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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55751 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001414-A0-473
               Anlage-Nr. :                9
               Seite :                     1/5
               Auftraggeber :              AD Vimotion GmbH
               Teiletyp :                  CARMANI CA 20 7518


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                           CARMANI CA 20 7518
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                           CARMANI
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                              AU
               Radausführungskennz.:                                       AU
               Radgröße:                                               7½Jx18H2
               Rad-Einpresstiefe:                                         53 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                      118 mm
               Lochzahl:                                                    5
§22 55751*00




               Mittenlochdurchmesser:                                   71,10 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                       1300 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2254 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   CITROEN

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                     160 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55751 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001414-A0-473
               Anlage-Nr. :                9
               Seite :                     2/5
               Auftraggeber :              AD Vimotion GmbH
               Teiletyp :                  CARMANI CA 20 7518


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               250L                             L773
               Y                                e3*2001/116*0234*..
               Y                                e3*2007/46*0046*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               74 bis 130      Citroen Jumper            245/50R18                         A01) bis A10)
                               (Serie 15-Zoll, und nur                                     BF1) E10) E80) E81) G01)
                               geschlossener Kasten mit                                    K01) K02) S03) T104)
                               oder ohne Scheiben,
                               bis Modelljahr 2013,
                               e3*2001/116*0234* bis
                               NT 11; e3*2007/46*0046*
                               bis NT 08)

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               Y                                e3*2001/116*0234*..
               Y                                e3*2007/46*0046*..
               Y                                e3*2007/46*0051*..
§22 55751*00




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               74 bis 130      Citroen Jumper, Relay     225/55R18                         A01) bis A10)
                               (Serie 15-Zoll, und nur   T102)                             BF1) E80) E81a) G01) K01)
                               geschlossener Kasten mit                                    K02) S03)
                               oder ohne Scheiben,       235/55R18
                               ab Modelljahr 2014,       T104)
                               e3*2001/116*0234* ab
                               NT 11; e3*2007/46*0046* 245/50R18
                               ab NT 9)                  T104)

                                                        245/55R18
                                                        T103)

                                                        255/50R18
                                                        T106)


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               Y                                e3*2007/46*0046*..
               Y                                e3*2007/46*0051*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 121      Citroen Jumper            235/60R18                         A01) bis A10)
                               (Serie 16-Zoll, und nur   T107)                             BF1) E80) E81b) K01) K02)
                               geschlossener Kasten mit                                    S03)
                               oder ohne Scheiben,       255/55R18
                               ab Modelljahr 2017)       K15)

                                                        255/55R18C
                                                        K15)

                                                        255/55R18CP
                                                        K15)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55751 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001414-A0-473
               Anlage-Nr. :                9
               Seite :                     3/5
               Auftraggeber :              AD Vimotion GmbH
               Teiletyp :                  CARMANI CA 20 7518


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
§22 55751*00




                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
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               Nr. :                       RA-001414-A0-473
               Anlage-Nr. :                9
               Seite :                     4/5
               Auftraggeber :              AD Vimotion GmbH
               Teiletyp :                  CARMANI CA 20 7518


               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Anzugsmoment: 160 Nm

               E10)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung
                      ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                      zugelassen sind.

               E80)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche
                      Fenster).

               E81)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
                      • Genehmigungs-Nr. e3*2001/116*0234* bis NT 10
                      • Genehmigungs-Nr. e3*2007/46*0046* bis NT 08

               E81a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2014:
§22 55751*00




                     • Genehmigungs-Nr. e3*2001/116*0234* ab NT 11
                     • Genehmigungs-Nr. e3*2007/46*0046* ab NT 09
                     • Genehmigungs-Nr. e3*2007/46*0051* ab NT 07

               E81b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017
                     • Genehmigungs-Nr. e3*2007/46*0046* ab NT 09
                     • Genehmigungs-Nr. e3*2007/46*0051* ab NT 14

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
                      bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

               S03)   Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte zu
                      entfernen.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55751 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001414-A0-473
               Anlage-Nr. :                9
               Seite :                     5/5
               Auftraggeber :              AD Vimotion GmbH
               Teiletyp :                  CARMANI CA 20 7518


               T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T104) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1800 kg bei LI 104 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 900 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T106) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1900 kg bei LI 106 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 950 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T107) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1950 kg bei LI 107 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 975 kg betragen (Angaben stehen auf dem
§22 55751*00




                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 9 mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ CARMANI CA 20 7518 des Auftraggebers AD Vimotion GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 06.11.2024
               Anlage 0
               Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
               Seite 9 von 9

               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                  Vorderachse:
                  Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 55751*00




                  Hinterachse:
                  Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:23.10.2024