GUTACHTEN zur ABE Nr. 55264 nach 822 StVZO
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Precisely Right.
Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55029624 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9.0JX20EH2+ Typ CARMANI CA23 9020
Hersteller AD Vimotion GmbH
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Auftraggeber AD Vimotion GmbH
Liebigstrasse 27
73760 Ostfildern-Scharnhausen
QM-Nr.: 20110008817
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell CARMANI CA23
Typ CARMANI CA23 9020
Radgröße 9.0JX20EH2+
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- | Rad- | Abrollumfang
fuhrung Lochkreis- (mm)/ | tiefe last (mm)
Mittenloch-g (mm) (kg)
(mm)
J CARMANI CA23 9020 J / BA15 N21 | 5/114,3/64,1 45 925 | 2365
D72.6x64.2
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 55264
Herstellerzeichen CARMANI
Radtyp und Ausfiihrung CARMANI CA23 9020 (s.0.)
Radgröße 9.0JX20EH2+
Einpresstiefe ET.. (s.0.)
Herkunftsmerkmal Made in Europe
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel | Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlange (mm)
S01 | Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110
Priifungen
Entsprechend den Kriterien des VdTUV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgefiihrten Fahrzeugen Anbau-, Freigangigkeits- und
Handlingsprifungen durchgeftihrt.
Verwendungsbereich
Hersteller Honda
Spurverbreiterung innerhalb 2%
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9.0JX20EH2+ Typ CARMANI CA23 9020
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Handelsbezeichnung | kW-Bereich | Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Accord (VIII) 110-132 245/30R20 | K1c K2b K41 K42 K43 T90 A01 A12 A14
CU1,CU3 A18 Lim SO1
e6*2001/116*
0113, 0115*..
Honda Accord (VIIl) 148 245/30R20 |K1cK2b K41 K42 K43 A01 A12 A14
CU2 A18 Lim SO1
e6*2001/116*0114*..
Honda Accord (VIIl) 110-132 245/30R20 | K1c K2b K41 K42 K43 T90 A01 A12 A14
Tourer A18 Car SO1
CW1, CW3
e6*2001/116*
0120,0122*..
Honda Accord (VIIl) 148 245/30R20 |K1cK2b K41 K42 K43 A01 A12 A14
Tourer A18 Car SO1
CW2
e6*2001/116*0121*..
Honda CR-V (Ill) 103-122 245/40R20 | K1c A01 A12 A14
RES5, RE6, RE7 103-122 245/45R20 | K1c A18 S01
e11*2001/116*
0301700-05,
0302*00-05,
0322*00-03
Honda CR-V (IV) 88-114 245/40R20 | K1c A01 A12 A14
RES5, RE6 88-114 245/45R20 | K1c A18 A57 SO1
e11*2001/116*
0301*06-09,
0302*06-10
Honda CR-V (IV) 88-118 245/40R20 | K1b A01 A12 A14
RES5, RE6 88-118 245/45R20 | K1b A18 A57 SO1
e11*2001/116*
0301*10-,
0302*11-
ab Facelift 2015
Honda CR-V (V) 107-142 235/45R20 A12 A14 A18
RW 107-142 245/45R20 A57 MHy S01
e6*2007/46*0265".. 107-142 255/45R20 | A01K1c
Honda HR-V (Ill) 79 225/35R20 | K1aK1b A01 A12 A14
RV 79 225/40R20 | K1aK1b K3s A18 A58 V20
e6*2018/858*00063*.. |79 235/35R20 | K1c K2b K3s S01
79 245/35R20 | K1c K2b K3s
79 255/35R20 | K1c K2b K3s K4i K6w K8c
79 265/30R20 | K2a K2b K4i K6x K8c R03
Honda ZR-V e:HEV 105 225/40R20 A12 A14 A18
Rz 105 235/40R20 | A01K1aK1b A58 NoE NoP
€6*2018/85800266*.. | 105 245/35R20 | A01 K1c K2b S01
105 245/40R20 | A01K1c K2b
105 255/35R20 | A01 K1c K2a K2b K4i Kéw
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Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung | oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfahigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschlage der Tragfahigkeit aufgrund der
Fahrzeughdchstgeschwindigkeit sind zu berticksichtigen.
Fahrzeughdchst- Tragfahigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Für Radausführungen ohne Zentrierring gilt:
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombination
nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller reigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
Spezielle Auflagen und Hinweise
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A01 Nach Durchfiihrung der Technischen Anderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzuglich einem amtlich anerkannten Sachverstandigen oder Prifer fur den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Priifingenieur einer Uberwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIllb zur StVZO zur Durchfiihrung und Bestatigung der in der ABE vorgeschriebenen
Anderungsabnahme vorzufiihren.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulassig.
A14 Zum Auswuchten der Rader durfen an der FelgenauBenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschlielich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulassig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Héchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht Gber den Felgenrand hinausragen.
A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausfiihrungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, 0.ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
Car Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig fur Fahrzeugausfiihrungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, ...).
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschtirze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotfltigels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal méglichen BetriebsmaRes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschtirze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotfltigels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal méglichen BetriebsmaRes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
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K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K3s An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K43 An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.
K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
K6x An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
K8c An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.
MHy Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).
NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").
NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
Sso1 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
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V20 BeiVerwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 225/35R20 255/30R20, 265/30R20
Nr. 2 235/30R20 265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3 235/35R20 265/30R20, 275/30R20
Nr. 4 235/45R20 255/40R20, 265/40R20
Nr. 5 235/50R20 255/45R20, 265/45R20, 295/40R20
Nr. 6 245/30R20 275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
Nr. 7 245/35R20 265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 8 245/40R20 275/35R20, 285/35R20
Nr. 9 245/45R20 275/40R20, 285/40R20
Nr. 10 255/30R20 295/25R20, 305/25R20
Nr. 11 255/35R20 285/30R20, 295/30R20
Nr. 12 255/40R20 285/35R20, 295/35R20
Nr. 13 255/45R20 285/40R20
Nr. 14 255/50R20 285/45R20
Nr. 15 265/30R20 305/25R20, 325/25R20
Nr. 16 265/35R20 295/30R20, 305/30R20
Nr. 17 265/40R20 295/35R20, 305/35R20
Nr. 18 265/45R20 295/40R20
Nr. 19 265/50R20 295/45R20
Nr. 20 275/35R20 305/30R20
Nr. 21 275/40R20 305/35R20, 315/35R20
Nr. 22 275/45R20 305/40R20
Nr. 23 285/35R20 335/30R20
Nr. 24 285/40R20 325/35R20
Nr. 25 295/35R20 335/30R20, 345/30R20
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zuléssig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung fur das jeweilige Fahrzeug bestatigt. Diese Bestatigung ist vom Fuhrer
des Fahrzeugs mitzufiihren.
Priifort und Priifdatum
Die Verwendungspriifung fand am 16. Juli 2024 in Lambsheim statt.
Priifergebnis
Aufgrund der durchgefiihrten Priifungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderrader
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgefiihrten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gtiltigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Giltigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Anderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Koénigsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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Anlage 12 zum Prifbericht Nr. 55029624 (1. Ausfertigung)
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Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderrader ab Herstellungsdatum März 2024.
Der Technische Dienst Typpriifstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TUV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprifstelle,
Lambsheim fur die angewendeten Prifverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 16. Juli 2024
Wagner 00431317.00C
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