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							GUTACHTEN zur ABE Nr.55262 nach §22 StVZO

Anlage 19 zum Prüfbericht Nr.55021024 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9.0Jx21H2 Typ CARMANI CA 20 9021
Hersteller                    AD Vimotion GmbH

                                                                                           Seite 1 von 5
Auftraggeber                  AD Vimotion GmbH
                              Liebigstrasse 27
                              73760 Ostfildern-Scharnhausen
                              QM-Nr.: 20110008817

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
Modell                        CARMANI CA 20
Typ                           CARMANI CA 20 9021
Radgröße                      9.0Jx21H2
Zentrierart                   Mittenzentrierung

 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                Mittenloch-ø (mm)
 M             CARMANI CA 20 9021 M / ohne Ring 5/130/71,5        45         1000     2350


Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 14, Gutachten Nummer 55020924, Ausfertigung 2 (KBA-NUMMER 55263 ,
RADTYP CARMANI CA 20 10521, VA-Gutachten zu HA-Gutachten CARMANI CA 20 10521 (Anlage 14))
für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.


Kennzeichnungen
KBA-Nummer                    55262
Herstellerzeichen             CARMANI
Radtyp und Ausführung         CARMANI CA 20 9021 (s.o.)
Radgröße                      9.0Jx21H2
Einpresstiefe                 ET.. (s.o.)
Herkunftsmerkmal              Made in Europa
Herstelldatum                 Monat und Jahr

Befestigungsmittel

 Nr.   Art der Befestigungsmittel        Bund                  Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
 S01   Serienschraube M14x1,5 (2-tlg.)   Kugel d=28            160               34,5

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                    Porsche

Spurverbreiterung             innerhalb 2%




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Anlage 19 zum Prüfbericht Nr.55021024 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9.0Jx21H2 Typ CARMANI CA 20 9021
Hersteller                    AD Vimotion GmbH

                                                                                            Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung          kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Porsche Cayenne (III)       224-324       275/40R21       R02                            A01 A07 A12
9YA                         224-404       275/40R21       M+S R02                        A14 A18 A56
e13*2007/46*0900*00-13                                                                   BnK L06 MpH
                                                                                         P41 PCV V21
                                                                                         Vn2 VA1 S01
Porsche Cayenne Coupe       224-324       275/40R21       R02                            A07 A12 A14
(III)                       224-404       275/40R21       M+S R02                        A18 A56 BnK
9YA                                                                                      KMV L06 MpH
e13*2007/46*0900*00-13                                                                   P41 V21 Vn3
                                                                                         VA1 S01
Porsche Cayenne Coupe       224-324       275/40R21       R02                            A01 A07 A12
(III)                                                                                    A14 A18 A56
9YA                                                                                      BnK KOV L06
e13*2007/46*0900*00-13                                                                   MpH P41 V21
                                                                                         Vn3 VA1 S01


Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 14, Gutachten Nummer 55020924, Ausfertigung 2 (KBA-NUMMER 55263 ,
RADTYP CARMANI CA 20 10521, VA-Gutachten zu HA-Gutachten CARMANI CA 20 10521 (Anlage 14))
für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%


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Anlage 19 zum Prüfbericht Nr.55021024 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0Jx21H2 Typ CARMANI CA 20 9021
Hersteller                      AD Vimotion GmbH

                                                                                               Seite 3 von 5
280 km/h                -       -       95%
290 km/h                -       -       90%
300 km/h                -       -       85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
(Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

A07      Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführten
Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefestigungsmitteln im
Aufbau entsprechen, verwendet werden.

A12        Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14      Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise
und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

BnK        Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.




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Anlage 19 zum Prüfbericht Nr.55021024 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0Jx21H2 Typ CARMANI CA 20 9021
Hersteller                     AD Vimotion GmbH

                                                                                               Seite 4 von 5
KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

L06       Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).

M+S        Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines
dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol).

MpH       Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl. Plug-
in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

P41      Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 410 mm an
Achse 1.

PCV     Betrifft Fahrzeugausführungen mit 21-Zoll Radhausverbreiterungen (wahlweise Reifengröße
315/35R21 an Achse 2, s.a. Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papiere).

R02      Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

V21     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
         Vorderachse Hinterachse

Nr. 1    235/40R21      265/35R21
Nr. 2    235/45R21      255/40R21, 265/40R21
Nr. 3    245/30R21      295/25R21
Nr. 4    245/35R21      275/30R21, 285/30R21
Nr. 5    245/40R21      275/35R21, 285/35R21
Nr. 6    245/45R21      275/40R21
Nr. 7    255/30R21      295/25R21, 305/25R21
Nr. 8    255/35R21      285/30R21, 295/30R21
Nr. 9    255/40R21      285/35R21
Nr. 10   255/45R21      275/40R21, 285/40R21, 295/40R21
Nr. 11   255/50R21      285/45R21
Nr. 12   265/35R21      295/30R21, 305/30R21, 315/30R21
Nr. 13   265/40R21      295/35R21, 305/35R21
Nr. 14   265/45R21      295/40R21
Nr. 15   275/35R21      315/30R21, 325/30R21
Nr. 16   275/40R21      305/35R21, 315/35R21
Nr. 17   275/45R21      315/40R21
Nr. 18   275/50R21      315/45R21
Nr. 19   285/35R21      325/30R21
Nr. 20   285/40R21      315/35R21
Nr. 21   285/45R21      315/40R21, 325/40R21

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
Fahrzeugs mitzuführen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr.55262 nach §22 StVZO

Anlage 19 zum Prüfbericht Nr.55021024 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9.0Jx21H2 Typ CARMANI CA 20 9021
Hersteller                    AD Vimotion GmbH

                                                                                            Seite 5 von 5
VA1       Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 14, Gutachten Nummer 55020924, Ausfertigung 2 (KBA-NUMMER 55263 ,
RADTYP CARMANI CA 20 10521, VA-Gutachten zu HA-Gutachten CARMANI CA 20 10521 (Anlage 14))
für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

Vn2      Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die
Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

Vn3      Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die
Reifengröße an Achse 2 mindestens 3 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 27. Mai 2025 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2023.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 27. Mai 2025




Wagner                                                                                00448122.DOCX




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