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Prüfbericht 366-0523-20-WIRD
zur Erteilung der ECE (E1) 124R- 001825
ANLAGE: 9.1                                                  Radtyp: CARMANI CA18 8019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                 Stand: 10.02.2021
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                Fahrzeughersteller                          : AUDI



Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 19 EH2+               Einpreßtiefe (mm)       : 27
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                       och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung       Kennzeichnung                  in mm                    last      umf.      Fertig
                    Rad                 Zentrierring                                            in kg     in mm     datum
511227666           CARMANI CA 18 5/112 ohne                               66,6                     725      2350    06/20
                    ET27
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : F2; B8
Zubehör                                    : Nabenkappe: B-10 CAP
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : 8R2; 8R; 8R1
Zubehör                                    : Nabenkappe: B-10 CAP
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : B8; F2
                                             140 Nm für Typ : 8R; 8R1; 8R2
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen       Auflagen zu Reifen                     Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 176 245/40R19    12K; 51G                               10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                               711; 714; 721; 73C;
                                                                                               74A; 76V; 77E

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 199 235/55R19                 12K; 51G                  10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                               711; 714; 721; 73C;
                                                                                               74A; 76V

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                        Auflagen zu Reifen        Auflagen
8R2          e13*2007/46*1179*.. 155   235/55R19                     12K; 51G                  10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                               711; 714; 721; 73C;
                                                                                               74A; 76V




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Prüfbericht 366-0523-20-WIRD
zur Erteilung der ECE (E1) 124R- 001825
ANLAGE: 9.1                                               Radtyp: CARMANI CA18 8019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                              Stand: 10.02.2021
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 235/55R19             12K; 51G                 10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                          711; 714; 721; 73C;
                                                                                          74A; 76V

Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen     Auflagen
F2           e1*2007/46*1801*.. 120 - 250 245/45R19 M+S 12K; 51G; 52J          A7 Sportback; A7 55
                                                                               TFSI e; A7 50 TFSI
                                                                               e;
                                                                               10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                               711; 714; 721; 73C;
                                                                               74A; 75I; 76V

Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5, SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R1          e13*2007/46*1083*.. 100 - 230 235/55R19             12K; 51G                 10B; 11H; 11N; 51A;
                                                                                          711; 714; 721; 73C;
                                                                                          74A; 76V

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen
     berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Prüfbericht 366-0523-20-WIRD
zur Erteilung der ECE (E1) 124R- 001825
ANLAGE: 9.1                                               Radtyp: CARMANI CA18 8019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                              Stand: 10.02.2021
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714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
     angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet
     wird. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.