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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 54833 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55010623 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.5JX19EH2+ Typ CARMANI CA 23 8519
Hersteller                       AD Vimotion GmbH

                                                                                     Seite 1 von 6

Auftraggeber                     AD Vimotion GmbH
                                 Liebigstrasse 27
                                 73760 Ostfildern-Scharnhausen
                                 QM-Nr.: 20110008817

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
Modell                           CARMANI CA23
Typ                              CARMANI CA 23 8519
Radgröße                         8.5JX19EH2+
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ ZentrierringLochzahl/             Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                     Lochkreis- (mm)/      tiefe     last    (mm)
                                            Mittenloch-ø          (mm)      (kg)
                                            (mm)
J            CARMANI CA23 8519 J / BA12 N24 5/114,3/66,6          40         830    2350
             Ø72.6x66.6

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                       54833
Herstellerzeichen                CARMANI
Radtyp und Ausführung            CARMANI CA 23 8519 (s.o.)
Radgröße                         8.5JX19EH2+
Einpresstiefe                    ET.. (s.o.)
Herkunftsmerkmal                 Made in Europe
Herstelldatum                    Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund           Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
S01       Mutter M12x1,5             Kegel 60°      110                 -
S02       Schraube M14x1,5           Kegel 60°      145                 33

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                       Daihatsu
                                 Great Wall Motor

Spurverbreiterung                innerhalb 2%




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Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55010623 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.5JX19EH2+ Typ CARMANI CA 23 8519
Hersteller                        AD Vimotion GmbH

                                                                                       Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Daihatsu Terios        63, 75, 77     225/45R19    K1c K2c                               A01 A12 A14
J2                     63, 75, 77     235/40R19    K1c K2c                               A18 KOV R64
e13*2001/116*0179*.    63, 75, 77     235/45R19    K1c K2c                               S01
- ohne Radhaus-        63, 75, 77     245/40R19    K1c K2c
  Verbreiterungen
Daihatsu Terios        63, 75, 77     225/45R19    R37                                   A12 A14 A18
J2                     63, 75, 77     235/40R19    A01 K1a K2b                           KMV S01
e13*2001/116*0179*.    63, 75, 77     235/45R19    A01 K1a K2b
- mit Radhaus-         63, 75, 77     245/40R19    A01 K1c K2c K42
  Verbreiterungen      63, 75, 77     255/40R19    A01 K1c K2c K42
GWM Ora Funky Cat      60 (126)       225/40R19    K2b                                   A01 A12 A14
ES11                   60 (126)       235/35R19    G01 K2b                               A18 A58 KOV
e13*2018/858*00266*.   60 (126)       235/40R19    K2b                                   V19 Z18 S02
.                      60 (126)       245/35R19    K1b K2b
- Elektro              60 (126)       245/40R19    K1b K2b
- 18 Zoll Serie        60 (126)       255/35R19    K1a K1b K2b
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
GWM Ora Funky Cat      60 (126)       225/40R19    K2b                                   A01 A12 A14
ES11                   60 (126)       235/35R19    K2b                                   A18 A58 KOV
e13*2018/858*00266*.   60 (126)       235/40R19    G01 K2b                               V19 Z17 S02
.                      60 (126)       245/35R19    K1b K2b
- Elektro              60 (126)       255/35R19    K1a K1b K2b
- 17 Zoll Serie
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
GWM Ora Funky Cat      60 (126)       225/40R19    A33                                   A14 A18 A58
GT                     60 (126)       235/35R19    A01 A90 G01                           KMV V19 Z18
ES11                   60 (126)       235/40R19    A90                                   S02
e13*2018/858*00266*.   60 (126)       245/35R19    A12
.                      60 (126)       245/40R19    A12
- Elektro              60 (126)       255/35R19    A01 A12 K2b
- 18 Zoll Serie
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55010623 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5JX19EH2+ Typ CARMANI CA 23 8519
Hersteller                     AD Vimotion GmbH

                                                                                      Seite 3 von 6

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.


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Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5JX19EH2+ Typ CARMANI CA 23 8519
Hersteller                     AD Vimotion GmbH

                                                                                        Seite 4 von 6
A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54833 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55010623 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5JX19EH2+ Typ CARMANI CA 23 8519
Hersteller                     AD Vimotion GmbH

                                                                                      Seite 5 von 6
R64     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
215/65R16, 215/60R17 oder 215/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1    215/35R19     245/30R19, 255/30R19
Nr. 2    225/35R19     245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 3    225/40R19     245/35R19, 255/35R19
Nr. 4    225/45R19     245/40R19, 255/40R19
Nr. 5    225/55R19     275/45R19
Nr. 6    235/35R19     255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 7    235/40R19     265/35R19, 275/35R19
Nr. 8    235/45R19     255/40R19, 265/40R19
Nr. 9    235/50R19     255/45R19, 265/45R19
Nr. 10   235/55R19     255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 11   245/30R19     305/25R19
Nr. 12   245/35R19     255/35R19, 275/30R19, 285/30R19
Nr. 13   245/40R19     275/35R19, 285/35R19
Nr. 14   245/45R19     275/40R19
Nr. 15   245/50R19     275/45R19
Nr. 16   255/30R19     305/25R19, 315/25R19
Nr. 17   255/35R19     285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr. 18   255/40R19     285/35R19, 295/35R19
Nr. 19   255/45R19     285/40R19
Nr. 20   255/50R19     275/45R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 21   255/55R19     275/50R19
Nr. 22   265/30R19     305/25R19, 315/25R19
Nr. 23   265/35R19     295/30R19, 305/30R19
Nr. 24   265/40R19     295/35R19
Nr. 25   265/45R19     295/40R19
Nr. 26   265/50R19     295/45R19
Nr. 27   275/30R19     315/25R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Z17    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 17-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Z18    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54833 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55010623 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5JX19EH2+ Typ CARMANI CA 23 8519
Hersteller                     AD Vimotion GmbH

                                                                                      Seite 6 von 6

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 6. Dezember 2023 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2023.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 6. Dezember 2023




Wagner                                                               00420098.DOC




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