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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55751 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001414-A0-473
               Anlage-Nr. :                8
               Seite :                     1 / 12
               Auftraggeber :              AD Vimotion GmbH
               Teiletyp :                  CARMANI CA 20 7518


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                           CARMANI CA 20 7518
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                           CARMANI
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                              A H1
               Radausführungskennz.:                                       A H1
               Radgröße:                                               7½Jx18H2
               Rad-Einpresstiefe:                                         51 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
               Lochzahl:                                                    5
§22 55751*00




               Mittenlochdurchmesser:                                   66,60 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                       900 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2083 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                             140 Nm
                               Schaftlänge 27 mm
               BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                            140 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                            140 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55751 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001414-A0-473
               Anlage-Nr. :                8
               Seite :                     2 / 12
               Auftraggeber :              AD Vimotion GmbH
               Teiletyp :                  CARMANI CA 20 7518


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F1H                           e1*2007/46*2018*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 195      BMW 1er, 1er xDrive    205/40R18                         A02) bis A10)
                               (ohne Flap)            A93) N215) T86)                   BF1) EB1)

                                                       205/40R18 M+S
                                                       A93) T86)

                                                       205/45R18
                                                       N215)

                                                       205/45R18 M+S

                                                       215/40R18
                                                       A93) N225)

                                                       215/45R18
                                                       GHF) N225)
§22 55751*00




                                                       225/40R18
                                                       A01) K04)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F1H                           e1*2007/46*2018*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 225      BMW 1er, 1er xDrive    205/40R18                         A02) bis A10)
                               (mit Flap)             A93) N215) T86)                   BF1) EB1)

                                                       205/40R18 M+S
                                                       A93) T86)

                                                       205/45R18
                                                       N215)

                                                       205/45R18 M+S

                                                       215/40R18
                                                       A93) N225)

                                                       215/45R18
                                                       GHF) N225)

                                                       225/40R18
                                                       A01) K04)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55751 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001414-A0-473
               Anlage-Nr. :                8
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               Auftraggeber :              AD Vimotion GmbH
               Teiletyp :                  CARMANI CA 20 7518


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2AT                            e1*2007/46*1675*..
               F2GT                            e1*2007/46*1677*..
               UKL-L                           e1*2007/46*0371*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 170      BMW 2er Active           205/50R18                               A02) bis A10)
                               Tourer, Active Tourer    A01) K04) T89)                          A11) BF2)
                               xDrive, Gran Tourer,
                               Gran Tourer xDrive       215/45R18
                                                        A93b)

                                                        225/40R18
                                                        A01) A93) K04) T92)

                                                        225/45R18
                                                        A01) K04)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
§22 55751*00




                                                        vorne                hinten
                                                        205/50R18            225/45R18          A01) bis A10)
                                                                             K04)               A11) BF2) V00)
                                                        205/50R18            235/45R18          A01) bis A10)
                                                                             K04)               A11) BF2) V00)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2GC                            e1*2007/46*2064*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 225      BMW 2er Gran Coupe, 205/40R18                                    A02) bis A10)
                               2er xDrive Gran Coupe A93) N215) T86)                            BF2) EB1)

                                                        205/40R18 M+S
                                                        A93) T86)

                                                        205/45R18
                                                        N215)

                                                        205/45R18 M+S

                                                        215/40R18
                                                        N225)

                                                        225/35R18
                                                        T87)

                                                        225/40R18
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               Nr. :                       RA-001414-A0-473
               Anlage-Nr. :                8
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               Auftraggeber :              AD Vimotion GmbH
               Teiletyp :                  CARMANI CA 20 7518


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               U2AT                          e1*2018/858*00117*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               90 bis 115      BMW 2er Active Tourer 225/45R18                          A02) bis A10)
                                                                                        A11a) BF2) E73)
                                                       235/45R18


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F1X                           e1*2007/46*1676*..
               UKL-L                         e1*2007/46*0371*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 170      BMW X1 sDrive, X1      205/55R18 M+S                     A02) bis A10)
                               xDrive                                                   BF1) E72) EB2)
                                                      215/50R18 M+S

                                                       215/55R18 M+S
§22 55751*00




                                                       GFV)

                                                       225/45R18

                                                       225/50R18
                                                       ECE)

                                                       235/45R18

                                                       245/45R18


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F1X                           e1*2007/46*1676*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               92              BMW X1 Hybrid          225/50R18                         A02) bis A10)
                                                      ECE)                              BF1)

                                                       235/45R18

                                                       245/45R18
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55751 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001414-A0-473
               Anlage-Nr. :                8
               Seite :                     5 / 12
               Auftraggeber :              AD Vimotion GmbH
               Teiletyp :                  CARMANI CA 20 7518


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               U1X                           e1*2018/858*00153*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 221     BMW X1                 225/55R18                         A02) bis A10)
                                                      N235)                             A11) BF2) EB2) EF0)

                                                       225/55R18 M+S

                                                       235/50R18
                                                       N245)

                                                       235/50R18 M+S

                                                       245/50R18


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               U1X                           e1*2018/858*00153*..
§22 55751*00




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               68 bis 104      BMW iX1                215/55R18                         A02) bis A10)
                                                      A93a) N225)                       BF2) EB2) EF0)

                                                       215/55R18 M+S
                                                       A93a)

                                                       225/55R18
                                                       N235)

                                                       225/55R18 M+S

                                                       235/50R18
                                                       N245)

                                                       235/50R18 M+S

                                                       245/50R18

                                                       HL 225/55R18
                                                       N235)

                                                       HL 225/55R18 M+S

                                                       HL 245/50R18
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55751 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001414-A0-473
               Anlage-Nr. :                8
               Seite :                     6 / 12
               Auftraggeber :              AD Vimotion GmbH
               Teiletyp :                  CARMANI CA 20 7518


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2X                           e1*2007/46*1824*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 225      BMW X2                 205/55R18 M+S                     A02) bis A10)
                                                                                        A11) BF2) EB2)
                                                       225/45R18

                                                       225/50R18
                                                       ECE)

                                                       235/45R18


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               U2X                           e1*2018/858*00371*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 115     BMW X2                 205/55R18 M+S                     A02) bis A10)
§22 55751*00




                                                      A93)                              A11) BF3) EB2)

                                                       225/50R18

                                                       225/55R18

                                                       235/50R18

                                                       245/45R18

                                                       245/50R18

                                                       HL 225/55R18

                                                       HL 245/50R18
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55751 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001414-A0-473
               Anlage-Nr. :                8
               Seite :                     7 / 12
               Auftraggeber :              AD Vimotion GmbH
               Teiletyp :                  CARMANI CA 20 7518


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               U2X                           e1*2018/858*00371*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               68 bis 104      BMW iX2                205/55R18                           A02) bis A10)
                                                      A93) T96)                           BF3) EB2)

                                                        215/55R18
                                                        A93)

                                                        225/50R18

                                                        225/55R18

                                                        235/50R18

                                                        245/45R18

                                                        245/50R18
§22 55751*00




                                                        HL 225/55R18

                                                        HL 245/50R18


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               FMCA                            e1*2007/46*1679*..
               FML2                            e1*2007/46*1678*..
               UKL-L                           e1*2007/46*0371*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 155      BMW Mini                 205/40R18                         A01) bis A10)
                               (Limousine 2-türig,                                        BF1) EB3) K04) K87)
                               Cabrio, außer Elektro)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55751 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001414-A0-473
               Anlage-Nr. :                8
               Seite :                     8 / 12
               Auftraggeber :              AD Vimotion GmbH
               Teiletyp :                  CARMANI CA 20 7518


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               FMK                              e1*2007/46*1683*..
               UKL-L                            e1*2007/46*0371*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 155      BMW Mini Clubman          205/45R18                              A02) bis A10)
                               (Frontantrieb u. Allrad)  N215)                                  BF1) EF0)

                                                        205/45R18 M+S

                                                        215/40R18
                                                        N225)

                                                        215/45R18
                                                        N225)

                                                        225/40R18
                                                        A01) K04)
§22 55751*00




                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        205/45R18            225/40R18          A01) bis A10)
                                                        N215)                K04)               BF1) EF0) V00)
                                                        205/45R18 M+S        225/40R18 M+S      A01) bis A10)
                                                                             K04)               BF1) EF0) V00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               FMX                           e1*2007/46*1682*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 155      BMW Mini Countryman 205/55R18                                    A02) bis A10)
                                                      N215)                                     A11) BF1)

                                                        205/55R18 M+S

                                                        215/50R18
                                                        N225)

                                                        215/50R18 M+S

                                                        225/45R18

                                                        225/50R18
                                                        ECE)

                                                        235/45R18

                                                        245/45R18
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55751 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001414-A0-473
               Anlage-Nr. :                8
               Seite :                     9 / 12
               Auftraggeber :              AD Vimotion GmbH
               Teiletyp :                  CARMANI CA 20 7518


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
§22 55751*00




                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55751 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001414-A0-473
               Anlage-Nr. :                8
               Seite :                     10 / 12
               Auftraggeber :              AD Vimotion GmbH
               Teiletyp :                  CARMANI CA 20 7518


               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                     Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               A93b) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).
§22 55751*00




               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27,5 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               E72)   Nicht zulässig an Hybrid Fahrzeugen

               E73)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 16-Zoll-Bereifung ausgerüstet sind
                      oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                      COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               EB1)   Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. 57/24/330 mit belüfteter Scheibe Ø330x24 mm
                      • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. BMW GJS 86/20/300 mit belüfteter Scheibe
                        Ø300x20 mm

               EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. M mit belüfteter Scheibe Ø360x30 mm

               EB3)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: Faustsattel mit Scheibe Ø280x22 mm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55751 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001414-A0-473
               Anlage-Nr. :                8
               Seite :                     11 / 12
               Auftraggeber :              AD Vimotion GmbH
               Teiletyp :                  CARMANI CA 20 7518


               ECE) Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-
                    Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist
                    (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               GFV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R20 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
§22 55751*00




                    und G01) zu beachten.

               GHF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/55R17,
                    235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                      Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                      kürzen.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                      mm aufzuweiten.

               K87)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Kunststoff- Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm über Schweller bis 50
                         Grad nach hinten auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
                      • die Befestigungsnieten des Filzinnenkotflügel sind zu entfernen,
                      • der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist im gesamten Verlauf des Radhauses um einen
                         Streifen von 50mm zu kürzen und klebend am Innenradhaus zu befestigen.

               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55751 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001414-A0-473
               Anlage-Nr. :                8
               Seite :                     12 / 12
               Auftraggeber :              AD Vimotion GmbH
               Teiletyp :                  CARMANI CA 20 7518


               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
§22 55751*00




               T87)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage 8 mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ CARMANI CA 20 7518 des Auftraggebers AD Vimotion GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 06.11.2024
               Anlage 0
               Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
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               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                  Vorderachse:
                  Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 55751*00




                  Hinterachse:
                  Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:23.10.2024