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							GUTACHTEN zur       ABE   Nr. 55264 nach 822 StVZO
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                                                                                   Precisely Right.
Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55029624 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9.0JX20EH2+ Typ CARMANI         CA23 9020
Hersteller                        AD Vimotion GmbH

                                                                                            Seite 1 von 4

Auftraggeber                      AD Vimotion GmbH
                                  Liebigstrasse 27
                                  73760 Ostfildern-Scharnhausen
                                  QM-Nr.: 20110008817

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            CARMANI CA23
Typ                               CARMANI CA23 9020
Radgröße                          9.0JX20EH2+
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung   Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- | Rad-   | Abrollumfang
fuhrung                                            Lochkreis- (mm)/ | tiefe       last     (mm)
                                                   Mittenloch-g       (mm)        (kg)
                                                   (mm)
J            CARMANI CA23 9020 J / BA15 N21 | 5/114,3/64,2            45          925    | 2365
             D72.6x64.2

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        55264
Herstellerzeichen                 CARMANI
Radtyp und Ausfiihrung            CARMANI CA23 9020 (s.0.)
Radgröße                          9.0JX20EH2+
Einpresstiefe                     ET.. (s.0.)
Herkunftsmerkmal                  Made in Europe
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel | Bund          Anzugsmoment (Nm) | Schaftlange (mm)
S01       Mutter M14x1,5 Klasse 10 | Kegel 60°       175                 33

Priifungen

Entsprechend den Kriterien des VdTUV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgefiihrten Fahrzeugen Anbau-, Freigangigkeits- und
Handlingsprifungen durchgeftihrt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Tesla

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Koénigsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur     ABE   Nr. 55264 nach 822 StVZO                                     TÜVRheinland®
                        .                              .                             Precisely Right.
Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55029624 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 9.0JX20EH2+ Typ CARMANI        CA23 9020
Hersteller                         AD Vimotion GmbH

                                                                                              Seite 2 von 4

 Handelsbezeichnung | kW-Bereich       | Reifen        Reifenbezogene Auflagen und              Auflagen und
 Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                                 Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Tesla Model Y         155-190            255/40R20   | A32 TO1                                  A14 A18 A56
003                   155-190            265/40R20   | A12                                      B02 Z20 S01
e4*2007/46*1293*19-..
-21Zoll
Serienbereifung
Tesla Model Y         88-190             255/40R20   | A32 TO1                                  A14 A18 A57
003, 005              88-190             265/35R20   | A12T99                                   B02 219 220
e4*2007/46*           88-190             265/40R20   | A12                                      S01
 1293*19-..;          88-190             275/35R20     |A12
e4*2018/858*00135*..
- 19 Zoll ww. 20 Zoll
Serienbereifung


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung | oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfahigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschlage der Tragfahigkeit aufgrund der
Fahrzeughdchstgeschwindigkeit sind zu berticksichtigen.

Fahrzeughdchst-             Tragfahigkeit (%)
geschwindigkeit             Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                            V        W       Y
210   km/h                  100%     100%    100%
220   km/h                  97%      100%    100%
230   km/h                  94%      100%    100%
240   km/h                  91%      100%    100%
250   km/h                  -        95%     100%
260   km/h                  -        90%     100%
270   km/h                  -        85%     100%
280   km/h                  -        -       95%
290   km/h                  -        -       90%
300   km/h                  -        -       85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.


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GUTACHTEN zur      ABE   Nr. 55264 nach 822 StVZO                                    TÜVRheinland®
                         .                            .                              Precisely Right.
Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55029624 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 9.0JX20EH2+ Typ CARMANI          CA23 9020
Hersteller                         AD Vimotion GmbH

                                                                                              Seite 3 von 4

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom      Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Für Radausführungen ohne Zentrierring      gilt:
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung           Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombination
nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig    vom Fahrzeughersteller reigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC)         oder Fahrzeugpapiere).

Spezielle Auflagen und Hinweise

A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A32     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, 0.ä.)

A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, 0.ä.)

B02     Vor Montage der Rader sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

Sso1      Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
 Seite 1) verwendet werden.

TO1      Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T99      Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschlage der Tragfahigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Héchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
bertcksichtigen.




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GUTACHTEN zur         ABE   Nr. 55264 nach 822 StVZO                                 TÜVRheinland®
                            .                          .                             Precisely Right.
Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55029624 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 9.0JX20EH2+ Typ CARMANI        CA23 9020
Hersteller                         AD Vimotion GmbH

                                                                                              Seite 4 von 4
Z19     Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 19-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung |, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Z20     Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 20-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung |, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Priifort und Priifdatum

Die Verwendungspriifung fand am 16. Juli 2024 in Lambsheim statt.

Priifergebnis

Aufgrund der durchgefiihrten Priifungen bestehen keine technischen Bedenken      o.g. Sonderrader
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgefiihrten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gtiltigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Giltigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Anderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderrader ab Herstellungsdatum März 2024.

Der Technische Dienst Typpriifstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TUV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprifstelle,
Lambsheim fur die angewendeten Prifverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim,      16. Juli 2024




                                                                      00431319.00C




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