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							GUTACHTEN zur        ABE   Nr. 55264 nach 822 StVZO
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Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55029624 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 9.0JX20EH2+ Typ CARMANI            CA23 9020
Hersteller                         AD Vimotion GmbH

                                                                                               Seite 1 von 4

Auftraggeber                       AD Vimotion GmbH
                                   Liebigstrasse 27
                                   73760 Ostfildern-Scharnhausen
                                   QM-Nr.: 20110008817

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad
Modell                             CARMANI CA23
Typ                                CARMANI CA23 9020
Radgröße                           9.0JX20EH2+
Zentrierart                        Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung    Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- | Rad-   | Abrollumfang
fuhrung                                               Lochkreis- (mm)/ | tiefe       last     (mm)
                                                      Mittenloch-g       (mm)        (kg)
                                                      (mm)
J            CARMANI CA23 9020 J / BA12 N24 | 5/114,3/66,6               45          925    | 2365
             D72.6x66.6

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                         55264
Herstellerzeichen                  CARMANI
Radtyp und Ausfiihrung             CARMANI CA23 9020 (s.0.)
Radgröße                           9.0JX20EH2+
Einpresstiefe                      ET.. (s.0.)
Herkunftsmerkmal                   Made in Europe
Herstelldatum                      Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   | Bund           Anzugsmoment (Nm) | Schaftlange (mm)
S01       Schraube M14x1,5              Kegel 60°       145                    33

Priifungen

Entsprechend den Kriterien des VdTUV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgefiihrten Fahrzeugen Anbau-, Freigangigkeits- und
Handlingsprifungen durchgeftihrt.

Verwendungsbereich

Hersteller                         Great Wall Motor

Spurverbreiterung                  innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Koénigsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur      ABE    Nr. 55264 nach 822 StVZO
                                                                              L‚\_ TÜVRheinland®
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Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55029624 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9.0JX20EH2+ Typ CARMANI         CA23 9020
Hersteller                        AD Vimotion GmbH

                                                                                              Seite 2 von 4

Handelsbezeichnung | kW-Bereich       | Reifen         Reifenbezogene Auflagen und              Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                                 Hinweise
ABE/EWG-Nr.
GWMWEY 03/            150                235/50R20   | R70                                      A12 A14 A18
Coffee 02 PHEV        150                245/45R20                                              A57 SO1
V71 V61               150                255/45R20
€e9*2018/858*11205*..
- Variante 1F4 + 1F2
- Plug-in Hybrid
GWMWEY 05 /                150           235/55R20   | R70                                      A12 A14 A18
Coffee 01 PHEV             150           255/50R20                                              A56 S01
V71 V61                    150           265/50R20
€9*2018/858*11205*..     | 150           275/45R20
- Variante MF4            150            285/45R20
- Plug-in Hybrid


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, miissen nach
Anbau der Rader funktionsfahig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgefiihrte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung | oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfahigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschlage der Tragfahigkeit aufgrund der
Fahrzeughdchstgeschwindigkeit sind zu berticksichtigen.

Fahrzeughdchst-           Tragfahigkeit (%)
geschwindigkeit           Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                          V        W       Y
210   km/h                 100%   100%    100%
220   km/h                 97%    100%    100%
230   km/h                 94%    100%    100%
240   km/h                 91%    100%    100%
250   km/h                 -      95%     100%
260   km/h                 -      90%     100%
270   km/h                 -      85%     100%
280   km/h                                95%
290   km/h                                90%
300   km/h                                85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.


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GUTACHTEN zur      ABE   Nr. 55264 nach 822 StVZO                                   TÜVRheinland®
                         .                            .                             Precisely Right.
Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55029624 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 9.0JX20EH2+ Typ CARMANI         CA23 9020
Hersteller                         AD Vimotion GmbH

                                                                                             Seite 3 von 4

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom      Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Für Radausführungen ohne Zentrierring      gilt:
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung           Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombination
nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig    vom Fahrzeughersteller reigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC)         oder Fahrzeugpapiere).

Spezielle Auflagen und Hinweise

A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, 0.ä.)

A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, 0.ä.)

R70      Fur das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestatigen. Diese Bestatigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Sso1      Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
 Seite 1) verwendet werden.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 16. Juli 2024 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken         o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.




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GUTACHTEN zur      ABE   Nr. 55264 nach 822 StVZO                                    TÜVRheinland®
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Anlage 15 zum Prifbericht Nr. 55029624 (1. Ausfertigung)

Prufgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0JX20EH2+ Typ CARMANI           CA23 9020
Hersteller                      AD Vimotion GmbH

                                                                                              Seite 4 von 4

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderrader ab Herstellungsdatum März 2024.

Der Technische Dienst Typpriifstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TUV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprifstelle,
Lambsheim fur die angewendeten Prifverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim,   16. Juli 2024




Wagner                                                                00431321.00C




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