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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 55262 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55021024 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9.0Jx21H2 Typ CARMANI CA 20 9021
Hersteller                        AD Vimotion GmbH

                                                                                            Seite 1 von 7

Auftraggeber                      AD Vimotion GmbH
                                  Liebigstrasse 27
                                  73760 Ostfildern-Scharnhausen
                                  QM-Nr.: 20110008817

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            CARMANI CA 20
Typ                               CARMANI CA 20 9021
Radgröße                          9.0Jx21H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/           Einpress-   Rad-     Abrollumfang
führung                                              Lochkreis- (mm)/    tiefe       last     (mm)
                                                     Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
H5           CARMANI CA 20 9021 H5 / ohne Ring       5/112/66,6          50          1000     2350

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        55262
Herstellerzeichen                 CARMANI
Radtyp und Ausführung             CARMANI CA 20 9021 (s.o.)
Radgröße                          9.0Jx21H2
Einpresstiefe                     ET.. (s.o.)
Herkunftsmerkmal                  Made in Europa
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund                 Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)
S01       Serienschraube M14x1,5       Kugel 28 mm          130                       27,5
S02       Schraube M14x1,5             Kugel 28 mm          150                       30

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Mercedes-Benz

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 55262 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55021024 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9.0Jx21H2 Typ CARMANI CA 20 9021
Hersteller                       AD Vimotion GmbH

                                                                                  Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
EQE-Klasse             109, 135       255/35R21   T01                              A12 A16 A18
E2EQEW                                HL                                           A57 L05 Lim
e1*2018/858*00036*..                                                               S02
-max.Leistung:180,
215, 300 kW
- Elektro
- ohne
Hinterachslenkung
EQE-Klasse             109, 135       255/35R21   T01                              A12 A16 A18
E2EQEW                                HL                                           A57 Lim LM4
e1*2018/858*00036*..                                                               S02
-max.Leistung:180,
215, 300 kW
- Elektro
- max. 4,5°
Hinterachslenkung
EQE-Klasse             109, 135       255/35R21   T01                              A12 A16 A18
E2EQEW                                HL                                           A57 Lim LM5
e1*2018/858*00036*..                                                               S02
-max.Leistung:180,
215, 300 kW
- Elektro
- max. 10°
Hinterachslenkung
GLA-Klasse             85-165         245/35R21   K1b K2b K5v                      A01 A12 A16
F2B                                                                                A18 A57 B29
e1*2007/46*1909*..                                                                 B31 NoE NoP
                                                                                   Po1 S01
GLB-Klasse             85-165         245/35R21   K1b K2b K5v                      A01 A12 A16
F2B                                                                                A18 A57 B29
e1*2007/46*1909*..                                                                 NoE NoP Po1
                                                                                   S01
GLE-Klasse             150-335        255/40R21   R37 T02                          A12 A16 A18
166                    150-335        265/35R21   T01                              A56 MHy
e1*2007/46*            150-335        265/40R21   T05                              NBF
0598*16-...            150-335        275/35R21   T03                              X93 S02
(FIN: WDC1660...)
GL-Klasse              155-285        265/45R21   R37 T04 T08 200                  A12 A16 A18
164 G                  155-285        275/40R21   T07 200                          S02
e1*2001/116*0340*..
GL-Klasse              190,245        265/45R21   A10 T04 T08                      A16 A18 A56
166                    190-320        265/45R21   A10 M+S T04 T08                  KOV S02
e1*2007/46*            190-320        275/40R21   A10 T07
0598*05-17             190-320        275/45R21   A10
(FIN: WDC1668...)      190-320        285/45R21   A12
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 55262 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55021024 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9.0Jx21H2 Typ CARMANI CA 20 9021
Hersteller                       AD Vimotion GmbH

                                                                                       Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
GL-Klasse              190-320        265/45R21    A10 M+S                               A16 A18 A56
166                    190-320        275/40R21    A10                                   KMV S02
e1*2007/46*            190-320        275/45R21    A10
0598*05-17             190-320        285/45R21    A12
(FIN: WDC1668...)
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
GLS-Klasse             190-335        265/45R21    A10 M+S                               A16 A18 A56
166                    190-335        275/40R21    A10                                   B03 KMV X93
e1*2007/46*            190-335        275/45R21    A10                                   S02
0598*18-..             190-335        285/45R21    A12
(FIN: WDC1668...)
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
GLS-Klasse             190,245        265/45R21    A10 T04 T08                           A16 A18 A56
166                    190-335        265/45R21    A10 M+S T04 T08                       KOV X93 S02
e1*2007/46*            190-335        275/40R21    A10 T07
0598*18-..             190-335        275/45R21    A10
(FIN: WDC1668...)      190-335        285/45R21    A12
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
M-Klasse               140-285        265/40R21                                          A12 A16 A18
164                    140-285        275/35R21    T03                                   F38 S02
e1*2001/116*0315*..
- mit Luftfederung
M-Klasse               140-285        265/40R21                                          A12 A16 A18
164                    140-285        275/35R21    T03                                   F39 S02
e1*2001/116*0315*..
- ohne Luftfederung
M-Klasse               150-320        255/40R21    R37 T02                               A12 A16 A18
166                    150-320        265/35R21    T01                                   A56 NBF S02
e1*2007/46*            150-320        265/40R21    T05
0598*00-15             150-320        275/35R21    A01 K2b T03
R-Klasse               140-285        265/40R21    K1c K2c T05                           A01 A12 A16
251                    140-285        275/35R21    K1c K2c T03                           A18 S02
e1*2001/116*0341*..


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 55262 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55021024 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0Jx21H2 Typ CARMANI CA 20 9021
Hersteller                      AD Vimotion GmbH

                                                                                         Seite 4 von 7

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

200      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 2000 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A10   Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 55262 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55021024 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0Jx21H2 Typ CARMANI CA 20 9021
Hersteller                     AD Vimotion GmbH

                                                                                       Seite 5 von 7
A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

B29    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1.

B31    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an Achse1.

F38    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F39    Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K5v     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 55262 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55021024 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0Jx21H2 Typ CARMANI CA 20 9021
Hersteller                     AD Vimotion GmbH

                                                                                  Seite 6 von 7
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

L05      Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

LM4    Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) zulässig an Fahrzeugen mit
serienmäßiger Hinterachslenkung (4WS) mit einem Lenkwinkel von bis zu 4,5°.

LM5     Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) zulässig an Fahrzeugen mit
optionaler Hinterachslenkung (4WS) mit einem Lenkwinkel von bis zu 10°. (Option/Code 216)

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

MHy    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

NBF    Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).

Po1    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 318 mm an Achse 1.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 55262 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55021024 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0Jx21H2 Typ CARMANI CA 20 9021
Hersteller                     AD Vimotion GmbH

                                                                                         Seite 7 von 7
T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T05    Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T07    Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T08    Reifen (LI 108) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2000 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

X93    Das Rad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm
an Achse 1.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 23. April 2024 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2023.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 23. April 2024




Kocher                                                                 00426651.DOC
sw




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