Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55751 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001414-A0-473
Anlage-Nr. : 5b
Seite : 1 / 19
Auftraggeber : AD Vimotion GmbH
Teiletyp : CARMANI CA 20 7518
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CARMANI CA 20 7518
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: CARMANI
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: AJ
Radausführungskennz.: AJ
Radgröße: 7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
§22 55751*00
Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BA 11 N25
geprüfte Radlast: *) 900 kg
Reifenabrollumfang: 2091 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: KIA
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 120 Nm
BF2 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 140 Nm
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Auftraggeber : AD Vimotion GmbH
Teiletyp : CARMANI CA 20 7518
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FG e4*2001/116*0114*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 106 Kia Carens, Kia UN 215/45R18 A02) bis A10)
A93) BF1)
225/40R18
A93)
225/45R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RP e4*2007/46*0633*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 130 Kia Carens 225/40R18 A01) bis A10)
( Fahrzeuge, die NUR BF1) K01) K02) K27) K28)
§22 55751*00
mit Serienreifengrößen K65)
205/55R16 oder
225/45R17 ausgerüstet
sind)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RP e4*2007/46*0633*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 130 Kia Carens 215/45R18 A01) bis A10)
(Nur Fahrzeuge die K03) K04) BF1) K27) K28) K65)
wahlweise auch mit der
Serienreifengröße 225/40R18
225/45R18 ausgerüstet K01) K02)
sind)
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Auftraggeber : AD Vimotion GmbH
Teiletyp : CARMANI CA 20 7518
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
ED e4*2001/116*0121*..
ED e4*2007/46*0132*..
EDG e11*2001/116*0339*..
EDI e13*2007/46*1091*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105 Kia Ceed, Ceed SW 205/40R18 A02) bis A10)
(5-türer, Kombi) T86) BF1)
205/45R18
T86)
215/35R18
A01) K04) T84)
215/40R18
A01) K04)
§22 55751*00
225/35R18
A01) K01) K04)
225/40R18
A01) K01) K04) K21)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
ED e4*2001/116*0121*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105 Kia Pro Ceed 205/40R18 A02) bis A10)
(3-türer) T86) BF1)
205/45R18
T86)
215/35R18
A01) K04) T84)
215/40R18
A01) K04)
225/35R18
A01) K01) K04)
225/40R18
A01) K01) K04) K21) K33) K48)
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Teiletyp : CARMANI CA 20 7518
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JD e4*2007/46*0496*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 100 Kia Ceed 205/40R18 A01) bis A10)
(3-Türer) K62) K63) BF1) K01) K04)
225/35R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JD e4*2007/46*0496*..
JD e4*2007/46*0497*..
JDG e50*2007/46*0120*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 100 Kia Ceed 205/40R18 A01) bis A10)
(5-Türer, Kombi) K62) K63) N215) BF1) K01) K04)
§22 55751*00
225/35R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JD e4*2007/46*0496*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 Kia Ceed GT 225/40R18 A01) bis A10)
(3-Türer) BF1) K01) K04) K62) K63)
K64)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JD e4*2007/46*0496*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 Kia Ceed GT 225/40R18 A01) bis A10)
(5-Türer) BF1) K01) K04) K62) K63)
K64)
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Teiletyp : CARMANI CA 20 7518
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CD e4*2007/46*1299*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 118 Kia Ceed, Pro Ceed 205/40R18 A02) bis A10)
(5-türer Limousine, 5- A01) A93a) K01) N215) A11) BF1)
türer Coupe, Kombi)
205/45R18
N215)
215/40R18
A01) K01) N225)
225/35R18
A01) A93) K01) K04)
225/40R18
A01) K01) K04) K28)
§22 55751*00
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CD e4*2007/46*1299*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 Kia Ceed, Pro Ceed 225/40R18 A01) bis A10)
(5-türer Limousine, 5- BF1) K01) K04) K28)
türer Coupe)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CD e4*2007/46*1299*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 150 Kia XCeed 205/45R18 A02) bis A10)
G5W) N215) A11) BF1)
215/45R18
N225)
225/40R18
G5W) N235)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DE e4*2007/46*1139*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
27 bis 29 Kia e-Niro 215/45R18 A02) bis A10)
BF1)
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Auftraggeber : AD Vimotion GmbH
Teiletyp : CARMANI CA 20 7518
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DE e4*2007/46*1139*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 Kia Niro 205/45R18 A02) bis A10)
A93) G5W) N215) BF1)
205/45R18 M+S
A93) G5W)
215/45R18
N225)
215/45R18 M+S
225/40R18
A93) G5W) N235)
225/40R18 M+S
A93) G5W)
§22 55751*00
225/45R18
N235)
225/45R18 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SG2 e9*2018/858*11241*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
69 bis 77 Kia Niro 215/45R18 A01) bis A10)
A11) BF1) E26) K04)
225/45R18
K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GE e4*2001/116*0100*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 142 Kia Magentis, Optima 215/45R18 A02) bis A10)
BF1)
225/40R18
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Nr. : RA-001414-A0-473
Anlage-Nr. : 5b
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Auftraggeber : AD Vimotion GmbH
Teiletyp : CARMANI CA 20 7518
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
LD e4*2001/116*0075*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
138 bis 196 Kia Opirus 225/50R18 A02) bis A10)
A01) K03) K33) K39) N235) BF1)
235/45R18
245/45R18
A01) K03) K33)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
TF e4*2007/46*0255*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 121 Kia Optima 215/45R18 A02) bis A10)
A93a) BF1)
§22 55751*00
215/50R18
A01) K04) K25) K62)
225/45R18
A01) K04)
235/45R18
A01) K04) K25) K62)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/50R18 235/45R18 A01) bis A10)
K25) K62) K04) BF1) V00)
215/50R18 245/45R18 A01) bis A10)
K25) K62) K04) BF1) V00)
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Nr. : RA-001414-A0-473
Anlage-Nr. : 5b
Seite : 8 / 19
Auftraggeber : AD Vimotion GmbH
Teiletyp : CARMANI CA 20 7518
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JF e4*2007/46*1018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
99 bis 132 Kia Optima, Optima 205/50R18 A02) bis A10)
Sportswagon A01) K03) N215) BF1)
205/50R18 M+S
A01) K03)
215/45R18
A93a)
215/50R18
A01) K03) K04) K69)
225/45R18
A01) K03)
235/45R18
§22 55751*00
A01) K03) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JF e4*2007/46*1018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
175 bis 180 Kia Optima GT, Optima 235/45R18 A01) bis A10)
Sportswagon GT BF1) K03) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XM FL e11*2007/46*0634*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 204 Kia Sorento 235/60R18 A01) bis A10)
BF1) K03) K04)
245/55R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XM e11*2001/116*0358*..
XM e11*2007/46*0141*..
XMG e13*2007/46*1098*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 145 Kia Sorento 235/55R18 A02) bis A10)
A93) BF2)
235/60R18
245/55R18
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Nr. : RA-001414-A0-473
Anlage-Nr. : 5b
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Auftraggeber : AD Vimotion GmbH
Teiletyp : CARMANI CA 20 7518
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
UM e4*2007/46*0894*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
136 bis 204 Kia Sorento 235/60R18 A02) bis A10)
BF1)
245/55R18
A01) A93a) K01) K04)
255/55R18
A01) K01) K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
MQ4 e4*2007/46*1530*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 bis 148 Kia Sorento 235/60R18 A01) bis A10)
K03) K04) A11) A93) A94) BF1) EF0)
§22 55751*00
255/55R18
K01) K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AM e4*2001/116*0139*..
AM e4*2007/46*0133*..
AMG e11*2001/116*0363*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 103 Kia Soul 205/45R18 A02) bis A10)
GF6) N215) BF1)
215/45R18
A01) G03) K51) N225)
225/40R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
PS e4*2007/46*0825*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 150 Kia Soul 205/45R18 A02) bis A10)
(mit Serienverbreiterung) N215) BF1)
215/45R18
225/40R18
A01) K04)
225/45R18
A01) K04)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55751 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001414-A0-473
Anlage-Nr. : 5b
Seite : 10 / 19
Auftraggeber : AD Vimotion GmbH
Teiletyp : CARMANI CA 20 7518
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
PS e4*2007/46*0825*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 150 Kia Soul 205/45R18 A02) bis A10)
(ohne N215) BF1)
Serienverbreiterung)
215/45R18
225/40R18
A01) K03) K04)
225/45R18
A01) K03) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
PSEV e9*2007/46*6160*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
§22 55751*00
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
25 bis 81 Kia Soul EV 205/45R18 A02) bis A10)
A93) BF1)
215/45R18
225/40R18
A01) K03)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SK3 e4*2007/46*1365*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
27 bis 29 Kia e-Soul 215/45R18 A02) bis A10)
A93a) BF1)
215/50R18
225/45R18
235/45R18
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55751 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001414-A0-473
Anlage-Nr. : 5b
Seite : 11 / 19
Auftraggeber : AD Vimotion GmbH
Teiletyp : CARMANI CA 20 7518
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JE e4*2001/116*0089*..
JES e4*2001/116*0120*..
JESG e11*2001/116*0346*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129 Kia Sportage 215/50R18 A02) bis A10)
(mit A93) N225) BF1)
Serienverbreiterungen,
Fahrzeugbreite 1840 mm) 215/55R18
N225)
225/50R18
N235)
235/45R18
A93)
235/50R18
§22 55751*00
245/45R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JE e4*2001/116*0089*..
JES e4*2001/116*0120*..
JESG e11*2001/116*0346*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129 Kia Sportage 215/50R18 A01) bis A10)
(ohne A93) K03) N225) BF1)
Serienverbreiterungen,
Fahrzeugbreite 1800 mm) 215/55R18
K03) N225)
225/50R18
K01) K04) N235)
235/45R18
A93) K03)
235/50R18
K01) K04)
245/45R18
K01) K04)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55751 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001414-A0-473
Anlage-Nr. : 5b
Seite : 12 / 19
Auftraggeber : AD Vimotion GmbH
Teiletyp : CARMANI CA 20 7518
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SL e11*2007/46*0166*..
SLS e11*2007/46*0136*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 135 Kia Sportage 215/55R18 A02) bis A10)
(bis Modell 2013) BF1) E47)
215/60R18
225/55R18
235/50R18
A01) K03)
235/55R18
A01) K03)
245/50R18
A01) K01)
§22 55751*00
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SL e11*2007/46*0166*..
SLS e11*2007/46*0136*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 135 Kia Sportage 215/55R18 A02) bis A10)
(ab Modell 2014) BF1) E47a)
215/60R18
225/50R18
225/55R18
235/50R18
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55751 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001414-A0-473
Anlage-Nr. : 5b
Seite : 13 / 19
Auftraggeber : AD Vimotion GmbH
Teiletyp : CARMANI CA 20 7518
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
QL e11*2007/46*3139*..
QL e5*2007/46*1080*..
QLE e11*2007/46*3144*..
QLE e5*2007/46*1081*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 136 Kia Sportage 215/55R18 A01) bis A10)
A93a) K04) N225) A11) BF1) K01)
215/55R18 M+S
A93a) K04)
215/60R18
GE4) K04) N225)
215/60R18 M+S
GE4) K04)
§22 55751*00
225/50R18
A93a) K02)
225/55R18
K02)
235/50R18
A93a) K02)
235/55R18
GE4) K02)
245/50R18
K02)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55751 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001414-A0-473
Anlage-Nr. : 5b
Seite : 14 / 19
Auftraggeber : AD Vimotion GmbH
Teiletyp : CARMANI CA 20 7518
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NQ5E e4*2018/858*00079*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 132 Kia Sportage 215/55R18 A02) bis A10)
A93a) N225) A11) BF1) EF0)
215/60R18
A93a) N225)
225/55R18
A93a) N235)
235/50R18
A01) A93a) K01) K04)
235/55R18
A01) A93a) K01) K04)
245/50R18
§22 55751*00
A01) A93a) K01) K04)
255/50R18
A01) K01) K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
YN e4*2007/46*0130*..
YN e4*2007/46*0131*..
YNS e4*2007/46*0261*..
YNS e4*2007/46*0262*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 94 Kia Venga 205/40R18 A01) bis A10)
K04) BF1) K01)
205/45R18
K04)
215/40R18
K04)
225/35R18
K02)
225/40R18
K02) K55) K56) K57)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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Nr. : RA-001414-A0-473
Anlage-Nr. : 5b
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Auftraggeber : AD Vimotion GmbH
Teiletyp : CARMANI CA 20 7518
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
§22 55751*00
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
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A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Anzugsmoment: 120 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Anzugsmoment: 140 Nm
§22 55751*00
E26) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Elektro-Antrieb.
E47) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
• Typ SL bis Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0166*05
• Typ SLS bis Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0136*09
E47a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2014:
• Typ SL ab Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0166*06
• Typ SLS ab Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0136*10
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G03) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/45R18 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G5W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/60R16 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
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GE4) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/70R16,
235/60R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GF6) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
§22 55751*00
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K33) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
auszuschneiden.
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K39) An Achse 1 ist die Radhauskante im Bereich von ca. 50 mm vor und hinter der Radmitte
umzulegen und der Kunststoffinnenkotflügel dahinter zu klemmen.
K48) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers auf einer Länge von 250 mm
(von der Oberkante gemessen) zu kürzen.
K51) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten, sind folgende
Maßnahmen erforderlich.
• die Radhauskante ist im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte umzulegen,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen oder auszuschneiden.
K55) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Schweller bis zur
Stoßfängeroberkante ein Streifen von 30 mm Breite - gemessen von der Radhauskante –
auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist klebend zu befestigen.
K56) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende
Maßnahmen erforderlich.
§22 55751*00
• die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) ist im Bereich der
Stoßfängeroberkante bis zur Befestigungsschraube zu kürzen,
• die Kunststoffkante des Stoßfänger ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 50 mm nach
unten um 5 mm zu kürzen,
• die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller um 10 mm
aufzuweiten.
K57) An Achse 1 ist die Radhauskante zwischen den beiden Befestigungslaschen des
Kunststoffinnenkotflügels (ca. 140mm vor bis 45° hinter Radmitte) um- und anzulegen. Der
Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K62) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich 30 Grad hinter der Radmitte, ist zu
entfernen,
• die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 45 Grad vor und hinter der
Radmitte umzulegen,
• der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K63) An Achse 1 ist die Radhausausschnittkante von 200 mm vor bis 200 mm hinter der Radmitte
um 10 mm aufzuweiten.
K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Befestigungsschraube des Stoßfängers ist um ca. 20 mm nach hinten zu versetzen
und die Metallasche bis zur versetzten Schraube abzutrennen,
• die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist in
einem Radius von 100mm um die Lasche der Stoßfängeroberkante auszuschneiden,
• der restliche Kunststoffinnenkotflügel ist eng an das Radhaus anzulegen.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55751 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001414-A0-473
Anlage-Nr. : 5b
Seite : 19 / 19
Auftraggeber : AD Vimotion GmbH
Teiletyp : CARMANI CA 20 7518
K65) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• die Radhausausschnittkante sind von 100 mm vor bis 100 mm hinter der Radmitte um
umzulegen,
• der KS- Innenkotflügel ist in diesem Bereich eng ans Radhaus zu fixieren.
K69) An Achse 1 ist die Radhausausschnittkante von 100 mm vor bis 100 mm hinter der Radmitte
um 10 mm aufzuweiten.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
§22 55751*00
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T84) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage 5b mit den Seiten 1-19 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ CARMANI CA 20 7518 des Auftraggebers AD Vimotion GmbH
Geschäftsstelle Essen, 06.11.2024
Anlage 0
Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
Seite 9 von 9
Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
abdeckungsauflagen beschrieben sind.
Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.
Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.
Vorderachse:
Bereich 30-Grad vor der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 55751*00
Hinterachse:
Bereich 50-Grad hinter der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
V:23.10.2024