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							GUTACHTEN zur        ABE   Nr. 55264 nach 822 StVZO
                                                                              L‚\_ TÜVRheinland®
                                                                                    Precisely Right.
Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55029624 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 9.0JX20EH2+ Typ CARMANI         CA23 9020
Hersteller                         AD Vimotion GmbH

                                                                                             Seite 1 von 7

Auftraggeber                       AD Vimotion GmbH
                                   Liebigstrasse 27
                                   73760 Ostfildern-Scharnhausen
                                   QM-Nr.: 20110008817

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad
Modell                             CARMANI CA23
Typ                                CARMANI CA23 9020
Radgröße                           9.0JX20EH2+
Zentrierart                        Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung    Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- | Rad-   | Abrollumfang
fuhrung                                             Lochkreis- (mm)/ | tiefe       last     (mm)
                                                    Mittenloch-g       (mm)        (kg)
                                                    (mm)
J            CARMANI CA23 9020 J / BA15 N21 | 5/114,3/64,1             45          925    | 2365
             D72.6x64.2

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                         55264
Herstellerzeichen                  CARMANI
Radtyp und Ausfiihrung             CARMANI CA23 9020 (s.0.)
Radgröße                           9.0JX20EH2+
Einpresstiefe                      ET.. (s.0.)
Herkunftsmerkmal                   Made in Europe
Herstelldatum                      Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   | Bund         Anzugsmoment (Nm)      Schaftlange (mm)
S01   | Mutter M12x1,5                  Kegel 60°     110

Priifungen

Entsprechend den Kriterien des VdTUV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgefiihrten Fahrzeugen Anbau-, Freigangigkeits- und
Handlingsprifungen durchgeftihrt.

Verwendungsbereich

Hersteller                         Honda

Spurverbreiterung                  innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur         ABE     Nr. 55264 nach 822 StVZO
                                                                                      L‚\_ TÜVRheinland®
                                                                                            Precisely Right.
Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55029624 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                          PKW-Sonderrad 9.0JX20EH2+ Typ CARMANI             CA23 9020
Hersteller                              AD Vimotion GmbH

                                                                                                     Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung          | kW-Bereich   | Reifen           Reifenbezogene Auflagen und              Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                                  Hinweise                                 Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Accord (VIII)           110-132        245/30R20   | K1c K2b K41 K42 K43 T90                     A01 A12 A14
CU1,CU3                                                                                                A18 Lim SO1
e6*2001/116*
0113, 0115*..
Honda Accord (VIIl)           148            245/30R20        |K1cK2b K41 K42 K43                      A01 A12 A14
CU2                                                                                                    A18 Lim SO1
e6*2001/116*0114*..
Honda Accord (VIIl)           110-132        245/30R20   | K1c K2b K41 K42 K43 T90                     A01 A12 A14
Tourer                                                                                                 A18 Car SO1
CW1, CW3
e6*2001/116*
0120,0122*..
Honda Accord (VIIl)           148            245/30R20        |K1cK2b K41 K42 K43                      A01 A12 A14
Tourer                                                                                                 A18 Car SO1
CW2
e6*2001/116*0121*..
Honda CR-V (Ill)              103-122        245/40R20   | K1c                                         A01 A12 A14
RES5, RE6, RE7                103-122        245/45R20   | K1c                                         A18 S01
e11*2001/116*
0301700-05,
0302*00-05,
0322*00-03
Honda CR-V (IV)               88-114         245/40R20   | K1c                                         A01 A12 A14
RES5, RE6                     88-114         245/45R20   | K1c                                         A18 A57 SO1
e11*2001/116*
0301*06-09,
0302*06-10
Honda CR-V (IV)               88-118         245/40R20   | K1b                                         A01 A12 A14
RES5, RE6                     88-118         245/45R20   | K1b                                         A18 A57 SO1
e11*2001/116*
0301*10-,
0302*11-
ab Facelift 2015
Honda CR-V (V)                107-142        235/45R20                                                 A12 A14 A18
RW                            107-142        245/45R20                                                 A57 MHy S01
e6*2007/46*0265"..            107-142        255/45R20   |    A01K1c
Honda HR-V (Ill)              79             225/35R20    |   K1aK1b                                   A01 A12 A14
RV                            79             225/40R20   |    K1aK1b    K3s                            A18 A58 V20
e6*2018/858*00063*..          |79            235/35R20   |    K1c K2b   K3s                            S01
                              79             245/35R20   |    K1c K2b   K3s
                              79             255/35R20   |    K1c K2b   K3s K4i K6w K8c
                              79             265/30R20   |    K2a K2b   K4i K6x K8c R03
Honda ZR-V e:HEV              105            225/40R20                                                 A12 A14 A18
Rz                            105            235/40R20   |    A01K1aK1b                                A58 NoE NoP
€6*2018/85800266*..         | 105            245/35R20   |    A01 K1c K2b                              S01
                              105            245/40R20   |    A01K1c K2b
                              105            255/35R20   |    A01 K1c K2a K2b K4i Kéw




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Koénigsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur      ABE   Nr. 55264 nach 822 StVZO                                    TÜVRheinland®
                         .                             .                             Precisely Right.
Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55029624 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 9.0JX20EH2+ Typ CARMANI         CA23 9020
Hersteller                          AD Vimotion GmbH

                                                                                              Seite 3 von 7

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung | oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfahigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschlage der Tragfahigkeit aufgrund der
Fahrzeughdchstgeschwindigkeit sind zu berticksichtigen.

Fahrzeughdchst-              Tragfahigkeit (%)
geschwindigkeit              Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                             V        W       Y
210   km/h                   100%     100%    100%
220   km/h                   97%      100%    100%
230   km/h                   94%      100%    100%
240   km/h                   91%      100%    100%
250   km/h                   -        95%     100%
260   km/h                   -        90%     100%
270   km/h                   -        85%     100%
280   km/h                   -        -       95%
290   km/h                   -        -       90%
300   km/h                   -        -       85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom       Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Für Radausführungen ohne Zentrierring       gilt:
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung            Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombination
nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig      vom Fahrzeughersteller reigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC)           oder Fahrzeugpapiere).

Spezielle Auflagen und Hinweise




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur         ABE   Nr. 55264 nach 822 StVZO                                  TÜVRheinland®
                            .                           .                             Precisely Right.
Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55029624 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 9.0JX20EH2+ Typ CARMANI          CA23 9020
Hersteller                          AD Vimotion GmbH

                                                                                               Seite 4 von 7
A01     Nach Durchfiihrung der Technischen Anderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzuglich einem amtlich anerkannten Sachverstandigen oder Prifer fur den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Priifingenieur einer Uberwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIllb zur StVZO zur Durchfiihrung und Bestatigung der in der ABE vorgeschriebenen
Anderungsabnahme vorzufiihren.

A12          Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulassig.

A14      Zum Auswuchten der Rader durfen an der FelgenauBenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschlielich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulassig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Héchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht Gber den Felgenrand hinausragen.

A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausfiihrungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, 0.ä.)

A58          Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Car      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig fur Fahrzeugausfiihrungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, ...).

K1a       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschtirze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotfltigels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal méglichen BetriebsmaRes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschtirze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotfltigels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal méglichen BetriebsmaRes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.




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GUTACHTEN zur       ABE   Nr. 55264 nach 822 StVZO                                    TÜVRheinland®
                          .                            .                              Precisely Right.
Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55029624 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9.0JX20EH2+ Typ CARMANI            CA23 9020
Hersteller                        AD Vimotion GmbH

                                                                                               Seite 5 von 7
K2b       Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K43     An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K6w     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6x     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8c     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen      der Karosserieform
Limousine.

MHy      Auch zulässig für Fahrzeugausführungen      mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).

R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

Sso1      Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
 Seite 1) verwendet werden.

T90      Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




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GUTACHTEN zur            ABE   Nr. 55264 nach 822 StVZO                                TÜVRheinland®
                               .                                 .                     Precisely Right.
Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55029624 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                             PKW-Sonderrad 9.0JX20EH2+ Typ CARMANI     CA23 9020
Hersteller                                 AD Vimotion GmbH

                                                                                                Seite 6 von 7
V20     BeiVerwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

             Vorderachse           Hinterachse

Nr.      1   225/35R20             255/30R20,    265/30R20
Nr.     2    235/30R20             265/25R20,    275/25R20,   285/25R20
Nr.     3    235/35R20             265/30R20,    275/30R20
Nr.     4    235/45R20             255/40R20,    265/40R20
Nr.     5    235/50R20             255/45R20,    265/45R20,   295/40R20
Nr.     6    245/30R20             275/25R20,    285/25R20,   295/25R20
Nr.     7    245/35R20             265/30R20,    275/30R20,   285/30R20, 295/30R20
Nr.     8    245/40R20             275/35R20,    285/35R20
Nr.     9    245/45R20             275/40R20,    285/40R20
Nr.   10     255/30R20             295/25R20,    305/25R20
Nr.   11     255/35R20             285/30R20,    295/30R20
Nr.   12     255/40R20             285/35R20,    295/35R20
Nr.   13     255/45R20             285/40R20
Nr.   14     255/50R20             285/45R20
Nr.   15     265/30R20             305/25R20,    325/25R20
Nr.   16     265/35R20             295/30R20,    305/30R20
Nr.   17     265/40R20             295/35R20,    305/35R20
Nr.   18     265/45R20             295/40R20
Nr.   19     265/50R20             295/45R20
Nr.   20     275/35R20             305/30R20
Nr.   21     275/40R20             305/35R20,    315/35R20
Nr.   22     275/45R20             305/40R20
Nr.   23     285/35R20             335/30R20
Nr.   24     285/40R20             325/35R20
Nr.   25     295/35R20             335/30R20,    345/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zuléssig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung fur das jeweilige Fahrzeug bestatigt. Diese Bestatigung ist vom Fuhrer
des Fahrzeugs mitzufiihren.

Priifort und Priifdatum

Die Verwendungspriifung fand am 16. Juli 2024 in Lambsheim statt.

Priifergebnis

Aufgrund der durchgefiihrten Priifungen bestehen keine technischen Bedenken          o.g. Sonderrader
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgefiihrten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gtiltigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Giltigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Anderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.




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GUTACHTEN zur      ABE   Nr. 55264 nach 822 StVZO                                    TÜVRheinland®
                         .                          .                                Precisely Right.
Anlage 12 zum Prifbericht Nr. 55029624 (1. Ausfertigung)

Prufgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0JX20EH2+ Typ CARMANI           CA23 9020
Hersteller                      AD Vimotion GmbH

                                                                                              Seite 7 von 7

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderrader ab Herstellungsdatum März 2024.

Der Technische Dienst Typpriifstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TUV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprifstelle,
Lambsheim fur die angewendeten Prifverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim,   16. Juli 2024




Wagner                                                                00431317.00C




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