Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
							GUTACHTEN zur ABE Nr. 55262 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55021024 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9.0Jx21H2 Typ CARMANI CA 20 9021
Hersteller                        AD Vimotion GmbH

                                                                                          Seite 1 von 9

Auftraggeber                      AD Vimotion GmbH
                                  Liebigstrasse 27
                                  73760 Ostfildern-Scharnhausen
                                  QM-Nr.: 20110008817

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            CARMANI CA 20
Typ                               CARMANI CA 20 9021
Radgröße                          9.0Jx21H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
H3           CARMANI CA 20 9021 H3 /               5/112/66,6          45          1000   2350
             ohne Ring

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        55262
Herstellerzeichen                 CARMANI
Radtyp und Ausführung             CARMANI CA 20 9021 (s.o.)
Radgröße                          9.0Jx21H2
Einpresstiefe                     ET.. (s.o.)
Herkunftsmerkmal                  Made in Europa
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      120                   28
S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                   28
S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      150                   28
S04       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      150                   33
S05       Schraube M15x1,25            Kegel 60°      150                   32
S06       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      140                   28

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi
                                  Mercedes-Benz
                                  Ssangyong

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 55262 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55021024 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9.0Jx21H2 Typ CARMANI CA 20 9021
Hersteller                        AD Vimotion GmbH

                                                                                   Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A6 / A6 Avant      100-185        255/30R21   Car T93                          A12 A16 A18
4G, 4G1                 100-245        255/30R21   Lim T93                          A57 A8b B90
e1*2007/46*0436*..;                                                                 BnK NA1 S01
e13*2007/46*1147*..
- incl. Facelift 2014
Audi A6 / A6 Avant      100-250        245/35R21   T96                              A12 A16 A18
F2                      100-250        255/35R21                                    A57 B66 Car
e1*2007/46*1801*..                                                                  KOV L06 Lim
                                                                                    NoP P35 Po1
                                                                                    S01
Audi S6 / S6 Avant      253,257        255/35R21   T98                              A12 A16 A18
F2                                                                                  A56 BnK Car
e1*2007/46*1801*..                                                                  KOV L06 Lim
                                                                                    NoP S01
EQA-Klasse              80-139         245/35R21   K2a K2b K5v T96                  A01 A12 A16
F2B                     80-139         255/35R21   K1b K2c K5x                      A18 A57 S03
e1*2007/46*1909*09-..
- Elektro
EQB-Klasse              95-139         245/35R21   K2a K2b K5v T96                  A01 A12 A16
F2B                     95-139         255/35R21   K1b K2c K5x T98                  A18 A57 X77
e1*2007/46*1909*12-..                                                               S03
- Elektro
EQE-Klasse              109, 135       255/35R21   T01                              A12 A16 A18
E2EQEW                                 HL                                           A57 L05 Lim
e1*2018/858*00036*..    109, 135       265/35R21   A01 K2b T01                      S03
-max.Leistung:180,
215, 300 kW
- Elektro
- ohne
Hinterachslenkung
EQE-Klasse              109, 135       255/35R21   T01                              A12 A16 A18
E2EQEW                                 HL                                           A57 Lim LM4
e1*2018/858*00036*..    109, 135       265/35R21   A01 K2b T01                      S03
-max.Leistung:180,
215, 300 kW
- Elektro
- max. 4,5°
Hinterachslenkung
EQE-Klasse              109, 135       255/35R21   T01                              A12 A16 A18
E2EQEW                                 HL                                           A57 Lim LM5
e1*2018/858*00036*..    109, 135       265/35R21   A01 K2b T01                      S03
-max.Leistung:180,
215, 300 kW
- Elektro
- max. 10°
Hinterachslenkung
GLA 250e                118,120        245/35R21   K5v                              A01 A12 A16
F2B                                                                                 A18 A58 F23
e1*2007/46*1909*08-..                                                               NoE S02
- Plug-in Hybrid



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 55262 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55021024 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9.0Jx21H2 Typ CARMANI CA 20 9021
Hersteller                        AD Vimotion GmbH

                                                                                       Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
GLB-Klasse              85-165         245/35R21   K1a K1b K2a K2b K5v                   A01 A12 A16
F2B                     85-165         255/35R21   K1c K2c K5x                           A18 A57 NoE
e1*2007/46*1909*..                                                                       NoP S02
GLE-Klasse              150-335        255/40R21   R37 T02                               A12 A16 A18
166                     150-335        265/35R21   T01                                   A56 MHy
e1*2007/46*             150-335        265/40R21   T05                                   NBF
0598*16-...             150-335        275/35R21   A01 K2b T03                           X93 S04
(FIN: WDC1660...)
GLE-Klasse              180-270        255/40R21   K1a K2b T02                           A01 A12 A16
H1GLE                   180-270        265/40R21   K1a K2b T01 T05                       A18 A56 KFS
e1*2007/46*1885*..      180-270        275/35R21   K1c K2c T03                           NoP R78 S05
- ohne AMG-Line         180-270        275/40R21   K1c K2c
- ohne Coupé
GL-Klasse               155-285        265/45R21   R37 T04 T08 200                       A12 A16 A18
164 G                   155-285        275/40R21   T07 200                               S03
e1*2001/116*0340*..
M-Klasse                150-320        255/40R21   R37 T02                               A12 A16 A18
166                     150-320        265/35R21   A01 K2b T01                           A56 NBF S04
e1*2007/46*             150-320        265/40R21   A01 K2b T05
0598*00-15              150-320        275/35R21   A01 K1a K1b K2b T03
R 63 AMG                375            265/40R21   K1c K2c T05                           A01 A12 A16
251, 251AMG             375            275/35R21   K1c K2c T03                           A18 S03
e1*2001/116*0341*..,
e1*2001/116*0404*..
R-Klasse                140-285        265/40R21   K1c K2c T05                           A01 A12 A16
251                     140-285        275/35R21   K1c K2c T03                           A18 S04
e1*2001/116*0341*..
SsangYong Torres        120            245/35R21                                         A12 A16 A18
CW                      120            245/40R21                                         A57 NoE NoP
e8*2007/46*0360*10-..   120            255/35R21                                         S06
                        120            265/35R21   A01 K1b K2c K6v K8c


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 55262 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55021024 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0Jx21H2 Typ CARMANI CA 20 9021
Hersteller                      AD Vimotion GmbH

                                                                                         Seite 4 von 9

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

200      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 2000 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 55262 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55021024 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0Jx21H2 Typ CARMANI CA 20 9021
Hersteller                     AD Vimotion GmbH

                                                                                    Seite 5 von 9
A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A8b    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 345
mm an Achse 1.

B66    Räder nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 375 mm an
Achse 1.

B90    Räder nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm an
Achse 1.

BnK    Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).

F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 55262 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55021024 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0Jx21H2 Typ CARMANI CA 20 9021
Hersteller                     AD Vimotion GmbH

                                                                                      Seite 6 von 9

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K5v     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K5x     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

K6v     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

KFS    Die Räder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit Festsattelbremse an Achse 1.

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

L05      Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und
ohne Allradlenkung (4WS).

LM4    Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) zulässig an Fahrzeugen mit
serienmäßiger Hinterachslenkung (4WS) mit einem Lenkwinkel von bis zu 4,5°.

LM5     Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) zulässig an Fahrzeugen mit
optionaler Hinterachslenkung (4WS) mit einem Lenkwinkel von bis zu 10°. (Option/Code 216)

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

MHy    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

NA1     Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4G) mit serienmäßigen Reifengrößen
235/55R18, 255/45R19 oder 255/40R20 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).

NBF    Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).

P35     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Räder nicht
zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350 mm an Achse1.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 55262 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55021024 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0Jx21H2 Typ CARMANI CA 20 9021
Hersteller                     AD Vimotion GmbH

                                                                                        Seite 7 von 9

Po1    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 318 mm an Achse 1.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R78    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser
Serienbereifung 255/50R19 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T05    Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 55262 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55021024 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0Jx21H2 Typ CARMANI CA 20 9021
Hersteller                      AD Vimotion GmbH

                                                                                         Seite 8 von 9

T07    Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T08    Reifen (LI 108) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2000 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

X77     Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe.

X93    Das Rad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm
an Achse 1.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 55262 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55021024 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9.0Jx21H2 Typ CARMANI CA 20 9021
Hersteller                    AD Vimotion GmbH

                                                                                     Seite 9 von 9

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 17. April 2024 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2023.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 17. April 2024




Kocher                                                              00426328.DOC

sw




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim