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							                Gutachten 366-0356-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100706
                ANLAGE: 13                                                   Radtyp: CARMANI CA 23 9021
                Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                 Stand: 25.09.2025
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                                Fahrzeughersteller              HYUNDAI, HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI MOTOR
                                                                (CZ), HYUNDAI MOTOR (IND), KIA, Mazda Motor
                                                                Corporation




                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 9 J X 21 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 45
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                    Rad                        Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
                5114345671          CARMANI CA 23 9021         Ø72,6 - Ø67,1               67,1     Kunststoff      950      2350    05/25
                                    5/114.3 ET45 J
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                von 50km hingewiesen werden.
§22 100706*00




                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HYUNDAI, HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ),
                                                             HYUNDAI MOTOR (IND)
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : CE; (Kegelbund)
                Zubehör                                    : OX580


                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : TM; NE; MX5;
                                                             NX4e
                Zubehör                                    : OX580


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : MX5; NX4e
                                                             120 Nm für Typ : CE; NE
                                                             127 Nm für Typ : TM
                 Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI SANTA FE
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                 TM           e4*2007/46*1318*.. 110 - 148 245/40R21 100             11A; 245; 26P            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           255/40R21 102             11A; 24J; 248; 26P       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                              74H; 74P




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0356-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100706
                ANLAGE: 13                                                   Radtyp: CARMANI CA 23 9021
                Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                 Stand: 25.09.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     IONIQ5, IONIQ5 N
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
                NE           e9*2018/858*11054*.. 42 - 81 235/45R21 101              772                     Allradantrieb;
                                                          245/40R21 100              11A; 24J; 248; 26P;     Heckantrieb;
                                                                                     772                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   255/40R21 102     11A; 24J; 248; 26P      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74H; 74P

                Verkaufsbezeichnung:     IONIQ6
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW               Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
                CE           e4*2018/858*00145*.. 37 - 81          245/35R21 96      11A; 24J; 248; 26N;     Allradantrieb;
                                                                                     26P                     Heckantrieb; Elektro;
                                                                   255/35R21 98      11A; 24J; 244; 247;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     26B; 26N                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                   265/30R21 96      11A; 24C; 244; 247;     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                     26B; 26J                74H; 74P

                Verkaufsbezeichnung:     Santa Fe
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW               Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
                MX5          e4*2018/858*00188*.. 118              255/40R21 102     11A; 24J; 248           M. zusätz.
                                                                                                             Radabdeckung Achse 2
                                                                                                             (Flap); Hybrid;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
§22 100706*00




                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74H; 74P

                Verkaufsbezeichnung:     TUCSON, ix35
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
                NX4e         e5*2018/858*00001*.. 85 - 132 245/35R21 96              11A; 24J; 248; 26P      Allradantrieb;
                                                           245/40R21 100             11A; 24J; 248; 26P      Frontantrieb; inkl.
                                                                                                             Hybrid;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74H; 74P




                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : KIA
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : OX580


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : MQ4
                                                             127 Nm für Typ : CV




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0356-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100706
                ANLAGE: 13                                                   Radtyp: CARMANI CA 23 9021
                Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                 Stand: 25.09.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     EV6, EV6 GT
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                CV           e9*2018/858*11073*.. 42 - 81        235/45R21 101       11A; 246; 26P           Allradantrieb;
                                                                 245/40R21 100       11A; 24J; 26P; 27I      Heckantrieb; Elektro;
                                                                 255/40R21 102       11A; 242; 245; 248;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     26B; 27I                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 265/40R21 105       11A; 24M; 242; 245;     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                     26B; 26N; 27B           74H; 74P
                                                                 275/35R21 99        11A; 24C; 24M; 26B;
                                                                                     26N; 27B

                Verkaufsbezeichnung:     SORENTO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
                MQ4          e4*2007/46*1530*.. 118 - 148 255/40R21 102              11A; 24J; 248; 26P;     inkl. Hybrid;
                                                                                     27I                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 265/40R21 105       11A; 24J; 248; 26B;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                     27B                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                 275/35R21 99        11A; 24C; 24M; 26B;     74H; 74P
                                                                                     26N; 27B




                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Mazda Motor Corporation
§22 100706*00




                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : OX580


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-60
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
                KH01         e13*2018/858*00255*. 141 - 187 235/45R21 101                                    mit
                              .
                                                                                                             Radhausverbreiterung
                                                                                                             (Flap) Serie;
                                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                                             Heckantrieb; inkl.
                                                                                                             Hybrid;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74H; 74P




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0356-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100706
                ANLAGE: 13                                                 Radtyp: CARMANI CA 23 9021
                Hersteller: AD VIMOTION GmbH                               Stand: 25.09.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-80
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                KL01         e13*2018/858*00760*. 187          235/45R21 101                               mit
                              .
                                                                                                           Radhausverbreiterung
                                                                                                           (Flap) Serie;
                                                                                                           Allradantrieb; Hybrid;
                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                           74H; 74P


                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
§22 100706*00




                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                     nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                     Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der




                                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0356-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100706
                ANLAGE: 13                                                Radtyp: CARMANI CA 23 9021
                Hersteller: AD VIMOTION GmbH                              Stand: 25.09.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                       Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                       (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kot flügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzust ellen. Je
                     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
§22 100706*00




                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkom bination muss, unter
                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                       abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannt en Bereich
                     abgedeckt sein.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0356-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100706
                ANLAGE: 13                                                Radtyp: CARMANI CA 23 9021
                Hersteller: AD VIMOTION GmbH                              Stand: 25.09.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 6 von 12
                26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                       Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                       Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§22 100706*00




                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
                71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                     werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
                74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                     Zentrierringe verwendet werden.
                772) Die Verwendung der Räder/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen, die ab Werk nur mit der
                     Reifengröße 255/45R20 ausgerüstet sind.



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0356-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100706
                ANLAGE: 13                                               Radtyp: CARMANI CA 23 9021
                Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 25.09.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      HYUNDAI
                       Fahrzeugtyp:     TM
                       Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1318*..
                       Handelsbez.:     HYUNDAI SANTA FE

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 300              y = 300                  VA
                             26P                     x = 260              y = 255                  VA
                             27B                     x = 250              y = 300                  HA
                             27I                     x = 250              y = 300                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 100706*00




                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 300        y = 300            10                VA
                             26N                  x = 300        y = 300             8                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0356-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100706
                ANLAGE: 13                                               Radtyp: CARMANI CA 23 9021
                Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 25.09.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 8 von 12

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      HYUNDAI
                       Fahrzeugtyp:     NX4e
                       Genehm.Nr.:      e5*2018/858*00001*..
                       Handelsbez.:     TUCSON, ix35

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26P                     x = 225              y = 250                  VA
                             27I                     x = 230              y = 250                  HA
§22 100706*00




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0356-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100706
                ANLAGE: 13                                               Radtyp: CARMANI CA 23 9021
                Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 25.09.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      HYUNDAI
                       Fahrzeugtyp:     NE
                       Genehm.Nr.:      e9*2018/858*11054*..
                       Handelsbez.:     IONIQ5, IONIQ5 N

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26P                     x = 225              y = 200                  VA
                             26B                     x = 275              y = 250                  VA
§22 100706*00




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0356-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100706
                ANLAGE: 13                                               Radtyp: CARMANI CA 23 9021
                Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 25.09.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      HYUNDAI
                       Fahrzeugtyp:     CE
                       Genehm.Nr.:      e4*2018/858*00145*..
                       Handelsbez.:     IONIQ6

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 270              y = 275                  VA
                             26P                     x = 220              y = 225                  VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 270        y = 275            30                VA
§22 100706*00




                             26N                  x = 270        y = 275             8                VA
                             27F                  x = 280        y = 340            20                HA
                             27H                  x = 280        y = 340             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0356-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100706
                ANLAGE: 13                                               Radtyp: CARMANI CA 23 9021
                Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 25.09.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 11 von 12

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      KIA
                       Fahrzeugtyp:     CV
                       Genehm.Nr.:      e9*2018/858*11073*..
                       Handelsbez.:     EV6, EV6 GT

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 320              y = 285                  VA
                             26P                     x = 270              y = 235                  VA
                             27B                     x = 300              y = 390                  HA
                             27I                     x = 250              y = 340                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 100706*00




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26N                  x = 320        y = 285             8                VA
                             26J                  x = 320        y = 285            25                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0356-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100706
                ANLAGE: 13                                               Radtyp: CARMANI CA 23 9021
                Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 25.09.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 12 von 12

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      KIA
                       Fahrzeugtyp:     MQ4
                       Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1530*..
                       Handelsbez.:     SORENTO

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 320              y = 270                  VA
                             26P                     x = 270              y = 220                  VA
                             27I                     x = 260              y = 235                  HA
                             27B                     x = 310              y = 285                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 100706*00




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 320        y = 270            25                VA
                             26N                  x = 320        y = 270             8                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0356-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100706
                ANLAGE: Radabdeckung                                      Radtyp: CARMANI CA 23 9021
                Hersteller: AD VIMOTION GmbH                              Stand: 25.09.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
                Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
                Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


                Vorderachse
                Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
                Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246                hinter der Radmitte
                                                                                             Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
§22 100706*00




                Hinterachse
                Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
                Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248                hinter der Radmitte
                                                                                             Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




                           TÜV AUSTRIA GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRASSE 10  A-1230 WIEN