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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 55552 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55038024 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9.5Jx19H2 Typ CARMANI CA 20 9519
Hersteller                        AD Vimotion GmbH

                                                                                       Seite 1 von 7

Auftraggeber                      AD Vimotion GmbH
                                  Liebigstrasse 27
                                  73760 Ostfildern-Scharnhausen
                                  QM-Nr.: 20110008817

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
Modell                            CARMANI CA 20
Typ                               CARMANI CA 20 9519
Radgröße                          9.5Jx19H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
H3           CARMANI CA 20 9519 H3 / ohne          5/112/66,6         25        1010   2520
             Ring

Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 20, Gutachten Nummer 55013321, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
53692 , RADTYP CARMANI CA 20 8519) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        55552
Herstellerzeichen                 CARMANI
Radtyp und Ausführung             CARMANI CA 20 9519 (s.o.)
Radgröße                          9.5Jx19H2
Einpresstiefe                     ET.. (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund         Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M14x1,5             Kegel 60°    130                    28
S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°    150                    28
S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°    150                    33

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Mercedes-Benz

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 55552 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55038024 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9.5Jx19H2 Typ CARMANI CA 20 9519
Hersteller                        AD Vimotion GmbH

                                                                                     Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
CLS Shooting Brake      120-245        255/35R19   K2b R03 T92 T96                     A01 A12 A14
218                     120-245        275/30R19   K2c K6g R03 T92 T96                 A18 A57 B10
e1*2007/46*0485*..      120-245        285/30R19   K2c K4k K6d K6g R03                 Car V19 Y66
- incl. Facelift 2014                                                                  HA2 S01
CLS-Klasse              120-245        245/35R19   R03 T93                             A12 A14 A18
218                     120-245        255/30R19   A01 K2b R03 T91                     A57 B10 Lim
e1*2007/46*0485*..      120-245        255/35R19   A01 K2b R03                         V19 Y66 HA2
- incl. Facelift 2014   120-245        275/30R19   A01 K2c K6g R03                     S01
                        120-245        285/30R19   A01 K2c K4k K6d K6g R03
GLC 43 AMG              270, 287       255/45R19   R03                                 A12 A14 A18
204X                    270, 287       275/45R19   R03                                 A56 V19 HA2
e1*2001/116*                                                                           S03
0480*18-..
(FIN: W..253...)
GLC 43 AMG Coupé        270, 287       255/45R19   R03                                 A12 A14 A18
204X                    270, 287       255/50R19   R03 R70                             A56 Flh V19
e1*2001/116*            270, 287       275/45R19   R03                                 HA2 S02
0480*18-..
(FIN: W..253...)
GLC-Coupé               100-243        255/45R19   R03                                 A12 A14 A18
204X                    100-243        255/50R19   R03 R70                             A57 Flh KMV
e1*2001/116*            100-243        275/45R19   R03                                 MpH V19
0480*18-..                                                                             HA2 S02
(FIN: W..253...)
GLC-Klasse              120-243        255/45R19   R03                                 A12 A14 A18
204X                    120-243        275/45R19   R03                                 A57 Cb1 MpH
e1*2001/116*                                                                           V19 HA2 S02
0480*16-..
- mit AMG-Line
Verbreiterungen

SL                      225-335        255/35R19   R03                                 A01 A12 A14
230, 231                225-335        285/30R19   K2c K6i K8m R03                     A18 V19 X36
e1*2007/46*0803*..;                                                                    HA2 S01
e1*98/14*0169*19-23
Baureihe 231
(FIN: W..231...)

Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 20, Gutachten Nummer 55013321, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
53692 , RADTYP CARMANI CA 20 8519) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 55552 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55038024 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5Jx19H2 Typ CARMANI CA 20 9519
Hersteller                     AD Vimotion GmbH

                                                                                       Seite 3 von 7
Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144
gelten (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination
nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

Spezielle Auflagen und Hinweise




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 55552 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55038024 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9.5Jx19H2 Typ CARMANI CA 20 9519
Hersteller                    AD Vimotion GmbH

                                                                                     Seite 4 von 7
A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

B10    Rad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360mm an
Achse 1.

Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).

Cb1     Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen
(Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit wahlweisen Serien-Rädern: VA: 8,0x19,
ET38 mit 235/55R19 und HA: 9,0x19, ET20 mit 255/50R19 ww. VA: 8,5x20, ET40 mit 255/45R20 und
HA: 9,5x20, ET22 mit 285/40R20 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

HA2     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur
zulässig in Verbindung mit den in Anlage 20, Gutachten Nummer 55013321, Ausfertigung 1 (KBA-
NUMMER 53692 , RADTYP CARMANI CA 20 8519) für die Achse 1 genannten Rad-
Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 55552 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55038024 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.5Jx19H2 Typ CARMANI CA 20 9519
Hersteller                      AD Vimotion GmbH

                                                                                         Seite 5 von 7
K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K4k   An Achse 2 ist das Halteblech der Radhausinnenverkleidung oberhalb der
Radhausausschnittkante vollständig anzulegen.

K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl.
Plug-in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 55552 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55038024 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.5Jx19H2 Typ CARMANI CA 20 9519
Hersteller                      AD Vimotion GmbH

                                                                                        Seite 6 von 7
T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    215/35R19      245/30R19, 255/30R19
Nr. 2    225/35R19      245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 3    225/40R19      245/35R19, 255/35R19
Nr. 4    225/45R19      245/40R19, 255/40R19
Nr. 5    225/55R19      275/45R19
Nr. 6    235/35R19      255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 7    235/40R19      265/35R19, 275/35R19
Nr. 8    235/45R19      255/40R19, 265/40R19
Nr. 9    235/50R19      255/45R19, 265/45R19
Nr. 10   235/55R19      255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 11   245/30R19      305/25R19
Nr. 12   245/35R19      255/35R19, 275/30R19, 285/30R19
Nr. 13   245/40R19      275/35R19, 285/35R19
Nr. 14   245/45R19      275/40R19
Nr. 15   245/50R19      275/45R19
Nr. 16   255/30R19      305/25R19, 315/25R19
Nr. 17   255/35R19      285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr. 18   255/40R19      285/35R19, 295/35R19
Nr. 19   255/45R19      285/40R19
Nr. 20   255/50R19      275/45R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 21   255/55R19      275/50R19
Nr. 22   265/30R19      305/25R19, 315/25R19
Nr. 23   265/35R19      295/30R19, 305/30R19
Nr. 24   265/40R19      295/35R19
Nr. 25   265/45R19      295/40R19
Nr. 26   265/50R19      295/45R19
Nr. 27   275/30R19      315/25R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X36    Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an
Achse 1.

Y66    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 344 mm an
Achse 1.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 9. September 2024 in Lambsheim statt.

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 55552 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55038024 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5Jx19H2 Typ CARMANI CA 20 9519
Hersteller                     AD Vimotion GmbH

                                                                                      Seite 7 von 7

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2024.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 9. September 2024




Wagner                                                               00434633.DOC




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