GUTACHTEN zur ABE Nr. 55264 nach 822 StVZO L‚\_ TÜVRheinland® Precisely Right. Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55029624 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9.0JX20EH2+ Typ CARMANI CA23 9020 Hersteller AD Vimotion GmbH Seite 1 von 4 Auftraggeber AD Vimotion GmbH Liebigstrasse 27 73760 Ostfildern-Scharnhausen QM-Nr.: 20110008817 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell CARMANI CA23 Typ CARMANI CA23 9020 Radgröße 9.0JX20EH2+ Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- | Rad- | Abrollumfang fuhrung Lochkreis- (mm)/ | tiefe last (mm) Mittenloch-g (mm) (kg) (mm) F3 CARMANI CA23 9020 F3 / ohne 5/108/65,1 45 925 | 2365 Ring Kennzeichnungen KBA-Nummer 55264 Herstellerzeichen CARMANI Radtyp und Ausfiihrung CARMANI CA23 9020 (s.0.) Radgröße 9.0JX20EH2+ Einpresstiefe ET.. (s.0.) Herkunftsmerkmal Made in Europe Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel | Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlange (mm) S01 Schraube M12x1,25 Kegel 60° 115 28 Priifungen Entsprechend den Kriterien des VdTUV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgefiihrten Fahrzeugen Anbau-, Freigangigkeits- und Handlingsprifungen durchgeftihrt. Verwendungsbereich Hersteller Citroen DS Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Koénigsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 55264 nach 822 StVZO TÜVRheinland® . . Precisely Right. Anlage 1 zum Prifbericht Nr. 55029624 (1. Ausfertigung) Prufgegenstand PKW-Sonderrad 9.0JX20EH2+ Typ CARMANI CA23 9020 Hersteller AD Vimotion GmbH Seite 2 von 4 Handelsbezeichnung | kW-Bereich | Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Citroen C5 Aircross 96-133 235/40R20 A12 A14 A18 A 96-133 235/45R20 A58 NoP S01 ©2*2007/46*0642".. - incl. Facelift 2022 Citroen C5 Aircross 133 235/40R20 A12 A14 A18 Hybrid A58 S01 A ©2*2007/46*0642".. - Plug-in Hybrid - incl. Facelift 2022 DS 7 Crossback 96-165 235/45R20 A12 A14 A18 J 96-165 245/40R20 A58 NoE NoP ©2*2007/46*0601*.. S01 DS 7 Crossback e- 133, 147 235/45R20 A12 A14 A18 tense 133, 147 245/40R20 A57 SO1 J ©2*2007/46*0601*.. - Plug-in Hybrid Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, miissen nach Anbau der Rader funktionsfahig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgefiihrte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung | oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfahigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschlage der Tragfahigkeit aufgrund der Fahrzeughdchstgeschwindigkeit sind zu berticksichtigen. Fahrzeughdchst- Tragfahigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 55264 nach 822 StVZO TÜVRheinland® . . Precisely Right. Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55029624 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9.0JX20EH2+ Typ CARMANI CA23 9020 Hersteller AD Vimotion GmbH Seite 3 von 4 Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Für Radausführungen ohne Zentrierring gilt: Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller reigegeben ist (z. B. EU- Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). Spezielle Auflagen und Hinweise A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, 0.ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV"). NoP Nicht fur Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV). Sso1 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 16. Juli 2024 in Lambsheim statt. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 55264 nach 822 StVZO TÜVRheinland® . . Precisely Right. Anlage 1 zum Prifbericht Nr. 55029624 (1. Ausfertigung) Prufgegenstand PKW-Sonderrad 9.0JX20EH2+ Typ CARMANI CA23 9020 Hersteller AD Vimotion GmbH Seite 4 von 4 Priifergebnis Aufgrund der durchgefiihrten Priifungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderrader unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgefiihrten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gtiltigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Giltigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Anderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderrader ab Herstellungsdatum März 2024. Der Technische Dienst Typpriifstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TUV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprifstelle, Lambsheim fur die angewendeten Prifverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 16. Juli 2024 00431306.00C Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Koénigsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim