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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 55552 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55038024 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9.5Jx19H2 Typ CARMANI CA 20 9519
Hersteller                        AD Vimotion GmbH

                                                                                       Seite 1 von 8

Auftraggeber                     AD Vimotion GmbH
                                 Liebigstrasse 27
                                 73760 Ostfildern-Scharnhausen
                                 QM-Nr.: 20110008817

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
Modell                           CARMANI CA 20
Typ                              CARMANI CA 20 9519
Radgröße                         9.5Jx19H2
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
H3           CARMANI CA 20 9519 H3 / ohne          5/112/66,6         25        1010   2520
             Ring

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                       55552
Herstellerzeichen                CARMANI
Radtyp und Ausführung            CARMANI CA 20 9519 (s.o.)
Radgröße                         9.5Jx19H2
Einpresstiefe                    ET.. (s.o.)
Herstelldatum                    Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund         Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M14x1,25            Kegel 60°    140                    35
S02       Schraube M14x1,25            Kegel 60°    140                    30
S03       Serienschraube M14x1,25      Kegel 60°    140                    29

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                       BMW
                                 Toyota

Spurverbreiterung                innerhalb 2%




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Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55038024 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5Jx19H2 Typ CARMANI CA 20 9519
Hersteller                     AD Vimotion GmbH

                                                                                  Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW M5                441, 460       265/40R19   A90 M+S T02                        A14 A18 A56
F5LM                  441, 460       275/40R19   A12 M+S T05                        BnK Lim V9M
e1*2007/46*1828*..    441, 460       285/40R19   A12 M+S R03 T07                    S02
BMW X5 (IV)           155-250        265/50R19   K1c K2b                            A01 A07 A12
G5X                   155-250        275/45R19   K1c K2b T04 T08                    A14 A18 A56
e1*2007/46*           155-250        275/50R19   K1c K2b K3z K5w                    L06 NoP V19
1918*00-14            155-250        285/45R19   K1c K2b K3z K5w                    S03
- incl. M-Paket       155-250        295/45R19   K1c K2b K3z K5w
BMW X5 (IV)           183-280        265/50R19   K1c K2b 202                        A01 A07 A12
G5X                   183-280        275/45R19   K1c K2b T04 T08 202                A14 A18 A56
e1*2007/46*1918*15-.. 183-280        275/50R19   K1c K2b K3z K5w 202                L06 NoP V19
- ab Facelift 2023    183-280        285/45R19   K1c K2b K3z K5w 202                S03
                      183-280        295/45R19   K1c K2b K3z K5w 202
BMW X5 (IV) PHEV      155, 210       265/50R19   K1c K2b                            A01 A07 A12
G5X                   155, 210       275/45R19   K1c K2b T08                        A14 A18 A56
e1*2007/46*           155, 210       275/50R19   K1c K2b K3z K5w                    L06 V19 S03
1918*00-14            155, 210       285/45R19   K1c K2b K3z K5w
- Plug-in Hybrid      155, 210       295/45R19   K1c K2b K3z K5w
BMW X5 (IV) PHEV      155, 230       265/50R19   K1c K2b 202                        A01 A07 A12
G5X                   155, 230       275/45R19   K1c K2b T08 202                    A14 A18 A56
e1*2007/46*1918*15-.. 155, 230       275/50R19   K1c K2b K3z K5w 202                L06 V19 S03
- Plug-in Hybrid      155, 230       285/45R19   K1c K2b K3z K5w 202
- ab Facelift 2023    155, 230       295/45R19   K1c K2b K3z K5w 202
BMW X5 M60 i (IV)     390            265/50R19   K1c K2b                            A01 A07 A12
G5X                   390            275/45R19   K1c K2b T04 T08                    A14 A18 A56
e1*2007/46*1918*15-.. 390            275/50R19   K1c K2b K3z K5w                    L06 NoP V19
- ab Facelift 2023    390            285/45R19   K1c K2b K3z K5w                    S03
                      390            295/45R19   K1c K2b K3z K5w
BMW X6 (III)          155-250        265/50R19   K1c                                A01 A07 A12
G6X                   155-250        275/45R19   K1c                                A14 A18 A56
e1*2007/46*2020*..    155-250        275/50R19   K1c K2b K3z K5w                    L06 NoP V19
                      155-250        285/45R19   K1c K3z K5w                        S03
                      155-250        295/45R19   K1c K2b K3z K5w
BMW Z4                120-190        255/35R19   K1a K1b R02                        A01 A12 A14
G4Z                   120-190        255/35R19   M+S R03                            A18 A58 Cbo
e1*2007/46*1949*..    120-190        265/35R19   K2b M+S R03                        V9Z S01
                      120-190        275/35R19   K2b K6d R03
Toyota Supra          145, 190       255/35R19   K1a K1b R02                        A01 A12 A14
JTSC, JBSC            145, 190       275/35R19   K2c K8e R03                        A18 A58 Cpe
e1*2007/46*1982*..    145-250        255/35R19   K1a K1b M+S                        V9Z S01
e1*2007/46*1983*..    145-250        265/35R19   K2a K2b M+S R03
                      145-250        275/35R19   K2c K8e M+S R03


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 55552 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55038024 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.5Jx19H2 Typ CARMANI CA 20 9519
Hersteller                      AD Vimotion GmbH

                                                                                         Seite 3 von 8
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144
gelten (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination
nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

Spezielle Auflagen und Hinweise

202      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 2020 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 55552 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55038024 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5Jx19H2 Typ CARMANI CA 20 9519
Hersteller                     AD Vimotion GmbH

                                                                                     Seite 4 von 8
A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1)
aufgeführten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den
Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

BnK    Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 55552 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55038024 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5Jx19H2 Typ CARMANI CA 20 9519
Hersteller                     AD Vimotion GmbH

                                                                                         Seite 5 von 8
K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3z    An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der
Radhausinnenverkleidung über Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen und nach außen drücken)
bzw. auszuschneiden und dauerhaft zu befestigen.

K5w An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und
ohne Allradlenkung (4WS).

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).

R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 55552 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55038024 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5Jx19H2 Typ CARMANI CA 20 9519
Hersteller                     AD Vimotion GmbH

                                                                                         Seite 6 von 8
S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T05    Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T07    Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T08    Reifen (LI 108) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2000 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1    215/35R19     245/30R19, 255/30R19
Nr. 2    225/35R19     245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 3    225/40R19     245/35R19, 255/35R19
Nr. 4    225/45R19     245/40R19, 255/40R19
Nr. 5    225/55R19     275/45R19
Nr. 6    235/35R19     255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 7    235/40R19     265/35R19, 275/35R19
Nr. 8    235/45R19     255/40R19, 265/40R19
Nr. 9    235/50R19     255/45R19, 265/45R19
Nr. 10   235/55R19     255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 11   245/30R19     305/25R19
Nr. 12   245/35R19     255/35R19, 275/30R19, 285/30R19
Nr. 13   245/40R19     275/35R19, 285/35R19
Nr. 14   245/45R19     275/40R19
Nr. 15   245/50R19     275/45R19
Nr. 16   255/30R19     305/25R19, 315/25R19




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 55552 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55038024 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.5Jx19H2 Typ CARMANI CA 20 9519
Hersteller                      AD Vimotion GmbH

                                                                                         Seite 7 von 8
          Vorderachse   Hinterachse (Forts.)

Nr. 17    255/35R19     285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr. 18    255/40R19     285/35R19, 295/35R19
Nr. 19    255/45R19     285/40R19
Nr. 20    255/50R19     275/45R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 21    255/55R19     275/50R19
Nr. 22    265/30R19     305/25R19, 315/25R19
Nr. 23    265/35R19     295/30R19, 305/30R19
Nr. 24    265/40R19     295/35R19
Nr. 25    265/45R19     295/40R19
Nr. 26    265/50R19     295/45R19
Nr. 27    275/30R19     315/25R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

V9M folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1 265/40R19         285/40R19
Nr. 2 275/40R19         285/40R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

V9Z    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   225/40R19     245/35R19, 255/35R19
Nr.   2   235/35R19     275/30R19
Nr.   3   245/35R19     285/30R19
Nr.   4   255/35R19     265/35R19, 275/35R19, 295/30R19
Nr.   5   275/30R19     285/30R19, 295/30R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 9. September 2024 in Lambsheim statt.




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Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55038024 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5Jx19H2 Typ CARMANI CA 20 9519
Hersteller                     AD Vimotion GmbH

                                                                                      Seite 8 von 8

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2024.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 9. September 2024




Wagner                                                               00434627.DOC




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