Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							GUTACHTEN zur ABE Nr.55262 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Prüfbericht Nr.55021024 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0Jx21H2 Typ CARMANI CA 20 9021
Hersteller                     AD Vimotion GmbH

                                                                                            Seite 1 von 7
Auftraggeber                   AD Vimotion GmbH
                               Liebigstrasse 27
                               73760 Ostfildern-Scharnhausen
                               QM-Nr.: 20110008817

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         CARMANI CA 20
Typ                            CARMANI CA 20 9021
Radgröße                       9.0Jx21H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                     Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                     Mittenloch-ø (mm)
 H3            CARMANI CA 20 9021 H3 / ohne          5/112/66,7        45         1000     2350
               Ring

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     55262
Herstellerzeichen              CARMANI
Radtyp und Ausführung          CARMANI CA 20 9021 (s.o.)
Radgröße                       9.0Jx21H2
Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
Herkunftsmerkmal               Made in Europa
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

 Nr.   Art der Befestigungsmittel        Bund                    Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
 S01   Serienschraube M14x1,25           Kegel 60°               140               29
 S02   Schraube M14x1,25                 Kegel 60°               140               30

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     BMW
                               Mini/BMW
Spurverbreiterung              innerhalb 2%

 Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                       Hinweise
 ABE/EWG-Nr.
 BMW 2er Active Tourer      90-150        245/30R21       K1a K1b K2b K4i T87 T91        A01 A12 A16
 U2AT                                                                                    A18 A57 Flh
 e1*2018/858*00117*..                                                                    NoE NoP S02
 BMW iX1 (III)              68-104        245/35R21       T96                            A12 A16 A18
 U1X                        68-104        255/35R21       A01 K1b K2b K5v K6v T98        A57 B10 S02
 e1*2018/858*00153*..
 - Elektro

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr.55262 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Prüfbericht Nr.55021024 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9.0Jx21H2 Typ CARMANI CA 20 9021
Hersteller                    AD Vimotion GmbH

                                                                                           Seite 2 von 7
Handelsbezeichnung          kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW iX2                     68            245/35R21       A58 T96                        A12 A16 A18
U2X                         68            255/30R21       A01 A58 K1a K3i K5v K6v T93    B10 S02
e1*2018/858*00371*..        68, 104       245/35R21 HL    A57 T99
- Elektro                   68, 104       255/35R21       A01 A57 K1a K3i K5v K6v T98
BMW X1 (II)                 85-170        245/30R21       K1c K2b K6v T87 T91            A01 A12 A16
UKL-L, F1X                                                                               A18 A57 NoP
e1*2007/46*                                                                              S02
0371*19-..;
e1*2007/46*1676*..
BMW X1 (III)                100-150       245/35R21       K1b K2b K6v T96                A01 A12 A16
U1X                         100-150       255/30R21       K1a K1b K2b K5v K6v T93        A18 A57 B10
e1*2018/858*00153*..        100-150       255/35R21       K1a K1b K2b K5v K6v            NoE NoP S02
BMW X1 (III) PHEV           100, 110      245/35R21       K1b K2b K6v T96                A01 A12 A16
U1X                         100, 110      255/30R21       K1a K1b K2b K5v K6v T93        A18 A56 B10
e1*2018/858*00153*..        100, 110      255/35R21       K1a K1b K2b K5v K6v            NoE S02
- Plug-in Hybrid
BMW X2                      85-225        245/30R21       K1a K2b K6v T87 T91            A01 A12 A16
F2X                                                                                      A18 A57 NoP
e1*2007/46*1824*..                                                                       S02
BMW X2                      100-115       245/35R21                                      A12 A16 A18
U2X                         100-115       255/30R21       A01 K2b K3i K4i K5v K6b K6x    A57 B10 NoE
e1*2018/858*00371*..                                      T93                            NoP S02
                            100-115       255/35R21       A01 K2b K3i K4i K5v K6b K6x
BMW X5 (IV)                 155-250       265/40R21       A10 A84 T01 T05 200            A07 A16 A18
G5X                         155-250       275/40R21       A10 A84 T07 200                A56 B74 BW1
e1*2007/46*                                                                              L06 NoP Y90
1918*00-14                                                                               S01
- incl. M-Paket
Mini Countryman             75-155        245/30R21       K1a K1b K2b T87 T91            A01 A12 A16
FMX                                                                                      A18 A57 KMV
e1*2007/46*1682*..                                                                       NoH S02
Mini Countryman SE          92,100        245/30R21       K1a K1b K2b T91                A01 A12 A16
FMX                                                                                      A18 A56 KMV
e1*2007/46*1682*..                                                                       S02
- Hybrid

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr.55262 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Prüfbericht Nr.55021024 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0Jx21H2 Typ CARMANI CA 20 9021
Hersteller                      AD Vimotion GmbH

                                                                                          Seite 3 von 7
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
(Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

Spezielle Auflagen und Hinweise

200       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
zul. Achslast von 2000 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

A07      Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführten
Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefestigungsmitteln im
Aufbau entsprechen, verwendet werden.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr.55262 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Prüfbericht Nr.55021024 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0Jx21H2 Typ CARMANI CA 20 9021
Hersteller                     AD Vimotion GmbH

                                                                                              Seite 4 von 7
A10      Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen Schneeketten
an der Hinterachse verwendet werden.

A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise
und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A84     Die Vorgaben und Hinweise des Fahrzeugherstellers bezüglich der Verwendung von Winterreifen
(M+S-Profil, Kennzeichnung mit Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und
Schneeketten sind zu beachten (s. Betriebsanleitung).

B10      Räder nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360mm an
Achse 1.

B74     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Bremsscheibendurchmesser 395 mm an Achse 1.

BW1     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm an Achse1.

Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr.55262 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Prüfbericht Nr.55021024 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0Jx21H2 Typ CARMANI CA 20 9021
Hersteller                      AD Vimotion GmbH

                                                                                               Seite 5 von 7
K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw.
um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw.
um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K5v      An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6b       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte
vollständig umzulegen.

K6v      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6x      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

L06       Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).

NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

NoH      Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
OVC-HEV).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

T01      Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T05      Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T07      Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr.55262 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Prüfbericht Nr.55021024 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0Jx21H2 Typ CARMANI CA 20 9021
Hersteller                     AD Vimotion GmbH

                                                                                              Seite 6 von 7
T87     Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T96     Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T98     Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T99     Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

Y90     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Bremsscheibendurchmesser 348 mm und Bremsscheibendicke 36 mm an Achse 1.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 26. Mai 2025 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr.55262 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Prüfbericht Nr.55021024 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9.0Jx21H2 Typ CARMANI CA 20 9021
Hersteller                    AD Vimotion GmbH

                                                                                             Seite 7 von 7

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2023.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 26. Mai 2025




Wagner                                                                               00448025.DOCX




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen