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							GUTACHTEN zur        ABE    Nr. 55264 nach 822 StVZO
                                                                                L‚\_ TÜVRheinland®
                                                                                      Precisely Right.
Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55029624 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 9.0JX20EH2+ Typ CARMANI           CA23 9020
Hersteller                          AD Vimotion GmbH

                                                                                               Seite 1 von 4

Auftraggeber                        AD Vimotion GmbH
                                    Liebigstrasse 27
                                    73760 Ostfildern-Scharnhausen
                                    QM-Nr.: 20110008817

Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad
Modell                              CARMANI CA23
Typ                                 CARMANI CA23 9020
Radgröße                            9.0JX20EH2+
Zentrierart                         Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung     Rad/ Zentrierring      Lochzahl/          Einpress- | Rad-   | Abrollumfang
fuhrung                                               Lochkreis- (mm)/ | tiefe       last     (mm)
                                                      Mittenloch-g       (mm)        (kg)
                                                      (mm)
F3           CARMANI       CA23 9020 F3 / ohne        5/108/65,1         45          925    | 2365
             Ring

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                          55264
Herstellerzeichen                   CARMANI
Radtyp und Ausfiihrung              CARMANI CA23 9020 (s.0.)
Radgröße                            9.0JX20EH2+
Einpresstiefe                       ET.. (s.0.)
Herkunftsmerkmal                    Made in Europe
Herstelldatum                       Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel     | Bund         Anzugsmoment (Nm)      Schaftlange (mm)
S01       Schraube M12x1,25               Kegel 60°     115                    28

Priifungen

Entsprechend den Kriterien des VdTUV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgefiihrten Fahrzeugen Anbau-, Freigangigkeits- und
Handlingsprifungen durchgeftihrt.

Verwendungsbereich

Hersteller                          Citroen
                                    DS

Spurverbreiterung                   innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Koénigsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur           ABE       Nr. 55264 nach 822 StVZO                                        TÜVRheinland®
                              .                                 .                                 Precisely Right.
Anlage 1 zum Prifbericht Nr. 55029624 (1. Ausfertigung)

Prufgegenstand                               PKW-Sonderrad 9.0JX20EH2+ Typ CARMANI           CA23 9020
Hersteller                                   AD Vimotion GmbH

                                                                                                           Seite 2 von 4

Handelsbezeichnung            | kW-Bereich      | Reifen            Reifenbezogene Auflagen und              Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                                        Hinweise                                 Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citroen C5 Aircross               96-133          235/40R20                                                  A12 A14 A18
A                                 96-133          235/45R20                                                  A58 NoP S01
©2*2007/46*0642"..
- incl. Facelift 2022
Citroen C5 Aircross               133             235/40R20                                                  A12 A14 A18
Hybrid                                                                                                       A58 S01
A
©2*2007/46*0642"..
- Plug-in Hybrid
- incl. Facelift 2022
DS 7 Crossback                    96-165          235/45R20                                                  A12     A14 A18
J                                 96-165          245/40R20                                                  A58     NoE NoP
©2*2007/46*0601*..                                                                                           S01
DS 7 Crossback e-                 133, 147        235/45R20                                                  A12     A14 A18
tense                             133, 147        245/40R20                                                  A57     SO1
J
©2*2007/46*0601*..
- Plug-in Hybrid


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, miissen nach
Anbau der Rader funktionsfahig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgefiihrte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung | oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfahigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschlage der Tragfahigkeit aufgrund der
Fahrzeughdchstgeschwindigkeit sind zu berticksichtigen.

Fahrzeughdchst-                   Tragfahigkeit (%)
geschwindigkeit                   Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                  V        W       Y
210   km/h                        100%     100%    100%
220   km/h                        97%      100%    100%
230   km/h                        94%      100%    100%
240   km/h                        91%      100%    100%
250   km/h                        -        95%     100%
260   km/h                        -        90%     100%
270   km/h                        -        85%     100%
280   km/h                        -        -       95%
290   km/h                        -        -       90%
300   km/h                        -        -       85%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur         ABE       Nr. 55264 nach 822 StVZO                                TÜVRheinland®
                            .                              .                            Precisely Right.
Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55029624 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                         PKW-Sonderrad 9.0JX20EH2+ Typ CARMANI         CA23 9020
Hersteller                             AD Vimotion GmbH

                                                                                                 Seite 3 von 4
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom          Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Für Radausführungen ohne Zentrierring          gilt:
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung               Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombination
nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig         vom Fahrzeughersteller reigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC)              oder Fahrzeugpapiere).

Spezielle Auflagen und Hinweise

A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, 0.ä.)

A58          Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

NoP     Nicht fur Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).

Sso1      Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
 Seite 1) verwendet werden.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 16. Juli 2024 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur         ABE       Nr. 55264 nach 822 StVZO                              TÜVRheinland®
                            .                              .                          Precisely Right.
Anlage 1 zum Prifbericht Nr. 55029624 (1. Ausfertigung)

Prufgegenstand                         PKW-Sonderrad 9.0JX20EH2+ Typ CARMANI     CA23 9020
Hersteller                             AD Vimotion GmbH

                                                                                               Seite 4 von 4

Priifergebnis

Aufgrund der durchgefiihrten Priifungen bestehen keine technischen Bedenken       o.g. Sonderrader
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgefiihrten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gtiltigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Giltigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Anderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderrader ab Herstellungsdatum März 2024.

Der Technische Dienst Typpriifstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TUV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprifstelle,
Lambsheim fur die angewendeten Prifverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim,      16. Juli 2024




                                                                       00431306.00C




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Koénigsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim