TÜV AUSTRIA GMBH Deutschstraße 10 2025-AT-AUTO-EX-0-004421
Räder- und Reifenprüfung A-1230 Wien
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G U T A C HT E N Z U R E R T E I L U N G E I N E S N A C H T R A G S Z U R
AB E 5 3 3 8 4
366-0337-20-WIRD/N2
Antragsteller: AD VIMOTION GmbH
73760 Scharnhausen
Art: Sonderrad 8 J X 18 EH2+
Typ: CARMANI CA18 8018
Die in den Anlagen aufgeführt en Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgt er Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53384
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StV ZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise
Die Kombination unterschiedlicher Radausführungen dieses Radtyps CARMANI CA18 8018 ist, sofern nicht
explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den Verwendungsberei chen bzgl. der
Rad-./Reifenkombinationen zu beachten
§22 53384*02
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten- Ein- zul. zul. gültig
kreis loch preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm / in mm tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl in mm in kg in mm Datum
511225571 CARMANI CA18 5/112 FZ60 Ø57,1 112/5 57,1 25 725 2350 06/20
ET25
511230571 CARMANI CA18 5/112 Z60 Ø57,1 112/5 57,1 30 725 2350 06/20
ET30
511245571 CARMANI CA18 5/112 FZ60 Ø57,1 112/5 57,1 45 725 2350 06/20
ET45
511225666 CARMANI CA18 5/112 ohne 112/5 66,6 25 725 2350 06/20
ET25
511230666 CARMANI CA18 5/112 ohne 112/5 66,6 30 725 2350 06/20
ET30
511245666 CARMANI CA18 5/112 ohne 112/5 66,6 45 725 2350 06/20
ET45
512035726 CARMANI CA18 5/120 ohne 120/5 72,6 35 725 2350 06/21
ET45
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller : AD VIMOTION GmbH
73760 Scharnhausen
Hersteller : AD VIMOTION GmbH
:
: 73760 Scharnhausen
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0337-20-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53384
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 EH2+ Radtyp: CARMA NI CA18 8018
Antragsteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 23.10.2025
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Handelsmarke : CARMANI
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades : ca. 12 kg
I.2. Radanschluss
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 511225666:
: Außenseite : Innenseite
Handelsmarke : -- : CARMANI
Radtyp : -- : CARMANI CA18 8018
Radgröße : -- : 8 J X 18 EH2+
Typzeichen : KBA 53384 : --
Einpreßtiefe : -- : ET25
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
: z.B. 06/20
§22 53384*02
Herkunftsmerkmal : -- : MADE IN EUROPE
Weitere Kennzeichnung : E1 124R-011824 : --
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0337-20-W IRD/N1-TB der TÜV AUSTRIA GMBH vom 18.08.2021.
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpresstiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 12.2020 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0337-20-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53384
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 EH2+ Radtyp: CARMA NI CA18 8018
Antragsteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 23.10.2025
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Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften Fahrzeugen weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite.
Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV. Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüber hinaus dafür zu sorgen, dass dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
§22 53384*02
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0337-20-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53384
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 EH2+ Radtyp: CARMA NI CA18 8018
Antragsteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 23.10.2025
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V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
1 AUDI, AUDI AG, MG, QUATTRO GmbH, 511225571 25 23.10.2025 liegt bei
SEAT, SEAT, S.A., SKODA,
VOLKSWAGEN
2 AUDI, AUDI AG, FORD, MG, 511230571 30 23.10.2025 liegt bei
QUATTRO GmbH, SEAT,
SEAT, S.A., SKODA, VOLKSWAGEN
3 AUDI, AUDI AG, FORD, MG, 511245571 45 23.10.2025 liegt bei
QUATTRO GmbH, SEAT,
SEAT, S.A., SKODA, VOLKSWAGEN
4 AUDI, Bayerische Motorenwerke AG, 511225666 25 23.10.2025 liegt bei
BMW, BMW AG, CHRYSLER
(USA), DAIMLER, DAIMLER BENZ,
DAIMLER (D), DB, MERCEDES-AMG,
MERCEDES-BENZ, Nissan International
S. A., QUATTRO GmbH, SSANGYONG
5 AUDI, Bayerische Motorenwerke AG, 511230666 30 23.10.2025 liegt bei
BMW, BMW AG, CHRYSLER
§22 53384*02
(USA), DAIMLER, DAIMLER BENZ,
DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), DB,
MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ,
Nissan International S. A., QUATTRO
GmbH, SSANGYONG
6 AUDI, Bayerische Motorenwerke AG, 511245666 45 23.10.2025 liegt bei
BMW AG, DAIMLER, DAIMLER
BENZ, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER
(D), DB, KG Mobility Corp.,
MERCEDES-BENZ
7 BMW, BMW AG 512035726 35 07.09.2021 liegt bei
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0337-20-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53384
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 EH2+ Radtyp: CARMA NI CA18 8018
Antragsteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 23.10.2025
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V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
V.4. Änderungen:
:Einzelheiten zum Antrag vom Datum 23.10.2025
:Es wird geändert
Verwendungsbereich der Anlagen 1,2,3,4,5,6 wurde aktualisiert.
Fleischer
§22 53384*02
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025:2017
Wien, 23.10.2025
HOT
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0337-20-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53384
ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: CARMANI CA18 8018
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 23.10.2025
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Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:
Bezeichnung Unterlagen Datum / Änderung / Datum
Nabenkappe B-10 CAP 22.05.2019
Radbeschreibung CARMANI CA18 8018 23.09.2020
Radbeschreibung CARMANI CA18 8018 20.08.2021
Radzeichnung JTRSM2707 12.06.2020 3/21.06.2021
Radzeichnung JTRSM2706 12.06.2020 1/03.09.2020
Radzeichnung JTRSM3396 21.06.2021 1/18.08.2021
Radzeichnung JTRSM3142 01.02.2021 1/21.06.2021
Radzeichnung JTRSM3144 01.02.2021 1/21.06.2021
Radzeichnung JTRSM3141 01.02.2021 1/21.06.2021
RK Ringe Gesamtzeichnung Zentrierring 66,6mm 02.10.2007
Schrauben und Muttern ZSZM-02 25.11.2008 -02/12.02.2009
Technischer Bericht 366-0337-20-WIRD-TB 24.09.2020
Technischer Bericht 366-0337-20-WIRD/N1-TB 18.08.2021
§22 53384*02
TÜV AUSTRIA GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Gutachten 366-0337-20-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53384
ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: CARMANI CA18 8018
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 23.10.2025
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
§22 53384*02
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, dass bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.
TÜV AUSTRIA GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN