Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							               TÜV AUSTRIA GMBH                          Deutschstraße 10     2025-AT-AUTO-EX-0-004427
               Räder- und Reifenprüfung                  A-1230 Wien


               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                         Seite: 1 von 5


                      G U T A C HT E N Z U R E R T E I L U N G E I N E S N A C H T R A G S Z U R
                                                  AB E 5 3 3 8 6
                                                         366-0331-20-WIRD/N3

               Antragsteller:                           AD VIMOTION GmbH

                                                        73760 Scharnhausen
               Art:                                     Sonderrad 8 J X 19 EH2+
               Typ:                                     CARMANI CA18 8019
               Die in den Anlagen aufgeführt en Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgt er Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53386
               verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StV ZO ändern oder an
               den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
               0.        Hinweise

               Die Kombination unterschiedlicher Radausführungen dieses Radtyps CARMANI CA18 8019 mit der KBA Nr.
               53386 ist, sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den
               Verwendungsbereichen bzgl. der Rad-./Reifenkombinationen zu beachten!
§22 53386*03




               Für Räder der Radausführungen die nur an der Vorderachse zulässig sind, ist an der Hinterachse der Radtyp
               CARMANI CA18 9019 in der Größe 9 J x 19 mit der KBA Nr. 53385 zu verwenden.
               Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.


               I.        Übersicht
               Ausführung           Ausführungsbezeichnung                          Loch-       Mitten- Ein-    zul.    zul.     gültig
                                                                                    kreis       loch    preß-   Rad-    Abroll   ab
                                    Kennzeichnung            Kennzeichnung          in mm /     in mm tiefe     last    umf.     Fertig.
                                    Rad                      Zentrierring           -zahl               in mm   in kg   in mm    Datum
               511227571            CARMANI   CA 18 5/112    RK 66,6 - 57,1             112/5     57,1     27     725    2350     06/20
                                    ET27
               511245571            CARMANI   CA 18 5/112    RK 66,6 - 57,1             112/5     57,1     45     725    2350     06/20
                                    ET45
               511227666            CARMANI   CA 18 5/112    ohne                       112/5     66,6     27     725    2350     06/20
                                    ET27
               511245666            CARMANI   CA 18 5/112    ohne                       112/5     66,6     45     725    2350     06/20
                                    ET45
               512035726            CARMANI   CA 18 5/120    ohne                       120/5     72,6     35     725    2350     06/21
                                    ET45
               I.1.      Beschreibung der Sonderräder
               Antragsteller                     : AD VIMOTION GmbH

                                                    73760 Scharnhausen




                                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0331-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53386
               Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 19 EH2+                       Radtyp: CARMA NI CA18 8019
               Antragsteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 27.10.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 2 von 5
               Hersteller                        : AD VIMOTION GmbH
                                                 :
                                                 : 73760 Scharnhausen
               Handelsmarke                      : CARMANI
               Korrosionsschutz                  : Mehrschicht-Einbrennlackierung
               Masse des Rades                   : ca. 12,6 kg
               I.2.     Radanschluss
               siehe Anlage
               I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
               An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
               eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 511245666:

                                                     : Außenseite                             : Innenseite
               Handelsmarke                          : --                                     : CARMANI
               Radtyp                                : --                                     : CARMANI CA18 8019
               Radgröße                              : --                                     : 8 J X 19 EH2+
               Typzeichen                            : KBA 53386                              : --
               Einpreßtiefe                          : --                                     : ET45
§22 53386*03




               Herstellungsdatum                     : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                              : z.B. 06/20
               Herkunftsmerkmal                      : --                                     : MADE IN EUROPE
               Weitere Kennzeichnung                 :                                        : --
               Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
               I.4.     Verwendungsbereich
               Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
               II.      Sonderradprüfung
               Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0331-20-W IRD/N1-TB der TÜV AUSTRIA GMBH vom 18.08.2021.
               III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
               III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
               Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
               Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
               Bedingungen gewährleistet.
               III.2.   Fahrversuche:
               Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpresstiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
               nicht vor.
               Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
               Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
               ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
               des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter




                                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0331-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53386
               Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 19 EH2+                     Radtyp: CARMA NI CA18 8019
               Antragsteller: AD VIMOTION GmbH                           Stand: 27.10.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 3 von 5
               besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 12.2020 Anhang I). Bei den durchgeführten
               Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
               Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
               abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
               Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften Fahrzeugen weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite.
               Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
               IV.    Zusammenfassung:
               Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
               Bedenken.
               Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
               Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
               Er hat darüber hinaus dafür zu sorgen, dass dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
               werden, wenn
               - sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
§22 53386*03




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0331-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53386
               Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 19 EH2+                     Radtyp: CARMA NI CA18 8019
               Antragsteller: AD VIMOTION GmbH                           Stand: 27.10.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                       Seite: 4 von 5
               V.      Unterlagen und Anlagen:
               V.1.    Verwendungsbereichsanlagen:
               Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
               Anl Hersteller                                    Ausführung                     ET       erstellt am     Allg.
               age                                                                                                       Hinweise
                 1 AUDI, AUDI AG, MG, QUATTRO GmbH,              511227571                      27       13.09.2021      liegt bei
                               SEAT, SEAT, S.A., SKODA,
                   VOLKSWAGEN
                 2 AUDI, AUDI AG, MG, QUATTRO GmbH,              511245571                      45       13.09.2021      liegt bei
                               SEAT, SEAT, S.A., SKODA,
                   VOLKSWAGEN
                 3 AUDI, Bayerische Motorenwerke AG,             511227666                      27       27.10.2025      liegt bei
                               BMW, BMW AG, DAIMLER,
                   DAIMLER BENZ, DAIMLER BENZ AG,
                   DAIMLER (D), DB, MERCEDES,
                   MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ,
                   Nissan International S. A., QUATTRO
                   GmbH, SSANGYONG
                 4 AUDI, Bayerische Motorenwerke AG,             511245666                      45       27.10.2025      liegt bei
                               BMW AG, DAIMLER, DAIMLER
                   BENZ AG, DAIMLER (D), DB, KG Mobility
                   Corp., MERCEDES-BENZ, Nissan
§22 53386*03




                   International S. A.
                 5 BMW, BMW AG                                   512035726                      35       13.09.2021      liegt bei




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0331-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53386
               Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 19 EH2+                        Radtyp: CARMA NI CA18 8019
               Antragsteller: AD VIMOTION GmbH                              Stand: 27.10.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 5 von 5


               V.2.    Allgemeine Hinweise:
               siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
               V.3.    Technische Unterlagen:
               siehe Anlage: Technische Unterlagen
                V.4.    Änderungen:
               :Einzelheiten zum Antrag vom                                                          Datum      27.10.2025

               :Es wird geändert
                Verwendungsbereich 2,3 wurde aktualisiert




               Fleischer
§22 53386*03




               Sachverständiger
               Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025:2017
               Wien, 27.10.2025
               HOT




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0331-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53386
               ANLAGE: Technische Unterlagen                          Radtyp: CARMANI CA18 8019
               Hersteller: AD VIMOTION GmbH                           Stand: 27.10.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                Seite: 1 von 1


               Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


               Bezeichnung                         Unterlagen                            Datum / Änderung / Datum
               Nabenkappe                         B-10 CAP                                  22.05.2019
               Radbeschreibung                    CARMANI CA18 8019                         23.09.2020
               Radbeschreibung                    CARMANI CA18 8019                         20.08.2021
               Radzeichnung                       JTRSM2672                                 01.02.2021 02/23.06.2021
               Radzeichnung                       JTRSM2673                                 28.05.2020 04/23.06.2021
               Radzeichnung                       JTRSM3140                                 28.05.2020 04/23.06.2021
               Radzeichnung                       JTRSM3404                                 23.06.2021
               RK Ringe Gesamtzeichnung           Zentrierring 66,6mm                       02.10.2007
               Schrauben und Muttern              SZSM                                      25.11.2008 -02/12.02.2009
               Technischer Bericht                366-0331-20-WIRD-TB                       10.02.2021
               Technischer Bericht                366-0331-20-WIRD/N1-TB                    18.08.2021
§22 53386*03




                           TÜV AUSTRIA GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
               Gutachten 366-0331-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53386
               ANLAGE: Allgemeine Hinweise                             Radtyp: CARMANI CA18 8019
               Hersteller: AD VIMOTION GmbH                            Stand: 27.10.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 1 von 1

               Wuchtgewichte
               Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
               unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
               Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
               Allgemeine Reifenhinweise
               Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
               maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

               Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
               maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

               Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
               maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
               Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

               Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
               Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
               Sturzwinkels zu beachten.
               Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
               bestätigen zu lassen.
               Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
               Reifenfülldruck zu beachten ist.
§22 53386*03




               Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
               Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
               unberührt.
               Ersatzrad
               Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, dass bei Verwendung des serienmäßigen
               Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
               Allgemeine Radhinweise
               Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




                           TÜV AUSTRIA GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen