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							               TÜV AUSTRIA GMBH                          Deutschstraße 10    2025-AT-AUTO-EX-0-004421
               Räder- und Reifenprüfung                  A-1230 Wien


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                      G U T A C HT E N Z U R E R T E I L U N G E I N E S N A C H T R A G S Z U R
                                                  AB E 5 3 3 8 4
                                                         366-0337-20-WIRD/N2

               Antragsteller:                           AD VIMOTION GmbH

                                                        73760 Scharnhausen
               Art:                                     Sonderrad 8 J X 18 EH2+
               Typ:                                     CARMANI CA18 8018
               Die in den Anlagen aufgeführt en Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgt er Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53384
               verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StV ZO ändern oder an
               den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
               0.        Hinweise
               Die Kombination unterschiedlicher Radausführungen dieses Radtyps CARMANI CA18 8018 ist, sofern nicht
               explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den Verwendungsberei chen bzgl. der
               Rad-./Reifenkombinationen zu beachten
§22 53384*02




               I.        Übersicht
               Ausführung           Ausführungsbezeichnung                          Loch-       Mitten- Ein-    zul.    zul.     gültig
                                                                                    kreis       loch    preß-   Rad-    Abroll   ab
                                    Kennzeichnung            Kennzeichnung          in mm /     in mm tiefe     last    umf.     Fertig.
                                    Rad                      Zentrierring           -zahl               in mm   in kg   in mm    Datum
               511225571            CARMANI   CA18 5/112     FZ60 Ø57,1                 112/5     57,1     25     725    2350     06/20
                                    ET25
               511230571            CARMANI   CA18 5/112     Z60 Ø57,1                  112/5     57,1     30     725    2350     06/20
                                    ET30
               511245571            CARMANI   CA18 5/112     FZ60 Ø57,1                 112/5     57,1     45     725    2350     06/20
                                    ET45
               511225666            CARMANI   CA18 5/112     ohne                       112/5     66,6     25     725    2350     06/20
                                    ET25
               511230666            CARMANI   CA18 5/112     ohne                       112/5     66,6     30     725    2350     06/20
                                    ET30
               511245666            CARMANI   CA18 5/112     ohne                       112/5     66,6     45     725    2350     06/20
                                    ET45
               512035726            CARMANI   CA18 5/120     ohne                       120/5     72,6     35     725    2350     06/21
                                    ET45
               I.1.      Beschreibung der Sonderräder
               Antragsteller                     : AD VIMOTION GmbH

                                                    73760 Scharnhausen
               Hersteller                        : AD VIMOTION GmbH
                                                 :
                                                 : 73760 Scharnhausen




                                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0337-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53384
               Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 EH2+                       Radtyp: CARMA NI CA18 8018
               Antragsteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 23.10.2025
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               Handelsmarke                      : CARMANI
               Korrosionsschutz                  : Mehrschicht-Einbrennlackierung
               Masse des Rades                   : ca. 12 kg
               I.2.     Radanschluss
               siehe Anlage
               I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
               An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
               eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 511225666:

                                                     : Außenseite                             : Innenseite
               Handelsmarke                          : --                                     : CARMANI
               Radtyp                                : --                                     : CARMANI CA18 8018
               Radgröße                              : --                                     : 8 J X 18 EH2+
               Typzeichen                            : KBA 53384                              : --
               Einpreßtiefe                          : --                                     : ET25
               Herstellungsdatum                     : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                              : z.B. 06/20
§22 53384*02




               Herkunftsmerkmal                      : --                                     : MADE IN EUROPE
               Weitere Kennzeichnung                 : E1 124R-011824                         : --
               Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
               I.4.     Verwendungsbereich
               Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
               II.      Sonderradprüfung
               Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0337-20-W IRD/N1-TB der TÜV AUSTRIA GMBH vom 18.08.2021.
               III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
               III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
               Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
               Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
               Bedingungen gewährleistet.
               III.2.   Fahrversuche:
               Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpresstiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
               nicht vor.
               Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
               Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
               ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
               des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
               besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 12.2020 Anhang I). Bei den durchgeführten
               Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
               Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
               abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.




                                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0337-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53384
               Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 EH2+                     Radtyp: CARMA NI CA18 8018
               Antragsteller: AD VIMOTION GmbH                           Stand: 23.10.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften Fahrzeugen weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite.
               Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
               IV.    Zusammenfassung:
               Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
               Bedenken.
               Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
               Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
               Er hat darüber hinaus dafür zu sorgen, dass dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
               werden, wenn
               - sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
§22 53384*02




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0337-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53384
               Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 EH2+                    Radtyp: CARMA NI CA18 8018
               Antragsteller: AD VIMOTION GmbH                          Stand: 23.10.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               V.     Unterlagen und Anlagen:
               V.1.   Verwendungsbereichsanlagen:
               Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
               Anl Hersteller                                   Ausführung                     ET       erstellt am     Allg.
               age                                                                                                      Hinweise
                 1 AUDI, AUDI AG, MG, QUATTRO GmbH,             511225571                      25       23.10.2025      liegt bei
                              SEAT, SEAT, S.A., SKODA,
                   VOLKSWAGEN
                 2 AUDI, AUDI AG, FORD, MG,                     511230571                      30       23.10.2025      liegt bei
                              QUATTRO GmbH, SEAT,
                   SEAT, S.A., SKODA, VOLKSWAGEN
                 3 AUDI, AUDI AG, FORD, MG,                     511245571                      45       23.10.2025      liegt bei
                              QUATTRO GmbH, SEAT,
                   SEAT, S.A., SKODA, VOLKSWAGEN
                 4 AUDI, Bayerische Motorenwerke AG,            511225666                      25       23.10.2025      liegt bei
                              BMW, BMW AG, CHRYSLER
                   (USA), DAIMLER, DAIMLER BENZ,
                   DAIMLER (D), DB, MERCEDES-AMG,
                   MERCEDES-BENZ, Nissan International
                   S. A., QUATTRO GmbH, SSANGYONG
                 5 AUDI, Bayerische Motorenwerke AG,            511230666                      30       23.10.2025      liegt bei
                              BMW, BMW AG, CHRYSLER
§22 53384*02




                   (USA), DAIMLER, DAIMLER BENZ,
                   DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), DB,
                   MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ,
                   Nissan International S. A., QUATTRO
                   GmbH, SSANGYONG
                 6 AUDI, Bayerische Motorenwerke AG,            511245666                      45       23.10.2025      liegt bei
                              BMW AG, DAIMLER, DAIMLER
                   BENZ, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER
                   (D), DB, KG Mobility Corp.,
                   MERCEDES-BENZ
                 7 BMW, BMW AG                                  512035726                      35       07.09.2021      liegt bei




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0337-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53384
               Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 EH2+                        Radtyp: CARMA NI CA18 8018
               Antragsteller: AD VIMOTION GmbH                              Stand: 23.10.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 5 von 5


               V.2.    Allgemeine Hinweise:
               siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
               V.3.    Technische Unterlagen:
               siehe Anlage: Technische Unterlagen
                V.4.    Änderungen:
               :Einzelheiten zum Antrag vom                                                          Datum      23.10.2025

               :Es wird geändert
                Verwendungsbereich der Anlagen 1,2,3,4,5,6 wurde aktualisiert.




               Fleischer
§22 53384*02




               Sachverständiger
               Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025:2017
               Wien, 23.10.2025
               HOT




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0337-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53384
               ANLAGE: Technische Unterlagen                          Radtyp: CARMANI CA18 8018
               Hersteller: AD VIMOTION GmbH                           Stand: 23.10.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                Seite: 1 von 1


               Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


               Bezeichnung                         Unterlagen                            Datum / Änderung / Datum
               Nabenkappe                         B-10 CAP                                  22.05.2019
               Radbeschreibung                    CARMANI CA18 8018                         23.09.2020
               Radbeschreibung                    CARMANI CA18 8018                         20.08.2021
               Radzeichnung                       JTRSM2707                                 12.06.2020 3/21.06.2021
               Radzeichnung                       JTRSM2706                                 12.06.2020 1/03.09.2020
               Radzeichnung                       JTRSM3396                                 21.06.2021 1/18.08.2021
               Radzeichnung                       JTRSM3142                                 01.02.2021 1/21.06.2021
               Radzeichnung                       JTRSM3144                                 01.02.2021 1/21.06.2021
               Radzeichnung                       JTRSM3141                                 01.02.2021 1/21.06.2021
               RK Ringe Gesamtzeichnung           Zentrierring 66,6mm                       02.10.2007
               Schrauben und Muttern              ZSZM-02                                   25.11.2008 -02/12.02.2009
               Technischer Bericht                366-0337-20-WIRD-TB                       24.09.2020
               Technischer Bericht                366-0337-20-WIRD/N1-TB                    18.08.2021
§22 53384*02




                           TÜV AUSTRIA GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
               Gutachten 366-0337-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53384
               ANLAGE: Allgemeine Hinweise                             Radtyp: CARMANI CA18 8018
               Hersteller: AD VIMOTION GmbH                            Stand: 23.10.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 1 von 1

               Wuchtgewichte
               Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
               unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
               Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
               Allgemeine Reifenhinweise
               Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
               maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

               Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
               maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

               Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
               maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
               Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

               Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
               Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
               Sturzwinkels zu beachten.
               Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
               bestätigen zu lassen.
               Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
               Reifenfülldruck zu beachten ist.
§22 53384*02




               Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
               Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
               unberührt.
               Ersatzrad
               Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, dass bei Verwendung des serienmäßigen
               Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
               Allgemeine Radhinweise
               Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




                           TÜV AUSTRIA GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
						
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