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							               Gutachten 366-0326-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53385
               ANLAGE: 5                                                    Radtyp: CARMANI CA18 9019
               Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                 Stand: 27.10.2025
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                               Fahrzeughersteller               AUDI, AUDI AG, MG, SEAT, S.A., SKODA, VOLKSWAGEN




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 9 J X 19 EH2+               Einpreßtiefe (mm)       : 44
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               511244571           CARMANI CA 18 9019         RK 66,6 - 57,1              57,1     Kunststoff      725      2350    06/20
                                   5/112 ET44
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstreck e
               von 50km hingewiesen werden.
§22 53385*02




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : AUDI
               Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                     : OX560F


               Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm für Typ : 4F; 4F1; 8J; 8P; 8PA; 8PB; 8V
                                                             140 Nm für Typ : F3; GA; GY
                Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3 CABRIOLET
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                8P           e1*2001/116*0456*.. 75 - 147 235/35R19 91              11A; 21B; 22F; 22L;      Cabrio; Frontantrieb;
                                                                                    24J; 24M; 54A            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74P

                Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3,S3
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                8P           e1*2001/116*0217*.. 66 - 110 235/35R19 87W             11A; 21B; 22L; 22Q;      Sportback (4-türig);
                8PA          e1*2001/116*0418*..                                    24C; 24D; 5ET            S3; Schrägheck 2-
                8PB          e13*2007/46*1082*.. 66 - 147 255/30R19 91              Frontantrieb; 11A;       türig;
                                                                                    22F; 22L; 22Q; 24D;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    57F; 585; 671            12A; 51A; 573; 71C;
                                                        66 - 195 225/35R19 91W      11A; 21B; 22L; 22Q;      71K; 721; 725; 73C;
                                                                                    24C; 24D                 74A; 74P
                                                                235/35R19 91        11A; 21B; 22L; 22Q;
                                                                                    24C; 24D




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0326-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53385
               ANLAGE: 5                                                Radtyp: CARMANI CA18 9019
               Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 27.10.2025
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               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               4F           e1*2001/116*0254*.. 89 - 140 235/35R19 91Y          5GG; 6C3; 68X           Limousine u. Kombi;
                                                         265/30R19 93Y          11A; 22H; 24D; 5HA;     Front- u.
                                                                                57F; 68X                Allradantrieb; Nicht
                                                  89 - 188 275/30R19 96         11A; 22F; 24D; 57F;     Allroad Quattro;
                                                                                68R                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  89 - 257 245/35R19 93Y        YDE; 11A; 22H; 24J;     12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                24M; 5HA; 68R           71K; 721; 725; 729;
                                                            255/35R19 96        11A; 22H; 24J; 24M;     73C; 74A; 74P
                                                                                6CX
               4F            e1*2001/116*0254*.. 320        265/35R19           11A; 21P; 22P; 51G      Nur AUDI S6;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Limousine u. Kombi;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P

               Verkaufsbezeichnung:     AUDI TT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen    Auflagen
               8J           e1*2001/116*0369*.., 118 - 155 235/35R19 91         11A; 22M; 22P         bis
                            e1*2001/116*0374*.. 118 - 184 245/35R19 93          11A; 22M; 22P; 24J;   e1*2001/116*0369*16;
                                                                                24M                   Cabrio; Coupe;
§22 53385*02




                                                            255/35R19 92        11A; 21P; 22H; 22M;   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                22P; 24J; 24M         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                      74P
               8J            e1*2001/116*0369*.. 200        245/35R19 93        11A;   22M; 22P; 24J; bis
                                                                                24M                   e1*2001/116*0369*16;
                                                            255/35R19 92        11A;   21P; 22H; 22M; Cabrio; Coupe;
                                                                                22P;   24J; 24M       Allradantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                      74P

               Verkaufsbezeichnung:     A3, S3, A3 e-tron, A3 g-tron
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               8V           e1*2007/46*0607*..  77 - 140 225/35R19 88W                                  Cabrio; Limousine;
                                                206 - 228 225/35R19 88Y                                 Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 77E; 82R; MBD




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0326-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53385
               ANLAGE: 5                                                Radtyp: CARMANI CA18 9019
               Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 27.10.2025
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               Verkaufsbezeichnung:     A3-/S3- Limousine/Sportback
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               GY           e1*2007/46*2060*..  81 - 245 225/35R19 88           11A; 26N; 5FE           A3 Sportback; A3
                                                         235/35R19 91           11A; 245; 26N; 27H      Limousine; S3
                                                         245/35R19 93           11A; 24J; 26J; 26P;     Limousine; S3
                                                                                27H                     Sportback; A3 TFSI e
                                                                                                        Sportback; A3 g-tron
                                                                                                        Sportback; nicht A3
                                                                                                        allstreet;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb; inkl.
                                                                                                        Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     A6,S6,ALLROAD       QUATTRO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               4F           e13*2007/46*1080*.. 89 - 140    235/35R19 91Y       5GG; 6C3; 68X           Limousine u. Kombi;
               4F1          e13*2007/46*1080*..             265/30R19 93Y       11A; 22H; 24D; 5HA;     Front- u.
                                                                                57F; 68X                Allradantrieb; Nicht
                                                  89 - 188 275/30R19 96         11A; 22F; 24D; 57F;     Allroad Quattro;
                                                                                68R                     10B; 11B; 11G; 11H;
§22 53385*02




                                                  89 - 257 245/35R19 93Y        YDE; 11A; 22H; 24J;     12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                24M; 5HA; 68R           71K; 721; 725; 729;
                                                            255/35R19 96        11A; 22H; 24J; 24M;     73C; 74A; 74P
                                                                                6CX

               Verkaufsbezeichnung:     Q2, SQ2
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               GA           e1*2007/46*1552*.. 221          225/40R19 93                                SQ2;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3 Sportback e-tron
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen           Auflagen zu Reifen            Auflagen
               F3           e1*2007/46*1900*.. 110 - 180 235/45R19 95                                   Q3; Allradantrieb;
                                                         245/45R19 98                                   Frontantrieb; inkl.
                                                         255/45R19 100                                  Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0326-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53385
               ANLAGE: 5                                                    Radtyp: CARMANI CA18 9019
               Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                 Stand: 27.10.2025
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               Verkaufsbezeichnung:     TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
               8J           e1*2001/116*0369*.. 132 - 235 225/40R19 89  11A; 26P                            ab
                                                          235/35R19 91Y                                     e1*2001/116*0369*17;
                                                          235/40R19 92Y 11A; 26B; 26N                       Allradantrieb;
                                                          245/35R19 89  11A; 26B; 26N; 27U                  Frontantrieb; TT; TTS;
                                                          255/30R19 91Y 11A; 245; 248; 26P;                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        27U                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                          255/35R19 92Y 11A; 245; 248; 26B;                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                        26N; 27U                            74P; BEO




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MG
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : OX560F


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     MG4 Electric, MGB EV, MGC EV
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               SEH3         e4*2018/858*00093*.. 54 - 68 235/35R19 91               11A; 24J; 248           ab
§22 53385*02




                                                         245/35R19 93               11A; 24J; 244; 26P      e4*2018/858*00093*02;
                                                         255/30R19 91               11A; 24J; 244; 26N;     Heckantrieb; Elektro;
                                                                                    26P                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 255/35R19 92       11A; 24J; 244; 26N;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                    26P                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74P
               SEH3          e4*2018/858*00093*.. 90 - 152       235/40R19 92       11A; 248                Allradantrieb;
                                                                 245/35R19 93       11A; 24J; 248; 26P      Heckantrieb; Elektro;
                                                                 255/35R19 92       11A; 24J; 248; 26N;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    26P                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74P
               SEH3          e4*2018/858*00093*.. 54 - 68        235/35R19 91       11A;   248              bis
                                                                 245/35R19 93       11A;   24J; 248; 26P    e4*2018/858*00093*01;
                                                                 255/30R19 91       11A;   24J; 248; 26N;   Heckantrieb; Elektro;
                                                                                    26P                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 255/35R19 92       11A;   24J; 248; 26N;   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                    26P                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74P




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI AG
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : OX560F


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0326-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53385
               ANLAGE: 5                                                    Radtyp: CARMANI CA18 9019
               Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                 Stand: 27.10.2025
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               Verkaufsbezeichnung:     A3 Sportback, RS3 Limousine/Sportback;
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen          Auflagen zu Reifen                  Auflagen
               GY           e1*2007/46*2144*.. 81 - 245 225/35R19 88    11A; 26N; 5FE                       A3 Sportback; nicht
                                                        235/35R19 91    11A; 245; 26N; 27H                  A3 allstreet;
                                                        245/35R19 93    11A; 24J; 26J; 26P;                 Allradantrieb;
                                                                        27H                                 Frontantrieb; inkl.
                                                                                                            Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74P; 77E




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SEAT, S.A.
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : OX560F


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : KL
                                                            140 Nm für Typ : 5FP
               Verkaufsbezeichnung:     ATECA, CUPRA ATECA
§22 53385*02




               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW    Reifen                         Auflagen zu Reifen      Auflagen
               5FP          e9*2007/46*6394*.. 221   225/40R19              89                              ATECA CUPRA;
                                                     235/40R19              92                              Allradantrieb;
                                                     245/35R19              89      11A; 245; 248           Frontantrieb;
                                                     245/40R19              94      11A; 245; 248           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74P; 77E; FHI
               5FP           e9*2007/46*6394*..       81 - 140 225/40R19    89                              Allradantrieb;
                                                               235/40R19    92                              Frontantrieb;
                                                               245/35R19    89      11A; 245; 248           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               245/40R19    94      11A; 245; 248           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74P; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     LEON, LEON SPORTSTOURER, CUPRA LEON, CUPRA LEON SPORTSTOURER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen       Auflagen zu Reifen Auflagen
               KL           e9*2007/46*3167*.. 110 - 140 225/35R19 88 11A; 248; 26P; 5FE nicht Cupra Leon;
                                                                                         Kombi; Schrägheck;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb; inkl.
                                                                                         Hybrid;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 77E




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0326-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53385
               ANLAGE: 5                                                    Radtyp: CARMANI CA18 9019
               Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                 Stand: 27.10.2025
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               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SKODA
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : OX560F


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : NX
                                                            140 Nm für Typ : NU; 3T
               Verkaufsbezeichnung:     KAROQ
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
               NU           e8*2007/46*0272*.. 81 - 140 225/40R19 93                11A; 24J; 248           inkl. SCOUT;
                                                        235/35R19 91                11A; 24J; 248; 5GG      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        235/40R19 92                11A; 24J; 248           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74P; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA, OCTAVIA RS, OCTAVIA SCOUT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                     Auflagen
               NX           e8*2007/46*0355*.. 81 - 195 225/35R19 88 11A; 26P; 5FE                          inkl. Octavia Scout;
                                                        225/40R19 93 11A; 26P                               inkl. Octavia RS;
                                                                                                            Kombilimousine;
                                                                                                            Limousine;
                                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                                            Frontantrieb; inkl.
§22 53385*02




                                                                                                            Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74P; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     SUPERB
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               3T           e11*2001/116*0326*.., 88 - 206 225/40R19 93                                     inkl. Superb Scout;
                             e8*2007/46*0317*..
                                                                                                            ab
                                                                                                            e11*2001/116*0326*32;
                                                                                                            Kombi; Limousine;
                                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74P; 82R




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : OX560F


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0326-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53385
               ANLAGE: 5                                                Radtyp: CARMANI CA18 9019
               Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 27.10.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 7 von 22
               Verkaufsbezeichnung:     GOLF, GOLF GTE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               CD           e1*2007/46*2014*.. 66 - 245 245/30R19 89            11A; 241; 244; 246;     GOLF VIII; inkl.
                                                                                26B; 26N                TGI/GTI/-
                                                             255/30R19 91       11A; 241; 244; 246;     Clubsport/GTE/GTD/R;
                                                                                247; 26B; 26N; 27H      Schräghecklimousine;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb; inkl.
                                                                                                        Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     GOLF (GOLF VARIANT)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               CDV          e1*2007/46*2180*.. 81 - 245 245/30R19 89            11A; 241; 244; 246;     nicht GOLF ALLTRACK;
                                                                                26B; 26N                GOLF VIII VARIANT;
                                                             255/30R19 91       11A; 241; 244; 246;     Kombilimousine;
                                                                                247; 26B; 26N; 27H      Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb; inkl.
                                                                                                        Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
§22 53385*02




                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     VW PHAETON
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
               3d           DE*2007/46*0452*.., 165 - 246    245/40R19 98       5JA; 68S                nur Fz bis 250km/h;
                            e1*2007/46*0452*..   165 - 331   255/40R19 100      CF2; 530; 68G           nicht V10 Diesel;
               3D           e1*2001/116*0189*.., 177         255/40R19 100      CF2; 68G                10B; 11B; 11G; 11H;
                             e1*98/14*0189*..                                                           12A; 51A; 533; 573;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        75I; DEI
               3D            e1*2001/116*0189*.., 177        245/40R19 98       68S                     10B; 11B; 11G; 11H;
                             e1*98/14*0189*..                255/40R19 100      CF2; 68G                12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 729;
                                                                                                        73C; 74A; 74P; 76U


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                    Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer si nnfällig anzugeben
                    und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                    das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                    angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                    Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                    zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0326-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53385
               ANLAGE: 5                                                Radtyp: CARMANI CA18 9019
               Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 27.10.2025
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                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröß e verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                    nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
§22 53385*02




                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                    Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                    Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0326-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53385
               ANLAGE: 5                                                 Radtyp: CARMANI CA18 9019
               Hersteller: AD VIMOTION GmbH                              Stand: 27.10.2025
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               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
§22 53385*02




                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürz e und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0326-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53385
               ANLAGE: 5                                                 Radtyp: CARMANI CA18 9019
               Hersteller: AD VIMOTION GmbH                              Stand: 27.10.2025
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               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
§22 53385*02




                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
                    Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
                    km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
                    Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
               533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
                    250 km/h nicht zulässig.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeit smesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0326-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53385
               ANLAGE: 5                                                Radtyp: CARMANI CA18 9019
               Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 27.10.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               585) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          225/35R19
                                   Hinterachse:                          255/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifent yp sein.
               5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1090kg.
               5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1120kg.
§22 53385*02




               5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1230kg.
               5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1300kg.
               5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1500kg.
               671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          235/35R19
                                   Hinterachse:                          255/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               68G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          255/40R19
                                   Hinterachse:                          285/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0326-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53385
               ANLAGE: 5                                                Radtyp: CARMANI CA18 9019
               Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 27.10.2025
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                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          245/35R19
                                   Hinterachse:                          275/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               68S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         245/40R19
                                   Hinterachse:                         275/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
§22 53385*02




                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         235/35R19
                                   Hinterachse:                         265/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6C3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        235/35R19
                                   Hinterachse:                        235/35R19.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6CX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        255/35R19
                                   Hinterachse:                        255/35R19.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sei n.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0326-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53385
               ANLAGE: 5                                                 Radtyp: CARMANI CA18 9019
               Hersteller: AD VIMOTION GmbH                              Stand: 27.10.2025
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               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstel lers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
§22 53385*02




                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
               76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               82R) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 312mm (Dicke
                    25mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
               BEO) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 338 mm
                    an der Vorderachse nicht zulässig.
               CF2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        255/40R19
                                    Hinterachse:                        255/40R19
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               DEI) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 364mm
                    an der Vorderachse nicht zulässig.
               FHI)   Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit der verbauten Bremsanlage des Herstellers
                      BREMBO nicht zulässig.
               MBD) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 288 mm
                    (Dicke 25mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
               YDE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                  Vorderachse:                           245/35R19


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0326-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53385
               ANLAGE: 5                                                Radtyp: CARMANI CA18 9019
               Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 27.10.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 14 von 22
                                   Hinterachse:                        245/35R19.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 53385*02




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0326-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53385
               ANLAGE: 5                                                Radtyp: CARMANI CA18 9019
               Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 27.10.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 15 von 22


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     AUDI
                      Fahrzeugtyp:    8J
                      Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0369*..
                      Handelsbez.:    TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster

                      Variante(n):    Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Frontantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27U                      y = 40              y = 140                  HA
                            27V                      y = 40              y = 140                  HA
                            26B                     x = 350              y = 290                  VA
                            26P                     x = 330              y = 240                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53385*02




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 280        y = 350             8                HA
                            27F                  x = 280        y = 350            21                HA
                            26N                  x = 350        y = 290             8                VA
                            26J                  x = 350        y = 290            30                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0326-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53385
               ANLAGE: 5                                                Radtyp: CARMANI CA18 9019
               Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 27.10.2025
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     GY
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2060*..
                      Handelsbez.:     A3-/S3- Limousine/Sportback

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 305                  VA
                            26P                     x = 250              y = 255                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 300        y = 275            30                HA
§22 53385*02




                            27H                  x = 300        y = 275             8                HA
                            26J                  x = 300        y = 305            30                VA
                            26N                  x = 300        y = 305             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0326-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53385
               ANLAGE: 5                                                Radtyp: CARMANI CA18 9019
               Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 27.10.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     GY
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2144*..
                      Handelsbez.:     A3 Sportback, RS3 Limousine/Sportback;

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 305                  VA
                            26P                     x = 250              y = 255                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 300        y = 275            30                HA
§22 53385*02




                            27H                  x = 300        y = 275             8                HA
                            26J                  x = 300        y = 305            30                VA
                            26N                  x = 300        y = 305             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0326-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53385
               ANLAGE: 5                                                Radtyp: CARMANI CA18 9019
               Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 27.10.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MG
                      Fahrzeugtyp:     SEH3
                      Genehm.Nr.:      e4*2018/858*00093*..
                      Handelsbez.:     MG4 Electric, MGB EV, MGC EV

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 220              y = 280                  VA
                            26P                     x = 170              y = 230                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 220        y = 280            25                VA
§22 53385*02




                            26N                  x = 220        y = 280             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0326-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53385
               ANLAGE: 5                                                Radtyp: CARMANI CA18 9019
               Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 27.10.2025
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      SEAT
                      Fahrzeugtyp:     KL
                      Genehm.Nr.:      e9*2007/46*3167*..
                      Handelsbez.:     LEON, LEON SPORTSTOURER, CUPRA LEON, CUPRA LEON SPORTSTOURER

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 265              y = 265                  VA
                            26P                     x = 215              y = 215                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 275        y = 275            20                HA
§22 53385*02




                            27H                  y = 275        y = 275             8                HA
                            26J                  x = 265        y = 265            20                VA
                            26N                  x = 265        y = 265             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0326-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53385
               ANLAGE: 5                                                Radtyp: CARMANI CA18 9019
               Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 27.10.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 20 von 22

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      SKODA
                      Fahrzeugtyp:     NX
                      Genehm.Nr.:      e8*2007/46*0355*..
                      Handelsbez.:     SKODA OCTAVIA, OCTAVIA RS, OCTAVIA SCOUT

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 280              y = 270                  HA
                            27I                     x = 230              y = 220                  HA
                            26B                     x = 300              y = 240                  VA
                            26P                     x = 250              y = 190                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53385*02




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  y = 280        y = 270            10                HA
                            27H                  y = 280        y = 270             8                HA
                            26J                  x = 300        y = 240            20                VA
                            26N                  x = 300        y = 240             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0326-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53385
               ANLAGE: 5                                                Radtyp: CARMANI CA18 9019
               Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 27.10.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      VW
                      Fahrzeugtyp:     CD
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2014*..
                      Handelsbez.:     GOLF, GOLF GTE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27I                     x = 280              y = 320                  HA
                            26B                     x = 280              y = 320                  VA
                            26P                     x = 230              y = 270                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 53385*02




                            27F                  x = 280        y = 320             8                HA
                            27H                  x = 280        y = 320            22                HA
                            26J                  x = 280        y = 320             8                VA
                            26N                  x = 280        y = 320            32                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0326-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53385
               ANLAGE: 5                                                Radtyp: CARMANI CA18 9019
               Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 27.10.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 22 von 22

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      VW
                      Fahrzeugtyp:     CDV
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2180*..
                      Handelsbez.:     GOLF (GOLF VARIANT)

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27I                     x = 280              y = 320                  HA
                            26B                     x = 280              y = 320                  VA
                            26P                     x = 230              y = 270                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 53385*02




                            27F                  x = 280        y = 320             8                HA
                            27H                  x = 280        y = 320            22                HA
                            26J                  x = 280        y = 320             8                VA
                            26N                  x = 280        y = 320            32                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0326-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53385
               ANLAGE: Radabdeckung                                      Radtyp: CARMANI CA18 9019
               Hersteller: AD VIMOTION GmbH                              Stand: 27.10.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 1 von 1

               Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
               Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
               Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


               Vorderachse
               Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
               Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246                hinter der Radmitte
                                                                                            Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
§22 53385*02




               Hinterachse
               Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
               Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248                hinter der Radmitte
                                                                                            Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




                          TÜV AUSTRIA GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRASSE 10  A-1230 WIEN
						
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