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							Teilegutachten 366-0105-21-WIRD-TG

ANLAGE: 2                                                 Radtyp: CARMANI CA18 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                              Stand: 22.03.2021
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                                                                                                        Seite: 1 von 21


                Fahrzeughersteller             AUDI, Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG, DAIMLER
                                               BENZ AG, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, Ssangyong
                                               Motor Co., Ltd.




Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 9 J X 19 EH2+               Einpreßtiefe (mm)      : 44
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
511244666           CARMANI CA18 9019       ohne                         66,6                   725      2350    06/20
                    5/112 ET44
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : AUDI
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : F2
                                          140 Nm für Typ : F2
Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen     Auflagen
F2           e1*2007/46*1801*.. 150 - 257 245/45R19 102                        A6 ALLROAD
                                                                               QUATTRO;
                                          255/40R19 100                        Allradantrieb;
                                          255/45R19 100                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                          265/40R19 102                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                          265/45R19 102                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                               75I
F2           e1*2007/46*1801*.. 100 - 250 235/45R19 99  5JK                    A6; Kombilimousine;
                                          245/45R19 102                        Limousine;
                                          255/40R19 100                        Allradantrieb;
                                          255/45R19 100                        Frontantrieb;
                                                                               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                               75I; 84G; AG0; BEN




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0105-21-WIRD-TG

ANLAGE: 2                                                 Radtyp: CARMANI CA18 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                              Stand: 22.03.2021
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     BMW X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
F1X          e1*2007/46*1676*.. 85 - 170 225/40R19 93            245; 248; 27I            BMW X1 (F48);
                                         235/40R19 96            244; 245; 26P; 27I       Allradantrieb;
                                         235/45R19 95            244; 245; 26P; 27I       Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          842; BBY; DE4
F2X            e1*2007/46*1824*..    85 - 225 225/40R19 93       244; 26P                 BMW X2 (F39);
                                              235/40R19 92       244; 26P; 27I            10B; 11G; 11H; 11K;
                                              235/45R19 95       244; 26P; 27I            12A; 51A; 71C; 71K;
                                              245/40R19 94       244; 26B; 26N; 27I       721; 725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     BMW 1ER-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
F1H          e1*2007/46*2018*.. 80 - 225 235/35R19 91            24J; 244; 247; 26B;      Schräghecklimousine;
                                                                 27H                      Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     BMW 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
F2AT         e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 225/40R19 93            24J; 244; 247; 26J;      BMW Active Tourer
F2GT         e1*2007/46*1677*..                                  27H; 27V                 F45;
                                                                                          BMW Gran Tourer F46;
                                               235/35R19 91W 241; 244; 246; 247;          Allradantrieb;
                                                             26J; 27U                     Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          842; BBY; DE4
F2GC           e1*2007/46*2064*..    85 - 225 235/35R19 91       24J; 244; 247; 26J;      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                 26P; 27F                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
UKL-L        e1*2007/46*0371*..  85 - 170 225/40R19 93           245; 248; 27I            BMW X1 (F48);
                                          235/40R19 96           244; 245; 26P; 27I       Allradantrieb;
                                          235/45R19 95           244; 245; 26P; 27I       Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          842; BBY; DE4




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0105-21-WIRD-TG

ANLAGE: 2                                                 Radtyp: CARMANI CA18 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                              Stand: 22.03.2021
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Verkaufsbezeichnung:     MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
UKL-L        e1*2007/46*0371*..  70 - 170 225/40R19 93           24J; 244; 247; 26J;       BMW Active Tourer
                                                                 27H; 27V                  F45;
                                                                                           BMW Gran Tourer F46;
                                               235/35R19 91W 241; 244; 246; 247;           Allradantrieb;
                                                             26J; 27U                      Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           842; BBY; DE4




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 212 (Baureihe W212)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 639/4; 197; 204; 212K; 639; F2B; 204 K; F2CLA
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 130 Nm für Typ : F2B; F2CLA; 204; 204 K; 212K
                                          130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212
                                          150 Nm für Typ : 639; 639/4
                                          180 Nm für Typ : 197
Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, GLB-KLASSE, GLA-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
F2B          e1*2007/46*1909*.. 85 - 165 245/45R19 98  24J; 24M; 26B                       GLB-KLASSE;
                                         255/45R19 100 24J; 24M; 26B                       Allradantrieb;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A
F2B            e1*2007/46*1909*..    85 - 165 235/45R19 95       24J; 248; 26P             GLA-KLASSE;
                                              245/45R19 98       24J; 248; 26B             Allradantrieb;
                                              255/45R19 100      242; 244; 245; 247;       Frontantrieb;
                                                                 26B                       10B; 11G; 11H; 11K;
                                               265/40R19 98      24C; 244; 247; 26B        12A; 51A; 71C; 71K;
                                               265/45R19 102     24C; 244; 247; 26B        721; 725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 225/35R19 88Y          24J; 24M; 5FE             Nur Baureihe 204;
                                          235/35R19 91Y          21P; 22I; 24J; 24M        Limousine;
                                          255/30R19 91Y          22I; 24D; 57F; 671; 673   Heckantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                               265/30R19 93Y 22B; 24D; 57F; 670;           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                             68X                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           82F; FHC; FHI




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0105-21-WIRD-TG

ANLAGE: 2                                                 Radtyp: CARMANI CA18 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                              Stand: 22.03.2021
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Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 120 - 200 225/35R19 88Y 24J; 24M; 5FE                    Nur Baureihe 204; Nur
                                                                                          4-MATIC; Limousine;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 82F; FHC; FHI
204 K          e1*2001/116*0457*..   88 - 225 225/35R19 88Y 21P; 24J; 57E; 670;           bis
                                                            673                           e1*2001/116*0457*24;
                                              255/30R19 91Y 22B; 22H; 22L; 24M;           Kombi; Heckantrieb;
                                                            57F; 671; 673                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                              265/30R19 93Y 22B; 22H; 22L; 24D;           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            57F; 670; 68X                 721; 725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     CLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
F2CLA        e1*2007/46*1912*..      85 - 165 225/40R19 93       245; 248; 26N; 26P; 27I Kombi; Limousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                               235/40R19 92      24J; 244; 26B; 26N;     Frontantrieb; inkl.
                                                                 27H; 27I                Hybrid;
                                               245/35R19 93      24J; 244; 26B; 26J;     10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                 27B; 27H                12A; 51A; 71C; 71K;
                                               255/35R19 92      241; 244; 246; 247;     721; 725; 73C; 74A
                                                                 26B; 26J; 27B; 27H
                                               265/30R19 93      24C; 244; 247; 26B;
                                                                 26J; 27B; 27F
                                               265/35R19 94      24C; 244; 247; 26B;
                                                                 26J; 27B; 27F

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
212          e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/35R19 91Y 51J                              Baureihe W212; nicht
                                 100 - 245 235/35R19 91Y 57E; 68X                         AMG-Paket;
                                                                                          Stufenheck;
                                               245/35R19 93Y 21P                          Heckantrieb;
                                               265/30R19 93Y 248; 57F; 68X                10B; 11G; 11H; 11K;
                                               275/30R19 96  22I; 248; 57F; 68R           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; DEG; DEJ
212            e1*2001/116*0501*..   125 - 245 245/35R19 93Y 21P                          Baureihe W212; nicht
                                                                                          AMG-Paket;
                                                                                          Stufenheck;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                          73C; 74A; DEG; DEJ




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0105-21-WIRD-TG

ANLAGE: 2                                                  Radtyp: CARMANI CA18 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                               Stand: 22.03.2021
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                                                                                                     Seite: 5 von 21
Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE (212) KOMBI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
212K         e1*2007/46*0200*.. 125 - 245 245/35R19              GAQ; 24C; 24D; 51G       Kombi; Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          75I; DEJ
212K           e1*2007/46*0200*..    100 - 245 245/35R19         51G; 57E; 572; 67C;      Kombi; Heckantrieb;
                                                                 68R                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                               275/30R19         248; 51G; 57F; 68R       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 75I; DEJ

Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES SLS-Klasse, GT-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW    Reifen         Auflagen zu Reifen                   Auflagen
197          e1*2007/46*0233*.. 375   255/35R19 M+S 242; 245; 26N; 52J                    GT-Klasse; Coupe;
                                      265/35R19 M+S 24C; 26N; 52J                         Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          843

Verkaufsbezeichnung:    VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
639/4        L275                    65 - 170 255/40R19 100      24C; 24D; 54A            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          75I

Verkaufsbezeichnung:     VITO, VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
639          e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 255/40R19 100          24C; 24D; 54A            Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          75I




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : Ssangyong Motor Co., Ltd.
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 130 Nm
Verkaufsbezeichnung:     Korando
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
CW           e8*2007/46*0360*.. 100 - 120 235/45R19 95                                    nicht Elektro;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0105-21-WIRD-TG

ANLAGE: 2                                                 Radtyp: CARMANI CA18 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                              Stand: 22.03.2021
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0105-21-WIRD-TG

ANLAGE: 2                                                 Radtyp: CARMANI CA18 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                              Stand: 22.03.2021
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242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0105-21-WIRD-TG

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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                              Stand: 22.03.2021
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24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der


         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0105-21-WIRD-TG

ANLAGE: 2                                                 Radtyp: CARMANI CA18 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                              Stand: 22.03.2021
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                                                                                                     Seite: 9 von 21
      Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
      des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/35R19
                    Hinterachse:                        285/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1550kg.
670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/35R19
                    Hinterachse:                        255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                              Stand: 22.03.2021
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      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67C) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R19
                    Hinterachse:                          295/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R19
                    Hinterachse:                          275/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




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71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
82F) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 322mm
     (Dicke 32mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
842) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 293mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.
843) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 402mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.
84G) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 349mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.
AG0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350x34mm an
     der Vorderrachse nicht zulässig.
BBY) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm
     (Dicke 30mm) in Verbindung mit Bremssätteln des Herstellers "Brembo" an der Vorderachse nicht
     zulässig.
BEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm
     (Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
DE4) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280mm
     (Dicke 22mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
DEG) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.
DEJ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 344mm
     an der Vorderachse nicht zulässig
FHC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm
     (Dicke 28mm) an der Vorderachse nicht zulässig.


         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0105-21-WIRD-TG

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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                              Stand: 22.03.2021
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FHI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit der verbauten Bremsanlage des Herstellers
     BREMBO nicht zulässig.
GAQ) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 245/35R19
     Hinterachse: 275/30R19
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                              Stand: 22.03.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      BMW AG
       Fahrzeugtyp:     F1X
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1676*..
       Handelsbez.:     BMW X REIHE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
              26B                     x = 300            y = 260                     VA
              26P                     x = 250            y = 210                     VA
              27B                     x = 210            y = 270                     HA
              27I                     x = 160            y = 220                     HA




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0105-21-WIRD-TG

ANLAGE: 2                                                 Radtyp: CARMANI CA18 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                              Stand: 22.03.2021
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                                                                                                    Seite: 14 von 21


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      BMW AG
       Fahrzeugtyp:     UKL-L
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0371*..
       Handelsbez.:     MINI, 2ER REIHE, X REIHE

       Variante(n):     Allradantrieb, BMW X1 (F48), Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
              26B                     x = 300            y = 260                     VA
              26P                     x = 250            y = 210                     VA
              27B                     x = 210            y = 270                     HA
              27I                     x = 160            y = 220                     HA




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0105-21-WIRD-TG

ANLAGE: 2                                                 Radtyp: CARMANI CA18 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                              Stand: 22.03.2021
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                                                                                                    Seite: 15 von 21


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      BMW AG
       Fahrzeugtyp:     F1H
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2018*..
       Handelsbez.:     BMW 1ER-REIHE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
              26B                     x = 245            y = 270                     VA
              26P                     x = 195            y = 220                     VA
              27B                     x = 280            y = 330                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                   von [mm]      bis [mm]         um [mm]
              26J                    x245         y = 270            18                 VA
              26N                   x = 245       y = 270             8                 VA
              27F                   x = 280       y = 330            25                 HA
              27H                    x280         y = 330             8                 HA




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0105-21-WIRD-TG

ANLAGE: 2                                                 Radtyp: CARMANI CA18 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                              Stand: 22.03.2021
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                                                                                                    Seite: 16 von 21


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      BMW AG
       Fahrzeugtyp:     F2X
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1824*..
       Handelsbez.:     BMW X REIHE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
              26P                     x = 200            y = 200                     VA
              26B                     x = 250            y = 250                     VA
              27I                     x = 200            y = 200                     HA
              27B                     x = 250            y = 250                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                   von [mm]      bis [mm]         um [mm]
              26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
              26J                   x = 250       y = 250            30                 VA
              27H                   x = 250       y = 250             8                 HA
              27F                   x = 250       y = 250            25                 HA




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0105-21-WIRD-TG

ANLAGE: 2                                                 Radtyp: CARMANI CA18 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                              Stand: 22.03.2021
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                                                                                                    Seite: 17 von 21


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      BMW AG
       Fahrzeugtyp:     UKL-L
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0371*..
       Handelsbez.:     MINI, 2ER REIHE, X REIHE

       Variante(n):     Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
              27U                     y = 140            y = 220                     HA
              27V                     y = 140            y = 220                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                   von [mm]      bis [mm]         um [mm]
              26J                   x = 250       y = 250            30                 VA
              26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
              27F                   x = 270       y = 280            23                 HA
              27H                   x = 270       y = 280             8                 HA




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0105-21-WIRD-TG

ANLAGE: 2                                                 Radtyp: CARMANI CA18 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                              Stand: 22.03.2021
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                                                                                                    Seite: 18 von 21


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      DAIMLER
       Fahrzeugtyp:     F2CLA
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1912*..
       Handelsbez.:     CLA

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
              26B                     x = 310            y = 310                     VA
              26P                     x = 260            y = 260                     VA
              27B                     x = 270            y = 290                     HA
              27I                     x = 220            y = 240                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                   von [mm]      bis [mm]         um [mm]
              26J                   x = 310       y = 310            30                 VA
              26N                   x = 310       y = 310             8                 VA
              27F                   x = 270       y = 290            30                 HA
              27H                   x = 270       y = 290             8                 HA




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0105-21-WIRD-TG

ANLAGE: 2                                                 Radtyp: CARMANI CA18 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                              Stand: 22.03.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      DB
       Fahrzeugtyp:     F2B
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1909*..
       Handelsbez.:     B-KLASSE, GLB-KLASSE, GLA-KLASSE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
              26P                     x = 250            y = 400                     VA
              26B                     x = 300            y = 450                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                   von [mm]      bis [mm]         um [mm]
              26J                   x = 300       y = 450            20                 VA
              26N                   x = 300       y = 450             8                 VA




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0105-21-WIRD-TG

ANLAGE: 2                                                 Radtyp: CARMANI CA18 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                              Stand: 22.03.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      DB
       Fahrzeugtyp:     F2B
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1909*..
       Handelsbez.:     B-KLASSE, GLB-KLASSE, GLA-KLASSE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
              26B                     x = 300            y = 300                     VA
              26P                     x = 250            y = 250                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                   von [mm]      bis [mm]         um [mm]
              26J                   x = 300       y = 300            20                 VA
              26N                   x = 300       y = 300             8                 VA




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0105-21-WIRD-TG

ANLAGE: 2                                                 Radtyp: CARMANI CA18 9019
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                              Stand: 22.03.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      Mercedes
       Fahrzeugtyp:     197
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0233*..
       Handelsbez.:     MERCEDES SLS-Klasse, GT-Klasse

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
              27B                     x = 310            y = 320                     HA
              27I                     x = 260            y = 270                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                   von [mm]      bis [mm]         um [mm]
              26J                   x = 340       y = 450            10                 VA
              26N                   x = 340       y = 450             8                 VA
              27F                   x = 310       y = 320            10                 HA
              27H                   x = 310       y = 320             8                 HA




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.