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							GUTACHTEN zur ABE Nr.53691 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Prüfbericht Nr.55027621 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.5JX17H2 Typ CARMANI CA 20 7517
Hersteller                       AD Vimotion GmbH

                                                                                           Seite 1 von 9
Auftraggeber                     AD Vimotion GmbH
                                 Liebigstrasse 27
                                 73760 Ostfildern-Scharnhausen
                                 QM-Nr.: 20110008817

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
Modell                           CARMANI CA 20
Typ                              CARMANI CA 20 7517
Radgröße                         7.5JX17H2
Zentrierart                      Mittenzentrierung

 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                               Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                               Mittenloch-ø (mm)
 D             CARMANI CA 20 7517 D DTM / BA06 5/100/54,1        35         725      2250
               N2 Ø63.4x54,1

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                       53691
Herstellerzeichen                CARMANI
Radtyp und Ausführung            CARMANI CA 20 7517 (s.o.)
Radgröße                         7.5JX17H2
Einpresstiefe                    ET.. (s.o.)
Herstelldatum                    Monat und Jahr

Befestigungsmittel

 Nr.   Art der Befestigungsmittel         Bund                   Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
 S01   Mutter M12x1,5                     Kegel 60°              110               -
 S02   Mutter M12x1,5                     Kegel 60°              105               -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                       Lexus
                                 Mazda
                                 Subaru
                                 Toyota
Spurverbreiterung                innerhalb 2%

 Handelsbezeichnung         kW-Bereich     Reifen         Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                      Hinweise
 ABE/EWG-Nr.
 Lexus CT 200h              73             205/45R17      R37 T88                       A12 A14 A18
 A10(a)                     73             205/50R17      R37                           A58 Flh S01
 e11*2007/46*0150*..;       73             215/45R17
 e6*2007/46*0334*..         73             225/45R17




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GUTACHTEN zur ABE Nr.53691 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Prüfbericht Nr.55027621 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5JX17H2 Typ CARMANI CA 20 7517
Hersteller                      AD Vimotion GmbH

                                                                                          Seite 2 von 9
Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen           Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Mazda 2 Hybrid             68            195/45R17        K1b K6i K6r R37               A01 A12 A14
ZV                         68            205/45R17        K1a K1b K2b K6i K6r K8h       A18 A58 Flh
e6*2018/858*00149*..       68            215/40R17        K1c K2b K3a K3c K5b K6g K6i   NoE NoP S02
                                                          K6r K8h
                           68            215/45R17        K1c K2b K3a K3c K5b K6g K6i
                                                          K6r K8h
Subaru Trezia              66, 73        195/45R17        K1c K2b K6f K6h K6i           A01 A12 A14
D1(a)                      66, 73        205/45R17        K1c K2b K6f K6h K6i           A18 A58 S01
e11*2007/46*0021*..        66, 73        215/40R17        K1c K2b K3b K3i K5b K6f K6h
                                                          K6i K8g
                           66, 73        215/45R17        K1c K2b K3b K3i K5b K6f K6h
                                                          K6i K8g
Toyota Avensis             66-110        205/40R17        K1c K42 K46 K56 T84           A01 A12 A14
T22                        66-110        205/45R17        K1c K42 K46 K56 T84 T88       A18 Car Flh
e11*96/79*0077*..          66-110        215/40R17        K1c K2c K42 K46 K56 T83 T87   Sth V17 S01
                           66-110        225/35R17        K1c K2c K42 K46 K56 T86
Toyota Avensis             81-120        205/50R17        A01 K42 K46 R37               A12 A14 A18
T25                        81-120        215/45R17                                      Car Flh Sth
e11*2001/116*0196*.        81-120        215/50R17        A01 G03 K14 K42 K46 K56       V17 S01
                           81-120        225/45R17        A01 K14 K42 K46
                           81-120        235/40R17        A01 K42 K46 R70
Toyota Celica              105-141       205/45R17                                      A12 A14 A18
T23                        105-141       215/40R17                                      V17 S01
e11*98/14*0122*..,         105-141       215/45R17        A01 G01 K2b K45
e11*2001/116*0122*.        105-141       235/40R17        A01 K2b K42 K56 R03 R70
                           105-141       245/35R17        A01 K2c K42 K56 R03 R70
Toyota Prius (IV)          72            205/45R17        T88                           A12 A14 A18
XW5(EU,M), -/TMG           72            205/50R17        A01 K1c K2c K6j K8e K9v       A58 Flh S01
e11*2007/46*2971*..;       72            215/45R17        A01 K9v
e13*2007/46*1931*..;       72            225/45R17        A01 K1c K2c K6j K8e K9v
e6*2007/46*0339*..
Toyota Prius PHV (IV)      72            205/45R17        T88                           A12 A14 A18
XW5P(EU,M)                 72            205/50R17        A01 K1c K2c K6j K8e K9v       Flh S01
e11*2007/46*3704*..;       72            215/45R17        A01 K9v
e6*2007/46*0340*..
Toyota Urban Cruiser       66, 73, 74    205/50R17        A01 K6f K6i                   A12 A14 A18
XP11                       66, 73, 74    215/45R17                                      A58 S01
e11*2001/116*0263*.        66, 73, 74    225/45R17        A01 K6f K6i
- 2WD                      66, 73, 74    235/45R17        A01 K1a K1b K2b K6f K6i K6k
Toyota Urban Cruiser       66            205/50R17                                      A12 A14 A18
XP11                       66            215/45R17                                      A56 S01
e11*2001/116*0263*.        66            225/45R17
- 4WD                      66            235/45R17        A01 K1a K1b K2b




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GUTACHTEN zur ABE Nr.53691 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Prüfbericht Nr.55027621 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7.5JX17H2 Typ CARMANI CA 20 7517
Hersteller                    AD Vimotion GmbH

                                                                                           Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung          kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Verso-S              66, 73        195/45R17       K1c K2b K6f K6h K6i            A01 A12 A14
XP12(a)                     66, 73        205/45R17       K1c K2b K6f K6h K6i            A18 A58 S01
e11*2007/46*0020*..         66, 73        215/40R17       K1c K2b K3b K3i K5b K6f K6h
                                                          K6i K8g
                            66, 73        215/45R17       K1c K2b K3b K3i K5b K6f K6h
                                                          K6i K8g
Toyota Yaris (IV)           53,68,92      195/45R17       K1b K6i K6r                    A01 A12 A14
XPA1F(EU,M/N), -/TGRE       53,68,92      205/45R17       K1a K1b K2b K6i K6r K8h        A18 A58 Flh
e6*2007/46*0437*..;         53,68,92      215/40R17       K1c K2b K3a K3c K5b K6g K6i    KOV LY5 NoE
e13*2007/46*2342*..;                                      K6r K8h                        NoP S02
e13*2018/858*00004*..;      53,68,92      215/45R17       K1c K2b K3a K3c K5b K6g K6i
e20*2018/858*00007*..                                     K6r K8h
Toyota Yaris (IV)           53,68,92      195/45R17       K1b K6i K6r                    A01 A12 A14
XPA1F(EU,M/N), -/TGRE       53,68,92      205/45R17       K1a K1b K2b K6i K6r K8h        A18 A58 Flh
e6*2007/46*0437*..;         53,68,92      215/40R17       K1c K2b K3a K3c K5b K6g K6i    KOV LY4 NoE
e13*2007/46*2342*..;                                      K6r K8h                        NoP S02
e13*2018/858*00004*..;      53,68,92      215/45R17       K1c K2b K3a K3c K5b K6g K6i
e20*2018/858*00007*..                                     K6r K8h

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%




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GUTACHTEN zur ABE Nr.53691 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Prüfbericht Nr.55027621 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5JX17H2 Typ CARMANI CA 20 7517
Hersteller                     AD Vimotion GmbH

                                                                                            Seite 4 von 9
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
(Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14      Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise
und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Car      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
Variant, …).

Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).




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GUTACHTEN zur ABE Nr.53691 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Prüfbericht Nr.55027621 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5JX17H2 Typ CARMANI CA 20 7517
Hersteller                     AD Vimotion GmbH

                                                                                            Seite 5 von 9
G01       Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige
angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G03       Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ab,
ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die
in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
Reifengrößen zu überprüfen.

K14      An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K3b      An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben zu
biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K3c      An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig nach
oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw.
um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr.53691 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Prüfbericht Nr.55027621 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5JX17H2 Typ CARMANI CA 20 7517
Hersteller                     AD Vimotion GmbH

                                                                                         Seite 6 von 9
K42     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56      Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5b       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte
vollständig umzulegen.

K6f       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach Radmitte
vollständig umzulegen.

K6g    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante
um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h      An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante
um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist
soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6i     An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100
mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6j     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
umzulegen.

K6k    An Achse 2 ist die Heckschürze einschließlich Innenverkleidung am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm auszustellen.

K6r       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach Radmitte
vollständig umzulegen.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
um 5 mm aufzuweiten.

K8g    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
um 5 mm aufzuweiten.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
um 5 mm aufzuweiten.

K9v     An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Zusatzradabdeckungen auf einer Länge
von 100 mm bis auf die Innenkontur des Radlaufes folgend zu kürzen.

KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

LY4       Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen ohne wahlweise werkseitiger
Ausrüstung 6,0x16, ET50 in Verbindung mit 195/55R16 oder 6,5x17, ET50 in Verbindung mit 205/45R17.
(kleiner Spurkreis (Rad) von 9,8 m bzw. 2,9 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag).


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Anlage 17 zum Prüfbericht Nr.55027621 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5JX17H2 Typ CARMANI CA 20 7517
Hersteller                      AD Vimotion GmbH

                                                                                           Seite 7 von 9
LY5      Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit wahlweiser werkseitiger
Ausrüstung 6,0x16, ET50 in Verbindung mit 195/55R16 oder 6,5x17, ET50 in Verbindung mit 205/45R17.
(großer Spurkreis (Rad) von 10,4 m bzw. 2,75 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag).

NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
OVC-HEV).

R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R37      Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70      Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

Sth     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Stufenheck.

T83     Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T84     Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T86     Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T87     Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr.53691 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Prüfbericht Nr.55027621 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5JX17H2 Typ CARMANI CA 20 7517
Hersteller                     AD Vimotion GmbH

                                                                                              Seite 8 von 9
V17     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
         Vorderachse Hinterachse

Nr. 1    195/40R17      215/35R17
Nr. 2    195/45R17      215/40R17
Nr. 3    205/40R17      225/35R17
Nr. 4    205/45R17      235/40R17
Nr. 5    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 6    205/55R17      225/50R17
Nr. 7    215/40R17      245/35R17
Nr. 8    215/45R17      235/40R17, 245/40R17
Nr. 9    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 10   215/55R17      235/50R17
Nr. 11   225/45R17      245/40R17, 255/40R17
Nr. 12   225/50R17      245/45R17, 255/45R17
Nr. 13   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
Nr. 14   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
Nr. 15   235/50R17      255/45R17
Nr. 16   235/55R17      255/50R17
Nr. 17   235/60R17      255/55R17
Nr. 18   245/45R17      265/40R17, 275/40R17
Nr. 19   255/45R17      285/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 6. Februar 2025 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr.53691 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Prüfbericht Nr.55027621 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7.5JX17H2 Typ CARMANI CA 20 7517
Hersteller                    AD Vimotion GmbH

                                                                                             Seite 9 von 9

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2024.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 6. Februar 2025




Wagner                                                                               00441445.DOCX




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