontantrieb; Elektro;
265/30R21 96 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 27B; 5IE 12A; 51A; 71C; 71K;
§22 54140*03
275/30R21 98 11A; 24C; 244; 247; 721; 725; 73C; 74A
26B; 27B; 5JA
U1X e1*2018/858*00153*.. 100 - 221 245/35R21 96 11A; 242; 244; 245; Allradantrieb;
26B; 27B Frontantrieb; nicht
255/30R21 93 11A; 24C; 244; 247; Elektro; inkl. Hybrid;
26B; 27B; 5HA 10B; 11B; 11G; 11H;
265/30R21 96 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71C; 71K;
26B; 27B 721; 725; 73C; 74A
275/30R21 98 11A; 24C; 244; 247;
26B; 27B
Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE (X2, iX2)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
U2X e1*2018/858*00371*.. 100 - 115 245/35R21 96 11A; 242; 244; 245; mit Standard
26J; 27B; 27H Radhausverbreiterung;
255/30R21 93 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
26J; 27B; 27F Frontantrieb; nicht
265/30R21 96 11A; 24C; 244; 247; Elektro; inkl. Hybrid;
26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
275/30R21 98 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71C; 71K;
26J; 27B; 27F 721; 725; 73C; 74A
U2X e1*2018/858*00371*.. 68 245/35R21 11A; 24J; 248; 26J; mit M Sportpaket
27B; 27H; 5IE; 953 Radhausverbreiterung;
68 - 104 275/30R21 98 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
26J; 27B; 27F; 5JA Frontantrieb; Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-21-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54140
ANLAGE: 7 Radtyp: CARMANI CA17 9021
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.05.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 43
Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE (X2, iX2)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
U2X e1*2018/858*00371*.. 100 - 221 245/35R21 96 11A; 24J; 248; 26J; mit M Sportpaket
27B; 27H Radhausverbreiterung;
255/30R21 93 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb;
247; 26J; 27B; 27F Frontantrieb; nicht
265/30R21 96 11A; 24C; 244; 247; Elektro; inkl. Hybrid;
26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
275/30R21 98 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71C; 71K;
26J; 27B; 27F 721; 725; 73C; 74A
U2X e1*2018/858*00371*.. 68 245/35R21 11A; 242; 244; 245; mit Standard
26J; 27B; 27H; 953 Radhausverbreiterung;
68 - 104 275/30R21 98 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
26J; 27B; 27F; 5JA Frontantrieb; Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: BMW X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G3X e1*2007/46*1797*.. 100 - 210 255/40R21 102 YBQ; 5JK; KAQV Allradantrieb;
Heckantrieb; BMW
Standard Fahrwerk;
inkl. Hybrid;
§22 54140*03
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
G3X e1*2007/46*1797*.. 240 - 265 255/40R21 102 YBQ; KAQV Allradantrieb; BMW
Standard Fahrwerk;
inkl. Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
G3X e1*2007/46*1797*.. 100 - 210 265/35R21 101 YDC; 11A; 248; 57F Allradantrieb;
275/35R21 103 YBP; 11A; 248; 27I; Heckantrieb; Adaptive
57F BMW M Fahrwerk;
BMW
Standard Fahrwerk;
inkl. Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76B; FKA
G3X e1*2007/46*1797*.. 240 - 265 265/35R21 101 YDC; 11A; 248; 57F Allradantrieb;
275/35R21 99 YBP; 11A; 248; 27I; Adaptive BMW M
57F Fahrwerk; BMW
Standard Fahrwerk;
inkl. Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76B; FKA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-21-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54140
ANLAGE: 7 Radtyp: CARMANI CA17 9021
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.05.2025
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Verkaufsbezeichnung: BMW X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G5X e1*2007/46*1918*.. 155 - 250 275/40R21 107 5NK Kombilimousine;
155 - 390 275/40R21 M+S 52J Allradantrieb; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74E; 75I
Verkaufsbezeichnung: BMW X3 M, X3 M Competition, X4 M, X4 M Competition
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F34XM e1*2007/46*1988*.. 353 - 375 265/35R21 101 XFZ; 57E; KAQV BMW X3, BMW X4;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76A
Verkaufsbezeichnung: BMW 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
U2AT e1*2018/858*00117*.. 90 - 150 255/30R21 93 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
26B; 26J; 27F; 5HA Frontantrieb; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
§22 54140*03
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: COUNTRYMAN C/D/E, JCW COUNTRYMAN ALL4, COUNTRYMAN S ALL4,
COUNTRYMAN SE ALL4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UMX e1*2018/858*00370*.. 100 - 221 245/35R21 96 11A; 24J; 248; 26P; mit
27B; 27H Radhausverbreiterung
255/30R21 93 11A; 242; 244; 245; (Flap) Serie;
26P; 27B; 27H Allradantrieb;
265/30R21 96 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb; nicht
26B; 26N; 27B; 27H Elektro; inkl. Hybrid;
275/30R21 98 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26N; 27B; 27F 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
UMX e1*2018/858*00370*.. 68 245/35R21 96 11A; 24J; 248; 26P; mit
27B; 27H; 5IE Radhausverbreiterung
68 - 104 275/30R21 98 11A; 24C; 244; 247; (Flap) Serie;
26B; 26N; 27B; 27F; Allradantrieb;
5JA
Frontantrieb; Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-21-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54140
ANLAGE: 7 Radtyp: CARMANI CA17 9021
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.05.2025
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D),
MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ
Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: CARMANI CA17 10521 KBA: 54141 Lochkreis: 5x112 ET: 40 oder
Radtyp: CARMANI CA17 10521 KBA: 54141 Lochkreis: 5x112 ET: 30 oder
Radtyp: CARMANI CA17 10521 KBA: 54141 Lochkreis: 5x112 ET: 25
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAQT, KAQU, KAQV
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : R2CGLC; 221; E2EQEW; 222; R1EC; 204 X; R2CGLC; 212;
222; 204 X; F2B; R1EC; E2EQSW; 245G; 221; 212; 166; R2CGLC;
245G AMG; E2EQEW
Zubehör : Nabenkappe: Z07
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M15x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : H1GLE; H1GLE
Zubehör : Nabenkappe: Z07
§22 54140*03
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : F2B; 245G; 245G AMG
150 Nm für Typ : E2EQEW; E2EQSW; F2B; H1GLE; R1EC; R2CGLC;
166; 204 X; 221; 222
150 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X
150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/35R21 96 11A; 24J; 248; 26B; nicht Sportfahrwerk;
26N; 27B; 27F GLA; nicht
Fahrdynamik Paket;
nicht Offroad-
Fahrwerk;
Komfortfahrwerk;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/35R21 96 11A; 24J; 248; 27I nicht Sportfahrwerk;
GLA; nicht
Fahrdynamik Paket;
Offroad-Fahrwerk;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-21-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54140
ANLAGE: 7 Radtyp: CARMANI CA17 9021
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.05.2025
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Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/35R21 96 11A; 246; 248; 26B; Sportfahrwerk; GLA;
26N; 27B; 27F nicht Offroad-
Fahrwerk; Fahrdynamik-
Paket; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/35R21 96 11A; 24J; 248; 26B; nicht Sportfahrwerk;
26N; 27B; 27F GLA; nicht
Fahrdynamik Paket;
nicht Offroad-
Fahrwerk;
Komfortfahrwerk;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
§22 54140*03
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/35R21 96 11A; 24J; 248; 27I nicht Sportfahrwerk;
GLA; nicht
Fahrdynamik Paket;
Offroad-Fahrwerk;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/35R21 96 11A; 246; 248; 26B; Sportfahrwerk; GLA;
26N; 27B; 27F nicht Offroad-
Fahrwerk; Fahrdynamik-
Paket; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2B e1*2007/46*1909*.. 85 - 165 245/35R21 96 11A; 24C; 244; 247; GLA-KLASSE;
26B Allradantrieb;
245/40R21 100 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb; inkl.
26B Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-21-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54140
ANLAGE: 7 Radtyp: CARMANI CA17 9021
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.05.2025
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Seite: 11 von 43
Verkaufsbezeichnung: B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2B e1*2007/46*1909*.. 80 - 139 245/35R21 96 11A; 24C; 244; 247; EQA-Klasse; Elektro;
26B; 5IC 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R21 100 11A; 22W; 24C; 244; 12A; 51A; 71C; 71K;
247; 26B 721; 725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: E-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 255/30R21 93Y 11A; 24J; 248; 26B; Coupé; Cabrio;
26J; 27H; 6BK; Allradantrieb;
KAQU; KAQV Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
83A
R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 255/30R21 93Y 11A; 24J; 26B; 26J; Coupé; Cabrio;
5HA; 57E; 6BK; Allradantrieb;
KAQV
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76A; 83A; FKA
§22 54140*03
212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 255/30R21 93Y 11A; 24J; 248; 26B; Baureihe W213; nicht
26J; 27H; 5HA; 6BK; E300de; Allradantrieb;
KAQU; KAQV Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 255/30R21 93Y 11A; 24J; 26B; 26J; Baureihe W213; nicht
5HA; 57E; 6BK; E300de; Allradantrieb;
KAQV
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76A; FKA
Verkaufsbezeichnung: EQE-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E2EQEW e1*2018/858*00036*.. 109 - 135 255/35R21 98 XFU; XFV; 11A; 24J; nicht AMG EQE 43
57E; KAQV 4MATIC; Limousine;
265/35R21 101 CF0; 11A; 24J; 57E; Allradantrieb;
KAQV Heckantrieb; Elektro;
275/35R21 99 YE7; 11A; 24J; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H;
57E; KAQV 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-21-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54140
ANLAGE: 7 Radtyp: CARMANI CA17 9021
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.05.2025
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Seite: 12 von 43
Verkaufsbezeichnung: EQE-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E2EQEW e1*2018/858*00036*.. 109 - 135 265/35R21 101 11A; 24J; 24M; 5KK nicht AMG EQE 43
275/35R21 103 11A; 24J; 244; 247; 4MATIC; Limousine;
26N Allradantrieb;
Heckantrieb; Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: EQS-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E2EQSW e1*2018/858*00035*.. 109 - 135 255/40R21 102 5LA Allradantrieb;
265/40R21 105 Heckantrieb; Elektro;
275/40R21 107 11A; 246; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
769
Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 275/35R21 99 YBP; 57F nicht GLC 300 e
4MATIC; nicht GLC 300
de 4MATIC; nicht GLC
§22 54140*03
350 e 4MATIC; nicht
GLC 400 e 4MATIC;
Kombilimousine;
Schräghecklimousine;
mit
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76B; 930; FKA
R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 245/40R21 100 YBP; 57E nicht GLC 300 e
4MATIC; nicht GLC 300
de 4MATIC; nicht GLC
350 e 4MATIC; nicht
GLC 400 e 4MATIC;
Kombilimousine;
Schräghecklimousine;
mit
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76A; 930; FKA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-21-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54140
ANLAGE: 7 Radtyp: CARMANI CA17 9021
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.05.2025
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Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 245/40R21 100 nicht GLC 300 e
255/40R21 102 4MATIC; nicht GLC 300
de 4MATIC; nicht GLC
350 e 4MATIC; nicht
GLC 400 e 4MATIC;
Kombilimousine;
Schräghecklimousine;
mit
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
930
R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 275/35R21 99 YBP; 57F nicht GLC 300 e
4MATIC; nicht GLC 300
de 4MATIC; nicht GLC
350 e 4MATIC; nicht
GLC 400 e 4MATIC;
Kombilimousine;
§22 54140*03
Schräghecklimousine;
mit
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76B; 934; FKA
R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 245/40R21 100 YBP; 57E nicht GLC 300 e
4MATIC; nicht GLC 300
de 4MATIC; nicht GLC
350 e 4MATIC; nicht
GLC 400 e 4MATIC;
Kombilimousine;
Schräghecklimousine;
mit
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76A; 934; FKA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-21-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54140
ANLAGE: 7 Radtyp: CARMANI CA17 9021
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.05.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 14 von 43
Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 245/40R21 100 nicht GLC 300 e
255/40R21 102 4MATIC; nicht GLC 300
de 4MATIC; nicht GLC
350 e 4MATIC; nicht
GLC 400 e 4MATIC;
Kombilimousine;
Schräghecklimousine;
mit
Radhausverbreiterung
(Flap) Serie;
Allradantrieb;
Heckantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
934
Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 X e1*2001/116*0480*.. 145 245/40R21 100 5KA EQC-Klasse;
255/40R21 102 Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
§22 54140*03
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
204 X e1*2001/116*0480*.. 270 - 287 245/40R21 100 YBP; 57E; KAQT AMG GLC 43; AMG
GLC
255/40R21 102 XFY; 57E; KAQT 43 4MATIC; Coupe;
SUV;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76A; 97G
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 243 245/40R21 100 GLC-Klasse;
Kombilimousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 243 245/40R21 100 YBP GLC Coupé;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-21-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54140
ANLAGE: 7 Radtyp: CARMANI CA17 9021
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.05.2025
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Verkaufsbezeichnung: GLE-Klasse, GLS-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H1GLE e1*2007/46*1885*.. 210 - 360 275/50R21 M+S YCK; 11A; 24J; 52J; GLS-Klasse;
57E 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74E; 76A; FGC; FKA
H1GLE e1*2007/46*1885*.. 210 - 360 275/50R21 M+S YCK; 12R; 52J; 57F GLS-Klasse;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74E;
75I; 76B; FGC; FKA
Verkaufsbezeichnung: M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
166 e1*2007/46*0598*.. 190 - 430 265/40R21 105 52J GL-Klasse; nicht GLE;
265/40R21 105W nicht M-Klasse; GLS;
265/45R21 104 52J Allradantrieb;
265/45R21 104W 10B; 11B; 11G; 11H;
275/40R21 107 12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 75I; DEL
166 e1*2007/46*0598*.. 150 - 300 265/40R21 105 11A; 242; 244; 245; M-Klasse; nicht GLE
247 Coupé; GLE SUV; nicht
§22 54140*03
275/35R21 103 11A; 242; 244; 245; GL-Klasse; nicht GLS;
247; 27I Allradantrieb;
275/40R21 107 11A; 242; 244; 245; 10B; 11B; 11G; 11H;
247; 27I 12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; DEL
Verkaufsbezeichnung: S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2S e1*2007/46*2115*.. 220 - 270 255/35R21 98 GAP; XFV; 57E; S 580 e; S 580 e
KAQV 4MATIC; S 450 e;
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76A
221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 255/35R21 98Y 11A; 24J ab Mj.2013 (Baureihe
222 e1*2007/46*0960*.. 222); nicht AMG Sport-
Paket; Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AA; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-21-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54140
ANLAGE: 7 Radtyp: CARMANI CA17 9021
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.05.2025
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Verkaufsbezeichnung: S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 255/35R21 98Y XFU; XFV; 11A; 24J; ab Mj.2013 (Baureihe
222 e1*2007/46*0960*.. 57E; KAQV 222); nicht AMG Sport-
Paket; Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76A; FKA
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MERCEDES
Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: CARMANI CA17 10521 KBA: 54141 Lochkreis: 5x112 ET: 40
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAQV
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
§22 54140*03
Zubehör : Nabenkappe: Z07
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung: S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R2S e1*2007/46*2115*.. 220 - 270 255/35R21 98 GAP; XFV; 57E; S 580 e; S 580 e
KAQV 4MATIC; S 450 e;
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76A
221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 255/35R21 98Y 11A; 24J ab Mj.2013 (Baureihe
222 e1*2007/46*0960*.. 222); nicht AMG Sport-
Paket; Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 6AA; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A
221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 255/35R21 98Y XFU; XFV; 11A; 24J; ab Mj.2013 (Baureihe
222 e1*2007/46*0960*.. 57E; KAQV 222); nicht AMG Sport-
Paket; Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76A; FKA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-21-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54140
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nic ht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
§22 54140*03
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-21-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54140
ANLAGE: 7 Radtyp: CARMANI CA17 9021
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.05.2025
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22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22W) Es ist darauf zu achten, dass an der Hinterachse der Freiraum zwischen der Reifenlauffläche und des
Innenkotflügels (Radhausschale) im Bereich vor der Achse mindestens 10 mm beträgt. Gegebenenfalls
muss der Innenkotflügel um 20mm nachgearbeitet werden.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
§22 54140*03
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-21-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54140
ANLAGE: 7 Radtyp: CARMANI CA17 9021
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hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseit e über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§22 54140*03
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigk eit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-21-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54140
ANLAGE: 7 Radtyp: CARMANI CA17 9021
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.05.2025
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bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit Profil für winterliche Wetterverhältnisse, mit dem Alpine Symbol nach ECE
R-117, zulässig. Die Bereifung und Lauffläche sind dabei so konzipiert, dass sie vor allem bei
winterlichen Straßenverhältnissen bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
§22 54140*03
derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachs e zulässig.
Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5IC) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1410kg.
5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1420kg.
5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1500kg.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1550kg.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1600kg.
5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1650kg.
5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1700kg.
5NK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1950kg.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-21-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54140
ANLAGE: 7 Radtyp: CARMANI CA17 9021
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.05.2025
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Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge
einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6BK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/30R21
Hinterachse: 295/25R21
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
§22 54140*03
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollum fanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
769) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 22-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
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Gutachten 366-0372-21-WIRD/N3
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83A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370mm an der
Vorderachse nicht zulässig.
930) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2 zulässig.
934) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Stahlfederung an Achse 2 zulässig.
953) Der mindestens erforderliche Geschwindigkeits-Kennbuchstabe sowie die Tragfähigkeits-Kennzahl der
vorgesehenen Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
97G) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist z ulässig. Die Maulweite des
Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
Hinterachse.
AFY) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
(Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
CF0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 265/35R21
Hinterachse: 305/30R21
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
390mm an der Vorderachse nicht zulässig.
§22 54140*03
FGC) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet) an der
Vorderachse nicht zulässig.
FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombination en zu beachten.
GAP) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R21
Hinterachse: 285/30R21
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
KAQT) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Hinterachse CARMANI CA17 10521 KBA: 54141 Lochkreis 5x112 ET: 25
KAQU) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Hinterachse CARMANI CA17 10521 KBA: 54141 Lochkreis 5x112 ET: 30
KAQV) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Hinterachse CARMANI CA17 10521 KBA: 54141 Lochkreis 5x112 ET: 40
XFU) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R21
Hinterachse: 285/30R21
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bz w. Antriebsschlupfregelung
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(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFV) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R21
Hinterachse: 295/30R21
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFY) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R21
Hinterachse: 285/35R21
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
§22 54140*03
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFZ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 265/35R21
Hinterachse: 275/35R21
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R21
Hinterachse: 275/35R21
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R21
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
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Hinterachse: 285/35R21
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YCK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 275/50R21
Hinterachse: 275/50R21
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YDC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 265/35R21
Hinterachse: 265/35R21.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§22 54140*03
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YE7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 275/35R21
Hinterachse: 315/30R21
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: FY
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1550*..
Handelsbez.: Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 250 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54140*03
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 10 VA
26N x = 250 y = 250 10 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-21-WIRD/N3
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 400 y = 200 VA
26P x = 350 y = 150 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 270 y = 400 30 HA
§22 54140*03
27H x = 270 y = 400 8 HA
26J x = 400 y = 200 22 VA
26N x = 400 y = 200 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: F8
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1751*..
Handelsbez.: A8 L, A8, S8
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 250 y = 250 HA
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 200 y = 200 HA
§22 54140*03
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 4G
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*..
Handelsbez.: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
Variante(n): Allradantrieb, Coupe, Nur A7
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 230 y = 250 VA
26P x = 180 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 270 y = 350 27 HA
§22 54140*03
27H x = 270 y = 350 8 HA
26J x = 230 y = 250 28 VA
26N x = 230 y = 250 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: F2
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*..
Handelsbez.: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 300 VA
26B x = 250 y = 350 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 200 y = 350 8 HA
§22 54140*03
27F x = 200 y = 350 30 HA
26N x = 250 y = 350 8 VA
26J x = 250 y = 350 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-21-WIRD/N3
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: U2X
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00371*..
Handelsbez.: BMW X REIHE (X2, iX2)
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 250 y = 240 HA
27B x = 300 y = 290 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 300 y = 290 8 HA
§22 54140*03
27F x = 300 y = 290 30 HA
26N x = 290 y = 300 8 VA
26J x = 290 y = 300 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-21-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54140
ANLAGE: 7 Radtyp: CARMANI CA17 9021
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.05.2025
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Seite: 31 von 43
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: UMX
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00370*..
Handelsbez.: COUNTRYMAN C/D/E, JCW COUNTRYMAN ALL4, COUNTRYMAN S ALL4,
COUNTRYMAN SE ALL4
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 250 y = 260 HA
27B x = 300 y = 310 HA
26P x = 230 y = 260 VA
26B x = 280 y = 310 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 54140*03
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 300 y = 310 8 HA
27F x = 300 y = 310 25 HA
26N x = 280 y = 310 8 VA
26J x = 280 y = 310 20 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-21-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54140
ANLAGE: 7 Radtyp: CARMANI CA17 9021
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.05.2025
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Seite: 32 von 43
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: U2AT
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00117*..
Handelsbez.: BMW 2ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 245 y = 250 VA
26P x = 195 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 270 y = 315 30 HA
§22 54140*03
27H x = 270 y = 315 8 HA
26J x = 245 y = 250 25 VA
26N x = 245 y = 250 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-21-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54140
ANLAGE: 7 Radtyp: CARMANI CA17 9021
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.05.2025
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Seite: 33 von 43
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: U1X
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00153*..
Handelsbez.: BMW X REIHE (X1, iX1)
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 320 y = 330 HA
27I x = 270 y = 280 HA
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54140*03
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 320 y = 330 15 HA
27H x = 320 y = 330 8 HA
26J x = 300 y = 250 20 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-21-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54140
ANLAGE: 7 Radtyp: CARMANI CA17 9021
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.05.2025
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Seite: 34 von 43
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: G3X
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1797*..
Handelsbez.: BMW X-REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 250 y = 300 HA
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 200 y = 250 HA
§22 54140*03
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-21-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54140
ANLAGE: 7 Radtyp: CARMANI CA17 9021
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.05.2025
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Seite: 35 von 43
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 166
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0598*..
Handelsbez.: M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS
Variante(n): Allradantrieb, GLE SUV, M-Klasse
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 340 y = 235 HA
27I x = 290 y = 185 HA
26B x = 235 y = 270 VA
26P x = 185 y = 220 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54140*03
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 235 y = 270 4 VA
27H x = 340 y = 235 6 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-21-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54140
ANLAGE: 7 Radtyp: CARMANI CA17 9021
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.05.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 212
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*..
Handelsbez.: E-Klasse
Variante(n): Baureihe W213
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27P x = 280 y = 400 HA
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 54140*03
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-21-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54140
ANLAGE: 7 Radtyp: CARMANI CA17 9021
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.05.2025
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Seite: 37 von 43
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA
Variante(n): GLA, Offroad-Fahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 250 y = 200 HA
26B x = 350 y = 340 VA
26P x = 280 y = 240 VA
27B x = 300 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54140*03
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 280 20 HA
27H x = 300 y = 280 8 HA
26J x = 350 y = 340 11 VA
26N x = 350 y = 340 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-21-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54140
ANLAGE: 7 Radtyp: CARMANI CA17 9021
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.05.2025
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Seite: 38 von 43
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: R1EC
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1666*..
Handelsbez.: E-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27P x = 280 y = 400 HA
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 54140*03
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-21-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54140
ANLAGE: 7 Radtyp: CARMANI CA17 9021
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.05.2025
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Seite: 39 von 43
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA
Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 250 y = 200 HA
26B x = 350 y = 340 VA
26P x = 280 y = 240 VA
27B x = 300 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54140*03
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 280 30 HA
27H x = 300 y = 280 8 HA
26J x = 350 y = 340 25 VA
26N x = 350 y = 340 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-21-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54140
ANLAGE: 7 Radtyp: CARMANI CA17 9021
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.05.2025
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Seite: 40 von 43
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DB
Fahrzeugtyp: F2B
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*..
Handelsbez.: B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 315 y = 300 VA
26P x = 265 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 315 y = 300 10 VA
§22 54140*03
26N x = 315 y = 300 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-21-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54140
ANLAGE: 7 Radtyp: CARMANI CA17 9021
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.05.2025
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Seite: 41 von 43
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DB
Fahrzeugtyp: F2B
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*..
Handelsbez.: B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 20 VA
§22 54140*03
26N x = 300 y = 300 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-21-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54140
ANLAGE: 7 Radtyp: CARMANI CA17 9021
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.05.2025
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Seite: 42 von 43
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: E2EQEW
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00036*..
Handelsbez.: EQE-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B y = 280 y = 295 HA
27I x = 230 x = 245 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 280 y = 295 30 HA
§22 54140*03
27H x = 280 y = 295 8 HA
26J x = 270 y = 260 20 VA
26N x = 270 y = 260 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0372-21-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54140
ANLAGE: 7 Radtyp: CARMANI CA17 9021
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 15.05.2025
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Seite: 43 von 43
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: QUATTRO
Fahrzeugtyp: FY
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1685*..
Handelsbez.: Q5
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 250 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54140*03
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 10 VA
26N x = 250 y = 250 10 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.