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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55752 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001413-A0-473
               Anlage-Nr. :                 2
               Seite :                      1/5
               Auftraggeber :               AD Vimotion GmbH
               Teiletyp :                   CARMANI CA 20_A7518


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                             CARMANI CA 20_A7518
               Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                              CARMANI
               Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                                AW
               Radausführungskennz.:                                         AW
               Radgröße:                                                  7½Jx18H2
               Rad-Einpresstiefe:                                           49 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                       120 mm
               Lochzahl:                                                       6
§22 55752*00




               Mittenlochdurchmesser:                                     74,50 mm
               Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                              ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                        1250 kg
                Reifenabrollumfang:                                        2115 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   FORD

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                        moment
               BF1       1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                                    204 Nm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55752 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001413-A0-473
               Anlage-Nr. :                 2
               Seite :                      2/5
               Auftraggeber :               AD Vimotion GmbH
               Teiletyp :                   CARMANI CA 20_A7518


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               NRN                          e5*2018/858*00192*..
               NXN                          e5*2018/858*00191*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 125    Ford Transit Custom    225/50R18                         A02) bis A10)
                             (mit 215/65R16C oder A93a) T99)                          A11) BF1) E19a) E26)
                             215/60R17C
                             Serienreifen)          235/45R18
                                                    A93) T98)

                                                    245/45R18
                                                    A93a) T100)


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               NRN                          e5*2018/858*00192*..
               NXN                          e5*2018/858*00191*..
§22 55752*00




               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               87 bis 125    Ford Transit Custom    225/55R18                         A02) bis A10)
                             (Ausstattungspaket     A93) T102)                        A11) BF1) E19a) E26) E100)
                             Sport,19-Zoll Serie
                             und ww. 215/65R16C     235/55R18
                             oder 215/60R17C        A01) G01)
                             Serienreifen)
                                                    235/55R18C

                                                    245/50R18
                                                    A01) K01)

                                                    255/50R18
                                                    A01) K01) K04)

                                                    HL 225/55R18
                                                    A93)

                                                    HL 245/50R18
                                                    A01) K01)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55752 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001413-A0-473
               Anlage-Nr. :                 2
               Seite :                      3/5
               Auftraggeber :               AD Vimotion GmbH
               Teiletyp :                   CARMANI CA 20_A7518


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               NRN                          e5*2018/858*00192*..
               NXN                          e5*2018/858*00191*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               87 bis 125    Ford Transit Custom    225/55R18                              A02) bis A10)
                             (Ausstattungspaket     A93) T102)                             A11) BF1) E19a) E26)
                             Sport und NUR19-Zoll                                          E100a) EF0)
                             Serie)                 235/55R18
                                                    T104)

                                                    235/55R18C

                                                    245/50R18
                                                    A01) K01) T104)

                                                    255/50R18
                                                    A01) K01) K04)
§22 55752*00




                                                    HL 225/55R18
                                                    A93) T105)

                                                    HL 245/50R18
                                                    A01) K01)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
                      wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                      Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                      die Radkontur hinausragen.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55752 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001413-A0-473
               Anlage-Nr. :                 2
               Seite :                      4/5
               Auftraggeber :               AD Vimotion GmbH
               Teiletyp :                   CARMANI CA 20_A7518



               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
                      sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
§22 55752*00




               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
                     den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
                      Anzugsmoment: 204 Nm

               E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.

               E26)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Elektro-Antrieb.

               E100) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig mit der Bereifungsgröße 235/50R19 und
                     ww. mit 215/65R16 und/oder 215/60R17C ausgerüstet sind.

               E100a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig mit der Bereifungsgröße 235/50R19
                      ausgerüstet sind.

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
                      als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55752 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001413-A0-473
               Anlage-Nr. :                 2
               Seite :                      5/5
               Auftraggeber :               AD Vimotion GmbH
               Teiletyp :                   CARMANI CA 20_A7518



               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
§22 55752*00




               T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T104) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1800 kg bei LI 104 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 900 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T105) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1850 kg bei LI 105 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 925 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 2 mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
               CARMANI CA 20_A7518 des Auftraggebers AD Vimotion GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 29.10.2024
               Anlage 0
               Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
               Seite 9 von 9

               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                  Vorderachse:
                  Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 55752*00




                  Hinterachse:
                  Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:25.07.2024